gegen Trickdiebe und Trickbetrüger

Kaffeefahrt-Bus
Fröhliche Kaffeefahrt

Endlich mal raus

Senioren haben einen großen Bedarf an Kommunikation. Deshalb nehmen sie besonders gerne an Tagesfahrten teil. Busreise, Essen Kaffee, Kuchen und Sie kommen mal raus. Nicht jeder hat Geld zum verreisen, der Ausflug ist billig. Warum also nicht? Und vielleicht gibt sogar einen Gewinn?

Schätzungen der Verbraucherzentralen zufolge gibt es in Deutschland pro Jahr rund 100 000 Kaffeefahrten. Verkäufer verdienten pro Monat etwa 15 000 - 50.000 Euro.

Aber: Niemand hat etwas zu verschenken. Der Veranstalter will Ihr Geld!

So genannte Kaffeefahrten werden immer wieder von Betrügern dazu genutzt, Artikel zu überhöhten Preisen an den "Mann" zu bringen.

Sie sollen Betten, Rheumadecken, Magnetdecken,Trinkkuren, Badesalz, Decken, Reisen  usw. kaufen oder bestellen. die Waren sind häufig minderwertiger als im Fachgeschäft.

Die Verkäufer gehen psychologisch und rhetorisch so geschickt vor, dass auch anfangs skeptische Teilnehmer infolge der massiv beeinflussenden Art der Präsentation bereit sind etwas zu kaufen. 

Zum Beispiel wird ein Kochtopfset zunächst für 1.000.- Euro angeboten und
anschließend der Preis - Schritt für Schritt - auf 499.- Euro gesenkt. Immer noch viel Geld, aber im Vergleich zum ursprünglichen Preis nur noch die Hälfte.

Häufig werden auch Reisen angeboten, für die vor Ort schon ein "Beratungspreis, eine Servicegebühr" kassiert wird Diese Gelder erhält man auch bei einem späteren Widerruf des Vertrages nicht zurück.

Die Polizei rät dringend ab, an einer solchen Veranstaltung teilzunehmen

Werfen Sie diese Einladungen in den Papierkorb. Verständigen Sie die örtliche Presse und die Polizei, damit die Mitbürger rechtzeitig vor einer Teilnahme gewarnt werden.

Die Verbraucherzentrale Hamburg führt eine Schwarze Liste, d.h. eine Liste der unserösen Firmen. Zur Liste

Keine Reisegewerbekarte für ehemaligen Veranstalter unzulässiger Kaffeefahrten

Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat eine Klage abgewiesen, mit der der Kläger die Erteilung einer Reisegewerbekarte erstreiten wollte. Dieser war erwiesenermaßen in der Vergangenheit an der Durchführung unzulässiger Kaffefahrten beteiligt, die mit Gewinnversprechungen ältere Menschen anlocken sollten. Damit habe er ein gewerberechtlich unzulässiges Verhalten an den Tag gelegt, befand das Gericht. Die Berufung wurde zugelassen (Urteil vom 22.04.2010, Az.: 12 A 1106/09, nicht rechtskräftig)

Muss ich bezahlen, wenn ich trotz Anmeldung nicht mitfahre?

Manche Veranstalter drohen in ihren Einladungen, man müsste einen bestimmten Betrag für die entstandenen Kosten bezahlen, wenn man trotz Anmeldung nicht mitfährt. Die Polizei rät: Bislang ist diese Summe noch nie eingeklagt worden - es steht auch nicht zu erwarten.

Die Veranstalter wollen ja anonym bleiben, bei einer Klage ist es damit vorbei. Sollte sich dennoch ein Inkassounternehmen bei Ihnen melden, drohen Sie ihm damit ,das zuständige Gericht zu informieren, denn das kann bei nicht ordnungsgemäßem Inkasso die Genehmigung zum Inkasso widerrufen kann. Sollte tatsächlich ein Mahnbescheid kommen, müssen Sie innerhalb von 14 Tagen Widerspruch einlegen

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Gewinn-Versprechen als Lockmittel

PräsentkorbFleischMittagessenFernseherAuto und Geld

Typisch für diese Einladungen mit fetten Gewinnversprechen ist, dass als Absenderadresse nur eine Postachnummer angegeben ist.

