Kaffeefahrt: Aktuelle Fälle – Vorsicht bei diesen Anbietern

Rentner mit Demenz zahlt 10.000 Euro

Wie Senioren bei Kaffeefahrten gezielt übertölpelt werden schildert ein Bericht von Radio Bremen. Sogar Hausbesuche mit EC-Lesegerät sind vorgekommen, lesen Sie mehr bei Radio Bremen v. 19.05.17.

Wie Rentner mit überteuerten Nahrungsergänzungsmitteln abgezockt werden schildert auch ein Bericht der Nordwest-Zeitung v. 19.05.17

Stadt Auerbach warnt vor unseriöser Kaffeefahrt

Auerbacher Polizei und Verbraucherschützer warnen „Mitfahrer werden über den Tisch gezogen – leere Gewinnversprechungen!“ Auch Auerbacher fanden in den letzten Tagen eine Einladung für Kaffeefahrten am 06. und 15. Februar 2017 in ihren Briefkästen. Mitfahrern werden dabei Autos, Traumreisen und wertvolle Geschenke versprochen. Doch Sie sollten wissen: die Kaffeefahrt-Anbieter wollen nur Ihr Bestes: Ihr Geld!!!

Quelle: Stadt Auerbach/Vogtl. vom 02.02.17

Warnung vor unseriösem Reiseanbieter (Kaffee-Fahrt)

Ordnungsamt Zwickau warnt:

Derzeit sind Einladungen zu bevorstehenden (nicht ordnungsgemäß gemeldeten) Kaffeefahrten (Wanderlager) für den 6. und 15. Februar 2017 im Umlauf (es könnte auch noch andere Termine geben).

Auffällig ist, dass neben dem genauen Veranstaltungsort auch der Namen des Veranstalters und desjenigen, für dessen Rechnung die Waren oder Dienstleistungen vertrieben werden, sowie die Wohnung oder die gewerbliche Niederlassung dieser Personen fehlen. Stattdessen wird eine Rücksendung mit Angabe der Wohnanschrift, dem Geburtsdatum, der Telefonnummer und der Anzahl der Mitreisenden an ein vermeintliches Bremer Postfach gewünscht.

Angegeben sind im weiteren regionale (und üblicherweise bekannte) Bushaltestellen, an denen Mitreisende (also potentielle Opfer) zusteigen können. Das weckt Vertrauen.

Des Weiteren werden in der Einladung verlockende Gewinne und Waren ausgewiesen. Der Reiseanbieter sichert jedem Teilnehmer u a. ein Überraschungsgeschenk im Wert von 149 Euro und Ehepaaren zusätzlich einen Flachbild-Fernseher zu. Auch das ist ordnungswidrig! Unentgeltliche Zuwendungen (Waren oder Leistungen) einschließlich Preisausschreiben, Verlosungen und Ausspielungen dürfen laut Gewerbeordnung § 56 a nicht angekündigt werden!!! Das Ordnungsamt rät dringend davon ab, auf derart UNSERIÖSE Einladungen zu reagieren!

Quelle: Ordnungsam Stadt Zwickau vom 24.01.17

Polizei warnt vor Kaffeefahrt auf den »Hankenhof« in Filsum

Der Polizei Gütersloh wurde bekannt, dass Bürgerinnen und Bürger im Kreis Gütersloh wieder einmal „Einladungen“ zu so genannten Kaffeefahrten erhalten hatten, in der den Teilnehmern Geldgewinne und Geschenke versprochen wurden. In diesem Fall soll die Kaffeefahrt zum „Hankenhof – Hof des berühmten XXL Ostfriesen in Filsum“ am Montag, den 16.01.2017 führen. Die Abfahrt in Gütersloh soll um 06.30 Uhr am ZOB / Kaiserstraße erfolgen.

Ermittlungen des zuständigen Ordnungsamtes in Filsum ergaben, dass der Hankenhof zwar angefahren wird, dort aber nur eine kurze Hofführung stattfinden wird. Die Eigentümerin gab an, dass es dort weder ein kostenloses Frühstück noch ein Mittagessen geben wird. Auch die versprochene „Promotion Show“, also eine Verkaufsveranstaltung, findet nicht dort, sondern an einem von den Organisatoren geheim gehaltenen Ort statt.

Die gesetzlich geforderte Anmeldung der Werbeverkaufsveranstaltung als Wanderlager ist nicht erfolgt, so dass nach derzeitigem Ermittlungsstand von Ordnungsamt und Polizei davon ausgegangen werden muss, dass der Hankenhof von den Organisatoren als „Deckmantel“ missbraucht wird.

