In einer gemeinsamen Aktion haben Landratsamt Landshut und die Polizei-Inspektion (PI) Landshut am Mittwochmorgen eine dubiose Kaffee-Fahrt nach Tschechien verhindert.
Weder Reiseziel noch die Verkaufs-Veranstaltung waren offenbar im Vorfeld bekanntgegeben worden. Die Polizei und das Ordnungsaamt klärten die an den Haltepunkten wartenden Senioren über die Maschen der Kaffeefahrt-Veranstalter auf, woraufhin die Teilnehmer auf die Fahrt verzichteten. Versprochen war ein Taxi-Gutschein im Wert von zehn Euro und ein Handy im Wert von 265 Euro
Auch mit Kollegen in der Tschechischen Republik, im Bezirk Prachatitz, hatte die Landshuter Polizei Kontakt aufgenommen und erste Maßnahmen abgestimmt. Die Veranstalter der Kaffee-Fahrt bliesen die Tour offenbar noch vor Erreichen der nächsten geplanten Haltestelle am Bahnhof Dingolfing ab
Quelle: www.wochenblatt.de, www.radio-trausnitz.de v. 15.12.11
Ein Kaffeefahrt-Teilnehmer rief die Polizei zu der als Weihnachtsfeier deklarierten Veranstaltung in Greifenberg. Die war nicht bei der zuständigen Verwaltungsgemeinschaft Schondorf angemeldet worden. Daraufhin unterzogen Vertreter von Landratsamt, Gemeinde und Polizei die Veranstaltung einer Kontrolle.
Den Teilnehmern wurden überteuerte Waren angeboten. Als den Kunden der Sachverhalt dargelegt wurde, konnten diese Verträge rückgängig gemacht werden. Die Veranstaltung wurde aufgelöst, Kaufverträge und Waren vom Landratsamt sichergestellt, um den tatsächlichen Wert der zum Verkauf angebotenen Gegenstände abzuklären. Sollten diese wie vermutet überteuert sein, könnte der Straftatbestand des Betrugs beziehungsweise des versuchten Betrugs gegeben sein
Quelle: www.augsburger-allgemeine.de v. 01.12.11
Ein Rentner hat bei einer Kaffeefahrt-Veranstaltung in Rosenberg-Sulzbach die Polizei telefonisch herbeigerufen. Er hatte die drei Verkäufer wiedererkannt, die ihn vor etwa drei Wochen bei einer ähnlichen Veranstaltung betrogen hätten.
Als die Verkäufer dies mitbekamen, verließen zwei von ihnen Hals über Kopf die Veranstaltung. Der dritte verbliebene Verkäufer gab vor, die beiden anderen Flüchtigen nicht zu kennen.
Die dubiose Veranstaltung wurde daraufhin von der Polizei beendet und der verbliebene Verkäufer festgenommen. Die sichtlich verunsicherten Senioren bedankten sich durch lauten Applaus für die polizeiliche Maßnahme.
Als die Beamten die Hotelzimmer des festgenommenen Verkäufers kontrollierten, wurde zudem Rauschgift gefunden und sichergestellt. Ferner ergab die Überprüfung des 29-Jährigen, dass dieser in Niedersachsen eine Freiheitsstrafe anzutreten hätte. Nach Rücksprache mit dem dort zuständigem Rechtspfleger erging ein Vollstreckungshaftbefehl, der Mann wurde in die Justizvollzugsanstalt Amberg eingeliefert. Die PI Sulzbach-Rosenberg ermittelt.
Quelle: www.mittelbayrische.de v. 09.11.11
Die Polizei Miesbach überprüfte am Donnerstag, 13.10.2011, eine gewerbliche Veranstaltung und stellte dabei einige Verstöße fest. Die Verkaufsveranstaltung wurde deshalb aufgelöst.
„Sie haben gewonnen! Wir laden Sie herzlich ein...“ - so oder ähnlich wird eine Vielzahl von gutgläubigen Menschen mit Einladungsschreiben zu diversen Verkaufsveranstaltungen gelockt. Im Nachhinein muss man aber sehr häufig feststellen, dass man fast nichts von dem bekommt, was einem versprochen wurde. Für verschiedene Angebote aber viel zu viel Geld bezahlt hat.
