Taxifahrten

Taxi Kurzfahrt ist Pflicht

taxi Auch wenn das Fahrziel um die Ecke liegt, Taxifahrer dürfen Fahrgäste nicht abweisen, sofern das Taxi auf der Straße gebucht wird (§ 22 Personenbeförderungsgesetz) . Allerdings: Wenn Sie offensichtlich stark betrunken sind, darf der Taxifahrer ablehnen.

Auch wenn der Fahrgast viel Gepäck hat, ist das kein Grund, die Fahrt abzulehnen. Andernfalls droht ihm ein Bußgeld (Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: 5 Ss OWI 91/96).

Ein Bußgeld droht auch, wenn der Taxifahrer den Hund des Fahrgastes nicht mitnehmen will Oberlandesgericht Hamm, Az.: 3 Ss OWI 61/92).

Vorsicht: illegales Taxi

Es gibt Taxifahrer, die haben keine Genehmigung für die Personenbeförderung. Die Fahrzeuge sind dann auch nicht wie zugelassene Taxis zusätzlich versichert. Bei einem Unfall mit Verletzungen hat der Fahrgast keine Chance auf Erstattung von Behandlungskosten.

Doch wie erkennt man solche Taxis?

Es gibt keine einheitliche Taxi-Pflichtfarbe. Manche haben sogar Taxameter und Funkgerät. Ob die immer richtig funktionieren? Diese Fahrzeuge halten nicht an Taxiständen, das würde den „Kollegen“ auffallen, sie gabeln die Gäste im Vorbeifahren auf.

Verdacht besteht, wenn der Fahrer auch bekannte Straßen nicht findet. Oder wenn er im Ort mit einem Navigationsgerät fährt. Die Fahrer müssen eine Ortskenntnisprüfung machen und innerhalb der Stadt müssten Sie die Straßen kennen. Für das Eintippen des Ziels wird Zeit benötigt, in dieser Zeit fährt der Wagen noch keinen Kilometer. Im Zweifel fragen Sie den Fahrer nach der Taxi-Zulassungs-Urkunde. Merken Sie sich das Autokennzeichen, ggf. den Namen des Fahrers und fragen nach Ende der Fahrt bei bei den örtlichen Taxigesellschaften nach.

Das Taxi ist einen Umweg gefahren

Wenn Sie nachträglich festgestellt haben, dass der Taxifahrer einen Umweg gefahren ist, schildern Sie den Sachverhalt dem örtlichen Straßenverkehrsamt. Dieses kann veranlassen, dass Ihnen der überzahlte Betrag erstattet wird. Für den Erstattungsantrag brauchen Sie das Kfz-Kennzeichen oder die Taxi-Nummer, Tag und Uhrzeit der Fahrt und die Quittung.

Der ADAC hat in 2009 Taxifahrer in 12 großen Städten getestet. Die Karlsruher Taxifahrer lagen auf dem letzten Platz, bei jeder dritten Fahrt wurden unnötige Umwege gefahren. Im Bezug auf Umwege schnitt Braunschweig am besten ab.

Taxifahrer sind gefährdet

Nicht nur dass Taxifahrer in Ausübung ihres Berufes beraubt und sogar im schlimmstenn Fall sogar getötet werden. Sie können auch Opfer von Taxi-Lockanrufen werden. Täter bestellen bei Taxiunternehmen telefonisch Fahrzeuge an real existierende Adressen. In Abwesenheit des Fahrers, wenn er z.B. an den genannten Wohnhäusern bei den angeblichen Auftraggebern klingelt, wird das Auto aufgebrochen und die Tageseinnahmen werden gestohlen.

Polizeiwarnung Online-Mitfahrzentralen

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