Falsche Handwerker Energieberatung

Warnung vor angeblichem Architektenverband

energie Am Samstag erhielt eine 73-jährige Rentnerin aus Soest den Anruf einer Frau, die angeblich im Auftrag des Architektenverbandes anrief. Dieser habe den Auftrag für ihr Haus einen Energieausweis zu erstellen, der seit diesem Jahr Pflicht sei. Gleichzeitig kündigte die Frau für Montagmorgen ihr Erscheinen an.

Die Rentnerin hatte berechtigte Zweifel und lehnte das Ansinnen ab. Anschließend informierte die Polizei. Diese warnt ausdrücklich vor dieser Betrugs- oder Diebstahlsmasche. Den Tätern geht es in der Regel darum in die Wohnungen vorwiegend älterer Mitbürger zu gelangen, um diese zu bestehlen, oder aber für angebliche „Energieausweise“ Geld zu kassieren. Betroffene sollten sich auf kein weiteres Gespräch einlassen und die Polizei informieren

Quelle: Polizeipresse Soest, news aktuell v. 08.05.17

Warnung vor unseriösen Geschäftspraktiken

Eine Firma verkauft für knapp 100 Euro Energieausweise am Telefon und behauptet fälschlicherweise, dass mit Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung, ein solcher Ausweis für alle Haushalte gesetzlich verpflichtend sei. Doch das stimmt gar nicht. Das Unternehmen will mit der neuen Masche Verbraucher abkassieren. Dabei ist überhaupt nicht jeder Haushalt verpflichtet, einen Energieausweis zu haben. Nur Immobilienbesitzer, die ein Haus verkaufen oder eine Wohnung vermieten wollen, müssen sich einen ausstellen lassen.

Demnach meldete sich die Firma telefonisch bei Betroffenen in Hamburg und unterbreitete ihnen das Angebot, einen Energieausweis auszustellen. Stimmte der Angerufene dem zu, wurden ihm eine Auftragsbestätigung und eine Zahlungsaufforderung für einen Betrag in Höhe von 99,90 Euro zugeschickt.

Die Verbraucherzentrale Hamburg rät Betroffenen, nicht auf das Angebot einzugehen und das erste Telefongespräch möglichst schnell zu beenden. Die Abzockefirma setzt mit der Behauptung falscher Tatsachen Verbraucher unter Druck. Keinesfalls sollten Sie den geforderten Geldbetrag von rund 100 Euro überweisen – auch nicht, wenn Sie das Angebot unterzeichnet haben. In diesem Fall empfehlen die Verbraucherzentralen, den angeblich geschlossenen Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten und der Forderung zu widersprechen. Außerdem kann es sinnvoll sein, zusätzlich vom vierzehntägigen Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Rat und Hilfe erhalten Sie bei Ihrer Verbraucherzentrale.

Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg v. 22.08.14

Seniorenabzocke

Die Polizei rät besonders älteren Menschen dringend davon ab, am Telefon Daten preiszugeben oder besondere Vorsicht walten zu lassen, wenn bei Werbeanrufen Besuchstermine vereinbart werden sollen. Lassen Sie niemals fremde Menschen in Ihre Wohnungen und vertrauen Sie sich, Vertrauenspersonen oder der Polizei an.

Häufig ist das Ziel dieser Leute, in die Wohnungen zu kommen. Nicht selten ist es in der Vergangenheit zu Straftaten (Diebstähle) gekommen. Ein gesundes Maß an Misstrauen gegenüber solchen Angeboten ist angebracht. Mit einem Anruf bei dem Unternehmen, das angeblich den Auftrag zu einem Angebot erteilt hat, verschafft man sich zusätzliche Sicherheit.

