Die Geschäftsprofis nutzen geschickt die Sorgen und Ängste gerade älterer Verbraucher um Gesundheit und Wohlergehen aus. Doch die angepriesenen Gesundheitsprodukte halten selten, was sie versprechen. Zum Schutz vor Handystrahlung wurden sogar schon strahlenabweisende Klebeetiketten mit Antenne angeboten.
Angeblich sind die Wundermittel von Doktoren oder Professoren empfohlen, Namen dieser Experten werden aber nicht genannt.
Denken Sie mal an sich:
Ganz raffiniert sagen die Vertreter, dass Sie ihr Leben lang für andere geschuftet haben und dass es deshalb an der Zeit sei, auch einmal an sich und seine Gesundheit zu denken. "Wollen Sie denn alles Ihren Kindern und Enkeln hinterlassen, die sich ohnehin kaum um Sie kümmern?"
Wer ein "Wundermittel" - ob gegen Krebs, für ein starkes Herz, gegen Falten - erwirbt und im Nachhinein davon enttäuscht ist, für den gibt es zumindest einen Trost: Er kann den Vertrag rückgängig machen.
Denn Verkäufer, die auf Kaffeefahrten Produkte wie Heilmittel, Magnetmatten oder Rheumadecken anbieten und gleichzeitig auf deren heilende oder schmerzlindernde Wirkung hinweisen,verstoßen gegen das Heilmittelwerbegesetz.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg berichtet in ihrer Pressemitteilung vom 23.05.11:
Ein Werber wollte seinen Kunden weiß machen, dass ein gefülltes Tee-Ei im Fußbad zum Preis von "nur" 500 Euro Schadstoffe aus dem Körper zöge.
Bei einem anderen Verbraucher scheiterte der Versuch, ihm zwei Metallscheiben zum stolzen Preis von 1.000 Euro aufzuschwatzen, die bei täglichem Gebrauch heilende Wirkungen zeigen sollten.
Fall 1
Drei Senioren hatten im Jahr 2008 bei einer Verkaufsveranstaltung (Kaffeefahrt) Magnetdecken mit angeblich heilsamer Wirkung für rund 1.300 Euro bestellt. Der Kauf wurde auf Veranlassung einer Tochter storniert, Die Decken wurden zwar geliefert, die Annahme aber verweigert. Der finanzielle Schaden belief sich dadurch lediglich auf die Anzahlungen in Höhe von je zehn Euro.
Im Strafprozess vor dem Aichacher Amtsgericht im August 2010 wurde der Verkäufer wegen versuchten Betrugs und Verstoßes gegen das Heilmittelwerbegesetz zu 4.800 Euro Geldstrafe verurteilt.
Quelle: Eine Angehörige der Betroffenen
Fall 2
Ein Oldenburger hatte vor 40 Tour-Teilnehmern behauptet, das angebliche Gesundheitsprodukt habe lindernde oder gar heilende Wirkung auf sämtliche Altersleiden. Ein Seniorenpaar aus Thüringen habe daraufhin zwei "Kurpackungen" des Präparats für insgesamt rund 2400 Euro erstanden. Der 80-jährige Mann habe später Anzeige erstattet. Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft war das Mittel weitgehend wert- und wirkungslos.
Vom Kasseler Amtsgericht erhielt der Oldenburger eien Strafbefehl über 45 Tagessätze
Quelle: www.hna.de v. 31.03.10
Verpackungen, Inhalt und Aufschriften sehen professionell, höchst seriös und oftmals auch durchaus hochwertig aus. Die jetzt sichergestellten Nahrungsergänzungsmittel gingen bei einer Verkaufsveranstaltung für 878 Euro über den Tisch. Die redegewandten, sympathischen und vertrauenswürdig wirkenden Verkäufer erzählten alles Mögliche über das Präparat und priesen es zum vermeintlichen Schnäppchenpreis an. Tatsächlich handelt es sich aber eben nur um das, was tatsächlich auch auf den Verpackungen steht, nämlich um ein Ergänzungsprodukt zu ausgewogener Ernährung.
Die Vitalstoffkombination, sofern tatsächlich enthalten, entfaltet nach den Ermittlungen keinesfalls irgendwelche der versprochenen vorbeugenden Wirkungen wie z.B.
