Betrug mit Nachname-Lieferung

Polizei warnt vor falschen Päckchen

betrüger Die Betrüger verschickten unter der Firmenbezeichnung „Gold- und Schmuckwelt Pforzheim-Enzkreis“ zahlreiche Päckchen an Dresdner. Diese Päckchen wurden per Nachnahme für 24,50 Euro zugestellt. Obwohl sie nichts bestellt hatten, bezahlten mehrere Empfänger den Betrag, um letztlich eine wertlose Plasteuhr in den Händen zu halten.

Die Dresdner Polizei hat zwischenzeitlich zu dem vermeintlichen Absender, der Pforzheimer Schmuckfirma, Kontakt aufgenommen. Die Firma bestätigte, dass sie bereits mehrere Anrufe erhalten hatte und diese Päckchen jedoch nicht durch die Firma verschickt wurden.

Bei den Päckchen handelt es sich um gepolsterte Briefumschläge. Diese sind mit einem maschinell erstellten Adressaufkleber und Stempel „Gold- & Schmuckwelt Pforzheim – Enzkreis“ versehen. Im Briefumschlag steckte eine Bedienungsanleitung für eine „trend-watch“ und ein in Folie gepacktes Armband/Uhr.

Die Päckchen waren bislang vor allem an Anschriften im Dresdner Süden adressiert. Die Dresdner Polizei ermittelt derzeit in mindestens sechs Fällen wegen des Verdachts des Betruges. Dazu haben sich noch weitere Dresdner gemeldet, die ebenfalls ein derartiges Päckchen erhalten, die Nachnahmegebühr aber nicht bezahlt hatten. (tg)

Quelle: Polizeipresse Sachsen v.12.11.15

Nachnahme vom Finanzamt?

79 Euro wollte ein bislang Unbekannter am Donnerstag, 26. September, gegen 13.30 Uhr, von einer 66-jährigen Frau in Waldachtal für eine Nachnahme vom Finanzamt kassieren. Da die Frau nichts vom Finanzamt erwartete bezahlte sie auch nichts. Nachdem noch weitere Familienangehörige dazu kamen, ging der Unbekannte wieder zu seinem am Straßenrand geparkten weißen Kleintransporter und fuhr schnell davon.

Quelle: Polizeipresse Freudenstadt v. 27.09.13

Penetrante Anrufblocker Betrüger-Anrufe

Über mehrere Monate hinweg erhielt ein 64-jähriger Mann aus Aalen immer wieder Anrufe, in denen er angemahnt wurde, eine offene Rechnung zu begleichen. Aus einem kostenpflichtigen Gewinnspiel habe er die hierfür fällige Summe noch nicht beglichen. Nachdem er sich zunächst geweigert hatte, der Forderung nachzukommen, drohte ihm der Anrufer damit ihn vor Gericht zu bringen. Schließlich rief ihn ein Mann an, der sich als Beschäftigter der Verbraucherzentale Düsseldorf vorstellte und ihm ankündigte, ihm die Forderung nochmals zuzustellen. Sobald er per Nachnahme bezahlt habe, sei die Sache für ihn endgültig erledigt.

Zermürbt von den vielen Anrufen bezahlte er schließlich beim Erhalt des Briefes eine Forderung von 159,95 Euro per Nachnahme. Wie sich später herausstellte, hatte er mit der Unterschrift einen Kaufauftrag erteilt; ausgerechnet einen Anrufblocker hatte er sich bei den Telefonbelästigern bestellt.

Quelle: Polizeipresse Aalen v. 07.05.13

Nachnahmebrief zwecks Datenlöschung

Wie die 60-jährige Geschädigte mitteilte, erhielt sie vor einiger Zeit einen Anruf von einer Dame, die im Auftrag der „Verwaltungsstelle für Datensicherheit“ (Fiktive Behörde) Überprüfungen durchführen müsse. Im Laufe des Gespräches fragte die Anruferin, ob die Geschädigte je einmal bei einem Gewinnspiel, Lotterie oder ähnliches mitgemacht, oder auch sonst irgendetwas per Telefon oder Internet bestellt habe. Nachdem dies von der 60-jährigen bejaht wurde, gab die Anruferin an, dass dementsprechend ihre Daten gespeichert wären und durch die „Verwaltungsstelle für Datensicherheit“ gelöscht werden könne. Die Bestätigung der Löschung käme per Nachnahmepost und würde sich auf 250 Euro belaufen. Obwohl die Geschädigte eine derartigen Löschung ablehnte, erhielt sie einige Zeit später einen Nachnahmebrief über 250 Euro, den sie jedoch zum Glück nicht entgegennahm.

Die Polizei Pfaffenhofen warnt dementsprechnd davor, sich durch die allgemeine Diskussion über Datensicherheit oder missbräuchliche Datenbenutzung zu einer „Löschung“ überreden zu lassen und für diese Maßnahme Geld zu zahlen. Hätte die Geschädigte den Nachnahmebrief angenommen, wären die 250 Euro unweigerlich verloren gewesen.

