Die DHL bietet in vielen
Städten Packstationen an. Statt an
die
persönliche Adresse kann man sich seine Pakete an jede
beliebige
Packstation innerhalb Deutschlands kostenlos
schicken lassen. Nach Anmeldung bei der DHL erhält man eine
Kundenkarte, Passwort und PIN. Dies benötigt man, um das
Paketfach
in der Packstation zu öffnen.
In Anzeigen und E-Mails werden von angeblich seriösen Firmen Personen gesucht, die eine Packstation anmieten und die Kundenkarte nebst PIN und Passwort an die Firma weitergeben. Die AGB der DHL verbieten allerdings die Weitergabe an Dritte.
Die Betrüger kaufen mit gestohlenen Kreditkarten, ausgespähten Kreditkartendaten oder mit einem durch Phishing übernommenen PayPal-Account teure Waren in Online-Shops oder bei Ebay ein und lassen sich die Sachen an die Packstation schicken. Den betrogenen Inhabern der Kreditkarte oder des Paypal- Kontos wird der zu Unrecht belastete Betrag kurz danach wieder gutgeschrieben.
So bleiben die Betrüger als Empfänger der unrechtmäßig erworbenen Waren anonym. Kommt dann der Betrug heraus, ist der einzige Bekannte in diesem Fall der Anmelder der DHL-Packstation. Es droht ein Strafverfahren wegen Hehlerei. Ihm wird unterstellt, dass er mit den Betrügern zuammengearbeitet hart, und wie will er das Gegenteil beweisen.?
Betrüger haben bei Online-Shops Kundendaten mit E-Mail Adresse erbeutet. Die potientiellen Opfer werden per Mail mit persönlicher Anrede angeschrieben. Angeblich ist ein Systemcheck nötig, so werden die Kunden auf eine gefälschte DHL-Internetseite gelockt. Dort müssen die Kundendaten eingegeben werden. Mit den Zugangsdaten können sich die Kriminellen Waren aus betrügerischen Handlungen an die Packsation schicken lassen, so bleiben sie selbst anonym.