Scheckbetrug aus dem Ausland & Überzahlungsbetrug

Auch diese Masche ist der Nigeria Connection zuzurechnen. 

Das BKA rät: Sollten Sie bereits auf Grund eines solchen „Geschäftes“ Zahlungen geleistet haben und sich betrügerisch geschädigt fühlen, erstatten Sie Strafanzeige bei dem Betrugskommissariat Ihrer örtlichen Polizeidienststelle.

Eine im Internet angebotene Laseranlage sollte bei Abholung 4.000 € kosten, dem Verkäufer wurde ein Scheck über 8.000 € geschickt.

Für eine über eine Vorarlberger Kleinanzeige angebotene Ware mit einem Verkaufspreis von €130,- wurde dem Anbieter ein Scheck von 1.500,- Pfund zugesandt.

Scheckzusendung als Luftpost ohne Absender. Der Vermieter hatte um eine Überweisung gebeten. Die Mietinteressentin aus London hatte weder ihre Kontaktdaten noch den Arbeitgeber mitgeteilt.

Bank bewahrt Vermieterin vor Scheckbetrüger

Die Vermieterin einer Ferienwohnung im Edertal ist beinahe einem Betrüger aufgesessen. Der Aufmerksamkeit ihrer Bank ist es zu verdanken, dass sie keinen finanziellen Schaden erlitt. Ein vermeintlicher Mieter buchte die Ferienwohnung im Internet. Zur Bezahlung schickte er dann einen Scheck, der aber viel zu hoch ausgestellt war. Statt der vereinbarten Summe von 360 Euro, war der Scheck auf mehr als 3000 Euro ausgestellt. Per Email bat der unbekannte Betrüger darum, den vereinbarten Mietpreis abzuziehen und den Rest auf ein Konto in den USA zu überweisen, was die Vermieterin dann auch tat. Erst später stellte sich heraus, dass der Scheck gefälscht war. Da ihrer Bank die ungewöhnliche Überweisung in die USA auffiel und das Geld nicht auf das ausländische Konto anwies, kam es zu keinem finanziellen Schaden.

Quelle: Polizeipresse Nordhessen v.22.10.15

Betrugsmasche auf Internetplattform www.bremen.de

Betrügereien im Internet gibt es bekanntermaßen viele. Aktuell in der Region betroffen ist die Internetplattform www.bremen.de. Es handelt sich hierbei um einen nicht mehr ganz neuen Trick: Inserenten des Internetportals werden von einem angeblichen Mr. Moore aus Irland angeschrieben. Bei einem Geschäftsabschluss wird den Verkäufern ein gefälschter oder verfälschter Scheck mit deutlich überhöhter Gutschriftsumme zugesandt. Im Anschluss wird von Täterseite um sofortige Rücküberweisung des Differenzbetrages -meist per Bargeldtransfer- gebeten.

Die Empfänger bemerken die Fälschung in der Regel nicht, und auch das Geldinstitut schreibt den Verkäufern zunächst die Summe auf ihr Konto gut. Nun fordert der Käufer aus dem Ausland den Verkäufer auf, den Differenzbetrag der „versehentlich“ ausgestellten zu hohen Summe, zurück zu überweisen. Der Kontoinhaber überweist dann in dem Glauben, dass das gutgeschriebene Geld auf seinem Konto verbleibt den Betrag. In der Regel handelt es sich hierbei um eine Summe im unteren vierstelligen Bereich.

Stellt das betroffene Geldinstitut in der Folgezeit die Totalfälschung oder Verfälschung des Schecks fest, wird das Geld von dem Konto des ursprünglichen Verkäufers sofort zurückgebucht. Der bleibt dann auf dem Schaden sitzen.

Quelle: Polizeipresse Bremen v.05.01.15

Vorsicht vor überhöhten, überzahlten und gefälschten Schecks

Auch im Jahr 2013 warnt die Polizei vor dieser Masche. In letzter Zeit kam es wieder vermehrt zu Vorfällen in denen Betrüger aus dem Ausland, nach einer altbewährten Masche, versuchen, mit gefälschten Schecks insbesondere Gastwirte von Pensionen, Gästezimmern oder auch Ferienwohnungen zu betrügen.

Die Täter geben sich als potentielle Gäste der Unterkünfte aus und buchen im Voraus meist mehrere Zimmer. Die gesamte Korrespondenz wird über Internet bzw. E.Mail Verkehr abgewickelt. In einem anderen Fall gab sich ein Täter als Kaufinteressent für ein Radio aus, das eine Pfrontenerin im Internet zum Verkauf angeboten hatte. Zum Bezahlen der Rechnungen werden dann gefälschte Schecks, meist auf britische Pfund ausgestellt, verschickt. Die auf den Schecks angegebenen Beträge übersteigen die jeweiligen Rechnungsbeträge um ein Vielfaches. Die Opfer aufgefordert, nach dem Einreichen der Schecks bei der Bank, die überzahlten Beträge auf ein bestimmtes Konto zu überweisen. Da sich im Nachhinein immer herausstellt, dass es sich bei den Schecks um Fälschungen handelt, bleiben die Einreicher der Schecks auf dem Schaden sitzen. Der in den zuletzt drei bei der Polizei Füssen angezeigten Fälle betrug dieser jeweils mehrere Tausend Euro.