Auch das Versprechen einer Gewichtsreduktion durch die bloße Einnahme gehört ins Märchenland. Die Kripo Marburg ermittelt wegen Verdachts des Betruges. Durch die Verbreitung des Produkts unter Angabe falscher Wirkungsweisen liegt zudem ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz vor.
Aufgeflogen ist der letzte Fall nicht etwa durch das Misstrauen gegenüber dem Produkt und seinen Wirkungsweisen, sondern dadurch, dass die angebotene Reiserücktrittsversicherung für die bei der Veranstaltung ebenfalls buchbare Reise nicht mit der Scheckkarte bezahlbar war. Als die Anbieter darauf bestanden, den Betrag in Höhe von 69 Euro pro Person in Bar zu bekommen und sogar anboten diesen persönlich abzuholen, keimte bei den Käufern der Verdacht auf, dass es hier möglicherweise nicht mit rechten Dingen zugeht.
Die jetzt informierte Kripo Marburg passte am Mittwoch, 23. November den Geldabholer im Lahntal ab. Der Mann ist 49 Jahre alt und lebt in Bremen. In seinem weißen Lieferwagen stellte die Kripo insgesamt 44 Pakete mit Nahrungsergänzungsmitteln sicher. Dabei handelt es sich um COENZYM Q 10 + Selen forte und das Wellness & Care Product MEDI SANUS Collagen Hydrolysat.
Laut Packungsaufschrift handelt es sich um "Europas einzigartige Wirkstoffkomplexe zur Unterstützung einer ganzheitlichen Ernährung" bzw. "...zur Versorgung von Knorpel und Gelenken". Die Verpackung ist äußerlich unterschiedlich. Das Produkt selbst befindet sich in kleinen braunen Fläschchen, die sich lediglich dadurch voneinander abgrenzen, dass die Flaschen des einen Produktes mit einem Etikett beschriftet sind und die anderen nicht. Ob sich der Flascheninhalt unterscheidet ist mit bloßem Auge nicht feststellbar.
Mindestens drei Verkäufer boten diese Produkte nach jetzigem Ermittlungsstand bei vier Verkaufsveranstaltungen in der zurückliegenden Woche in einem Gasthaus in Lauterbach an. Dabei handelte es sich um gewerberechtlich nicht angemeldete und damit unzulässige Veranstaltungen. Die Gesamtermittlungen dauern derzeit an.Ausreichende Haftgründe gegen den bisher nicht polizeibekannten Bremer Bürger lagen nicht vor.
Quelle: Polizeipresse Mittelhessen v. 25.11.11
Deutschlands Apotheken warnen Verbraucher davor, vermeintliche Wundermittel gegen körperliche Leiden auf Kaffeefahrten zu einem scheinbaren Schnäppchenpreis zu kaufen. Ein aufgedrucktes rotes Apotheken-A oder eine Preisauskunft per Anruf in einer Apotheke täuschen den Teilnehmern oft vor, dass das beworbene Produkt pharmazeutisch geprüft sei und einen hohen Wert besitze.
"Kaffeefahrtenbetrüger missbrauchen das Vertrauen der Menschen in die Apotheken", sagt Heinz-Günter Wolf, Präsident der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
Wer wirklich wissen will, was ihm gesundheitlich hilft, sollte lieber zum Arzt oder in die Apotheke um die Ecke gehen. Eine Kaffeefahrt ist der falsche Weg.
Magnetarmbänder, Elektrosmogmatten, Strahlenschutzmatten, Magnetfelddecken und Heizdecken gehören ebenso zum Angebot dubioser Anbieter wie Heilsalben oder überteuerte Vitamine und Mineralstoffe.
Der "Apotheken-Trick" der Betrüger funktioniert wie folgt: Hersteller können für ihre Produkte eine Pharmazentralnummer (PZN) bei der Informationsstelle für Arzneispezialitäten (IFA) beantragen. Damit gelangen die Produkte in die Software aller Apotheken.
Kaffeefahrtenbesucher werden aufgefordert, direkt oder später bei der Apotheke Ihres Vertrauens anzurufen und sich anhand der PZN nach dem gemeldeten Preis des beworbenen Produkts zu erkundigen. Die Kaffeefahrtenbetrüger bieten die Produkte zu einem geringeren Preis an.
