Trickbetrug bei „Spendensammlern“ an der Haustür

Kleine Spende für den guten Zweck, Spendensammler an der Haustür

Spende Haben Sie keine Sicherheitskette, Tür zu lassen, durch Spion schauen. Sprechen Sie durch die geschlossene Tür.

Spendensammlungen können auch anderen Zwecken dienen. Hier kommt insbesondere die Tatvorbereitung für Wohnungseinbrüche, Trickdiebstähle oder Betrügereien in Betracht. Auf diese Art und Weise könnten auch die Örtlichkeit, die Zeiten der An- und Abwesenheit der Hausbewohner und auch Hinweise auf das Alter der Hausbewohner ausgekundschaftet werden.

Die Polizei rät zur Vorsicht bei unangekündigten Hausbesuchen von Fremden. Sagen Sie den Fremden, sie sollen später noch einmal wiederkommen. Besprechen Sie sich mit Verwandten oder Bekannten. Wenden Sie sich an Ihre Polizeidienststelle oder wühlen sie den Notruf 110! Dort kann man gemeinsam mit Ihnen beratschlagen, was sich hinter dem Besuch verbergen könnte.

Wenn Sie an der Wohnungstür, auf der Straße oder per Brief um eine Spende gebeten werden, spenden Sie nicht vor lauter Mitleid spontan, geben Sie Ihr Geld wohl überlegt aus. Lassen Sie sich nicht drängen.

Vorsicht bei Haussammlungen rät die Polizei Bayern. Nicht jede Sammlung wird von einer seriösen, wohltätigen Organisation durchgeführt. Lassen sie sich nicht drängen. Auch die Vorlage einer Spenderliste ist keine Garantie. Unterschreiben sie nichts, ohne es zuvor zu lesen. Im Zweifelsfall nehmen sie VOR der Spende Kontakt mit der Organisation auf.

Unterschreiben Sie keine Besuchsbestätigung

Bei Spendensammlungen an der Haustür unterschreiben Sie auf keinen Fall einen „Nachweis, dass der Sammler bei Ihnen war“, schnell haben Sie dann einen Vertrag oder eine Einzugsermächtigung unterschrieben. Bei Verdacht auf Unregelmäßigkeiten verständigen Sie die örtliche Polizei.

Telefonische Spendenbitte mit gefälschter Rufnummer

telefonspende Betrüger nutzen die Masche „Spoofing“, um von ahnungslosen Opfern Geld oder Daten zu ergaunern. Dazu rufen die Täter mit einer gefälschten, nicht real existierenden Rufnummer, an. Durch die Anzeige der Rufnummer wird Vertrauern und Seriosität erzeugt. Die Angerufenen sollen dazu zu überredet werden, Geld zu spenden und dieses auf ein benanntes Konto zu überweisen. Oder es werden Telefonnummern von Banken oder Behörden „kopiert“ und persönliche Daten erfragt. Eine weitere Masche sind Gewinnversprechen, die mit einer teuren Rückrufnummer verbunden sind.

In den letzten Wochen erhielt die Polizei Münster vermehrt Hinweise auf eine Rufnummer mit der Vorwahl „030“ für Berlin. Die Anrufer geben sich als Mitarbeiter einer Hilfsorganisation aus und ist den Angerufenen in der Regel kaum bekannt. Dieses Aufrufes kann man sich nur schwer entziehen. Ein Rückruf läuft ins Leere, die Nummer ist nicht vergeben. .

Die Polizei rät bei solchen telefonischen Spendenaufrufen keine persönlichen Daten preiszugeben oder Geld zu spenden. Beenden Sie das Gespräch konsequent, lassen Sie sich auf keine Diskussion ein und zu Nichts drängen. Wer Gutes tun will und Geld spenden möchte, kann sich auf vielfältige Art in Ruhe informieren und selbst entscheiden. In Verdachtsfällen informieren sie die Polizei.

Quelle: Polizeipresse Münster, news aktell v. 07.10.15

Welche Organisation ist seriös?