Die Polizei rät deshalb dringend, die Echtheit von Schecks so gut als möglich zu prüfen. So wiesen z. B. einige der eingereichten Schecks plumpe Schreibfehler auf, die alleine schon das Misstrauen erwecken sollten. Skeptisch sollte man werden, wenn der Betrag auf dem Scheck nicht mit dem Rechnungsbetrag übereinstimmt und eine Rückzahlung des Mehrbetrages verlangt wird. Im Zweifelsfall wird empfohlen, den Vorfall, am besten samt Scheck, bei der Polizei zu melden. Die Ermittlung der Täter gestaltet sich meist schwierig, da sich die Betrüger im Ausland aufhalten.

Quelle: Polizeipresse Bayern v. 21.03.13

Das Prozedere der Täter ist hierbei meist das Gleiche. Der Betrüger meldet sich beispielsweise als möglicher Käufer eines z. B. bei Amazon, Ebay, kalydo.de, autoscout24.de, mobile.de oder bei einem anderen Portal inserierten Fahrzeuges/Gegenstandes bei dem Verkäufer oder gibt sich als Mieter bei einem Beherbergungsbetrieb aus. Der Interessent möchte unbedingt den Zuschlag erhalten und schickt einen Scheck zu, der auf eine höhere Summe ausgestellt ist als tatsächlich erforderlich. Diese Überbezahlung wird oftmals mit einer fadenscheinigen Ausrede begründet.

Der Empfänger wird dann gebeten, die Differenz zwischen dem Kauf-/Mietpreis und dem Scheck am besten über einen Bargeld-Transfer-Service (z.B. Western Union) oder auf ein Bankkonto im Ausland anzuweisen.

Kommt der gutgläubig Handelnde dem Verlangen nach, wird der Scheck grundsätzlich nach der Einreichung bei der Bank zunächst auch gutgeschrieben.

Was leider jedoch oft übersehen wird, ist die Tatsache, dass dies nur unter Vorbehalt geschieht. Der Betrag kann noch innerhalb von 180 Tagen vom Gutschriftskonto zurück gebucht werden. Platzt der Scheck, bucht die Bank den gutgeschriebenen Betrag wieder zurück und der Verkäufer bleibt auf der bereits überwiesenen Differenz sitzen, da sich die Fälschung bzw. die fehlende Deckung des Schecks erst nach langwierigen bankinternen Überprüfungen herausstellt.

Die Auszahlung von angeblichen Differenzbeträgen an Kuriere bzw. die Rücküberweisung an den vermeintlichen Käufer sind bis dahin längst abgeschlossen und nicht mehr rückgängig zu machen. Oft sitzen die Täter zudem im Ausland.

Deshalb rät die Polizei: Informieren sie sich beim Empfang solcher Kaufangebote bitte ausführlich über ihren Geschäftspartner, z.B. im Internet, bei ihrer Bank oder der zuständigen Polizeidienststelle, damit sie nicht selbst auch Opfer dieser äußerst geschickt agierenden Betrüger werden.

Quelle: Polizeipresse Bayern v. 12.12.07

Ein Bewohner aus Ursberg bot auf einer Internetplattform einen Whirlpool zum Verkauf an. Am Montag, 03.09.2012, meldet sich ein vermeintlicher Interessent aus dem Ausland. Per E-Mailverkehr einigte man sich auf den Kaufpreis. Der Verkäufer erhielt einen Verrechnungsscheck, welcher erheblich höher ausgestellt, als der vereinbarte Kaufpreis war. Die Hausbank des Verkäufers stellte aber fest, dass der Scheck gefälscht war. Nachdem der Whirlpool immer noch beim Verkäufer steht, ist diesem kein Schaden entstanden. Es handelt sich um eine bekannte Masche. Der überbezahlte Betrag sollte hier auf ein Konto im Ausland überwiesen werden. Die Polizei warnt noch einmal davor, auf diese Art von Geschäften einzugehen. (Quelle: Polizeipresse Bayern v. 06.09.12).

Ein Leser der Pfiffigen Senioren hat im Internet sein Segelboot zum Verkauf angeboten, der Käufer aus dem Ausland bot sogar noch 100 Euro mehr, damit die Anzeige vom Verkaufsportal gelöscht wird. Der Leser hat insgesamt 6 gleichlautende Angebote erhalten, alle Absendemails hatten die Endung „@gmail.com“ Er wird weder den Scheck i.H. von 10.000 Britischen Pfund einlösen, fast das doppelte seines Verkaufspreises, noch irgendwie weiter reagieren.