Auf Busreisen mit Verkaufsveranstaltung, so genannten Kaffeefahrten, geraten Seniorinnen und Senioren immer wieder an unseriöse Verkäufer, die ihnen nur das Geld aus der Tasche ziehen wollen. Die Teilnehmer erkennen dann auch schnell, dass oft versprochene Gewinne nicht ausgezahlt werden. Stattdessen stehen Werbe- und Verkaufsveranstaltung im Vordergrund. Dort werden sie oftmals von windigen Verkäufern geschickt unter Druck gesetzt und dazu gedrängt, Kaufverträge abzuschließen, die nicht selten ihr monatliches Einkommen übersteigen. Die Polizei warnt ausdrücklich davor, an solchen Fahrten teilzunehmen – dann bleibt Ihnen manch böse Überraschung erspart.

Die Teilnahme an einer Kaffeefahrt bedeutet somit häufig ein Risiko für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Da der genaue Zielort nicht genau bekannt ist, ist es im Rahmen des Möglichen, das die Fahrt Sie ins Ausland führt.

Außerdem zeigt die polizeiliche Erfahrung immer wieder, dass der oftmals schlechte technische Zustand der Busse sowie übermüdete Busfahrer ein Unfallrisiko darstellen! Grund dafür ist, dass die meisten seriösen Busunternehmer keine Kaffeefahrtenaufträge annehmen.

Quelle: Polizei Gütersloh , news aktuell vom 13.01.17

Großes Energiegewinnspiel: Pfiffiger „Gewinner“

Zur festlichen Gewinnübergabe wegen angeblicher Teilnahme an einem großen Energiegewinnspiel wurde zu einer Feier samt „VIP-Show“ auf Borkum eingeladen. Einem pfiffigen „Gewinner“ gelang es, diese Kaffeefahrt noch rechtzeitig zu stoppen. Lesen Sie mehr dazu in der www.kreiszeitung-wochenblatt.de/buchholz vom 14.10.16

Pro Salute Service, Verbraucherzentrale warnt

Das Deutsch-Polnische Verbraucherinformationszentrum (VIZ) der Verbraucherzentrale Brandenburg warnt vor einem betrügerischen Kaffeefahrt-Veranstalter. Das Unternehmen „Pro Salute Service“ wollte einer Verbraucherin ihr Widerrufsrecht nicht gewähren und reagierte auch nicht auf Schreiben. Nun bleibt der Verbraucherin nur eine Strafanzeige – ihr Geld ist wahrscheinlich verloren. Die Verbraucherzentrale Brandenburg rät generell von der Teilnahme an Kaffeefahrten ab.

Eine besorgte Verbraucherin, die vor einiger Zeit an einer Verkaufsveranstaltung teilgenommen hatte, wendete sich an das VIZ. Denn bei der Kaffeefahrt war sie dazu überredet worden, eine Rheuma-Bettauflage sowie weitere Waren für über 1.000 Euro zu erwerben. Zwar bekam die Verbraucherin eine Rechnung mit einer Widerrufsbelehrung. Als sie am nächsten Tag den Kauf bereute und widerrufen wollte, musste sie jedoch feststellen, dass auf der Rechnung eine Firma mit Sitz im polnischen Poznan; als Verkäufer ausgewiesen wurde. Sie schickte ihren Widerruf per Einschreiben mit Rückschein nach Polen und forderte ihr Geld zurück. Obwohl der Brief entgegengenommen wurde, kam keine Antwort zurück.

Die Firma ist in Polen seit 2014 offiziell angemeldet. Außer der Anschrift sind von der Firma keine weiteren Kontaktdaten auffindbar. „Selbst der polnische Ombudsmann konnte nichts erreichen“, berichtet Dr. Katarzyna Trietz, Leiterin des VIZ. So blieb den Verbraucherschützern nur übrig, der Verbraucherin zu einer Strafanzeige zu raten.

