Der Computer ist abgestürzt, Hackerangriff, Ich brauche die Geheimnummer (PIN)
Ich komme von der Post, Sparkasse, Bank, Ihnen wurde versehentlich Falschgeld ausgezahlt.
Holen Sie Ihr Geld ab, Sie zahlen zuviel Steuern
Kontoüberziehung sofort in bar ausgleichen
EC-Karte ist zerkratzt
Inhalt
Kein Bankmitarbeiter fragt nach der PIN oder macht derartige Hausbesuche
Auch wenn die Karte gestohlen wurde, wird weder die Polizei noch die Bank nach Ihrer Geheimzahl fragen. Die geht nur Sie etwas an und wird zur Diebstahlsbearbeitung nicht benötigt.
Banken schicken auch keine Angestellten zu Kunden, um Geldbeträge oder EC-Karten nebst PIN abzuholen. Dreiste Betrüger melden sich vorher sogar telefonisch an, um ihre Glaubwürdigkeit zu erhöhen.
Lassen Sie die Fremden nicht in die Wohnung. Tür schließen, dann können Sie in Ruhe bei Ihrer Bank nachfragen.
Falsche Bankmitarbeiter wollen PIN am Telefon erfahren
Warnhinweis SEPA-Umstellung
Geben Sie am Telefon niemals persönliche Daten heraus! Generieren Sie keine TAN nach telefonischer Aufforderung, Ihr Konto wird dann geplündert. Betrüger nutzen zurzeit die laufenden SEPA-Umstellungen um Kontonummer und PIN zu erfragen. Sie fordern die Angerufenen auch auf, mehrere TAN- Nummern beim Online-Banking zu generieren.
Weitere Betrugsmaschen
Die Aufforderung zur Überprüfung der Scheckkarte erfolgt manchmal auch per Telefon von einem angeblichen Bankmitarbeiter. Die Scheckkarte soll z. B. überprüft werden, weil mit der Kartennummer Betrügereien stattgefunden haben. Dazu wird außerdem Ihre PIN gebraucht.
Oder am Telefon wird behauptet, es hätte ein Hackerangriff auf die Bank stattgefunden. Ein „Bankangestellter“ verspricht eine neues Konto mit neuer Nummer und holt per Hausbesuch die vermeintlich alte EC-karte mitsamt der PIN ab.
Keine Bank schickt ihre Mitarbeiter zur Überprüfung oder Abholung von Scheckkarten in die Wohnungen Ihrer Kunden.
Geben Sie weder die Karte heraus noch verraten Sie Ihre Kontonummer oder die Geheimnummer. Auch nicht an die Bank, auch nicht an die Polizei.
Fragen Sie telefonisch bei Ihrer Bank nach.
Übergeben Sie nie Geld an unbekannte Personen.
Geben Sie am Telefon nie Ihre Bankdaten preis.
Keine Hausbesuche wegen Falschgeldprüfung
In keinem Fall sind Mitarbeiter von Geldinstituten unterwegs um Geldscheine zu überprüfen. Lassen sie keine Fremden in ihre Wohnung, händigen sie kein Geld aus. Im Zweifel rufen sie bei ihrer Bank zurück und fragen sie nach. Über ‚110‘ ist auch die Polizei immer ansprechbar. Informieren sie die Polizei über verdächtige Sachverhalte.
Drohende Steuererhöhung
„Holen Sie Ihr Geld vom Konto, Sie zahlen zu viele Steuern.“ Oder: „Das Finanzamt macht eine Sonderprüfung, eine Steuernachzahlung droht“. Wer diesem „Rat“ nachkommt, erhält kurz darauf Besuch von einem „Bankmitarbeiter“ oder einem „Handwerker“ oder einem „Polizisten“. Mit geschicktem Ablenkungsmanöver stehlen sie das lang Ersparte.
Seien Sie misstrauisch, wenn angebliche „Bankmitarbeiter“ Sie – am Telefon oder auch persönlich außerhalb Ihrer Filiale – ansprechen und zu einer Abhebung veranlassen wollen! Halten Sie die Telefon-Nr. Ihres persönlichen Bank-Sachbearbeiters bereit und kontaktieren Sie diesen vor jeder Abhebung.
Notwendiges Update für Ihr Online-Konto
Falsche Bankmitarbeiter rufen an und fordern zum notwendigen Online-Update auf. Beim Update am eigenen PC wird die TAN abgefragt und schon ist es geschehen, Ihr Konto wird geplündert.