Mailverkehr zum Schiffsverkauf

Ein Leser der Pfiffigen Senioren hat bei „kalydo.de“ eine Vitrine für 60 Euro angeboten. Hier der Mail-Verkehr, der sich daraus entwickelte.

Eine Leserin der Pfiffigen Senioren hatte einen Gasherd bei Quoka inseriert. Der Herd sollte 90,00 Euro kosten, nach ein paar Tagen bekam sie von einem michaelmoore007@yahoo.it einen Scheck einer deutschen Bank, abgesandt in England, ausgestellt auf 1.100 Euro. Auch hier wurde die Löschung des Inserats gewünscht.

Zu den weiteren Informationen über die Geschäftsabwicklung und Merkwürdigkeiten beim Mailverkehr.

Überzahlung von 1.370 € schnell zurückgeben

Ein Leser der Pfiffigen Senioren hatte über eine Vorarlberger Kleinanzeige. Waren angeboten, der Verkaufspreis betrug €130,-. Bekommen hat er einen Scheck über 1.500,- Pfund. Der Leser hatte einen regen E-Mail Verkehr mit dem Halunken (jeff.willson12345@hotmail.com), der unbedingt und schnellstens den Restbetrag mittels MONEY-GRAMM zurücküberwiesen haben wollte.

An:

Name: Tegan Rowley

Address: 16 Lloyd St

City: Manchester

Postal code: M2 5ND

Country: UNITED KINGDOM

Der Verkäufer hatte ca. 15 Anrufe auf dem Anrufbeantworter von denen 3 mal darauf gesprochen wurde. Bei den restlichen Anrufen wurde dann immer wieder sofort aufgelegt. Das englisch Gesprochene klang mit sehr afrikanischem Akzent. Der gesamte E-Mailverkehr

Quelle: Ein Leserin der Pfiffigen Senioren v. 28.06.14

Überhöhter Scheck für Rollstuhl

Fast wäre ein älterer Herr aus Bad Brückenau im Rahmen von Verkaufsverhandlungen übers Internet auf eine altbekannte internationale Betrugsmasche mit überhöhten falschen Verrechnungsschecks hereingefallen. Nachdem er sich an die Polizei gewandt hatte, steht nun fest, das er Opfer eines Betrugs geworden wäre.

Der Geschädigte bot im August über das Internet einen Rollstuhl für 150 Euro zum Verkauf an. Prompt meldete sich per Mail ein Interessent aus dem Ausland. Im Rahmen der Korrespondenz, die insbesondere per Mail erfolgte, bot der Betrüger an, den Rollstuhl mit einem überhöhten Scheck zu bezahlen, mit dem der Verkäufer dann auch die Kosten des Spediteurs begleichen sollte. Obwohl der Verkäufer diese Form der Abwicklung ablehnte, ging in den Folgetagen ein überhöhter Verrechnungsscheck über 1.800 Euro per Post aus Irland ein. Nach ersten Ermittlungen steht nun fest, dass der Scheck gefälscht war.

Die Masche bei solchen Internetgeschäften ist immer gleich. Der Verkäufer soll den überhöhten Scheck als Gutschrift auf sein Konto buchen lassen. Danach wird umgehend verlangt, den überschüssigen Betrag mittels eines Geldtransferdienstes (z.B. Western Union) ins Ausland anzuweisen. Wenige Tage später platzt dann der Scheck und das Konto des Verkäufers ist entsprechend im Soll. Die Rückholung des angewiesenen Geldes ist nicht mehr möglich.

Quelle: Polizeipresse Bayern v. 05.09.13

Versuchter Überzahlungsbetrug bei Quoka

Ein Kunde hatte bei Quoka einen Miststreuer inseriert. Der Kaufinterssent wollte dem Verkäufer einen Scheck aus England schicken mit dem vereinbarten Betrag zzgl. den Kosten für die Bank und den Rest sollte der Verkäufer dann BAR seinem Spediteur mitgeben. Also auch die Masche mit dem Überzahlungsbetrug. Das Betrugsdezernat hat dem Inserenten geraten, einfach abzusagen und keine Anzeige zu erstatten, da die englischen Behörden erst bei höheren, eingetretenen Schadensummen tätig werden. Dann 2 Tage später hat der Verkäufer das Objekt nochmals in Quoka inseriert. Und man glaubt es kaum, er hat genau wieder so eine E-Mail-Anfrage mit identischem Text aber anderem Adressat bekommen!!!!!!! Wieder über alles.de!!! Eine Seite Powered By Quoka.de.