In der letzten Zeit erhielten Senioren vermehrt Anrufe, in denen Unbekannte Energie- oder Sicherheitsberatungen anboten. Durch geschickte Gesprächsführung nehmen die Angerufenen den Termin an und erhalten Besuch von unseriösen „Beratern“. Hierbei werden dann Renovierungsarbeiten und Ähnliches vermittelt, die überteuert in Rechnung gestellt wurden. Die Polizei empfielt bei solchen Anrufen: Lehnen Sie diese Termine grundsätzlich ab und lassen sie die „Berater“ nicht ins Haus oder Ihre Wohnung. Wenden Sie sich bei Reparaturbedarf oder geplanten Renovierungsarbeiten an seriöse, ortsansässige Unternehmen oder an die Verbraucherberatung.

Polizeipresse Recklinghausen, news aktuell v. 19.09.13

Drückerkolonnen drängen zum Energie-Anbieterwechsel

Derzeit suchen Verbraucher wieder vermehrt Rat und Hilfe bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, weil sie an der Wohnungstür durch so genannteDrückerkolonnen zum Abschluss Vertrages gedrängt wurden. Die Vermittler arbeiten in der Regel ausschließlich auf Provisionsbasis und werden pro Vertragsabschluss bezahlt. Aus diesem Grund treten sie oft sehr dominant auf. Sie setzen die Verbraucher ganz gezielt unter Druck.

Auch vor wahrheitswidrigen Aussagen schrecken sie nicht zurück, um einen Vertragsschluss zu erzielen. Sätze wie „Ihr Versorger ist insolvent. Wenn Sie jetzt nicht wechseln, sitzen Sie bald ohne Strom da,“ sind dabei keine Seltenheit. Obwohl dies selbst bei einer tatsächlichen Insolvenz des Energieversorgers in Deutschland gar nicht möglich wäre. Besondere Aufdringlichkeit und das bewusste Erzeugen von Angst sind in diesen Fällen Methode. Durch das Geschäft mit der Angst lassen sich tatsächlich auch viele verunsichern und unterschreiben den Vertrag.

Bei den so genannten Haustürgeschäften gibt es immer die Möglichkeit, den Vertrag zu widerrufen. Man muss sich dabei aber an die vorgegebenen Fristen halten. Falls die Frist zum Widerruf bereits verstrichen sein sollte, kann man gegebenenfalls den Vertragsschluss wegen arglistiger Täuschung anfechten. In jedem Fall kann man den Vertrag zum Ende der Laufzeit kündigen. Rat und Hilfe erhalten Sie bei Ihrer Verbraucherzentrale

Quelle: Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein v.13.03.14

Gutschein für Energieberatung, Energiekostenvergleich

Vor einer aktuellen Variante unseriöser Haustürgeschäfte warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. In Neuwied und in Grolsheim in Rheinhessen klingeln derzeit so genannte Energieberater unangekündigt an der Haustür und bieten kostenlose Energieberatung bzw. einen Energiekostenvergleich an. „Seien Sie misstrauisch und lassen Sie sich keinesfalls zu einer Unterschrift drängen“, warnt Hans Weinreuter, Energiereferent der Verbraucherzentrale.

In Neuwied behauptete der Vertreter, ein Energieausweis sei gesetzlich vorgeschrieben und er wolle einen Termin zur Beurteilung des Hauses durch einen Fachmann vereinbaren. Dieser käme dann zu einem späteren Termin vorbei. Gleichzeitig verteilte er einen Gutschein für eine „professionelle Energiespar-Beratung“. Auf diesem Gutschein ist die Energiefirma aufgeführt. Der Internetseite dieser Firma ist zu entnehmen, dass sie Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen anbietet. Offensichtlich versucht die Firma, Hausbesitzer mit fragwürdigen Hinweisen zu einem Vertragsabschluss zu bewegen.

„Ein Energieausweis ist nur erforderlich, wenn das Haus oder die Wohnung verkauft oder neu vermietet werden soll“, so Weinreuter. Da ein brauchbarer Energieausweis mindestens 200 Euro, eine seriöse Energieberatung-vor-Ort für ein Ein- oder Zweifamilienhaus 800 bis 1.000 Euro (ohne Förderung) und eine energetische Modernisierung eines Hauses ein Vielfaches davon kosten, sollte man keinesfalls Aufträge dafür an der Haustür erteilen, rät Weinreuter. Solche Investitionsentscheidungen bedürfen der sorgfältigen Prüfung und Vorbereitung.

