Rententrick: Trickbetrüger an der Haustür

Rente Die BfA warnt vor Rentenbetrügern

 

 

 

Angebliche Mitarbeiter wollen Hausbesuch vereinbaren

Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) warnt vor Betrügern. Angebliche Mitarbeiter der BfA rufen an und bitten um einen Hausbesuch, weil die verschickten Renteninformationen berichtigt werden müssen. Es kann auch sein, dass sie ohne vorherigen Anruf direkt vor der Haustür erscheinen. Vorsicht: Bei diesen Anrufen handelt es nie um Angestellte der BfA, eine derartige Vorgehensweise ist dort nicht üblich. Im Zweifel sollte die Polizei verständigt werden oder Rücksprache mit der Deutschen Rentenversicherung gehalten werden.

Angebliche Mitarbeiter erfragen Kontodaten und fordern Geldüberweisung

Auch Kontodaten werden per Telefon abgefragt, um vermeintlich zuviel gezahlte Rentenbeiträge an Versicherte zurückzahlen zu können oder weil angeblich der Computer ausgefallen ist. Darüber hinaus werden zur Tarnung auch Beratungen im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung Bund zu Themen wie der Riesterrente oder der Rentenbesteuerung angeboten.

Geben Sie nie Ihre persönlichen Daten sowie Bankverbindungen am Telefon preis.

Rentnern wurde weisgemacht, sie hätten zuviel Rente erhalten, die nun in Raten zurückgebucht werden muss. Hinter den Anrufern und den späteren Abbuchungen verbirgt sich vermutlich eine Lotteriefirma. Die Rentner nehmen unter Vortäuschung falscher Tatsachen und ohne ihr Wissen an einem Gewinnspiel teil. Mit den monatlichen Abbuchungen werden die Kosten der Lotterielose beglichen.

Angebliche Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung fordern telefonisch persönliche Daten bekanntzugeben, etwa ihre Bankverbindung, oder Geldbeträge auf ein Konto zu überweisen. In dem Zusammenhang seien die Rentner mit Begriffen wie „Rentenpfändung“ oder „Rentenkürzung“ konfrontiert worden. Eine neue betrügerische Qualität erhalten manche dieser Anrufe dadurch, dass sie unter falscher Telefonnummer bei den Angerufenen ankommen – nämlich unter der von seriösen Institutionen (sogenanntes Call-ID-Spoofing).

Seien Sie misstrauisch bei Geldforderungen am Telefon! Fragen Sie bei der Behörde nach, die angebliche Forderungen an Sie hat. Suchen Sie dazu selbst deren Telefonnummer heraus. Wenn Sie sich unsicher sind, ziehen Sie eine Vertrauensperson hinzu oder melden Sie sich gleich unter der Notrufnummer 110 bei der Polizei. Transferieren Sie niemals nur aufgrund eines Telefonats eine hohe Geldsumme!

Volle Rente gegen Ausgleichzahlung

Versicherten, die vorzeitig in Rente gehen, wird im Namen der BfA die volle Rente gegen Leistung einer Ausgleichszahlung versprochen. Hier handelt es sich um Betrüger. Die BfA hat eindeutig klargestellt, dass es auf diesem Wege keine Möglichkeit gibt, die Rentenabschläge wegen vorzeitiger Rente auszugleichen.

BfA wendet sich in der Regel schriftlich an Sie

Die Deutsche Rentenversicherung Bund stellt ausdrücklich klar, dass hier weder eigene Mitarbeiter noch von ihr beauftragte Personen handeln. Sie wendet sich bei personenbezogenen Daten grundsätzlich immer schriftlich an Sie. Die Deutsche Rentenversicherung Bund rät daher zur Wachsamkeit. Geben Sie keine persönlichen Daten am Telefon bekannt

Informationen und Broschüren zur Rente erhalten Sie direkt bei der BfA. Die BfA selbst ruft nur ausnahmsweise an, beispielsweise wenn gerade eine Rente beantragt wurde. Im Zweifelsfall sollte das kostenlose Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 08003331919 angerufen werden, um sich über die Identität der Anrufer zu informieren.

Warnung: Wichtige Information zur Umstellung der Pflegestufen in Pflegegrade 2017

Eine betrügerische Organisation verschickte Schreiben mit dem Titel „Wichtige Information zur Umstellung der Pflegestufen in Pflegegrade 2017“. Der Brief erweckt den Eindruck, als handele es sich um ein förmliches Schreiben einer Pflegekasse oder Behörde. In dem Schreiben wird angeboten, Verbraucher angesichts der bevorstehenden Gesetzesänderung bei der Ermittlung ihrer künftigen Pflegegrade zu unterstützen. Dieses Angebot ist jedoch überflüssig.

„Personen, bei denen bereits 2016 eine Pflegestufe oder eine eingeschränkte Alltagskompetenz festgestellt worden ist, werden automatisch einem neuen Pflegegrad zugeteilt“, erläutert Meret Lobenstein, Pflegeexpertin bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Über die neuen Pflegegrade müssen die Pflegekassen die Verbraucher aktiv informieren. Bei Fragen sollten sich Versicherte immer erst an ihre Pflegekasse wenden.

Zudem wird in dem Schreiben darauf hingewiesen, dass Pflegezusatzleistungen, wie z. B. Pflegehilfsmittel, gesondert beantragt werden müssen. Sodann wird darum gebeten, einen „Antrag auf Kostenübernahme“ auszufüllen, zu unterschreiben und an das Unternehmen zurückzuschicken. Dazu wird eine kurze, fingierte Frist für die mögliche Antragsstellung vorgegeben.

Tatsächlich schließen Verbraucher aber einen Vertrag über die Bestellung von Pflegehilfsmitteln wie Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel ab, wenn sie der Aufforderung in dem Schreiben nachkommen. Sie erklären sich zudem damit einverstanden, zu Werbezwecken angerufen oder angeschrieben zu werden. Daher rät die Verbraucherzentrale Betroffenen dringend davon ab, das Formular zu unterschreiben, wenn sie die Leistungen und die Werbung nicht wünschen. Wer keine weitere Werbung wünscht, kann für die Zukunft gegenüber dem im Schreiben genannten Adresshändler widersprechen. Die Verbraucherzentrale bietet dazu ein Musterschreiben an.

Quelle: Polizeipresse Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz v. 10.11.16

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