pdf-lojoMailverkehr

Quelle: Eine Leserin der Pfiffigen Senioren v. 23.07.13

Überhöhter Scheck für Bildverkäuferin bei Kalaydo

Eine Leserin der Pfiffigen Senioren hatte ein Bild über Kalaydo angeboten. Es meldete sich bei ihr ein „Mr. Lean“ E-Mail: Micheal Lean [micheallean279@yahoo.com]. Er wollte das Bild unbedingt und versicherte, er schicke den Scheck und sie solle das Bild aus dem Angebot nehmen, jetzt sei es seines! Dann schrieb er, seine Frau hätte einen schweren Autounfall gehabt und seine Sekretärin habe aus Versehen den Scheck nicht über 220 € sondern über 4.220 £ (1 britisches Pfund = ca. 1.24 Euro) ausgestellt und ob er ihr denn so viel Geld anvertrauen könne damit sie es an einen Spediteur weitergäbe! Dafür würde sie von ihm 50 € erhalten. Die Verkäuferin antwortete spontan, den Brief ungeöffnet zurück zu senden und er wisse doch sicher, dass das deutsche Finanzamt seine Augen überall habe.

Zum Mailverkehr

Quelle: Eine Leserin der Pfiffigen Senioren v. 02.12.12

Gefälschte Verrechnungsschecks als Mietkaution

Bislang unbekannte Täter, vermutlich aus dem osteuropäischen Raum, versuchen derzeit gefälschte Verrechnungsschecks an den Mann oder die Frau zu bringen. Die Schecks werden an Personen im Bundesgebiet, so auch im Landkreis. Miltenberg, mit der Option versandt, dass der Betrag als Mietkaution auf ein Konto in Köln weiterüberwiesen werden soll. Hierbei wird, unter Hinweis dass die anzumietenden Wohnung sonst weg sei, Zeitdruck aufgebaut, um eine schnelle Überweisung zu veranlassen. Anschließend stellt sich dann heraus, dass der Verrechnungsscheck gefälscht ist.

Quelle: Polizeipresse Bayern v. 30.06.12

Überhöhter Scheck für Möbel, pfiffige Anbieterin

Eine Leserin der Pfiffigen Senioren berichtet am 14.11.12 :
„Ich habe über einen längeren Zeitraum mit einem gewissen Markus Patrik (markus.patrik1@yahoo.de) korrespondiert, der meine ausgeschriebenen beiden hochwertigen Ledercouchen kaufen wollte. Preisvereinbarung war ursprünglich lt. Angebot 1.800,-.

Ich sagte ihm, dass sie nachweisbar neu 4.800,- gekostet hat und so gut wie neu ohne Makel ist. Er bot mir 4.800,– und wollte, dass ich sie aus dem Internet nehme. Meine Antwort – erst, wenn der Scheck da ist und eingelöst wurde. Dann länger nichts. Dann – er würde 9.000,- zahlen, wenn der Scheck genehmigt wurde, soll ich Bescheid geben, dann kommt Spedition und holt die Couchen ab. Die restl. 4.200,- sind für Fracht und Verschiffung etc ..- die soll ich den Fahrern mitgeben.

Derweil hatte ich die Couchen privat verkauft und sagte ihm, dass ich noch eine sehr schöne große Schrankwand in Massivholz hätte. Sie kostete mal 12.800,- DM – exklusiv – er könne sie für diese 4.800,- haben.

Erst nichts, dann ja, hielt er für fairen Preis. Der Scheck kam ewig nicht. Er fragte immer wieder, ob ich Scheck erhalten hätte. Heute kam tatsächlich ein Auslandsscheck über 9.000,–. Kein Absender, die Briefmarken (aus Nigeria) waren NICHT abgestempelt. Als hätte er den Brief persönlich eingeworfen – einwerfen lassen.

Natürlich ging ich damit zur Bank – der Leiter erklärte mir den Betrug. Ein Auslandsscheck bräuchte zwar nur rd. 6 – 8 Tage, um meinem Konto gutgeschrieben werden zu können. Nur, danach steht die Sped. vor der Türe und will die Schrankwand samt der restl. 4.200,- in bar. Allerdings wird der Scheck dann rechtzeitig gesperrt oder ist nicht gedeckt oder gefälscht. Erst nach 6 und mehr Wochen, wenn dieser der angeblichen Orignalbank im Ausland vorgelegt wird, kann man feststellen, ob Betrug. Dann muss ich die 9.000,- wieder zurückzahlen – bin Ware und Restgeld los. Finger weg von solchen Angeboten!“

Weit überhöhter Scheck für Reitsattel

Eine junge Frau aus dem Rhein-Pfalz-Kreis erstattete am Dienstag, 30.10.2012, 15:20 Uhr, vorsorglich eine Strafanzeige wegen versuchten Betruges. Ihrer Schilderung nach hatte sie seit einiger Zeit einen Reitsattel für 210,– Euro im Internet zum Verkauf angeboten. Jetzt habe sich eine Interessentin gemeldet, die zunächst 100 dann 150,- Euro mehr für den Sattel zahlen wollte, nur um sicher zu stellen, dass sie ihn auch bekäme.