Was wird in Gewinnmitteilungen/Gewinnbriefen nicht alles versprochen.

Mittagessen, Kaffeetrinken, Schlemmerpaket, Fernseher, usw. und ein fetter Bargeldgewinn.

Die Geschenke sind billiger Ramsch. Das Mittagessen kann eine Tütensuppe sein, das "für Sie vorbereitete Frühstück" ist zwar vorbereitet, muss aber selbst bezahlt werden. Ein versprochener Wäschetrockner kann sich als Wäscheleine entpuppen, und ein Handstaubsauger als Plastik-Tischroller. Und den fetten Bargeldgewinn bekommen Sie nicht.

Sie erhalten 20 Euro für jeden mitgebrachten Kunden:

Die mitgebrachte Person ist zunächst nur Gast, erst wenn die was kauft, wird ein Kunde aus ihr.

Sie werden mit einem Super-Reisebus abgeholt: Von der Rückfahrt ist keine Rede. Aufgrund der Abgeschiedenheit des Lokals, wo sie mit Bussen zur Verkaufsveranstaltung gezielt hingefahren worden sind, auf die Veranstalter angewiesen.

Sie erhalten ein reichhaltiges Frühstück und Mittagessen. Ein Freigetränk ist kostenlos: Das Essen müssen Sie selbst bezahlen, nur das Getränk gibt es kostenlos.

Zusätzlich erhalten alle Ehepaare einen Präsentkorb: Nicht jedes einzelne Ehepaar, sondern alle Ehepaare , die an der Veranstaltung teilnehmen, bekommen einen einzigen Präsentkorb. Den können sie sich dann teilen


Vertrauen Sie solchen Schreiben nicht und informieren Sie das Gewerbeamt über die Veranstaltung! Denn Nicht in jedem Fall liegt auch eine behördliche Genehmigung für die Verkaufsveranstaltung vor

Bei der Verbraucherzentrale können Sie ein Faltblatt zum Thema Kaffeefahrten herunterladen.

Versprochenen Gewinn einklagen?

Falsche Versprechungen auf Kaffeefahrten sind strafbar

Der Bundesgerichtshof bestätigte die Verurteilung eines Veranstalters wegen strafbarer Werbung. Er hatte Rentner gelockt, denen er ein Mittagessen und Topgewinne versprach. Das Essen entpuppte sich als eine Dose Brechbohnen, und eine Verlosung hatte nie stattgefunden

BGH, Urteil v. 15.08.02, AZ 3 StR 11/0


Mit welch dreisten Gewinnversprechen Senioren zu einer Kaffeefahrt, d.h. Verkaufsveranstaltung gelockt werden, lesen Sie unter Gewinnbenachrichtigung-Aktuellle Fälle. Zunehmend finden auch reine Verkaufsveranstaltungen ohne Busreise in Gaststätten statt.


Die Veranstalter suchen bundesweit ältere Menschen mit scheinheiligen Angeboten und tollen Gewinnen zu einer Kaffeefahrt zu bewegen, um sie dann letztlich durch stundenlang erzeugten Verkaufsdruck einzuschüchtern und zum Erwerb von Gegenständen zu nötigen, die kein Mensch braucht und die zudem völlig überteuert sind.

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Hinterhältige fiese Tricks

Es hat schon Veranstalter gegeben, die haben die Klimaanlage im Reisebus auf eiskalt gestellt, angeblich wäre die Anlage defekt. Diese Maßnahme erwies sich als äußerst effektiv. Die Teilnehmer kauften sämtliche angebotenen warmen Decken.

Das ZDF berichtete sogar von einem Rentner, den der Busfahrer plötzlich ohne Vorwarnung an der A 13 aussetzte, weil sich weigerte, eine "Buchungs- und Versicherungsgebühr" von drei Euro zu bezahlen.