Auch viele Bürger aus mehreren Landkreisen im südlichen Oberbayern erhielten zuletzt ein Schreiben, in denen Ihnen ein Bargeldpreis in Höhe von 2.500 Euro als bereits gewonnen versprochen wurde. Obendrein gäbe es sogar noch einen LCD-Flachbildfernseher dazu - und das gratis. Ebenfalls kostenlos wären außerdem noch das Frühstück und das Mittagessen in der Gaststätte, wenngleich für die „Glücklichen“ auch noch nicht ersichtlich war, wohin die Reise eigentlich gehen sollte.
Schließlich wurden die Teilnehmer an verschiedenen Bushaltestellen aufgesammelt und landeten in einer Gaststätte im Landkreis Miesbach. Die Polizeiinspektion Miesbach unterzog diese Veranstaltung gegen deren Ende hin unangemeldet einer genauen Überprüfung - mit dem Ergebnis, dass die Teilnehmer aufgeklärt und die Verkaufsveranstaltung aufgelöst wurde.
Der 43-jährige Veranstalter aus der Gegend um Oldenburg hatte die Teilnehmer nicht nur im Hinblick auf die erwarteten Gewinne ernüchtert. Diese gäbe es nun doch nicht. Dafür bot er hochpreisige Nahrungsergänzungsmittel und Reisen an. Der wortgewandte Moderator, der wegen ähnlicher Veranstaltungen bereits polizeilich in Erscheinung getreten war, legte zwar eine Erlaubnis der zuständigen Gemeinde vor, die aber im Detail noch zu prüfen ist. Gegen den Mann wurde ein Ermittlungsverfahren wegen mehrerer Straftaten, wie zum Beispiel Betrug, und Ordnungswidrigkeiten eingeleitet.
Die vor Ort geschlossenen Verträge über die Lieferung hochgelobter Nahrungsergänzungsmittel im Wert von teils mehreren Tausend Euro wurden im Beisein der Polizei wieder storniert und die betreffenden Kunden erhielten ihre bereits getätigten Anzahlungen vom Veranstalter zurück.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang nochmals ausdrücklich darauf hin, dass „Gewinner“ solcher Verkaufsfahrten fast immer nur die Veranstalter sind. Die versprochenen Gewinne bleiben, bis auf mehr oder weniger üppige Mahlzeiten, meist allesamt ein leeres Versprechen. Die angebotenen Reisen oder Waren sind in der Regel maßlos überteuert, entsprechen darüber hinaus häufig nicht annähernd dem angepriesenen Standard oder erfüllen nicht die beworbenen Eigenschaften.
Quelle: Polizeipresse Bayern v. 13.10.11
Northeim: Am Montag, 12.09.2011, erschien ein 74-jähriger rüstiger Rentner aus Northeim auf der Polizeidienststelle in Northeim und legte ein "Einladungsschreiben" der "Zentrale für Gewinnverteilung" vor. In diesem Schreiben wurde er daran "erinnert", dass er seinen Gewinn in Höhe von bis zu 5500,-- Euro auf einer Ausflugsfahrt abholen solle. Wenn er an dieser Fahrt nicht teilnehmen würde, müsse er eine Stornogebühr in Höhe von 23,-- Euro bezahlen.
Der Northeimer fühlte sich durch dieses Schreiben genötigt, an dieser Fahrt mit 2 Personen teilzunehmen. Er wolle aber nicht mitfahren. Gegen die bis dahin unbekannten Täter wurde eine Strafanzeige wegen versuchter Nötigung erstattet.
Der Zielort der sogenannten Ausflugsfahrt, die am 14.09.2011 stattfand, konnte durch die Polizei Northeim in Zusammenarbeit mit dem Polizeikommissariat Oberharz in Clausthal-Zellerfeld ermittelt werden.