Das dritte Angebot der „angeblichen Interessentin“ war dann eine Verrechnungsscheckofferte aus England über die Höhe von 3.300,– Euro. Die Differenz sollte die Anbieterin einfach dem Abholer des Sattels mitgeben. Natürlich wäre ihr großzügig erlaubt worden, ihren geforderten Betrag in Höhe von 210,– plus 150,– Euro „Sicherungsangebot“ einzubehalten.

Bevor sich die junge Frau auf diesen „Deal“ einließ, schalteten sich die kontaktierte Bankangestellte und auch Angehörige ein, stoppten den Verkauf und man erstattete die Strafanzeige.

Richtigerweise, denn nach polizeilichen Erfahrungen handelte es sich um einen immer wieder in unterschiedlichsten Konstellationen auftretenden Betrugsversuch.

Lobenswert in diesem Anzeigenverfahren ist auch die Reaktion der Hausbank der jungen Frau. Dort hatte ihr eine Bankangestellte ebenfalls von der „Geschäftsbeziehung“ ab- und den Gang zur Polizeiinspektion angeraten.

Quelle: Polizeipresse Ludwigshafen v. 31.10.12

Betrügerische Zimmeranmietungen

Zimmer- oder Ferienwohnungsvermieter, welche ihre Wohnungen im Internet inserieren, werden über E-Mail kontaktiert. Meist kommen die Anfragen aus England und sind auch in Englisch verfasst. Demnach suche man für eine Reisegruppe eine Übernachtungsmöglichkeit für mehrere Tage. Hierzu werden unterschiedliche Legenden verwendet (Reisegruppe einer Kirchengemeinde, Firmenangehörige, usw.) Der Vermieter möge bitte ein Angebot unterbreiten.

Das dann ebenfalls per E-Mail unterbreitete Angebot wird in jedem Fall angenommen und es wird die Übersendung eines Schecks angekündigt. Dieser sei auf eine wesentlich höhere Summe, meist mehrere tausend EURO, ausgestellt. Der Vermieter möge den Scheck einreichen und seine Vermietungskosten davon einbehalten. Der überzählige Betrag soll dann auf ein noch zu benennendes Konto zurück überwiesen werden. Dieses sei für den „Reiseorganisator“ bestimmt, damit dieser dann die weiteren Kosten der Reise, wie Mietwagen oder ähnliches, bezahlen kann. In einigen Fällen wurde auch bereits ein Scheck übersandt.

Buchungsstornierung

Kurz vor dem Termin, an dem die Gruppe anreisen soll, wird die Reservierung storniert. Die Zimmervermnieter werden gebeten, den Scheck einzulösen. Die Stornierungskosten sollten einbehalten und der Rest der Summe zurück überwiesen werden. Der Trick: Das überwiesene Geld läuft über nicht nachvollziehbare Wege ins Ausland und ist weg. Der eingelöste Scheck aber wird sich eine oder zwei Wochen später als ungedeckt herausstellen. Da die Bank keine Haftung übernimmt, wäre der Vermieter der Geschädigte.

Die Masche ist auch aus anderen Bereichen, zum Beispiel beim Gebrauchtwagenverkauf im Internet, bekannt. Sollte der Scheck tatsächlich eingereicht werden, würde er auch zunächst gutgeschrieben werden. Nachdem der überzählige Betrag dann wieder zurück überwiesen worden ist, „platzt“ der Scheck und der Geschädigte bleibt auf den Kosten sitzen.

Also: Keinesfalls auf diese Angebote eingehen oder gar Gelder auf Konten überweisen. Fragliche E-Mails löschen und ignorieren.

Quelle: news aktuell gmbh v. 19.02.09

Die Mails der Betrüger

Ein Leser der Pfiffigen Senioren hat sich rechtzeitig informiert. Der Vermieter hatte von der Londoner Mietinteressentin keinen Scheck sondern eine Überweisung verlangt. Die Mietinteressentin hat weder ihre Kontaktdaten noch wie gewünscht, den Arbeitgeber mitgeteilt. Mailverkehr des Betrugsversuches

Quelle:Ein Leser der Pfiffigen Senioren v. 03.10.14

Vacation Rental & Payment,rachads1984@outlook.com

Eine Pfiffige Seniorin fiel nicht auf den Trick herein. Sie akzeptierte keinen Scheck und bestand auf Cash in Europa. Pech für den Betrüger.

Einem deutschen Zimmervermieter wurde aus England ein überhöhter Scheck über 7.800 € angeboten. Gefordert waren für die Unterkunft in Deutschland für 4 Personen lediglich 570 €. Angeblich wollten ursprünglich 9 Personen diese Reise antreten, 5 Gäste mussten absagen. Der Scheck war für den Aufenthalt von 9 Personen zuzüglich Automietung usw. ausgestellt. Die Differenz sollte nach Anweisung zurückgezahlt werden. Dem Leser der Pfiffigen Senioren kam die Sache zu Recht spanisch vor.