Tierhilfe, Umweltschutz, Kreditkartenschutz, Hilfe für in Not geratene Kinder oder Jugendliche: Es gibt viele Gründe mitzuhelfen,

Auskunft, ob eine Spendenorganisation seriös und förderungswürdig ist gibt das

Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen

Bernadottestr. 94, 14195 Berlin

E-Mail: sozialinfo@dzi.de

DZI Dieses Institut prüft und vergibt das „dzi-spendensiegel“. Es belegt, dass eine Organisation mit den ihr anvertrauten Geldern sorgfältig und verantwortungsvoll umgeht. Außerdem werden Organisationen aufgelistet bei denen von Spenden ausdrücklich abgeraten wird.

Oft wird auch mit einem Verein „Europäisches Spendensiegel“ geworben. Ein offizielles Spendensiegel der Europäischen Union gibt es nicht. Hier die

zu diesem Verein.

Das Sammeln von Geld für karitative Zwecke kann verboten werden, wenn ein großer Teil des Spendenaufkommens anderen als wohltätigen Zwecken zufließt. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz (Beschluss vom 20.09.2005, Az.: 12 B 10909/05.OVG).

Zu Spenden in Katastrophenfällen hält das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) wertvolle Tipps bereit und informiert über die Organisationen mit DZI Spenden-Siegel

Fördervertrag, Vereinsmitgliedschaft

Förderverein Unterschreiben Sie auch keinen Vertrag, der Sie zu monatlichen Spenden oder sonstigen monatlichen Zahlungen verpflichtet. Fördermitgliedschaften für einen ausschließlich gemeinnützigen Zweck sind nicht widerrufbar, könnten aber fristgemäß meist zum Ablauf eines Jahres gekündigt werden. Das Haustür-Widerrufsrecht gilt hier nicht.

Womöglich haben die Vereine potenzielle Mitglieder mit unzutreffenden Aussagen über den Förderzweck in eine Mitgliedschaft gelockt. Wenden Sie sich in diesem Fall an Ihre örtliche Verbraucherzentrale. Unter Umständen kann diese den Vertrag anfechten oder über eine Kulanzregelung erreichen, dass Sie aus der Mitgliedschaft herauskommen.

Auch ein Zeitungsbonnement kann nur widerrufen werden, wenn es mehr als 200 € beträgt und länger als drei Monate läuft.

Immer wieder wird auch versucht, an der Haustür Mitgliedschaften für ihre Flugrettungsorganisationen zu verkaufen. Bekleidung, die den Anschein von Mitarbeitern eines Rettungsdienstes erzeugen sollen, aufgesucht und probiert, ins Haus oder die Wohnung zu kommen. Hier wird dann meistens versucht, Ängste in Bezug auf die Versorgung bei Unfällen und Krankheiten im Urlaub oder Ausland zu schüren und die Angesprochenen so zur Herausgabe ihrer Kontodaten zu bewegen, damit sie eine Mitgliedschaft in der Organisation abschließen.

Ob eine derartige Mitgliedschaft sinnvoll ist, darf zumindest angezweifelt werden, da für eine Versorgung im Inland die Krankenkassen ausreichend Schutz bieten. Für einen Rücktransport aus dem Ausland gibt es entsprechende Reiseversicherungen.

Warenverkauf: Angebliche Unterstützung sozialer Einrichtungen

kinderspende Für den Regenwald spenden beim Bierkauf, Spenden für afrikanische Kinder beim Schokoladenkauf, Gummmibärchen für notleidende Kinder. Die Liste der Produkte mit Spendenanteilen ist lang. Doch wieviel spenden die Firmen von Ihrem Geld tatsächlich? Wieviel kommt dann noch bei den Notleidenden an? Eine Spendenwerbung solle kein Grund für den Kauf eines so beworbenen Produktes sein.

Wird beim Verkauf von Waren, Dienstleistungen mit dem Hinweis auf Unterstützung für soziale Einrichtungen geworben, sollten Sie die angebotenen Preise genau prüfen und verbindliche Informationen zu den tatsächlich geleisteten Unterstützungszahlungen einholen. Verbraucher sollten sehr aufmerksam überprüfen, ob ihre Spenden auch tatsächlich in vollem Umfang die gewünschte Organisation erreichen.

Professionelle Kleider- und Schuhsammlungen

Es gibt professionelle Kleider- und Schuhsammlungen, die den Eindruck vermitteln, es handele sich um karitative Sammlungen. Der Erlös aus dieser Altkleidersammlung dkommt angeblich dem Verein zu Gute.. Tatsächlich wird die Altkleidersammlung von einem gewerblichen Verwerter durchgeführt, der dem Verein lediglich monatlich eine Unterstützung zukommen lässt.

