Schornsteinfeger – Sie können sich Ihren Schornsteinfeger selbst aussuchen!

Das Schornsteinfegerwesen wird liberalisiert

Ab Januar 2013 können Sie sich aussuchen, welcher Schornsteinfeger Ihre Mess-, Überprüfungs- und Kehrarbeiten ausführt. Das Schornsteinfegerwesen wird liberalisiert. Doch hüten Sie sich vor übereilten Vertragsabschlüssen und vermeintlichen Schnäppchen. Zur Zeit gibt es nur wenige freie Schonsteinfeger.

Hauseigentümer können nun frei vergeben: Emissionsmessung der Heizung, Kehren des Kamins, Prüfen der Abgaswege. Und was macht der Bezirksschornfegermeister? Zweimal in 7 Jahren prüft er, ob es im Haus weitere unangemeldete Feuerstätten gibt. Er muss neu installierte Heizungen und Schornsteine abnehmen. Das Problem ist aber, dass der Heizungsfachmann, der die Heizung wartet, nicht die Messung vornehmen darf, heißt zweimal bezahlen.

Immobilien-Eigentümer müssen damit rechnen, dass ihnen zukünftig Schornsteinfegerleistungen auf verschiedenen Wegen angeboten werden, z. B. an der Haustür, per Telefon oder im Internet. Es ist zudem zu befürchten, dass einige Anbieter bzw. „schwarze Schafe“ versuchen werden, Ihnen auf die Schnelle angebliche „Schnäppchen“ anzudrehen. Dies soll nicht heißen, dass günstige Leistungen automatisch schlecht sind. Im Umkehrschluss sind teure Leistungen allerdings auch nicht automatisch gut.

Schließen Sie auf keinen Fall übereilt Verträge an der Haustür oder am Telefon ab. Informieren Sie sich als Eigentümer zuerst einmal darüber, wozu Sie überhaupt verpflichtet sind. Die Pflichten sind in der Kehr- und Überprüfungsordnung verankert

Informationen über ihre Pflichten erhalten Eigentümer zur Zeit durch die Feuerstättenbescheide, die von den Bezirksschornsteinfegern versendet werden!

Achten Sie bei Vertragsabschlüssen darauf, dass sich die erforderlichen und gewünschten Leistungen konkret in dem Vertragstext wiederfinden und dass genau festgelegt ist, wie oft und wann diese zu erbringen sind. Auch auf folgende Vertragspositionen sollte geachtet werden: Preis, Vertragslaufzeit, Kündigungsfristen, Preisanpassungsklausel, Erreichbarkeit, keine Vorauskasse.

Mit der Liberalisierung sind die strengen Anforderungen an den Beruf des „Schornsteinfegers“ weggefallen. Da sich nunmehr auch nicht ausreichend qualifizierte Personen auf dem Markt tummeln können, sollten Sie die Qualifikation des Anbieters hinterfragen. Zertifizierte Schornsteinfeger sind beim Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks gelistet.

Hilfe zum Thema gibt es in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen oder am Telefon in der Linie Verbraucherrecht.

Quelle: Verbraucherzentrale Niedersachsen 26.10.12

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