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Atmosphäre von Angst

Gästen wurde gedroht, dass versprochene Besichtigungen ausfallen, wenn nicht genug verkauft wird. Lassen Sie sich weder durch Drohungen z.B. “Wir gehen hier erst raus oder es gibt erst Mittagessen, wenn genug bestellt ist“ oder durch rüden Ton des Verkäufers einschüchtern

Wer aufmuckt, oder mutig nach dem versprochenen Gewinn fragt, muss damit rechnen. dass er mit rabiaten Worten vor die Tür gesetzt wird. 

Das Begleitpersonal der Kaffeefahrten setzt die Reisenden ab einem bestimmten Punkt meist gezielt unter Druck.

So werden etwaige Beschwerden über das miserable Mittagessen frech abgebügelt. Es wird gezielt eine Atmosphäre von Angst erzeugt. Die Botschaft: Widerstand ist zwecklos.

Suggeriert wird auch das Gefühl des Ausgeliefertseins. Man ist schließlich weit weg von zuhause. Was, wenn man einfach in der Fremde stehen gelassen wird. Und so etwas passiert tatsächlich. Wer hartnäckig auf seine Rechte pocht und sich als Querulant profiliert, wird schon mal auf der Strecke ausgesetzt

Es kann Sie niemand zwingen, überhaupt an der Werbeveranstaltung teilzunehmen, Sie können auch in der Zeit spazieren gehen.

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Komplizen

Menschen neigen dazu, sich in ihrem Verhalten am Verhalten anderer zu orientieren.

Manche Vertreter sind besonders gerissen: Sie schleusen Komplizinnen in die Reihen der Käufer ein. Damit der Verkauf in Schwung kommt, sind sie an den Produkten äußerst interessiert, loben deren Preise und die Qualität. So entschließen sich auch andere Teilnehmer zum Kauf.

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Freiheitsberaubung

Es soll Vertreter geben, die Ihre Gäste im Raum einschließen, bis genug Ware verkauft ist. Auch Drohungen "Wer meinen Vortrag unterbricht oder etwa nicht daran teilnimmt, wird nicht vom Bus nach Hause gebracht" hat es schon gegeben. Rufen Sie in diesem Fall die Polizei 110.

Nehmen Sie ein Handy zur Kaffeefahrt mit, wenn sie wirklich daran teilnehmen möchten

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Worauf Sie achten sollten

EC-Karte

Nie viel Bargeld und keine Kreditkarte mitnehmen. Dann werden Sie nicht so schnell zum Kauf verleitet.

Zahlen Sie möglichst nichts an, bei unseriösen Vertretern werden Sie bei einem Widerruf des Kaufvertrages Mühe haben, Ihr Geld zurückzubekommen.

Zahlen Sie den Reisepreis z.B. bei Kaffeefahrten ins Ausland nicht mit ihrer EC-Karte und geben Sie ihre PIN nicht preis. Dubiose Reiseveranstalter buchen nicht nur den vereinbarten Reisepreis ab.

überweisungsformular

Unterschreiben sie kein Überweisungsformular, um die Ware zu bezahlen Bei Überweisungen ist ein Widerruf bei der Bank nicht möglich. Lassen Sie sich nicht überrumpeln, auch wenn Ihnen der Verkäufer weismachen will, dass Sie den Betrag wie bei einem Lastschriftauftrag zurückbuchen lassen können.

StiftFühlen Sie sich niemals zu einer Bestellung verpflichtet. Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht ganz verstanden haben. Nicht einschüchtern lassen, Wenn Sie keine vernünftige Antwort auf Ihre Fragen bekommen, ist etwas faul.

HandyNehmen Sie am besten ein Handy mit. Rufen Sie notfalls die Polizei, wenn Sie sich bedroht fühlen.