Energiekostenvergleich

In Rheinhessen schickt eine Firma Vertreter von Haustür zu Haustür. Laut Aussage eines Betroffenen wird der Eindruck erweckt, man käme von der Verbraucherzentrale. Der Vertreter bot einen Energiekostenvergleich an, um den günstigsten Energieversorger für Strom und Gas zu finden. Bei dem vereinbarten Termin einige Tage später empfahl dieser „Energieberater“ anhand einer ausgedruckten Preistabelle jeweils drei Versorger für Gas und Strom. Diese Versorger waren in diesem Fall aber bei weitem nicht die gängigsten, wie die Recherche der Verbraucherzentrale ergab. Das „Verbraucherforum Energie“ ist bereits in Nordrhein-Westfalen negativ aufgefallen. Auch dort versuchten die angeblich unabhängigen Berater an Werbeständen potenziellen Kunden einen Wechsel zum vermeintlich preiswertesten Stromlieferanten schmackhaft zu machen – mit ebenso zweifelhaften Ergebnissen.

In beiden Fällen rät die Verbraucherzentrale: Lassen Sie sich am besten gar nicht erst auf ein Gespräch mit einem spontanen Haustürbesucher ein.

Im Auftrag der Stadtwerke, der Verbraucherzentrale, vom Energieversorger

Zu hohe Heizkosten, das macht vielen Hausbesitzern Sorgen. Da sind Energieberater willkommen, vor allem jetzt im Herbst und erst recht, wenn sie schon an der Haustür stehen. Aus Bayern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz berichten Eigentümer von Trupps, die unangemeldet klingeln, meist zu zweit. Sie tun so, als kämen sie von der Verbraucherzentrale, von den Stadtwerken, vom Energieversorger, oder sie geben vor, ortsansässige Handwerker hätten sich zusammengetan, um beim Energiesparen zu helfen.

Nichts davon stimmt. Die Betrüger wollen nur abkassieren: Einige finden im Handumdrehen schlimme Schäden an Dach, Fenstern oder Dämmung, die schnell repariert werden müssen. Und zufällig haben sie gerade eine günstige Firma an der Hand. Vor Schreck lässtDrückerkolonnen zum Abschluss eines neuen Vertrages gedrängt wurden sich mancher Hausbesitzer überrumpeln und unterschreibt sofort. Andere bieten einen Energiekostenvergleich an und lotsen ihre Opfer zu fremden Strom- oder Gasversorgern, die angeblich günstige Konditionen bieten, in Wahrheit aber reichlich teuer sind. Oder sie verkaufen einen nutzlosen Energiepass fürs Haus.

Tipp: Unabhängige Energieberater ziehen nicht von Tür zu Tür, sondern kommen nach Terminvereinbarung. Und teure Sanierungen sollte niemand sofort in Auftrag geben, sondern zuvor ansässige Firmen fragen.

Quelle: Stiftung Warentest Heft 11.2010 v. 21.10.10

Im Auftrag der Stadtwerke

Vermehrt teilten aufmerksame Bewohner aus Neuss der Polizei und auch den Stadtwerken Neuss mit, dass sie in den letzten Tagen telefonisch Angebote zur Energieberatung bekommen hätten. Der Anrufer betonte, dass dieses Angebot im Auftrag der Stadtwerke durchgeführt wird und am günstigsten die Beratung vor Ort, also in der Wohnung der Angerufenen, statt finden sollte. Die Stadtwerke haben solche Aufträge nicht erteilt.

Zum wiederholten Mal warnt die Kreispolizeibehörde vor den Machenschaften dubioser Zeitgenossen. Häufig ist das Ziel dieser Leute, in die Wohnungen zu kommen. Nicht selten ist es in der Vergangenheit zu Straftaten (Diebstähle) gekommen. Ein gesundes Maß an Misstrauen gegenüber solchen Angeboten ist angebracht. Mit einem Anruf bei dem Unternehmen, das angeblich den Auftrag zu einem Angebot erteilt hat, verschafft man sich zusätzliche Sicherheit.