Ca. 30 Rentnerinnen und Rentner aus dem nordhessischen und südniedersächsischen Raum waren der "Einladung" trotz des bedrohlichen Inhalts gefolgt und zu einer Verkaufsveranstaltung in eine Gaststätte in Wildemann (Kreis Goslar) gefahren worden. Ihre "Einladungsschreiben" mit der drohenden Geldforderung mussten sie dort sofort an die Veranstalter abgeben.
Die Personalien der beiden Veranstalter, die im Raum Cloppenburg wohnhaft sind, wurden noch in der Gaststätte durch die Polizei festgestellt. Gegen die beiden sogenannten freien Handelsvertreter wurde ein Strafverfahren wegen Nötigung eingeleitet.
Es versteht sich von selbst, dass auf dieser Veranstaltung niemandem ein Geldgewinn ausgezahlt wurde.
Die Polizei rät, solchen unseriösen Einladungen nicht nachzukommen. Bei Fragen sollten sich Betroffene an die jeweils zuständige Polizeidienststelle wenden.
Quelle: Polizeipresse Northeim/Osterode, news aktuell gmbh v. 15.09.11
Ein Stuttgarter Ehepaar im Alter von 77 und 83 Jahren sowie deren 75 Jahre alte Freundin haben am Montag (12.09.2011) bei der Polizei Anzeige erstattet, da sie am Dienstag (06.09.2011) bei einer Kaffeefahrt um mehrere Tausend Euro betrogen wurden.
Das in Neugereut wohnhafte Ehepaar und ihre Freundin erhielten im August ein Schreiben, das ihnen den Gewinn von 15 000 Euro und eine Kaffeefahrt ins Elsass versprach. Am Dienstag (06.09.2011) traten sie die Fahrt von Bad Cannstatt aus an. Nachdem sie den Tag im Elsass verbracht hatten, wurden sie vom 45 bis 50 Jahre alten Veranstalter nach Hause gefahren. Dieser verkaufte ihnen eine Flüssigkeit, die der Verbesserung des allgemeinen Wohlbefindens dienen soll und zwei Matratzen für mehrere Tausend Euro. Er sagte ihnen, dass ihnen noch in derselben Woche ein wesentlich höherer Betrag erstattet würde.
Als dies nicht geschah, zeigten sie den Betrug bei der Polizei an. Der Mann war zwischen 45 und 50 Jahre alt und ungefähr 180 Zentimeter groß. Sein Haar war kurz und dunkelblond. Er trug helle Kleidung und sprach hochdeutsch.
Quelle: Polizeipresse Stuttgart v. 12.09.11
Glauchau: Ein 79-jähriger Senior hat Mitte August die Einladung einer Oldenburger Firma zu einer Werbeveranstaltung angenommen und war so am 17. August 2011 ab 9 Uhr in einer Glauchauer Gaststätte mit noch etwa 18 weiteren Senioren Teilnehmer der Veranstaltung. Versprochen wurde, wie immer bei solchen Veranstaltungen, ein Werbegeschenk (Topfset, Messer oder Bestecks) unter der Voraussetzung des Kaufs des „angepriesenen“ Nahrungsergänzungsmittels „Q 10 Plus Vital-Kur“ zum Paket-Preis von 2 000 Euro.
Weil der Senior in Begleitung einer guten Bekannten war, wollte er auch für sie ein Paket erwerben. Nachdem er in der Gaststätte einen Kaufvertrag in drei Ausfertigungen unterschrieben hatte, stellte ihm der Veranstalter sofort einen Fahrer samt Fahrzeug zur Verfügung, um zur Bank zu fahren. Die Mitarbeiter der Bank vermuteten eine Betrugsstraftat, als sie unter einem Vorwand dem 79-Jährigen das Geld nicht sofort auszahlten, sondern ihn auf den nächsten Tag vertrösteten.
Zurück zur Verkaufsveranstaltung vereinbarte der Senior dann den Kauf des Ergänzungsmittels für den nächsten Tag. Dazu kam es jedoch nicht, weil er am Abend mit Angehörigen darüber sprach und diese ihn von dem Kauf abhalten konnten sowie die Polizei informierten.