Eine von der Informationsstelle für Arzneispezialitäten (IFA) vergebene Pharmazentralnummer (PZN) ist eine siebenstellige Nummer (6 Ziffern +Prüfziffer) mit vorangestelltem Minus-Zeichen. Sie ist ein Identifikationsschlüssel für Arzneimittel und Apothekenprodukte. Die PZN wird gegen eine Gebühr für maximal zwei Jahre vergeben. Aus ihr lassen sich keine Informationen z.B. zum Hersteller oder zur Wirksamkeit des Produktes ableiten. Den Preis legt der Antragsteller selbst fest. Die PZN dient der raschen und fehlerfreien Übertragung von Bestellungen der Apotheken bei denArzneimittelgroßhandlungen.
Was die Betrogenen nicht wissen: Der Hersteller arbeitet mit den Verkäufern zusammen; die Produktion kostet oft nur einen Bruchteil, die Produktqualität ist überdies fragwürdig.
Quelle: news aktuell gmbh v. 16.10.08
Der Verbraucherzentrale Niedersachsen liegen besonders dreiste Fälle von Abzocke bei einer Kaffeefahrt vor. Sie warnt dringend vor der Teilnahme an einer Verkaufsveranstaltung, die Nahrungsergänzungsmittel von Reinhold Dopp aus 49699 Lindern mit dem Namen Immun und Vital-Aktiv Kur der Firma AZIOON Bioproducts aus Culemborg, Niederlande, anbietet.
Die Betroffenen aus dem Kreis Gifhorn und der Region Hannover berichteten, dass ihnen die Einladungen vor Beginn der Verkaufsveranstaltung abgenommen wurden, auch Vertragsduplikate über die Bestellung der Produkte bei Anlieferung mussten wieder herausgegeben werden.
Gabriele Peters von der Verbraucherzentrale Niedersachsen: "Das ist ein ganz mieser Trick - ohne Vertragsunterlagen kann man weder den Kaufvertrag rückgängig machen noch die Ware zurücksenden. Grundsätzlich sollte man bei Verkaufsveranstaltungen gegenüber phantasievollen Versprechungen sehr kritisch sein und nicht spontan einen Vertrag unterschreiben", rät sie. Wie die Verbraucherzentrale erfahren hat, ermittelt zwischenzeitlich die Staatsanwaltschaft Hildesheim gegen den Veranstalter.
Quelle: Verbraucherzentrale Niedersachsen v. 03.09.10
Erneut hat sich in den vergangenen Tagen gezeigt, dass dubiosen Gewinnversprechungen keinesfalls Glauben geschenkt werden sollte.
Einem 84-jährigen Rentner aus dem nördlichen Landkreis von Coburg waren garantiert 5.000 Euro Geldgewinn schriftlich versprochen worden. Diese sollten bei einer Ausflugsfahrt zur Auszahlung kommen. Tatsächlich jedoch ging es zu einer Werbeverkaufsveranstaltung ins tschechische Franzensbad. Dort machten die redegewandten Verkäufer dem vermeintlichen Gewinner eine Vital-Aktiv-Kur und einen Flachbild-Fernseher derart schmackhaft, dass er die geforderten 1.498 Euro sofort per EC-Karte bezahlte. Angeblich sollte dieser Betrag wieder an den Rentner zurücküberwiesen werden, nachdem der Veranstalter die Summe beim Finanzamt als Schenkung deklariert habe.
In froher Gewinnerwartung erkundigte sich der 84-Jährige jetzt nach seinem 5.000 Euro Gewinn. Kurzerhand setzte ihn einer der Verkäufer in einen PKW und fuhr ihn zusammen mit seiner Ehefrau zurück ins Coburger Land. Von den 5000 Euro war keine Rede mehr. Ein Flachbild-Fernseher wurde nie geliefert. Eine Rücküberweisung der EC-Kartenzahlung erfolgte nicht. Einzig blieb dem Rentner die Vital-Aktiv-Kur zum Preis von 1498 Euro. Gegen den Veranstalter wird jetzt wegen dem Verdacht des Betruges ermittelt.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, sich von blendenden Gewinnmitteilungen keinesfalls aufs Glatteis führen zu lassen. Kein Unternehmen und kein Veranstalter von Werbeverkaufsfahrten hat etwas zu verschenken.