Ein Zimmervermieter hat den Braten gerochen. Er forderte für eine Zimmermiete 199,-€ + 200,- € Kaution. Übersandt wurde ein Scheck über 3.200 Pfund.

Ein Leser der Pfiffigen Seniorin hat einen überhöhten Scheck für eine Zimmeranmietung über 5.500 P erhalten von einem

Dr Ian Reed

82, Kingston Rd

London, SW19 1JX

+447918100888

Der Leser hat an den tatsächlichen Dr. Ian Reid (nicht Reed) im College in Oxfort geschrieben – Ohne eine Antwort zu bekommen.

Eine Leserin dieser Seite bietet Ferienwohnungen an. Ein „John Paul Christ, johnpaulchrist21980@gmail.com“, 63 Leeds Oxford Road, Manchester, hatte für 3 Personen einen Aufenthalt vom 31. Dezember bis 31. Januar 2011 gebucht.

Auszug aus dem Mail aus England: „Vielen Dank für Ihre Antwort und Unterstützung so weit. Ich habe gerade Vereinbarungen mit dem Besucher geschlossen und sie haben beschlossen, bei Ihnen vor Ort für diesen Zeitraum zu bleiben. Allerdings Certified Bank Scheck von € (6.000 Euro) wurde früher von den Autoritäten, die das Sponsoring der Gast, besuchen gemacht werden. Der Scheck Zahlung gemeint war zur Deckung der Kosten für ihre Unterkunft, Mietwagen und anderen notwendigen Vorkehrungen für alle 10 Personen, die zunächst dazu bestimmt waren, für diese Reise zusammen zu kommen, aber aufgrund einiger Umstände die anderen 7 Personen werden nicht in der Lage sein machen die Reise nicht mehr, so dass nur 3 Personen kommen jetzt.

Ich werde nicht in der Lage sein, eine Kaution gesondert zu machen, weil das ganze Geld für die Bezahlung ihrer Unterkunft bedeutete in einem Paket prüfen kommen, deshalb habe ich angewiesen worden, senden Sie die Scheck, so, wenn Sie die Zahlung per Scheck müssen Sie auf Vorsteuerabzug sind erhalten die Kosten für Ihre Unterkunft Dienste und halten Sie die Balance von ihrem Geld, die bereits von Sponsoren für andere Logistik-Arrangements für den Gast bestellt worden ist. Ich gebe Ihnen weitere Anweisungen, wie das Gleichgewicht zu verwenden. Ich brauche dich um dies zu bestätigen und die folgenden Informationen…“ usw.

Eine Leserin der Pfiffigen-Senioren bietet im Internet Ferienwohnungen an. Nach einem Mietangebot aus England hat sie auf die E-Mail geantwortet, ihre Preise für die Ferienwohnung mit Küchenbenutzung genannt und darauf hingewiesen, dass Flug und Mietauto in England zu organisieren seinen.

Zeitgleich mit der Rückantwort auf ihre Antwort kam eine weitere Anfrage für Teilnehmer einer (akademischen) Exkursion. Eine Rückfrage bei ihrem Fremdenverkehrsbüro ergab: Hände weg, da sind Geldwäscher oder Betrüger zu Gange.

Vorsicht auch Bezahlung mit gefälschten Travellerschecks

TV-Team kommt

Die jüngste Masche schildert Reiner Alles, stellvertretender Leiter der Polizei in Türkismühle: Per E-Mail aus dem Ausland suchen Unbekannte den Kontakt zu Ferienwohnungsbesitzern. „Es wird ein TV-Team angekündigt, dass gleich für vier Wochen die Wohnung mieten will.“ Die Reservierungsanfrage, ob die Unterkunft frei ist und was sie für den besagten Zeitraum kostet, ist meist auf Englisch verfasst.

Alles: „Auf die Besitzer wirkt diese Anfrage natürlich verlockend, weil sie auf den ersten Blick eine sichere Einnahmequelle über einen längeren Zeitraum verspricht.“ Die Angesprochenen antworteten auch prompt.

Einige Tage später flattere ein Scheck bei den Wohnungsbesitzern im Landkreis ein. „Doch statt der eigentlichen Mietsumme ist der Scheck deutlich überdotiert.“ Statt beispielsweise der 2000 Euro liege der Betrag um die 5000 Euro. Der vermeintliche Kunde fordere vom Vermieter kurz darauf, den überschüssigen Betrag auf ein ausländisches Konto zu überweisen.

Polizeihauptkommissar Alles warnt: Bloß kein Geld überweisen. Denn die Schecks seien in der Regel nicht gedeckt. Damit sei das aufs fremde Konto überwiesene Geld pfutsch.

Quelle: Saarbrücker Zeitung (www.saarbruecker-zeitung.de) v. 24.11.09

Geldwäsche durch betrügerische Zimmeranmietungen

In E-Mails, die meist in englischer Sprache verfasst sind, buchen die Betrüger Ferienunterkünfte und überweisen dann weit überhöhte Beträge auf die Konten der Vermieter. Die Differenz wird rückerstattet – und schon ist das Geld „sauber“. Wenn Sie als Vermieter den Verdacht hegen, auf diese Weise in illegale Aktivitäten verstrickt zu werden, so wenden Sie sich bitte an die Polizei.