„Von der Teilnahme an Kaffeefahrten raten wir generell ab“, warnt die Verbraucherzentrale „Sehr oft werden bei solchen Veranstaltungen überteuerte und völlig nutzlose Waren verkauft. Zwar steht den Verbrauchern in solchen Fällen ein zweiwöchiges Widerrufsrecht zu. Allerdings zeigt die Praxis, dass dubiose Kaffeefahrtveranstalter die getätigten Zahlungen außergerichtlich nicht erstatten.“

Individuellen Rat zu Verbraucherverträgen erhalten Verbraucher in deutscher und polnischer Sprache
– im Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrum (VIZ), Karl-Marx-Str.7, 15230 Frankfurt (Oder) und bei der
Verbraucherzentrale Brandenburg

Quelle: Verbraucherzentrale Brndenburg vom 15.09.16

Rheinfelden: Versuchte Abzocke von Senioren

Ein besonderer Fall von grenzüberschreitender Kriminalität beschäftigte Anfang der Woche die Polizei Rheinfelden/D und Rheinfelden/CH. Bislang unbekannte Betrüger versuchten mit einer besonders dreisten Masche, Senioren abzuzocken und ihnen ihr Vermögen abzunehmen. Dabei gingen die Täter raffiniert und professionell vor und wären beinahe ans Ziel gekommen, hätte ihnen eine aufmerksame Bankangestellte nicht im Weg gestanden.

Die Täter lockten fünf ältere Damen und Herren aus dem Raum Bern/CH mit einem Gewinnversprechen und Geschenken (sog. „Kaffeefahrt“) zu einer Fahrt nach Rheinfelden/D ein. Dort wurden die Senioren zu einem Mittagessen in eine Gaststätte eingeladen. Dabei wurde eine 83-jährige Teilnehmerin als Hauptgewinnerin eines Preisausschreibens genannt. Um in den Genuss des „Sofortgewinnes“ über 480.000 Sfr. zu kommen, sollte die 83-Jährige eine Gewinnsteuer in Höhe von 25.000 Sfr. entrichten.

Die beiden Betrüger fuhren anschließend mit den Senioren wieder über die Grenze nach Rheinfelden/CH, wo die Frau an einer Bank die 25.000 Sfr. abheben wollte. Dazu kam es nicht, weil die Bankangestellte misstrauisch wurde und die Polizei verständigte. Dies bemerkten die Täter, ließen die 83-Jährige zurück und fuhren davon. Die beiden Täter konnten nicht näher beschrieben werden. Sie sollen einen schwarzen Van gefahren haben. Der Polizei auf deutscher Seite ist es noch nicht gelungen, die Gaststätte, in der die Gruppe am Dienstag, 30.08.16, das Mittagessen einnahm, ausfindig zu machen. Nach ihr wird deshalb gesucht und die Betreiber werden gebeten, sich als Zeugen beim Polizeirevier Rheinfelden zu melden (07623-74040). Die Gaststätte dürfte sich im Bereich Rheinfelden/Grenzach-Wyhlen befinden.

Die Polizei nimmt den Fall zum Anlass, um wieder einmal auf die Gefahren im Zusammenhang mit sogenannten „Kaffeefahrten“ hinzuweisen und gibt folgende Tipps: Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einer Lotterie teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben! Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn einzufordern, zahlen Sie keine Gebühren oder wählen gebührenpflichtige Sondernummern (gebührenpflichtige Sondernummern beginnen z.B. mit der Vorwahl: 0900…, 0180…, 0137…). Lassen sie sich nicht von falschen Gewinnversprechen, Geschenken, „attraktiven Sonderaktionen“ u.ä. blenden.

Quelle: Polizeipresse Freiburg, news aktuell v. 01.09.16

Käserei aus Holland, folgenschwere Polizeikontrolle

Der Polizei Gütersloh wurde bekannt, dass Bürgerinnen und Bürger im Kreis Gütersloh wieder einmal „Einladung“ erhalten hatten, in der den Teilnehmern Geldgewinne und Geschenke versprochen wurden. Diesmal stammte die „Einladung“ von einer nicht näher genannten Käserei aus Holland, die im Rahmen einer Busfahrt besucht werden sollte. Allerdings war der Zielort nicht bekannt und auch der Name des Veranstalters fand sich auf der Einladung nicht wieder. Die Polizei Gütersloh warnte bereits in der regionale Presse vor einer Teilnahme an der „Kaffeefahrt“.

In der Einladung waren Bushaltepunkte in Harsewinkel, Gütersloh und Herzebrock genannt. Daher wurde am Montag, 26.10.2015, eine gemeinsame Kontrolle von Beamten der Polizei Gütersloh und Mitarbeitern des Ordnungsamtes Gütersloh am ZOB Gütersloh, einem der angegebenen Haltepunkte, durchgeführt.