Als am nächsten Tag ein Vertreter der Werbeveranstaltung nach dem Geld fragte, widerrief der Senior den Kauf. Auch auf Nachfrage wollte der Vertreter weder Anschrift noch seinen Namen nennen.
Der 79-Jährige konnte vor dem Kauf eines offensichtlich überteuerten Präparates bewahrt werden. Er erhielt im Übrigen keine der drei von ihm unterschriebenen Ausfertigungen des Kaufvertrages. Auch ein schriftlicher Widerruf war aufgrund der verweigerten Firmenanschrift nicht möglich.
Die Polizei prüft einen möglichen Straftatbestand und sucht weitere Teilnehmer der Verkaufsveranstaltung am 17. August 2011 in der Gaststätte auf der Schlachthofstraße. Möglich sind auch weitere derartige Verkaufsveranstaltungen im Bereich der Polizeidirektion, aber auch darüber hinaus.
Die Polizei bittet besonders Senioren, die an Werbeveranstaltungen teilnehmen, zu beachten, dass die angebotenen Produkte, wie Betten, Decken, Nährmittel und Trinkkuren, nie günstiger, meist aber minderwertiger sind, als Produkte aus dem Fachhandel. Immer sollte darauf geachtet werden, dass die Kaufverträge Datum, Unterschrift und die Firmenanschrift enthalten. Wenn das nicht der Fall sein sollte, ist es besser, auf den Kauf zu verzichten!
Quelle: Polizeipresse Sachsen v. 29.08.11
Unglaublich, was einem 70-jährigem Senior bei einer Jubliäumsfahrt des TV-Mediacenters Deutschland passiert ist.
Als er es wagte nach dem versprochenen LCD-Fernseher zu fragen, stürmte der Verkäufer auf ihn zu und beschimpfte ihn als "SauBayer". Er wurde dann so aggressiv, dass er wenige Minuten später alle Gäste, die nichts kaufen wollten, vor die Tür setzte. Diese neun Gäste wurden mit dem Bus nach Hause geschickt.
Den ganzen "Reisebericht" lesen sie bei www.merkur-online.de
Quelle: www.merkur-online.de v. 24.08.11
Den Gästen war zuvor in einer übersandten Einladung suggeriert worden, dass sie neben einem prall gefüllten Präsentkorb mit köstlichen Spezialitäten auch einen Preis in Höhe von 250 Euro aus einer Lotterie-Sonderziehung ausgehändigt bekommen. Darüber hinaus wurde versprochen, dass jedes erschienene Ehepaar/Paar ein Wertgeschenk in Hühe von 398,- € erhalten
Die Veranstaltung war bei der zuständigen Ordnungsbehörde (Stadt Boizenburg) nicht angezeigt, eine Genehmigung für die Präsentationsveranstaltung konnte nicht vorgelegt werden. Die Vertreterin des städtischen Ordnungsamtes untersagte die Durchführung der geplanten Veranstaltung, so dass die erschienenen Gäste nach Hause geschickt wurden.
Quelle: Schweriner Volkszeitung (www.svz.de) v. 20.08.11
Immer wieder warnt die Polizei vor so genannten "Kaffeefahrten". Beinahe wöchentlich wenden sich Geprellte an die zuständigen Polizeistationen, weil Zusagen seitens der Veranstalter nicht eingehalten werden. Versprochene Gewinne werden nicht ausgezahlt oder entpuppen sich als "Nominierungen" für einen ausgelobten Preis. Die angepriesene, "hochwertige" Ware entpuppt sich als überteuerter "Schund".
Eine weitere Masche ist das Ausloben von Zusatzgeschenken bei der Abnahme größerer Mengen, wie bei einer Veranstaltung in der letzten Woche.
Ein Senior wollte an einer Informationsveranstaltung für eine neue Elektrofirma teilnehmen, die sich dann aber als Verkaufsveranstaltung für Kosmetikartikel entpuppte. Schließlich ließ er sich auch zum Kauf von Kosmetikartikeln breit schlagen. Bei einer Abnahme von einer noch größeren Menge versprach ihm der redegewandte Verkäufer ein Zusatzgeschenk in Form von Kochtöpfen oder einer Digitalkamera. Auch hierauf ließ sich der Senior ein und erwarb Kräutersalben im Wert von etwa 150 Euro.