Leisten Sie keine Anzahlung, auch nicht für einen angeblichen Reisegewinn

Anzahlungen werden dabei manchmal als Verwaltungsgebühr deklariert, die Vertragsunterlagen werden aber nicht ausgehändigt, sonern angeblich in 14 Tagen abgeschickt.

Ein ehrlicher Verkäufer wird Ihnen Vertrag und Informationsmaterial mitgeben, damit Sie zu Hause in Ruhe alles nachprüfen können

Überlegen Sie sich gut, ob Sie die Teilnahmebetsätigung mit Ihren echten persönlichen Daten ausfüllen. Ihre Daten sind eine zusätzliche Einnahmequelle für die Veranstalter, sie werden oft weiterverkauft.

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Fallstricke bei Kauf und Bestellung

VertragWenn Sie einen Kaufvertrag unterschreiben, achten Sie unbedingt auf das korrekte Tagesdatum im Vertrag.

Unseriöse Vertreter lassen Bestellungen ohne Datum unterschreiben oder geben ein zurückliegendes Datum an.

Achten Sie auch darauf, dass im Kaufvertrag der Firmenname leserlich angegeben ist. .Eine Postfachadresse reicht hierfür nicht aus (Urteil v. 24.03.04 LG Frankfurt a.M. Az.: 2/6 O 551/03).

Fordern Sie eine Vertragsdurchschrift damit Sie wissen, wohin Sie den Widerspruch schicken sollen. Wenn der Vertreter Rabatte auf die Waren nur gibt, wenn kein Vertragsdatum angegeben ist, sollten Sie besonders mißtrausch sein.

Falle: Falsche Orts-und Straßenangaben im Vertrag, ein Widerruf geht dann ins Leere.

Sitzt die Firma im Ausland, lassen Sie die Finger  davon,  Widerruf und rechtliche Verfolgung  sind kaum möglich.

Wenn im Kaufvertrag die Widerrufsklausel fehlt, erlischt das Widerrufsrecht nicht.

Wenn Sie bei einer Kaffeefahrt etwas unter 40 Euro kaufen und die Ware gleich erhalten, gibt es kein Widerrufsrecht.

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Behördliche Genehmigung

Nicht in jedem Fall liegt auch eine behördliche Genehmigung für die Verkaufsveranstaltung vor. Diese muss dem Ordnungsamt 14 Tage vorher angekündigt werden.

Damit eine illegale Veranstaltung nicht vorher auffliegt, wird das Ziel der Fahrt oft nicht genannt oder es ist falsch. Die Fahrt kann auch durchaus mal 200 km weiter und sogar ins benachbarte Ausland gehen, als angekündigt

Haben Sie Zweifel, scheuen Sie sich nicht, die Polizei über Handy zu verständigen.

NotrufschildSie können die Polizei auch über den Notruf 110 verständigen, in einem solchen Fall ist das kein Missbrauch der Notfallrufnummer. Notrufe sind gebührenfrei. Sie können die 110 von jedem Münztelefon ohne Münzen und von jedem Kartentelefon ohne Karte erreichen.

Der Notruf funktioniert auch ohne Guthaben.

Bei Notrufen mit dem Handy muss die SIM-Karte eingelegt sein. Guthaben ist nicht erforderlich

Die Pflicht zur eingelegten SIM-Karte wird durch die Notrufverordnung des Bundeswirtschaftsministerium festgeschrieben, die am 18.03.2009 in Kraft tritt.

Es gibt Einladungen, bei denen stehen weder eine Adresse noch eine Telefonnummer. Statt dessen werden die Gaststätten über ein Planungsbüro gebucht - das wiederum die Hintermänner nicht nennen kann oder nennen will.

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Ist der Bus sicher?

Abgefahrene Reifen, alter Klapperbus?

Das Busunternehmen der Gewinn- und Werbefahrten ist den Teilnehmern nicht immer im voraus bekannt. Aber wenn möglich, informieren Sie sich über die Sicherheitsstandards wie Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer. Checklisten zur Sicherheit auf Busreisen finden Sie bei der Gütegemeinschaft Buskomfort e.V