Worauf man beim Kauf von Blinden-und-Behindertenware achten sollte, zeigt eine Broschüre (PDF-Datei) des Deutschen Zentralinsitutes für soziale Fragen, DZI.

Kein Sammlungsgesetz

gesetz Ein Sammlungsgesetz gibt es nur noch in Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen. In den anderen Bundesländern kann ohne Anmeldung oder behördliche Genehmigung, selbst in unverplombten Dosen gesammelt werden. Damit besteht dort kein Schutz vor Missbrauch.

In Bundesländern ohne Sammlungsgesetz dürfen die Behörden Sammlungen nur noch bei Verdacht auf Unregelmäßigkeiten überprüfen.

Sammlungsausweis des Veranstalters

Wer eine erlaubte Sammlung durchführt, muss einen vom Veranstalter ausgestellten Sammlerausweis bei sich haben. Der Sammlerausweis ist nur in Verbindung mit einem Personaldokument gültig

Wenn Sie spenden wollen, lassen Sie sich den Sammelausweis oder die Sammelgenehmigung der Ordnungsbehörde zeigen. Sie enthält Geltungsbereich, Geltungsdauer, Sammlungsart und -zweck sowie gegebenenfalls erteilte Auflagen. Die Personen, die eine solche genehmigte Sammlung durchführen, müssen im Besitz eines vom Veranstalter ausgestellten Sammlerausweises sein, der zwar nicht an eine bestimmte Form gebunden ist, jedoch folgendes enthalten muss:

  • eine fortlaufende Nummer
  • Name bzw. Stempel und Unterschrift des Veranstalters,
  • Art, Ort und Zeit der Sammlung
  • Volle Personalien des Sammlers
  • Aktenzeichen des Genehmigungsbescheides
  • Abdruck des Dienstsiegels der Genehmigungsbehörde

Achten Sie auf die Verplombung der Sammelbüchsen. Aber: Während früher eine Sammelbüchse verplombt sein musste, gibt es inzwischen oftmals keine Regelung für eine Verplombung. Das hängt auch damit zusammen, das es nur noch in 4 Bundesländern ein Sammlungsgesetz gibt.

Seien Sie besonders misstrauisch, wenn vehement mit der Mitleidsmasche geworben wird.

Überweisung, Einzugsermächtigung? 1-Cent Erinnerung

überweisung Wer spendet, sollte nicht unbedacht Einzugsermächtigungen erteilen und am besten auch seine Kontonummer nicht preisgeben. Eine Spende per Überweisung lindert auch Not! Wenn Sie Geld spenden wollen, ist das kein Grund, den Spendensammler in die Wohnung zu lassen.

Wenn man trotzdem kleine Beträge an viele Organisationen spenden will, empfiehlt sich wenn möglich, die Spende per SMS, da mit dieser Methode ein hoher Anteil bei der jeweiligen Organisation ankommt, und die Verwaltungskosten meist vom SMS-Betreiber übernommen werden.

Sie bekommen als ehemaliger Spender von der Spendenorganisation 1 Cent auf Ihr Konto überwiesen, im Verwendungszweck: „Bitte um Rückruf, bitte melden“.

Dieses Verfahren wenden manche Spendenorganisationen bei ehemaligen Spendern an, die keine Adresse hinterlassen hatten. Nun wird versucht, die Anschriften zu erfahren, Sie können dann mit jeder Menge Werbung rechnen. Soll diese Organisationen das Spendensiegel aberkannt werden? Datenschützer halten das Verfahren für rechtswidrig. Kontoverbindungsdaten dürfen nicht für Werbezwecke genutzt werden.

Die Verbraucherzentrale NRW rät: Wer 1-Cent-Eingänge auf dem Kontoauszug findet, sollte auf Rückruf-Bitten von aufdringlichen Spendensammlern erst gar nicht reagieren

Quelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen v. 14.07.11

Ist die Bareinzahlung gebührenfrei?

Bevor Sie Ihre Spende bei einer Bank in bar einzahlen, erkundigen Sie sich unbedingt vorher, ob die Einzahlung gebührenfrei ist. Es gibt Banken, die dafür tatsächlich eine Einzahlungsgebühr verlangen, anstatt in diesem Fall großzügig darauf zu verzichten. Schließlich gehören die Banken ja nicht zu den Ärmsten des Staates.