Bei der Kontrolle bestätigte sich der Verdacht einer höchst unseriösen Verkaufsfahrt: Eine Teilnehmerin gab an, der Busfahrer wolle ihr den Zielort der Fahrt nicht nennen. Der selbstständige Busfahrer und -unternehmer gab gegenüber der Polizei zunächst an, den Auftrag mündlich angenommen und einen Pauschalpreis vereinbart zu haben. Er kenne weder den Auftraggeber noch den Zielort. Einen schriftlichen Vertrag gebe es nicht.

Daraufhin nahm die Polizei noch vor Ort Ermittlungen wegen des Anfangsverdachtes der Steuerverkürzung gegen den Busunternehmer auf. Dieser gab nach einem kurzen Telefonat mit seinem Auftraggeber nun auch den tatsächlichen Zielort bekannt: Statt einer Käserei in Holland sollte ein Hotel in Oer-Erkenschwick angefahren werden. Der Organisator der Kaffeefahrt gab dem Busunternehmer darüber hinaus den Auftrag, die Fahrt abzubrechen.

Auch bei der Verkehrskontrolle des Busses wurden die Polizisten fündig. Ergebnis: Neben der Strafanzeige wegen Steuerverkürzung wurde eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen mehrerer Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten eingeleitet. Außerdem waren an dem Bus bei einer vorangegangenen Sicherheitsüberprüfung Mängel festgestellt worden, die bisher nicht beseitigt wurden.

Das für die Veranstaltung zuständige Ordnungsamt in Oer-Erkenschwick wurde ebenfalls informiert und wird voraussichtlich eine Anzeige wegen Verstoßes gegen die Gewerbeordnung gegen den Veranstalter einleiten.

Marco Hein vom Kommissariat für Kriminalprävention warnt: „Die Teilnahme an einer Kaffeefahrt stellt häufig ein Risiko da. Der Zielort ist vorher nicht bekannt. Im schlimmsten Fall führt die Fahrt Sie ins Ausland. Außerdem zeigt die polizeiliche Erfahrung immer wieder, dass der oftmals schlechte technische Zustand der Busse sowie übermüdete Busfahrer ein Unfallrisiko darstellen! Grund dafür ist, dass die meisten seriösen Busunternehmer keine Kaffeefahrtenaufträge annehmen.“

Die Kontrolle am gestrigen Montag hat bereits Wirkung bei dem Veranstalter gezeigt. Bei erneuten Kontrollen an den bekannten Abfahrtsorten der Busse im Kreis Gütersloh am heutigen Dienstag (27.10.) konnte festgestellt werden, dass keine Busse mehr im Einsatz waren und die „Kaffeefahrten“ offenbar abgesagt worden sind.

Das Ordnungsamt Gütersloh und die Polizei Gütersloh werden auch in Zukunft konsequent gegen unseriöse Anbieter von Kaffeefahrten vorgehen um die Bürger im Kreis Gütersloh zu schützen.

Quelle: Polizeipresse Gütersloh, news aktuell v. 27.10.15

Ordnungsamt warnt vor folgenden Absendern

Das Ordnungsamt Magdeburg warnt vor Einladungen, die von folgen Adressen versandt werden:

  • Käserei, Postfach 9163, 26139 Oldenburg
  • Käserei, Postfach 6253, 49095 Osnabrück,
  • H.P.W. International CVH.P.W. INTERNATIONAL CV., Postfach 1106, 26905 Börger, Oberzentrum Sachsen-Anhalt Service Büro
  • C.P. Planungsbüro
  • C.P. Planungsbüro-Käserei de Jong
  • Agentur Böhme
  • Kontenverwaltungszentrum, Postfach 11 01 46, 28081 Bremen
  • „VIP-Einladung“, Postfach 1451, 49363 Vechta
  • Bio-Aktiv-Vital GmbH, Gutenberg Straße 14, 28816 Stuhr

Unter diesen Einladungen verbirgt sich eine sogenannte „Kaffeefahrt“. Die Versprechungen in diesen Einladungen werden nicht eingehalten. Alle Teilnehmer werden zu einer Verkaufsveranstaltung verbracht, bei denen zumeist überteuerte Produkte angeboten werden. Das Ordnungsamt Magdeburg hatte bei der Überprüfung einer solchen Veranstaltung den Fall, dass eine so genannte „Q10-Monatskur“ im Wert von 35,00 Euro für sage und schreibe 800,00 Euro verkauft werden sollte.

Quelle: Pressemitteilung der Stadt Magdeburg (www.magdeburg.de) v. 15.10.14

Internet-Reisebewertungen „Schöne FFO Welt Reisen GmbH“, Fakeaccounts-Identitätsklau

Kann man Reisebewertungen im Internet glauben?