Quelle: Polizeipresse Bayern v. 07.07.10
Schramberg - Wegen des Verdachts des Betrugs ermittelt die Polizei derzeit gegen eine in Norddeutschland ansässige Firma. Das Unternehmen ist in Polizeikreisen nicht unbekannt, denn die Firma führt seit Jahren sogenannte Kaffeefahrten durch, bei denen Kunden generell zumindest weit überteuerte Preise für die angebotenen Produkte bezahlen. Dies ist schnell begründet, denn die Kosten für Busfahrt, evt. Saalmiete, Verköstigung der Teilnehmer und auch Geschenke lassen sich nur über den Warenverkauf finanzieren. Zudem wollen die Veranstalter selbst natürlich verdienen und das tun sie in aller Regel bei diesen Geschäften nicht schlecht. Von Schnäppchenkauf kann somit bei keiner Kaffeefahrt die Rede sein, es ist die pure Abzocke.
Eine Vitamin-Zell-Komplett-Therapie" wird dann schon mal als "Schnäppchen" für 900 € statt für "normalerweise" 1300 € angeboten,
Ein älteres Ehepaar aus dem Raum Schramberg, das im August an einer solchen Kaffeefahrt teilgenommen und dabei zwei sogenannte Magnetfelddecken erworben hat, fühlt sich nun um rund 1.800 Euro geprellt - nach Sachlage wohl zu Recht. Die Fahrt, zu der das Unternehmen eingeladen hatte, führte in den Hochschwarzwald. Dort wurden die knapp 30 Teilnehmer, denen ein Preis in Höhe von rund 2.000 Euro versprochen, aber natürlich nicht ausgehändigt wurde, von 10 Uhr bis 18 Uhr einer Verkaufsveranstaltung ausgesetzt. Neben anderen Produkten befanden sich Magnetfelddecken im Angebot. Statt 1.800 Euro pro Stück, waren sie an diesem Tag zum 899-Euro-Sensationspreis zu haben. Über den wahren Wert der Decken kann nur spekuliert werden.
Die Schramberger Eheleute ließen sich aber davon überzeugen, dass sie mit dem Erwerb der Decken etwas Gutes für sich tun. Sie erwarben zwei Decken und erhielten - um das Schnäppchenempfinden zu verstärken - dazu noch als Geschenke einen Eierkocher, einen Trolley, eine Bügelstation und eine Kamera. Und wer bezahlte alles, Fahrt, Essen, Trinken und Geschenke? Der 76-Jährige musste an Ort und Stelle vier Unterschriften leisten, dabei war nicht nur eine Abbuchungsermächtigung, sondern auch noch ein Überweisungsträger
Drei Tage nach der Kaffeefahrt erfolgte der Widerruf durch das Schramberger Ehepaar. Die Decken gingen für teure Versandgebühren zurück. Der Grund: Das Ehepaar hatte zwischenzeitlich erfahren, dass bei bestimmten Krankheiten Magnetfelddecken nicht verwendet werden sollten und dies war hier der Fall. Dass die Firma den Rechnungsbetrag bereits abgebucht hatte, ließ sich über die örtliche Bank gerade noch rückgängig machen. Doch da war der vorsorglich unterschriebene Überweisungsträger und der kam erst einige Zeit später und erfolgreich zum Einsatz. Eine Überweisung kann im Gegensatz zum Lastschriftauftrag nicht widerrufen werden. Geld und Ware sind jetzt erst einmal weg.
Kein Einzelfall, wie die Polizei feststellt! Statt der Magnetfelddecken zum Dumpingpreis musste das Ehepaar teueres Lehrgeld bezahlen. Eigentlich unverständlich, denn die Polizei hat auch in der Vergangenheit immer wieder darauf hingewiesen, dass es bei Kaffeefahrten immer nur einen Gewinner geben kann, und das ist der Veranstalter. Der lebt von dieser Masche und meist nicht schlecht.
Quelle: Polizeipresse Rottweil v.23.10.09
Auch Magnete gegen Kopfschmerzen und Tinnitus werden den Besuchern für teures Geld verkauft.
Das Landratsamt Wetzlar hat mitgeteilt, dass Magnetfelddecken für 1798 Euro angeboten wurden. Im Handel sind Magnetfeldmatten schon für 28,50 Euro zu bekommen.