Quelle: Polizeipresse Bayern v. 28.08.13

Nachnahmebetrug Anrufblocker

Eine 81-jährige Frau erschien am 21.02.2013 bei der Polizeiinspektion Krumbach, da sie Opfer eines Betruges geworden war. Die Frau bekam im November ein zunächst kostenloses Päckchen mit einem „Anrufblocker“ zugesandt. An eine Bestellung konnte sie sich nicht mehr erinnern. Eine Rücksendung des Pakets war nicht möglich. Einige Zeit später bekam die Dame einen Anruf, dass für das Paket 159 Euro Nachnahmegebühr fällig seien. Sollte dies nicht bezahlt werden, so würde sich der Preis auf 800 Euro erhöhen. Dermaßen eingeschüchtert übergab die Frau die 159 Euro an den Postboten. Bei dem Gerät handelte es sich um einen sog. „Anrufblocker“, der angeblich alle „unerwünschten“ Anrufe verhindern soll. Das Gerät funktioniert natürlich nicht in der angegebenen Art und Weise. Bayernweit sind mittlerweile schon viele solche Fälle zur Anzeige gebracht worden.

Quelle: Polizeipresse Bayern v. 22.02.13

Falsche Verbraucherschützer

Vor kurzem erhielt ein Verbraucher aus Meppen einen unerwünschten Anruf von „Anja Mai“, angeblich Mitarbeiterin einer Verbraucherschutzgemeinschaft. Gegen Zahlung von 140,- Euro per Nachnahme wolle man dafür sorgen, dass für den Verbraucher nur noch persönlich unterschriebene Verträge gültig wären. Für die 140,- Euro erhielt er bisher lediglich einen DIN A4 Brief, auf dem weitere Dienstleistungen angeboten werden. Zahlen Sie nicht! Widerrufen Sie den angeblichen Vertrag! Beratung erhalten Sie bei Ihrer Verbraucherzentrale.

Quelle: Vorsicht Falle Verbraucherzentrale Niedersachsen v.08.10.12

Nachnahmebetrug nach Werbeanruf

Zum Opfer eines vollendeten Betruges wurde eine Rentnerin aus Scheidegg. Die Geschädigte wurde per Telefon-Werbeanrufen mit fadenscheinigen Geschichten aus dem Bereich des Verbraucherschutzes unter Androhung von Geldeintreibung dazu aufgefordert, eine Briefsendung per Nachname in Höhe von 120,– Euro anzunehmen.

Nachdem die Frau dann ihr Päckchen öffnete, war ironischerweise lediglich eine wertlose Broschüre zum Thema Verbraucherschutz darin. Wie die Polizei mitteilt, handelt es sich bei diesem Vorgehen um eine bundesweite Abzocke und Betrug durch illegale Telefonwerbung.

Die Polizei rät, keine Postsendungen anzunehmen, die nicht tatsächlich bestellt worden sind. Auch sollten jegliche Zahlungsaufforderungen ignoriert werden, wenn es sich offensichtlich um nicht bestellte Leistungen handelt, die in betrügerischer Absicht zugestellt wurden.

Quelle: Polizeipresse Bayern v. 19.09.12

Verträge per Nachnahme untergeschoben

Forderungen aus untergeschobenen Verträgen werden zunehmend mittels Nachnahmesendung oder Wertgutschein abkassiert, darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin. „Unseriöse Telefonwerber haben damit Zahlungsmittel gefunden, die für sie ohne Risiko sind“, so Christian Gollner, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale. „Betroffene können einmal abkassiertes Geld nicht mehr zurückholen.“

In der Vergangenheit fragten die unseriösen Anrufer üblicherweise nach der Kontoverbindung, um die zweifelhaften Forderungen bei ihren Opfern einfach abzubuchen. Jetzt fordern sie vermehrt die Bezahlung per Nachnahme. Betroffene erhalten im Anschluss an den Werbeanruf einen Brief per Nachnahme zugesandt. Der Postbote verlangt bei der Übergabe die Zahlung eines bestimmten Betrages.

In anderen Fällen sollen Verbraucher bei der nächstgelegenen Tankstelle Geld in Wertgutscheine umtauschen und den aufgedruckten Zahlencode an die Unternehmen durchgeben. Die Codenummern können in Geld oder Waren umgewandelt werden. Beiden Methoden ist gemein, dass eine Rückholung von Gezahltem – anders als beim Lastschriftverfahren – für Betroffene nicht mehr möglich ist.

Wer aufgefordert wird, eine Nachnahmesendung anzunehmen oder Gutscheincodes zu übermitteln, sollte genau prüfen, ob die Forderung berechtigt ist, so der dringende Rat der Verbraucherzentrale.

Gegen unbegründete Rechnungen sollten sich Betroffene wehren. Unterstützung bieten die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale. Wer vermutet, Opfer eines Betrugsversuchs geworden zu sein, sollte den Fall der Polizei melden.

Unerlaubte Telefonwerbung sorgt trotz Verbots noch immer für viel Ärger und finanziellen Schaden bei Betroffenen. Die Anrufer schieben Verträge für wertlose Dienste wie die Eintragung bei Gewinnspielen unter oder nennen sich gar Daten- oder Verbraucherschützer. Sie geben vor, gegen Bezahlung den Datenmissbrauch oder die Werbeflut stoppen zu können. Häufig setzen sie die Betroffenen stark unter Druck und schrecken sogar vor Drohungen nicht zurück, wenn die Forderungen nicht bezahlt werden.

Quelle: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz v.30.07.12

Schreibe einen Kommentar