Eine Quittung bzw. einen Kaufvertrag händigte ihm der Verkäufer auch auf mehrfaches Nachfragen nicht aus. Auch verweigerte er die Herausgabe seiner Visitenkarte. Das versprochene Zusatzgeschenk ist bislang auch noch nicht bei dem Senior eingetroffen. Da er keinerlei Ansprechpartner und auch keinen Kaufvertrag hat, wird es nun schwer, seine Ansprüche durchzusetzen.
Quelle: Polizeipresse Nordhessen, news aktuell gmbh v. 15.08.11
Rotenburger Geldinstitut und Polizei verhindern dreisten Werbeveranstaltungs-Betrug
Rotenburg. Mitarbeiter eines Rotenburger Geldinstituts wurden in der letzten Woche hellhörig, als eine 79-jährige Rentnerin aus Rotenburg 6.000 Euro von Ihrem Konto abhob, um damit Betten-Zubehör zu bezahlen. Die Seniorin hatte an einer Verkaufsveranstaltung in einem Hotel an der Freudenthalstraße in Rotenburg teilgenommen und war dort kräftig übers Ohr gehauen worden.
Zum einen hatte sie dort Gesundheitskuren erworben, deren Inhalt vor allem aus Orangensaft bestand. Dafür hatte sie bereits 700 Euro hingeblättert. Die 6.000 Euro benötigte sie, da sie darüber hinaus eine Matratze und ein Oberbett bestellt hatte und dafür die hohe Summe zahlen sollte.
Dank der rührigen Banker, die sich angesichts des drohenden Betruges an die Polizei gewandt hatten, konnten Fahnder des Betrugskommissariats an der Wohnanschrift der Rotenburger Seniorin einen 50-jährigen Tatverdächtigen aus Bremen ermitteln, der die Matratze und das Oberbett, beides allenfalls im Wert eines Zehntels von 6.000 Euro, ausliefern wollte.
Der Verdächtige ist der Polizei bereits ein alter Bekannter, der wegen Betruges und Betäubungsmitteldelikten aufgefallen ist. Jetzt kommt ein neues Strafverfahren wegen Verdachts des Betruges hinzu.
Die Polizei warnt Senioren vor dem betrügerischen Vorgehen der Verkäufer auf Verkaufsveranstaltungen, aber auch Gastronomen sollten darüber nachdenken, ob sie ihre Räume für betrügerische Veranstaltungen hergeben.
Angemeldet war die Veranstaltung beim zuständigen Ordnungsamt übrigens nicht. Betrüger vermeiden das oft, um keine Spuren zu hinterlassen. Anmeldepflichtig ist das Verkaufsunternehmen. Gastronomen, die unsicher sind, ob sie Betrüger beherbergen, können die Anmeldung beim Ordnungsamt prüfen. Interessante Informationen können sich auch beim googeln des Firmennamens ergeben, da nicht selten bereits in den einschlägigen Foren gewarnt wird.
Quelle: Polizeipresse Rotenburg news aktuell gmbh v. 14.06.11
Am Samstag, 07.05.2011, erschien eine 87 Jährige Letmatherin, auf der Polizeiwache Letmathe und hinterfragte einen " alltäglichen Sachverhalt" Sie hatte per Post eine Gratiseinladung zu einem Besuch auf einem Biobauernhof erhalten. Bei diesem Besuch wurden ihr u. a. diverse kostenlose Lebensmittel, elektronische Unterhaltungsgeräte und ein Geldgewinn (1000,- Euro) zugesagt.
Die 87 Jährige würde zu dieser Veranstaltung am Montag, 09.05.20111, 08:00 Uhr, mit einem Reisebus zu dieser Veranstaltung abgeholt. Sie meldete sich bei dem Veranstalter an und erhielt kurze Zeit später die Bestätigung der Fahrt mit genauem Abfahrtsort. Plötzlich kamen ihr Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Fahrt und den zugesagten kostenlosen Gegenständen und sie wandte sich an die Polizei Letmathe.
