gegen Trickdiebe und Trickbetrüger

Wie ahnungslose Jobsuchende zu Geldwäschern werden

Stellen Sie Ihr Konto nicht für Andere zur Verfügung. Weder als Warenagent, Paketmanager, Finanzmanager

Über Chatrooms, Facebook, Myspace, Twitter und anderen sozialen Netzwerken, per E-Mail oder Zeitungsinseraten versuchen Kriminelle arglose Kontoinhaber zu akquirieren. Versprochen werden 5.000 bis 6.000 Euro pro Monat bei leichter Arbeit ohne Kenntnis spezieller Fertigkeiten. Sie sollen als Kurier, Testkäufer, Vertriebsmanager, Finanzagent arbeiten. Den Arbeitsuchenden wird vorgegaukelt, dass die Transaktionen kein geltendes Recht verletzen. Dass ist glatt gelogen.

Antworten Sie nicht auf solche Angebote und stellen Sie keinen Kontakt zum Absender her.

Sogar auf offener Straße werden Menschen angesprochen.Wenn man seine Kontodaten angibt, wird eine Spende in vierstelliger Höhe überwiesen. Die überwiesenen Gelder stammen aus abgephishten Beträgen.


Der MDR FERNSEHEN/Escher berichtete am 10.12.09 von einem Arbeitslosen, der von seinem Arbeitsamtvermittler auf ein Jobangebot als "Einkäufer" hingewiesen wurde

Der Mann bewarb sich per Mail bei einer englischen Firma. Wenige Wochen später erhielt er einen Arbeitsvertrag zugesandt. Darin hieß es u.a.: "Der Arbeitnehmer wird als Repräsentant und Manager für Zahlungsbearbeitung und Warenverkehr eingestellt."

Da der studierte Ingenieur endlich wieder arbeiten wollte, unterschrieb er den Vertrag. Auf dem privaten Konto des Ingenieurs ging nun Geld von angeblichen Kunden seines Arbeitgebers ein. Davon sollte er sogenannte Ukash-Karten kaufen. Ukash-Karten sind PIN-Codes, die als Zahlungsmittel im Internet genutzt werden können. Diese PINs sollte Herr S. dann an die E-Mail-Adresse seines Arbeitgebers weiterleiten.

In Wahrheit stammten die Geldeingänge aus abgefishten Konten. Die Bank erstattete den Kunden, bei denen abgefisht wurde, die Gelder, der Ingenieur muss nun 12.000 Euro an die Bank zurückzahlen. Außerdem bekommt eine Anzeige wegen Geldwäsche. Und das alles, weil das Arbeitsamt das Jobangebot nicht ordentlich geprüft hat. Ausbaden muss das der Ingenieur.

Finanzagent, Kundenmanager

Der Interessent - von der Polizei als Finanzagent bezeichnet - dient den Betrügern bei der Verschleierung von Zahlungswegen aus kriminellen Geschäften. Dabei macht er sich selbst wegen Geldwäsche strafbar und haftet unter Umständen zivilrechtlich für den gesamten Schaden.

Die Gelder, die auf dem Konto des Finanzagenten eingehen, rühren aus Phishing-Angriffen her. Die Betrüger können diese erphishten Gelder nicht auf ihr eigenes Konto überweisen, sie wollen ja unerkannt bleiben. Also heuern sie Jobsuchende an und versprechen hohe Provisionen, wenn Sie die Gelder (abzüglich der fetten Provision) per Western Union oder Money Gram ins Ausland transferieren oder, wie im oben genannten Fall, Ukash-Karten kaufen und deren PIN-Codes den Betrügern per Mail übermitteln.

Sogar Arbeitsverträge werden den Jobsuchenden zugesandt.

Natürlich kann nachvollzogen werden, welchem Konto die abgephishten Beträge  gutgeschrieben wurden. Die Bank erstattet dem Opfer den betrügerisch abgephishten Betrag, belastet Ihr Konto damit. Sie müssen nicht nur diesen Betrag bezahlen sondern werden auch noch wegen Geldwäsche angeklagt. Unwissenheit schützt hier nicht vor Strafe.

Die „Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe des LKA Saarbrücken teilt mit, dass gegen den angeworbenen Finanzagenten, der Gelder auf sein Konto erhält und diese Gelder ins Ausland per Bareinzahlung überweist, ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Da das eingezahlte Geld in aller Regel aus Straftaten stammt, besteht der Verdacht der Geldwäsche, ganz abgesehen von möglichen zivilrechtlichen Forderungen.