Gern werden auch Wunder-Matratzen für ca. 1.000 Euro verkauft. Die sollen gegen Schlaf- und Erektionsstörungen, Kreislaufbeschwerden, Krebs, Gelenkschmerzen, bei Bandscheibenvorfall und sogar bei bei Alzheimer helfen.
Auch mit alternativmedizinischer Sauerstofftherapie. und einem Elektrolyse-Fußbad mit Entgiftungsfunktion wird abgezockt. Ein Bio-Energie-Therapiegerät für fast 2.000 € soll sogar gegen Krebs, Alzheimer, Demenz und Blasenschwäche helfen
Herr H. aus Schwerin erhielt mal wieder einen unerlaubten Anruf. Er habe doch vor einigen Jahren auf einer Werbeveranstaltung Magnetfeldmatratzen gekauft. Diese sind nun 8 Jahre alt und die Firma wolle diese überprüfen.
Herr H. vereinbarte einen Besuchstermin. Ergebnis dieses Besuches ist ein neuer Kaufvertrag für Matratzen zu einem Preis von 2.400 Euro. Angeblich müssen die alten Matratzen unbedingt durch neue ersetzt werden.
Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, keine unüberlegten Haustürgeschäfte abzuschließen. Auf alle Fälle sollten vor einer solchen Anschaffung Testberichte und Preisvergleiche eingeholt werden. Dringend zu warnen ist auch vor sofortigen Zahlungen. Erfahrungsgemäß ist die Durchsetzung von Rückzahlungsansprüchen, auch bei Ausübung des Widerrufsrechts, bei derartigen Firmen häufig problematisch.
Herr H. wird sein gesetzliches Widerrufsrecht ausüben und die Anzahlung zurückverlangen.
Auskünfte, Beratungen und Hilfe beim Widerrufsrecht bietet die Verbraucherzentrale in allen Beratungsstellen.
Quelle: Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern v. 07.07.11
In den Postkästen der Verbraucher in Mecklenburg-Vorpommern landen zurzeit vermehrt Einladungen zu Verkaufspräsentationen.
So auch bei Rentnerin Frau A. aus Rostock, die der Einladung folgte und mit auf die Reise nach Dettmannsdorf ging. Frau A. erwarb hier einen so genannten "Energie Master", der durch Energieübertragung das Leistungspotenzial signifikant verbessern soll. Tausend Euro zahlte die betagte Rentnerin bar in der Gaststätte vor Ort für eine Scheibe mit einem Durchmesser von ca. 21 cm. Diese sollte ein Energiefeld über die Meridianpunkte der Handfläche ins körpereigene Energiesystem leiten. Eine Quittung erhielt sie nicht.
Wie Verbraucherschützer Joachim Geburtig informiert, warnte die Arbeitskammer Niederösterreichs bereits im Jahre 2007 vor den Machenschaften der dubiosen Verkäufer. Nach Untersuchung der Arbeitskammer ist in der Mitte der Scheibe ein Magnet eingebettet mit einem Durchmesser von 12,5 mm. Der "Energie Master" erzeugt keine physikalischen Felder, nur die des billigen Magneten. Der Materialpreis soll ca. 15 Euro betragen.
Da die Verbraucherin der Kauf reute, wollte sie den Vertrag widerrufen. Allerdings merkte sie nunmehr, dass Sie keinen Vertrag, keine Quittung oder Ähnliches bekommen hat, um Ihren Vertragspartner zu identifizieren und ihr Geld zurückzufordern. Geburtig empfiehlt, bei solchen sittenwidrigen Rechtsgeschäften auch die Erstattung einer Strafanzeige in Erwägung zu ziehen.
Quelle: Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern v. 22.04.09
Auf offensichtliche Betrüger ist eine Rentnerin aus Bayreuth vergangene Woche hereingefallen. Im Rahmen einer Verkaufsveranstaltung kaufte sie ein vollkommen überteuertes Gerät.
Die 66-Jährige hatte per Post eine Gewinnversprechung erhalten. Sie habe Produkte im Wert von fast 350 Euro gewonnen, versprach ihr das Schreiben. Eine bislang noch unbekannte Firma lud zu dieser Veranstaltung ein, die in einem Saal einer Gaststätte in Bayreuth ausgerichtet wurde. Dort bekamen die anwesenden Personen, überwiegend Rentner, verschiedenste Produkte vorgeführt und angepriesen. Die 66-Jährige lies sich schließlich zum Kauf eines Elektrolysegerätes zur Körperentgiftung überreden.