Ermittlungen der eingesetzten Beamten ergaben, dass der angegebenen Biobauernhof Lanfermann`s Hof & Söhne nicht existent ist. Laut Verbraucherschutz Forum steckt hinter dieser Firma ein Postfach mit nicht existierender Firma. Bei den Mitteilungen an die vorwiegend älteren Mitmenschen handelt es sich um fingierte Gewinnbriefe mit Lockung zu einer Kaffeefahrt, die dann in einer Verkaufsveranstaltung enden.
Aufgrund dieser Informationen wurde beschlossen den Reisebus am Abfahrtsort Iserlohn - Letmathe, Von-der-Kuhlen-Straße, Bushaltestelle Bürgerbüro, zu kontrollieren. Durch Beamte der Polizeiwache Letmathe wurde der Haltepunkt aufgesucht. Zur Überprüfung der Verkehrssicherheit des Reisebusses wurden dann auch noch Einsatzkräfte des Verkehrsdienstes Letmathe entsandt.
Am Einsatzort wurde ein Reisebus einer Firma aus Gelsenkirchen angetroffen. Vor Ort wurde der 52 jährige Essener Busfahrer zu seinem Zielort befragt. Er äußerte, dass er die Reisenden nach Attendorn fahren solle, eine genaue Anschrift würde ihm noch nicht vorliegen, diese würde er telefonisch mitgeteilt bekommen.
Während der Kontrolle war es dem Busfahrer nicht möglich einen genauen Zielort in Erfahrung zu bringen. Durch die Einsatzkräfte des Verkehrsdienstes wurden gravierende Mängel am Reisebus festgestellt, eine erforderliche TÜV-Bescheinigung konnte nicht vorgewiesen werden. Die dadurch resultierende Stilllegung des Reisebusses und die unmittelbare Vorführung beim TÜV Iserlohn wurden angeordnet.
Die Polizisten der Wache Letmathe teilten den Reisenden mit, dass die geplante Fahrt nicht stattfinden könne, da der Reisebus sich in einem verkehrsunsicheren Zustand befände. Weiterhin wurde ihnen erklärt, dass das Reiseziel Attendorn hätte sein sollen, und nicht wie im Prospekt versprochen Osnabrück. Die anwesenden Reisenden wurden noch zum Busbahnhof gebracht und diese verließen dort den maroden Bus. Den Halter des Busses erwartet nun eine Anzeige wegen des nicht verkehrssicheren Reisebusses.
Somit hat die Geschichte für fast alle Beteiligten noch ein gutes Ende genommen.
Die Polizei appelliert erneut an alle Bürgerinnen und Bürger solch verlockenden Angeboten keinen glauben zu schenken und misstrauisch zu bleiben. Im Zweifelsfall sollten sie es der 87 Jährigen Letmatherin nachmachen und professionellen Rat - Verbraucherzentrale, Internet oder Polizei - einholen.
Quelle: Polizeipresse Märkischer Kreis, news aktuell gmbh v. 09.05.11
Immer wieder flattern sie in die Briefkästen: Benachrichtigungen über Gewinne, die man sich im Rahmen einer "Kaffeefahrt" abholen kann. Und fast regelmäßig gibt es bei diesen Ausflügen keinen Gewinn, sondern am Ende nimmt der interessierte Fahrgast an einer Verkaufsveranstaltung teil. Dort kann er dann zumeist überteuerte Nahrungsergänzungsmittel, Wärmedecken oder was auch immer erwerben.
Nunmehr ist aber ein neues Schreiben im Umlauf: Aus diesem geht hervor, dass sich der Angeschriebene für eine solche Kaffeefahrt angemeldet habe; bei Nichtantritt würden ihm Stornierungskosten in Höhe von 19,90 Euro in Rechnung gestellt. Einige angeschriebene Seniorinnen und Senioren waren sich aber ganz sicher, keine Anmeldung vorgenommen zu haben und meldeten den Vorfall bei der Polizei. Die wollte wissen, wer dahinter steckt und schaute am Mittwoch kurzerhand selbst an den Abholstellen in Offenbach nach.