In diversen Reisebewertungsportalen melden sich Mitglieder in den Foren mit dem Namen „pfiffige senioren“ an und geben positive Reisebewertungen ab. Ein Forenmitglied auf dem Portal cylex schrieb sogar: „Pfiffige Senioren de Wir sind begeistert“.
Hier soll offenbar der Eindruck erweckt werden, dass diese Webseite www.pfiffige-senioren.de von den FFO-Reisen begeistert ist. Die Betreiberin der Webseite www.pfiffige-senioren.de distanziert sich von diesen Bewertungen. Sie hat zu „Schöne FFO Welt Reisen GmbH“ nie eine Reisebewertung in einem Bewertungsportal abgegeben und wird dies auch in Zukunft nicht tun. Mein Einverständnis/Kenntnis liegt mir als Betreiberin der Webseite www.pfiffige-senioren.de für diese Bewertungen nicht vor. Ansonsten: Kommentar überflüssig.

Auch die Postings bei google+ „Pfiffige Senior (Pfiffige Senioren)“ vermitteln durch Bilder dieser Webseite, Links auf diese Seite und Beiträge über Betrügereien den Eindruck , dass das Internetportal „www.pfiffige-senioren.de“ in Verbindung zu diesen Postings steht. Mein Einverständnis/Kenntnis liegt mir als Betreiberin der Webseite www.pfiffige-senioren.de für diese Bewertungen nicht vor.

Die Inhaberin der Internetseite www.pfiffige-senioren.de distanziert sich von allen Postings in Foren, die unter dem Namen „pfiffige_senioren“ positive Reisebewertungen abgeben. Sowohl die Seitenbetreiberin Barbara John als auch deren Internetseite „www.pfiffige-senioren.de“ ist weder in Foren noch in Sozialen Netzwerken wie z.B. xing, facebook oder google+ aktiv und distanziert sich von derartigen Beiträgen. Barbara John mit der Internetseite www.pfiffige-senioren.de verschickt auch keine Gewinnmitteilungen/Einladungen zu Kaffeefahrten.

Von der Betreiberin der der Internetseite www.pfiffige-senioren.de wird keine Werbung versandt!

Schöne FFO Welt Reisen GmbH, Stadt Pforzheim sagt Veranstaltung ab

Die Firma „Schöne FFO Weltreisen GmbH“ wollte am vergagenen Mittwoch auf der Wilferdinger Höhe bei zwei Veranstaltungen eine sogenannte „Gewinnverteilung“ vornehmen. Nach Einschätzung des Amts für öffentliche Ordnung handelte es sich dabei um eine sogenannte Kaffeefahrt. Bei derartigen Veranstaltungen werden zumeist ältere Menschen durch geschickte und/oder aggressive Gesprächsführung dazu gebracht, überteuerte Waren zu kaufen. Nach einem Testanruf bei der FFO hat sich am Dienstag dieser Verdacht erhärtet.

Immer wieder landen bei zumeist älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern Einladungen zu dubiosen Veranstaltungen mit dem Versprechen, Gewinne und/oder Zuwendungen zu erhalten. Am Ende steht dann eine der altbekannten Verkaufsveranstaltungen, auf der Ware mit falschen Versprechungen, mit zum Teil durch Ausüben von Druck oder wesentlich überteuert verkauft wird. Im Sinne der Gewerbeordnung sind derartige Veranstaltungen „Wanderlager“.

Wird auf eine solche Veranstaltung durch öffentliche Ankündigung hingewiesen, so muss diese zwei Wochen vor Beginn der zuständigen Behörde angezeigt werden. Das ist nicht geschehen. Dazu sind bei solchen Wanderlagern unentgeltliche Zuwendungen bzw. Verlosungen wettbewerbsrechtlich nicht zulässig. Aufgrund der Rechtswidrigkeit der Veranstaltung hat das Amt für öffentliche Ordnung die Veranstaltung untersagt: „Wir haben schnell und erfolgreich Verbraucherschutz vor Ort betrieben“, so Siegbert Morlock vom Amt für öffentliche Ordnung.

Quelle: Pressemitteilung der Stadt Pforzheim v. 22.09.14

Kaffeefahrtveranstalter wegen Wucher verurteilt

Das Amtsgericht Neuburg gab zwei Rentnern Recht. Eine Firma mit Sitz im Raum Cloppenburg (Niedersachsen) muss ihnen den Kaufpreis von 1.798 Euro zurückerstatten. Zum Artikel in der Augsburger Allgemeinen v. 03.04.14

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