Gegen Abgabe ihrer Einladung und Verzicht auf den 350-Euro-Gewinn sollte sie das Gerät zum Vorzugspreis bekommen. Die Verkäufer schwindelten ihr vor, das Gerät koste normalerweise 1500 Euro, sie konnte es für 449 Euro erwerben.
Ermittlungen ergaben jetzt, dass derartige Geräte tatsächlich einen Wert von etwa 90 Euro haben. Da die Rentnerin aber ihre Einladung abgegeben hatte und auch, entgegen dem Versprechen der Verkäufer, keine Rechnung in der Verpackung war, weiß sie nicht einmal, wer ihr das Gerät verkauft hat.
Die Ermittlungen in dieser Sache hat jetzt die Kriminalpolizei übernommen.
Quelle: Polizeipresse Bayern v. 29.07.09
Ein Hamburger Schöffengericht schickte den Betrüger für zwei Jahre ins Gefängnis auf Bewährung. Die Bewährungszeit wurde auf fünf Jahre festgelegt. An Geldstrafe und Geldbuße muss er 36 000 Euro zahlen.
Der Mann hatte als falscher Arzt, Apotheker, Physiotherapeut bei Kaffeefahrten das Nahrungsergänzungsmittel "Glusochon Spezial" zu horrenden Preisen verkauft. Er kaufte das Mittel für 11,23 Euro ein und verkaufte es zwischen 750 Euro und 1.000 Euro. Wirkung zeigt das Wundermittel kaum.
Quelle: www.welt.de v. 09.06.09
Betrügerische Kaffeefahrt aufgeflogen. Am 30.04.2008 gegen 06.00 Uhr war ein Reisebus in Neunkirchen-Seelscheid und Lohmar unterwegs, um eingeladene, meist ältere Personen aufzunehmen. Unter den Fahrgästen waren zwei Kriminalbeamte der Siegburger Polizei, eine Kriminalhauptkommissarin und ein Kriminalhauptkommissar. Die Fahrt sollte laut Einladung in ein Einkaufszentrum in der Kölner Innenstadt gehen. Jedem Teilnehmer waren ein Flachbildfernseher und ein Frühstückskorb als Geschenk versprochen.
Beim Veranstalter handelt es sich um die angebliche Firma: "Gewinn Kontor Bremen Ltd." Ermittlungen ergaben, dass es eine solche Firma nicht gibt. Die Fahrt ging anstatt nach Köln zu einem Veranstaltungslokal in Wachtberg-Villip. Dort trafen weitere vollbesetzte Reisebusse ein. Den ca. 120 Teilnehmern präsentierte ein 42-jähriger Oldenburger in einem mehrstündigen, zermürbenden Vortrag zunächst Billigprodukte.
Nach ca. dreieinhalb Stunden stellte er ein medizinisches Produkt vor. Die Anwendung dieses Produktes bei einer Kur über 90 Tage sollte folgendes bewirken: Regeneration der Körperzellen, stoppen der Zellalterung, heilen bestehender Krankheiten, wie z. B. Herzerkrankungen, Krebs, Diabetes und Erkrankungen des Knochengerüstes und der Gelenke. Dieses "Wundermittel" sollte nur bei dieser Veranstaltung zum ermäßigten Preis in Höhe von 1298 € zu erwerben sein. Es gab eine große Resonanz auf dieses Angebot.
Als die ersten Vertragsabschlüsse in Vorbereitung waren, ging die Kriminalhauptkommissarin an das Mikrofon und beendete die Verkaufsveranstaltung. Verfahren wegen Betruges und des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz wurden eingeleitet. Mit Hilfe hinzu gezogener Streifenbeamter vom Polizeipräsidium Bonn wurden die angebotenen Produkte sichergestellt. Der 42-Jährige, sowie seine 27-jährige Freundin und ein 34-jähriger Mitarbeiter wurden zur Identitätsfeststellung und Vernehmung zur Kriminalpolizei in Siegburg gebracht.