PkW-Verkauf, Überzahlung

Versuchter Überzahlungsbetrug

Ein Bad Pyrmonter hatte auf einer Aktionsplattform im Internet unter Kleinanzeigen seinen Pkw zum Preis von 1700 Euro zum Verkauf angeboten. Aufgrund dieser Anzeige meldete sich bei ihm ein Interessent aus Großbritannien, mit dem er „kaufeinig“ wurde. Der Betrag sollte von dem Käufer mit einem bestätigten Barscheck bezahlt werden.

Mit der Post erhielt der Bad Pyrmonter in der vergangenen Woche einen Verrechnungsscheck, der auf eine Bank in England bezogen und über 5.500 Pfund (ca. 6200 Euro) ausgestellt worden war.

Per Email wurde dem Verkäufer mitgeteilt, dass er den Scheck bei seiner Bank einreichen sollte und sobald das Geld seinem Konto gutgeschrieben wurde, sollte ein Kurier den Pkw und die überzahlte Summe von ca. 4500 Euro in bar abholen.

Nach einer Beratung mit seiner Hausbank hat der Verkäufer dieses Verfahren nicht akzeptiert und ist dadurch vermutlich einem erheblichen finanziellen Schaden entgangen. Mit Sicherheit wäre es so gewesen, dass der zunächst bei Scheckeinreichung gutgeschriebene Betrag aufgrund fehlender Deckung rückgebucht worden wäre und das Opfer dann sowohl seinen Pkw, als auch das weitergegebene Bargeld hätte abschreiben müssen.

Die Polizei mahnt zu äußerster Vorsicht bei solchen Geschäften, insbesondere dann, wenn Banken im Ausland beteiligt sind und eine Überprüfung des vorgelegten Schecks nicht unmittelbar vorgenommen werden kann. Dies ist zur Zeit eine aktuelle Masche, mit der Anbieter im Internet betrogen werden.

Quelle: Polizeipresse Bad Pyrmont, news aktuell gmbh v. 12.07.11

Bankangestellter rettet 80.00 Euro

Aufksamer Bankangestellter vereitelt Betrug und 80.000 Euro Schaden – Polizei warnt vor Betrugsmasche im Zusammenhang mit dem Kauf und Verkauf von Fahrzeugen.

Einem aufmerksamen Bankangestellten war es am heutigen Dienstag zu verdanken, dass zum einen ein Fahrzeughändler aus dem Landkreis Tuttlingen eben nicht von Unbekannten um 80.000 Euro betrogen wurde und zum anderen die Masche der Täter aufflog.

Das vermeintliche Opfer betreibt einen Fahrzeughandel und bewirbt seine Fahrzeuge hierbei unter anderem auch auf einer Plattform im Internet. Vor einem Monat wurde der Fahrzeughändler von einem angeblichen Interessenten aus den Vereinigten Arabischen Emiraten per E-Mail kontaktiert. Dieser interessierte sich für zwei gebrauchte Abschleppfahrzeuge im Wert von 48.000 Euro. Zahlungsmodalitäten wurden bereits per E-Mail geklärt – dem hier ansässigen Händler wurde aus den USA ein Bankscheck zur Verrechnung übersandt.

Die Masche der Täter hierbei: Bereits kurze Zeit später traten sie vom Kauf des teureren Fahrzeugs zurück. Gleichzeitig verschickten sie den Scheck mit einer viel zu hohen Summe – nämlich mehr als 88.000 Euro.

Wiederum per E-Mail baten die Unbekannten um Entschuldigung sowie Rücküberweisung des zuviel bezahlten Betrags von 80.000 Euro auf ein französisches Bankkonto. Dies wollte der Fahrzeughändler am heutigen Dienstag schließlich veranlassen. Der aufmerksame Bankangestellte meldete jedoch Bedenken für dieses Geschäft an, verhinderte eine Überweisung und bat den Kunden, Anzeige bei der Polizei zu erstatten – was ihm letztendlich einen hohen finanziellen Schaden ersparte.

Denn die Vorgehensweise der Täter ist zwar nicht neu, im Einzelfall aber durchaus effektiv: Der übersandte und bewusst zu hoch ausgestellte Verrechnungsscheck wird dem Fahrzeugverkäufer in der Regel zunächst auf dem Konto vorläufig gut geschrieben. Da tatsächlich bei der Masche jedoch kein Geld von der bezogenen Bank eingeht – wie auch in dem aktuellen Fall aus dem Landkreis Tuttlingen zu erwarten – weil der Scheck tatsächlich nicht gedeckt ist und platzt, wird die zunächst verrechnete Summe auf dem Konto wieder belastet.