Quelle: news aktuell gmbh v. 23.08.10

Kostenlose Energiesparmaßnahmen

Betrüger bieten telefonisch eine kostenlose Energieberatung an. Und es wird Druck gemacht, der Beratungstermin zu Hause ist kurzfristig. Möglich, dass man zu einem Anbieterwechsel überredet werden soll. Möglich ist auch, dass man mit diesem Trick zwecks Diebstahl in die Wohnung gelangen will.

Geben Sie keine persönlichen Daten oder Kontodaten heraus. Rufen Sie bei der Stadt zurück, ob der Anruf „echt“ ist.

Beratungsgespräch über Energiesparmaßnahmen

Täter sind unterwegs, die Hausbesitzer nach telefonischer Vorankündigung zu einem Beratungsgespräch über Energiesparmaßnahmen aufsuchen. Auffällig ist, dass sich die „Berater“, die angeblich von der Handwerkerinnung beauftragt wurden, nicht ausweisen können und sie sich insbesondere für die Sicherungen von Haus- und Terrassentüren interessieren. Die Polizei schließt nicht aus, dass die Kriminellen die „Beratungsgesprüche vor Ort“ anbieten, um Vorbereitungshandlungen für spätere Eigentumsdelikte treffen zu können.

Widerruf

Sollten Sie dennoch eine Unterschrift geleistet haben, gibt es bei Haustürgeschäften ein zweiwöchiges Widerrufsrecht. Die Frist beginnt, sobald eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung in Textform vorgelegt worden ist.

Aber Vorsicht: Wurde an der Haustür ein Termin für einen späteren Besuch vereinbart, bei dem dann der Vertrag geschlossen wurde, gilt dieses Widerrufsrecht nicht. Hier gibt es höchstens noch die Möglichkeit, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten. Das wäre dann der Fall, wenn der Vertrag aufgrund falscher Behauptungen – etwa zur Energieausweispflicht – zustande gekommen ist. Hierfür sind Zeugen natürlich sehr hilfreich.

Quelle: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz v. 1o.08 .10

Verbotene Werbeanrufe zur Energieberatung

Betrüger kaufen sich Adressen oder erhalten sie von dubiosen Callcentern. Sie rufen Menschen, die keine Beratung erbeten haben und auch die notwendige ausdrückliche Einwilligung für den Werbeanruf des Callcenters nicht abgegeben haben, zwecks Energiesparberatungen an.

Melden Sie solche Verstöße an die Bundesnetzagentur. Wichtig sind dabei Datum und Uhrzeit des Anrufs, Name des Anrufers sowie – wenn möglich – dessen Rufnummer. Zudem sollten der Name des auftraggebenden Unternehmens sowie der Grund des Anrufs angegeben werden können. für die Meldung gibt es bei der Bundesnetzagentur ein spezielles Formblatt

Werbeanrufe und die damit verbundenen Terminvereinbarungen für Beratungsbesuche nach vorheriger Belehrung über die Art des Anrufes bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Angerufenen.

1 Gedanke zu „Falsche Handwerker Energieberatung“

  1. Mieter und Vermieter können lange Zeit harmonisch miteinander auskommen, oder bereits bald streiten. Waren früher Mietverweigerer vorwiegend im
    privaten Bereich unterwegs, sind sie heute auch bei gewerblichen Vermietungen immer
    zahlreicher. Der Staat schützt dabei die Mieter, auch wenn sie nicht zahlen wollen oder sogar die Immobilie verwahrlosen lassen.
    Schutz bieten hier private Anbieter wie die Initiative Stop Mietnomaden. Finanzielle Schaden lässt sich zwar
    nicht vollkommen ausschließen, jedoch sind Vermieter vor Abschluss des
    Mietvertrages hervorragend informiert und können Schäden begrenzen.

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