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Konto unabsichtlich zur Verfügung gestellt

Die Kriminellen überweisen Geldbeträge, die sie ergaunert haben, an einen Kontoinhaber, der dadurch ohne sein Wissen in die illegalen Machenschaften eingebunden wird. Dieser Betrag wird von den Tätern unter einem Vorwand (z.B. Geld wurde irrtümlich auf falsches Konto überwiesen, sei aber für einen Freund im Ausland bestimmt) zurückgefordert, wobei der als Finanzagent missbrauchte Kontoinhaber für die entstandenen Unannehmlichkeiten einen Teil des Geldes behalten darf. Die Rücküberweisung soll allerdings nicht auf das Ursprungskonto gehen, sondern auf ein anderes Konto, oftmals im Ausland, transferiert werden. Dort verliert sich die Spur. (Quelle: www.polizei-beratung.de)

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Persönliche Kontaktaufnahme

Während bei den bisher geschilderten Anwerbungspraktiken die Kommunikation zwischen Anbieter und Kunde per E-Mail erfolgte, gehen die Täter mittlerweile auch dazu über, Finanzagenten persönlich zu kontaktieren. Personen werden auf der Straße oder in öffentlichen Einrichtungen angesprochen und ihnen wird ein Problem im Zusammenhang mit einer Überweisung ins Ausland geschildert. Der Angesprochene wird dann gebeten, eine Überweisung (von inkriminierten Geldern) gegen eine Belohnung in Form eines Geldbetrags zu veranlassen.

Insbesondere Personen mit Migrationshintergrund werden von Landsleuten angesprochen und gebeten, ihr Konto für den Transfer von Geldern - z.B. für einen kranken Verwandten im Ausland - zur Verfügung zu stellen. Die Korrespondenz findet oft in der Muttersprache statt, wobei stets betont wird, dass "man sich unter Landsleuten helfe".(Quelle: www.polizei-beratung.de)

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Betrügerische Online-Shops

Nach Erkenntnissen des Landeskriminalamts in München wurden im Internet mittlerweile hunderte von fiktiven "Online-Shops" festgestellt. Größtenteils werden über diese Seiten Elektroartikel und andere Markenwaren zu sehr günstigen Preisen gegen Vorkasse angeboten. Ein Versand der bestellten Waren erfolgt nicht. Die Bezahlung der Waren wird fast ausnahmslos über Konten von Finanzagenten abgewickelt. Von diesen Konten werden die Gelder sofort nach Eingang weiter ins Ausland transferiert.

Diese Finanzagenten - so genannte "money mules" - werden von den Betrügern dazu gebracht, unter ihren Namen ein Konto zu eröffnen. Über diese Konten laufen dann die Geldtransaktionen größtenteils über Online-Banking bis der Betrug auffliegt. Die Niederbayerische Polizei warnt davor, für einen Fremden unter dem eigenen ,"guten" Namen ein Konto zu eröffnen und den Unbekannten die Verfügungsgewalt hierüber einzuräumen. Häufig hat ein solches Verhalten kriminalpolizeiliche Ermittlungen wegen des Verdachts der Geldwäsche zur Folge.

Quelle: Polizeipresse Bayern v.05.10.10


Die Polizei Minden-Lübbecke warnt vor betrügerischen Online-Shops.  Sie werben im Internet mit unschlagbar günstigen Preisen für hochwertige Elektronikgeräte. Doch hinter manchem Online-Shop verbirgt sich nur reine Abzocke.

Seit einigen Wochen muss die Polizei im Kreis Minden-Lübbecke Anzeigen aufnehmen, bei denen Kunden solcher Online-Geschäfte um ihr Geld betrogen wurden. Dabei verliert sich die Spur der Hintermänner und des Geldes regelmäßig im Ausland. Per Mausklick werden die weit unter dem regulären Preis angebotenen Elektronikgeräte wie I-Pod oder neuwertige Spielekonsole scheinbar problemlos bestellt. Wenig später erhält der Kunde per Mail eine Rechnung ins Haus. Diese sowie der damit verbundene Lieferauftrag erwecken einen sehr professionellen Eindruck.

Erst auf den zweiten Blick fällt auf, dass häufig keinerlei Bankverbindungen aufgeführt sind. Diese kommen erst mit einer weiteren Mail. In der Regel ist dort ein Konto einer deutschen Bank genannt und es wird um Vorkasse gebeten. Dahinter verbirgt sich jedoch ein so genannter "Money-Agent". Dieser fungiert quasi als Strohmann und überweist die eingehenden Geldbeträge auf ein ausländisches Konto. Damit die Strafverfolgungsbehörden über diese Agenten nicht auf die Spur der Hintermänner kommen, werden die Strohmänner nach kurzer Zeit gewechselt und die Konten gelöscht. Die georderte Ware bekommt der Kunde niemals zu Gesicht.

Das im Voraus gezahlte Geld bleibt verschwunden. Damit nicht noch mehr Internetnutzer auf solch eine Betrugsmasche hereinfallen, raten die Internetexperten der Polizei: Sich niemals von solch unschlagbar günstigen Preisen ködern lassen.

Vorsichtig sein, wenn Vorauszahlungen gefordert werden. Vorsicht, wenn sich im Impressum keine weiteren Erreichbarkeiten wie zum Beispiel Anschrift oder Telefonnummer befinden und lediglich ausländischen Verbindungen angegeben werden. Um die Seriosität des Online-Shops zu prüfen, sollte der Firmenname per Internetsuchmaschine vorab geprüft werden. In Zweifelsfällen keine Bestellungen vornehmen.