Die Polizei warnt:
Kreditinstitute fordern grundsätzlich keine vertraulichen Daten per E-Mail oder per Telefon oder per Post von Ihnen an. Wenn Sie sich unsicher sind, halten Sie in jedem Fall Rücksprache mit Ihrer Bank. Übermitteln Sie auch keine persönlichen oder vertraulichen Daten (bspw. Passwörter oder Transaktionsnummern) per E-Mail. PIN und TANs sollten Sie nur dann eingeben, wenn eine gesicherte Verbindung mit Ihrem Browser hergestellt ist. Überprüfen Sie die Adressleiste in Ihrem Browser. Bei geringsten Abweichungen sollten Sie stutzig werden.Starten Sie keinen Download über den direkten Link.
Online-Banking Verfahren untergejubelt
Bankkonten werden zunehmend ohne Überweisungsträger über das Internet vom heimischen PC aus oder über das Telefon geführt. Beim Home- und Internetbanking sind neben der Kontoverbindung ein Passwort und eine Identifikationsnummer (PIN) und für eine Überweisung und Datenänderungen eine nur einmal zu verwendende Transaktions-Autorisierungsnummer (TAN) erforderlich. Weiterhin ist es möglich das sogenannte mTAN-Verfahren – die Zusendung der TAN an die eigene Mobiltelefonnummer – für Überweisungen zu verwenden. Dazu wird seitens der Bank ein persönlicher Aktivierungscode per Post an die Kontoinhaber versandt.
In den letzten Betrugsfällen spähten die Täter die Kontoverbindungsdaten der Geschädigten aus und beauftragen im weiteren Verlauf über dessen Bank das mTAN-Verfahren, wobei sie stets ihre eigene Mobilfunknummer für Transaktionen angaben. Im Anschluss erhielten die Geschädigten von ihrer Bank per Post den Aktivierungscode zur Freischaltung des mTAN-Verfahrens zugesandt. Nach Erhalt der Unterlagen meldeten sich die Betrüger bei den Geschädigten, gaben sich als Bankmitarbeiter aus und entlockten ihnen durch geschickte Gesprächsführung den Aktivierungscode. Damit waren sie nun in der Lage beliebige Überweisungen vom Konto der Geschädigten zu tätigen.
Quelle: Polizeipresse Mittelfranken news aktuell v. 16.09.14
Hier zwei Fälle aus der Polizeipresse
Am Mittwoch sollte ein 76-jähriger Rentner aus Zeven, der weder Handy noch Computer besitzt, Opfer eines perfiden Trickbetruges werden. Telefonisch wurde dem Opfer die Teilnahme am modernen Online-Banking-Verfahren angekündigt. In der Tat hatten die Täter, die über eine Telefonweiterleitung aus dem Ausland operieren, für den 76-Jährigen einen Online-Banking-Vertrag bei einem Zevener Geldinstitut, dessen Kunde der Rentner ist, angeschoben.
Das Geldinstitut sollte die Originalunterlagen an den Zevener schicken, die dieser nur noch zu unterschreiben hätte. Wäre das Opfer auf die Vorbereitungshandlung eingegangen, hätten die Täter kurz darauf seine Daten abgefragt. Mit diesen Daten wollten sie über das Handy-TAN- Verfahren auf das Konto des Rentners zugreifen. Das Transaktionslimit hatten sie bereits auf 10.000 Euro festgelegt.
Die Betrüger bereiteten den Zevener sogar auf kritische Nachfragen des Geldinstituts vor. In diesem Fall sollte der Rentner auf dem Vertrag bestehen. „Die Geldinstitute wollen schließlich nur Geld verdienen und daher das Computer-Banking verhindern“, erläuterten sie dem ahnungslosen Opfer am Telefon.
Aufmerksame Bekannte bemerkten den dreisten Betrugsversuch und informierten gemeinsam mit dem Geschädigten die Spezialisten vom Betrugskommissariat der Polizei. Diese Masche war selbst den erfahrenen Betrugsermittlern neu. Allerdings kannten sie die angegebene Telefonnummer bereits aus anderen Betrugsverfahren. Hinter der Telefonnummer steht eine Anrufweiterleitung ins Ausland. Daher wird es sehr schwer sein, der Täter habhaft zu werden, die hinter dem Trickbetrug stehen.
Die Polizei bittet unbedingt alle Senioren, denen telefonisch das Online-Banking-Verfahren angeboten wird, um sofortige kritische Rücksprache mit Ihrem Geldinstitut. Darüber hinaus sollte in diesen Fällen die Polizei informiert werden, die weitere Ermittlungen einleitet.
Quelle: Polizeipresse Rotenburg, news aktuell v. 10.11.11