Es wurde dafür Sorge getragen, dass alle Teilnehmer wieder mit den Bussen nach Hause gebracht wurden. Diesen konkreten Fall nehmen die Betrugsermittler zum Anlass nochmals darauf hinzuweisen, dass sogenannte Kaffeefahrten immer wieder von Betrügern dazu genutzt werden, wertarme Artikel zu überhöhten Preisen an den "Mann" zu bringen.
Auffallend war bei dieser Veranstaltung, dass auch anfangs skeptische Teilnehmer infolge der massiv beeinflussenden Art der Präsentation bereit waren, dieses Präparat zu erwerben. Wie in diesem Fall handelt es sich bei Organisatoren von betrügerischen Kaffeefahrten um Briefkastenfirmen. Selbst die Firmenaufschriften bei den eingesetzten Reisebussen waren Phantasienamen. Die Polizei rät dringend davon ab, an einer solchen Veranstaltung teilzunehmen.
Quelle: news aktuell gmbh v. 02.05.08
Die Kripo Marburg ermittelt wegen des Verdachts des Betrugs und des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz gegen zwei Männer aus Norddeutschland. Die Männer im Alter von 29 und 38 Jahren waren am Montag, dem 21. Juli Gastgeber einer Verkaufsveranstaltung in einem Restaurant in Wetter. Sie priesen "Cardicethin plus" in den höchsten Tönen an und versprachen alle möglichen Wirkungen. Das Mittel wechselte in handelsüblicher Form von 90 Ampullen zu je 20 ml schön eingepackt im silbernen Koffer für durchschnittlich 1300 Euro mehrfach den Besitzer.
Bisher meldeten sich bei der Kripo Marburg fast 20 Bürgerinnen und Bürger, die sich übers Ohr gehauen fühlen. Sie kauften für den auch bei Apotheken oder im Internet durchaus handelsüblichen Preis, erhielten aber eben nicht das Mittel mit den versprochenen Wirkungen.
Bei "Cardicethin plus" handelt es sich um ein reines Nahrungsergänzungspräparat. Die Vitalstoffkombination entfaltet nach den Ermittlungen keinesfalls irgendwelche der versprochenen vorbeugenden Wirkungen wie z.B. - Stärkung des Herzens und Steigerung der Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit - hohem Blutdruck entgegenwirken - Symptome von Herzerkrankungen, Herzrhythmusstörungen oder Herzmuskelbeschwerden lindern - Arteriosklerose und damit Herzinfarkt und Schlaganfall vorbeugend - dem vorzeitigen Alterungsprozess entgegenwirkend - das Immunsystem stärkend - Krebs vorbeugend Auch das Versprechen der Gewichtsreduktion um 3 - 15 kg durch die bloße Einnahme gehört ins Märchenland.
Die beiden Männer stilisierten durch ihre falschen Darstellungen das Nahrungsergänzungs- zu einem wahren Wundermittel hoch und weckten so das Kaufinteresse einer Vielzahl der Besucher. Die Kripo Marburg übernahm die Ermittlungen wegen Verdachts des Betruges. Durch die Verbreitung des Produkts unter Angabe falscher Wirkungsweisen liegt zudem ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz vor.
Wie die Opfer auf die Verkaufsveranstaltung aufmerksam wurden, steht zurzeit noch nicht genau fest. Die Ermittlungen gegen die am Dienstag, dem 22. Juli vorläufig festgenommenen Tatverdächtigen dauern an. Einen nahm die Kripo bei der Übergabe der Ware, den anderen die Polizei Stadtallendorf in seinem Hotel fest. Ausreichende Haftgründe liegen gegen die bereits wegen Betrugs aufgefallenen Männer nicht vor. Die Kripo Marburg sucht weitere Opfer, die unter den falschen Voraussetzungen kauften. Sie werden gebeten, sich unter Telefon 06421/406-0 zu melden.
Quelle: news aktuell gmbh v. 22.07.08
Skrupellose Verkäufer nutzen Krankheit und Tod
Quacksalberei, nennt die Verbraucherzentrale Sachsen solche Versprechen und rät zur Vorsicht beim Kauf von Gesundheitsmitteln, die auf diese Art und Weise beworben werden. Quacksalberei beim Anpreisen von Gesundheitsmitteln ist umso wahrscheinlicher, je mehr folgende Aussagen in der Werbung erscheinen: Das Produkt oder auch die Methode:
Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen v.23.04.07