Hat der Fahrzeugverkäufer nun den Differenzbetrag an die Täter – in diesem Fall von 80.000 Euro – an die Bank im Ausland bereits überwiesen, bleibt er auf dem entstandenen Schaden sitzen.

Die Polizeidirektion Tuttlingen warnt in diesem Zusammenhang vor gleichgelagerten Kauf- oder Verkaufshandlungen – insbesondere im Zusammenhang mit Fahrzeugen, die im Internet beworben werden. Seien Sie besonders vorsichtig bei ausländischen Anbietern oder vermeintlichen Käufern.

In englischer Sprache verfasste Anfragen raten wir zu löschen. Überweisen Sie niemals Geld einfach im Voraus, beziehungsweise akzeptieren Sie keine Bezahlung per Scheck oder Überweisungen auf Banken (vor allem mit Sitz im nicht europäischen Ausland) die im Nachhinein nicht nachvollzogen werden können. Im Zweifel wenden Sie sich an Ihre Polizei.

Ermittlungen dieser Art gestalten sich durchaus schwierig, so dass zum einen die Täter nicht zur Rechenschaft gezogen werden können. Zum anderen bleibt das Opfer auf dem finanziellen Schaden sitzen.

Quelle: Polizeipresse Tuttlingen v. 10.07.12

Bank bemerkt Scheckfälschung

Im Dezember 2009 inseriert ein 47-jähriger einen PKW für 15.000,-Euro in einem Internetportal zum Verkauf. Anfang Januar meldet sich ein Interessent aus England und beide werden sich handelseinig.

Eine Woche später erhält der Verkäufer einen Scheck über 22.000,-Euro der „Bank of Ireland“ und bittet die überschüssigen 7000,-Euro an den Verschiffer zu überweisen.

Glücklicherweise reicht der Verkäufer den Scheck zeitnah bei seinem Kreditinstitut ein, das ihm die Wertlosigkeit des vorgelegten Zahlungsmittels mitteilt.

Die Polizei rät nie das Fahrzeug oder die Papiere gegen Scheck oder Wechsel aus der Hand zu geben. Zahlen sie bar oder transferieren sie ihr Geld über sichere Zahlungswege.

Quelle: news aktuell gmbh v. 13.01.10

Vorsicht bei Kfz-Interessenten aus dem Ausland

Die Polizei Salzgitter warnt eindringlich vor Kfz.-Geschäften im Internet,wenn es um vermeintliche Geschäftspartner aus dem Ausland geht. Häufig sind günstige Angebote auf Internetverkaufsplattformen der Grund für meistens naive Interessenten, die ein „Schnäppchen“ machen wollen und hinterher als Betrogene dastehen.

Die Polizei Salzgitter warnt davor, auf Auslandsgeschäfte dieser Art einzugehen. Keinesfalls sollten Gelder im Voraus (sogenannter Vorausbetrug) per Banküberweisung und schon gar nicht per Western Union oder einen anderen Gelddienstleister überwiesen werden.

In den jetzt bekannt gewordenen Fällen – Massenstraftaten der sogenannten Nigeria-Connection – melden sich Interessenten aus dem Ausland auf ein Pkw-Verkaufsangbot im Internet und bekunden Interesse.

Zur Bezahlung werden summenmäßig deutlich über dem Kaufpreis liegende Schecks übersandt. Die Verkäufer – hier zwei Bürger aus Salzgitter – werden gebeten, die über dem Kaufpreis liegende Summe direkt ins Ausland zu überweisen (meistens per Western Union). Bei den übersandten Schecks handelt es sich fast immer um Totalfälschungen.

Nach Einlösung der Schecks bei dem eigenen Bankinstitut kommt teilweise erst in drei oder vier Wochen das böse Erwachen: dann nämlich wird der Gesamtbetrag dem eigenen Konto zuzüglich Gebühren zurückbelastet. Der Schaden ist eingetreten.

Die Ermittlungen nach den geschickten Auslandstätern verlaufen in aller Regel im Sande. Also: seien Sie vorsichtig. Machen Sie keine Vorausüberweisungen ins Ausland. Gehen sie auf derartige Angebote gar nicht erst ein. Je günstiger ein Angebot ist, desto größer ist die Betrugswahrscheinlichkeit

Tipp für Autoverkäufer

Banken brauchen im internationalen Zahlungsverkehr zwischen acht und 70 Tagen zur Scheckprüfung. Der Betrag wird zunächst erstmal unter Vorbehalt gutgeschrieben. Platzt der Scheck später, bucht die Bank den Scheckbetrag zurück, der Kontoinhaber ist das vorbehaltlich gutgeschriebene Geld los. Man kann aber auf dem Scheckeinreichungsformular „Gutschrift nach Eingang“ ankreuzen. Auto und Papiere gibt der Käufer dann eben erst raus, wenn der Zahlungseingang im Kontoauszug belegt ist.

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