Pünktlich um 6.15 Uhr fuhr der Bus in Bieber ein und hielt wie auf der "Anmeldung" angekündigt in der Aschaffenburger Straße. Dort zeigten die durchgeführten Aufklärungsmaßnahmen in Sachen Kaffeefahrten ihre Wirkung. In Bieber stiegen nämlich keinerlei Fahrgäste zu. Auch an der zweiten Station in der Offenbacher Innenstadt stiegen lediglich drei Rentner zu.
Die Fahrt ging danach ins Stadtgebiet Frankfurt weiter. Dort wurde der Reisebus nach Zustieg weiterer Frankfurter Fahrgäste einer Kontrolle unterzogen, zumal der Busfahrer offensichtlich die Polizei bemerkt hatte und dies noch während der Fahrt seinem Auftraggeber per Handy mitteilte.
Nach entsprechender Ansprache des Busfahrers und Aufklärung seiner Fahrgäste wurden er sowie der Reisebus durch die Beamten der Verkehrsinspektion auf Verstöße hin überprüft. Der Reisebus selbst war neu und entsprechend in technisch einwandfreiem Zustand.
Allerdings reagierte der Busfahrer sichtlich verstimmt, als die Beamten der Verkehrsinspektion ihm eröffneten, dass er nicht nur verbotener Weise während der Fahrt mit dem Handy telefoniert habe, sondern auch noch ein Verstoß gegen seine Lenk- und Ruhezeiten festgestellt wurde. Dem Busfahrer droht nun ein Bußgeld in Höhe von rund 500 Euro; seine Ehefrau, die die Halterin des Reisebusses ist, muss sogar mit 1.000 Euro rechnen.
Die Kaffeefahrt, welche ursprünglich nach Koblenz zu einer Frühlingsausstellung eines angeblichen Blumen- und Gartencenters führen sollte, wurde nicht fortgesetzt, so dass die angeschriebenen Rentner nun auch keine "Stornierungsgebühren" befürchten müssen. Vielmehr dürfte diese Kaffeefahrt eine recht kostspielige "Leerfahrt" für den Busunternehmer und die Veranstalter, gegen die die Ermittlungen des Offenbacher Betrugskommissariates auf Hochtouren laufen, gewesen sein.
Quelle: Polizeipresse Offenbach, news aktuell gmbh v. 14.04.11
Niemand ist gezwungen mitzufahren und bei Nichtantritt sogar noch Geld zu blechen. Dieser dreiste Versuch entbehrt jeder rechtlichen Grundlage!
Eine Frau hatte bei der Firma "Schöne FFO Welt Reisen GmbH", PF 60394 Frankfurt, vor knapp einem Jahr eine Frühjahrsreise für sich und ihren Partner als Frühbucher für 49 € pro Person statt 349 € gebucht. Da ihr Partner erkrankt war, sprang eine Leserin der Pfiffigen Senioren kurzfristig als Ersatz ein.
Erst unterwegs beim ersten Stopp in Hamburg wurde denGästen ein Ausflugspaket für 149 Euro angeboten, von einer Werbe- bzw. Verkaufsveranstaltung war dabei keine Rede.
Die in Bus Mitreisenden waren auf dieses Ausflugspaket ebenfalls nicht vorbereitet, so dass der Bus mit allen Teilnehmern eine Bank suchte, damit die benötigten Beträge abgehoben werden konnten.
Rasch stellte ich allerdings heraus, dass es sich dabei um eine Verkaufsveranstaltung handelte. "Die Verkaufsveranstaltung dauerte vom frühen Morgen bis um 14:00 Uhr , bei der alten Leuten zunächstt alle möglichen Krankheiten eingeredet wurden, um ihnen dann überteuerte Nahrungsergänzungsmittel für rund 1.300 € zu verkaufen und ebenfalls eine überteuerte Matte gegen Elektrosmog. Danach folgten teure Kleinprodukte, angeblich alles fast geschenkt." so die Mitfahrerin.