Quelle: news aktuell gmbh v. 08.10.09

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Urteil: Finanzagent haftet gegenüber dem Phishing-Opfer

Das Opfer eines Phishing-Angriffs hat gegenüber dem als Geldwäscher agierenden Mittelsmann (Finanzagent) einen Schadensersatzanspruch in Höhe des überwiesenen Geldbetrags. Dies entschied das Landgericht Köln mit Urteil vom 5. Dezember 2007 (Az. 9 S 195/07) und hob damit ein Urteil das AG Köln als Vorinstanz auf.

Von dem Konto des Phishing-Opfers war ohne dessen Wissen und Wollen ein Betrag von rund 3000 Euro abgebucht und auf das Konto des beklagten Finanzagenten, der dieses für Gutschriften zur Verfügung gestellt hattte, eingezahlt worden. Dieser hatte das Geld daraufhin per Western Union an eine Person in Russland weitergeleitet. Mit diesem Dritten hatte der Beklagte zuvor nur Kontakt per E-Mail gehabt. In dem Weitertransfer des vom Konto des Opfers und Klägers aufgrund eines Computerbetrugs gemäß Paragraph 263a StGB überwiesenen Geldes liegt nach Ansicht des Gerichtes eine strafbare Geldwäsche.

Quelle: www.heise.de v. 09.01.08

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Paketagent, Warenmanager

Ein dubioses Stellenangebot als Warenmanager findet sich bei www.euroroute.biz. Holen Sie sich Rat bei Ihrer Polizei, bevor Sie auf dieses Jobangebot eingehen.


Paketagenten sollen an ihren Wohnanschriften oder in Wohnungen von Landsleuten Pakete annehmen und sie dann in das Ausland mit neuen Adressen weiter leiten.

Für die Annahme dieser Pakete und die Weiterversendung wird ihnen pro Paket ein Entgelt zwischen 20 und 40 EUR versprochen.

Teilweise werden sogar Arbeitsverträge mit gefälschten bzw. nicht existenten Firmenlogos online abgeschlossen, um Seriosität vorzugaukeln.

Oftmals stellen sich diese Personen gutgläubig zur Verfügung oder sind arbeitslos und nehmen deshalb die scheinbar leichte Arbeit an.

Dabei handelt es sich umbetrügerische online-Bestellungen, die mit betrügerisch erlangten, überwiegend deutschen Kreditkartendaten, bezahlt werden.

Da die Händler ihre Waren, wenn diese mit deutschen Kreditkartendaten bezahlt worden sind, in der Regel auch nur in Deutschland versenden, wird für den erfolgreichen Abschluss der Betrugsmasche eine deutsche Versandanschrift benötigt. Zum Tatplan gehört deshalb die Angabe von Namen und Adressen der "Paketagenten". Die Aufgabe der "Paketagenten" besteht darin, die bevorstehenden Lieferungen anzunehmen und an die eigentlichen Auftraggeber, z. B. in der Ukraine, Litauen, Estland usw. weiterzuleiten.

Die Paketagenten kennen ihre anonymen "Auftraggeber" nicht persönlich, sie stehen mit ihnen per Mail in Kontakt, manchmal wird ihnen eine ausländische Handynummer für Rückfragen zur Verfügung gestellt.

Strafrechtlich gesehen liegt ein Betrugstatbestand im Sinne des Strafgesetzbuchs vor.

Zumindest besteht für den "Paketagenten" zunächst ein Anfangsverdacht, Beihilfe zu einer Betrugsstraftat geleistet zu haben. Das bedeutet, dass er sich strafrechtlicher Verfolgung mit allen Konsequenzen aussetzt

Quelle: news aktuell gmbh v. 17.03.2009


Unbekannter bittet um Annahme von Paketen

In einem vermeintlich persönlichen Brief bittet ein Unbekannter um Annahme von Paketen, die per Kurier zugestellt werden sollen. Die Pakete würden dann später persönlich abgeholt werden. Sollte der Bittsteller verhindert sein, bittet er ab 18 Uhr eines bestimmten Datums die Pakete vor die Haustür zu stellen.

Es wird derzeit davon ausgegangen, dass die Waren in betrügerischer Absicht und unter Verschleierung der Identität erlangt werden sollen.

Den Ermittlern der Kasseler Kripo wurden bislang zehn Briefe bekannt. In zwei Fällen sind Waren im Online-Versandhandel per Computer bestellt worden. Die Ermittlungen zum Besteller führten zu einer arglosen Rentnerin aus Kassel, die unverschlüsselt mit einer W-Lan-Verbindung (drahtlose (Funk-) Netzwerkverbindung) im Internet surfte.

Der Betrüger hatte nach Angaben der ermittelnden Beamten im Kasseler Stadtgebiet nach unverschlüsselten W-Lan-Verbindungen gesucht und sich derer bedient. In diesem Zusammenhang weist die Polizei-Beratungsstelle des Polizeipräsidiums Nordhessen auf die Gefahren des unverschlüsselten Surfens hin. Wer sein Netz nicht sichert, haftet z.B. auch bei illegalen Downloads durch heimliche Mitsurfer..