In die Sammelbüchse oder aufs Konto?

Spenden aufs Konto oder in die Sammelbüchse ?
Ist doch egal? Nicht unbedingt.

Achten Sie auf die Verplombung der Sammelbüchsen. Aber: Während früher eine Sammelbüchse verplombt sein musste, gibt es inzwischen oftmals keine Regelung für eine Verplombung. Das hängt auch damit zusammen, das es nur noch in 4 Bundesländern ein Sammlungsgesetz gibt.

Wer unsicher ist, ob es sich um eine seriöse Sammlung handelt, sollte zu Hause in Ruhe recherchieren und nicht übereilt spenden.Unter Umständen kann die Spende mit einer persönlichen Steuerersparnis einhergehen.

Trittbrettfahrer bei Katastrophen

Bei großen Katastrophen und auch bei politischen Umstürzen hängen sich regelmäßig Trittbrettfahrer heran. Damit sind Organisationen gemeint, bei denen ein Großteil der Spenden in der Verwaltung versickert oder zur privaten Bereicherung missbraucht werden.

Spenden per Internet: Ja – aber mit Vorsicht

Spenden übers Internet sind nicht grundsätzlich unsicher.

Verwandte bitten als angebliche Flutopfer oder aus anderen erfundenen Notlagen um Geld, Geldforderungen von bekannten E-Mail Adressen

Über einen gehackten E-Mail-Account eines Bekannten wird um Geld gebeten, etwa weil diesem im Ausland sein Geld gestohlen wurde und er nun Geld für die Heimreise benötige. In der Erfindung von Notlagen sind Betrüger erfinderisch.

Rat der Polizei Rottweil: Wer – auch und gerade unter bekannten E-Mail-Adressen – Geldforderungen erhält, die auf einer angeblichen Notlage basieren oder auf andere Art in eine Geschichte “verpackt“ sind, sollte der Forderung nicht ohne Rückfrage nachkommen, sondern die Angelegenheit hinterfragen und bestenfalls direkt mit dem Absender der Mail Kontakt aufnehmen, um auf diese Weise zu prüfen, ob die Forderung tatsächlich aus einer für den Adressaten vertrauenswürdigen Quelle stammen.

Vorsicht vor Spenden-Spam-Mails!

Man muss halt nur sehr vorsichtig sein: Wenn Sie unaufgefordert E-Mails bekommen, dann ist es Betrug. Öffnen Sie diese Mails nicht und klicken Sie schon gar nicht auf Links von Wohltätigkeitsorganisationen. Wenn sie diesen Organisationen Geld spenden wollen, tippen sie die Adressen extra ein, damit Sie nicht auf eine gefälschte Seite gelangen.

Spenden-Einkaufsportale im Internet

Die Verbraucherzentrale NRW hat acht acht Spenden-Portale untersucht. Für alle Portale im Test hat die Verbraucherzentrale NRW nach deren Angaben gerechnet, was die Kauf-Idee einbringen soll. Dabei zeigten sich enorme Unterschiede. Die Portale versprachen Ausschüttungen für den guten Zweck: zwischen 3,5 bis 7,5 Prozent der Einkaufsumme. Die von Händlern erstatteten Margen reichten von mageren 0,5 bis zu fetten 25 Prozent der Summe des Einkaufs. Die realen, jährlichen Ausschüttungen der Portale dümpeln bislang eher im Bereich von wenigen Tausend Euro. Auf einige Hunderttausend Euro im Jahr bringen es Payback, Bildungsspender und Schulengel. Sie alle verteilen das Geld auf abertausende Empfänger. Dabei kommen oft nur Minibeträge bei den Empfängern an.

Es könnte viel mehr sein. Vorausgesetzt, Einkauf und Spende werden strikt getrennt. Eine weitere Stichprobe der Verbraucherzentrale auf allen Portalen zeigte: Viele Produkte gibt es billiger bei Händlern, die nicht auf Spendenportalen gelistet sind. Die Ersparnis betrug beispielsweise bei einer Kaffeemaschine bis zu 81 Euro.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW v. 07.12.12

Helpdirect.org gibt einen Überblick zu weltweiten Hilfsprojekten. Betterplace.org ist ein soziales Netzwerk für Spender. Bei beiden sind Onlinespenden möglich.

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