Die Fahrt ins Alte Land entpuppte sich ebenfalls als Werbefahrt auf einem Apfelhof, wo ein Bauer in einer Lager- und Kühlhalle kurz etwas über die Produkte erzählte. Natürlich konnten die Erzeugnisse anschließend gekauft werden.
Bis auf einen kurzen Ausflug nach Lübeck (und einem 1-ständigen Stadtbummel ohne Reiseleiter, einem Stopp an der Reeperbahn, am Elbtunnel und am Michel - was auf Initiative des Reiseleiters und des Busfahrers geschah - waren alle weiteren versprochenen Sehenswürdigkeiten nur im Vorbeifahren zu erhaschen.
Die Leserin schildert, dass die Versuche, sich im Voraus zu informieren, daran scheiterten , dass die Bearbeiter offenbar keine Auskunft geben konnten oder unter der angegebenen Telefonnummer nicht erreichbar waren. Auf der Website ist lediglich die Vorderseite eines mehrfarbigen Handzettels in Hochglanz abgebildet, der den Teilnehmern zugeschickt wurde, jedoch nichts über die Leistungen der Reise aussagt.
Die Leserin der Pfiffigen Senioren fühlte sich hintergangen, weil von einer Werbefahrt mit Verkaufsveranstaltung nicht die Rede war und wollte ihr Geld zurück. Auf Ihre Beschwerde beim Veranstalter, meinte dieser, sie hätte das Ausflugspakte ja schließlich freiwillig gebucht, niemand hätte sie dazu gezwungen.
Nicht aufgegeben und mit Hartnäckigkeit zum Ziel.
Die Teilnehmerin hat ihre Ausgaben für das "Ausflugspaket" von FFO zurückerhalten
zunächstt hatten der FFO aus Kulanz 72 € angeboten, worauf die Teilnehmerin mitteilte, die kulante Geste wäre nett, allerdings würde sie empfehlen, ihr die ganz Summe zu erstatten, weil von dieser Entscheidung ihre nächsten Schritte abhingen. Als Termin hatte sie den 28.04. gesetzt. Am 29.04. kam der von ihr gewünschte Verrechnungsscheck, da sie ihre Bankdaten nicht genannt hatte).
Die Ereignisse rund um diese "Schöne Reise" schildert die Teilnehmerin in ihrem interessanten persönlichen
Erfahrungsbericht FFO Weltreisen
Inzwischen ist die Anschrift der Mitfahrerin bei der Firma FFO bekannt sie bekommt Werbepost, wahre "VOLLTREFFER", die sie als glückliche Gewinnerin eines Hochleistungs-Elektro-Rasenmähers oder Hochdruckreinigers einladen. Ziel ist Schwedt. Abholung an meiner Lieblingsbushaltestelle. Zu gewinnen: 1.999 Sachpreise und 399 Reisen in die Lüneburger Heide sowie Weitere Aussicht: 9-mal Gratis-Schnick-Schnack. Hoffentlich kommt der Bus mit einem Anhänger, damit die vielen Rasenmäher untergebracht werden können.
In der Schwarzen Liste der Verbraucherzentrale Hamburg ist eine Firma FFO (Servicebüro), Postfach 560208, 60407 Frankfurt vermerkt. Ob zwischen diesen beiden Firma ein Zusammenhang besteht, ist nicht bekannt.
Unsere Leserin hat im Internet recherchiert ujhd ist auf folgende Firmennamen gestoßen:
Schöne FFO Welt Reisen Gmbh in 60328 FRANKFURT Mainluststr. 6
FFO - Service Büro, Postfach 560208, 60407 Frankfurt
FFO Reiseclub - 60407 Frankfurt (bei einer Abmahnung genannt). Neuerdings FFO Reiseclub, Postfach 2255, 49651 Cloppenburg
Im Internet finden Sie weitere Infos finden bei www.antispam.de, www.betrogenenhilfe.de, www.gewinn-einklagen.de
Auch der Lahn-Dill-kreis warnt vor dem FFO - Service Büro, Postfach 560208, 60407 Frankfurt.