Unseriöser Nebenverdienst, nicht abzocken lassen

Rentner haben immer weniger zum Leben, die Renten werden nicht erhöht, Krankenkassenbeiträge steigen, die Rente muß versteuert werden und teurer wird auch alles. Manch einer ist da gezwungen, seine Rente mit einem Nebenverdienst aufzubessern. Doch Vorsicht, niemand hat etwas zu verschenken.

Widerruf

nebenverdienst Ein allgemeines Kündigungs- und Widerrufsrecht bei diesen Verträgen aller Art gibt es nicht -dies ist nur in besonderen Ausnahmefällen möglich. Zum Beispiel können Anfechtungsrechte wegen Täuschung geltend gemacht werden

Wurde der Vertrag auf einer Freizeitveranstaltung geschlossen oder bei Einladung zu einer Veranstaltung in ein Hotel, gilt er als Haustürgeschäft. In diesem Fall, dann bleiben nach Erhalt einer korrekten Widerrufsbelehrung 14 Tage Zeit für den Widerruf.

Auf jeden Fall empfiehlt es sich, Rat bei der Verbraucherzentrale für die genaue Vorgehensweise einzuholen.

Keine finanzielle Vorleistung

Wenn Sie eine finanzielle Vorleistung erbringen sollen, ist der Nebenverdienst unseriös, es sei denn, in der Werbung wurde darauf hingewiesen, dass der angebotene Nebenjob von einer Vorauszahung abhängig ist.

So werden z.B. Online-Verkäufer in Heimarbeit gesucht. Sie sollen Restposten einer Firma verkaufen. Der online erzielte Kaufpreis wird abgerechnet, die Ware über die Firma versandt. Der Betrug besteht darin, dass die Betrüger zwar ihr Geld von dem Online-Verkäufer erhalten, Ware aber nicht vorhanden ist und somit auch nicht verschickt wird. Zudem geben die Betrüger bei der Abrechnung der Zeitungsannoncen die Bankverbindung und Kontodaten der Firma an, deren Identität sie benutzen.

Bei der Verbraucherzenrtrale Brandenburg können Sie sich weitere Informationen insbesondere zu den Themen „Das Auto als Reklametafel“, „Nebenjob: Verlockung im Internet“ und „Traumjob Model: Abzocke per Kleinanzeige“ im PDF-Format herunterladen.

Seriöse Model-Agenturen vermitteln nur mit Erlaubnis der Arbeitsagentur, fertigen professionelle Fotos ohne Vorkasse an und verdienen nach erfolgreicher Vermittlung über ein Honorar. Wer sich ernsthaft für professionelles Modeln interessiert, kann sich beim Verband lizenzierter Modelagenturen e. V. (VELMA) unter http://www.velma-models.de über das Vorgehen seriöser Agenturen und „Schwarzer Schafe“ der Branche informieren. I

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat in einer Liste die Anbieter, die ihr in den letzten Jahren in ihrer Beratungspraxis bekannt geworden sind, aufgefürt.

Bandansage, Bargeld an ein Postfach

Wie die Polizei Oberhausen am 09.04.09 mitteilte, versuchen Betrüger die Notlage der Arbeitssuchenden für sich zu nutzen. Fingierte Arbeitsangebote wecken das Interesse und lassen einen ersten telefonischen Kontakt zu Stande kommen. Eine Bandansage macht Versprechungen und bittet, die Bewerbungsunterlagen unter Hinzulegung von Bargeld an ein Postfach zu senden. Das Geld ist dann in der Regel weg und einen Job haben die Interessenten auch nicht erhalten.

In den meisten Fällen ist die angegebene Firma nicht existent, das Postfach unter einem falschen Namen eingerichtet und die angegebene Telefonnummer nicht mehr recherchierbar. Was bleibt ist der Ärger und einige Euros weniger im Portmonee. Deshalb Augen auf, bei Vorleistungen.

Seriöse Firmen fordern bei Stellenausschreibungen kein Bargeld.

Schicken Sie nie Ihren Personalausweis an Stellenanbieter. Missbrauchsgefahr! Bei dem elektronische Personalausweis ist die Hinterlegung gesetzlich verboten.

Lassen Sie die Finger von diesen Job-Angeboten

Jobs, die eine finanzielle Vorleistung verlangen, sind unseriös. Lassen Sie die Finger von dem Job, wenn Sie im Voraus für die Arbeitsleistung angeblich erforderliches Material oder Werkzeug kaufen oder teure Lehrgänge belegen sollen. Sie haben dann das Material usw. aber noch lange keine Arbeit. Zum Beispiel:

  • Sie sollen für ein Jobangebot mit Arbeitsvertrag im Ausland einen Teil der Flugkosten per Western Union anzahlen.
    Eine angebliche Sicherheitsfirma verlangt eine Anzahlung für Sicherheitsbekleidung und will die Kontoverbindung wissen
    Sie müssen beim Einstieg in ein Direktverkaufs-Konzept Geld investieren und neue Interessenten anwerben(Schneeballsystem)
  • Lassen Sie Ihren PKW mit Werbung bekleben und Sie verdienen sich ein schönes Zubrot.“ Bedingung dafür ist eine einmalige Bearbeitungsgebühr die im Voraus fällig ist Oder es werden die Fahrzeugdaten abgefragt und gegen eine Gebühr lediglich die Schaltung der Daten für ein 2-Jahres-Inserat auf einer Internetseite angeboten. Diese Datenbank soll Unternehmen die Möglichkeit einräumen, geeignete Fahrzeuge zu Werbezwecken auszuwählen. Erst dann wäre mit konkreten Verträgen und damit Einnahmen zu rechnen. Anstelle der Zahlung der Gebühr wird alternativ auf den Abschluss eines Zeitschriftenabonnements mit einer Laufzeit von 24 Monaten verwiesen.
  • Ein Produkttester hat für die Anmeldung erst einmal etwas zu bezahlen, erhält aber nie Waren zum Testen. Interessenten wurden auch schon zu einem Zeitungsabonnement gedrängt, das sie abschließen sollten – um die anfallenden „Bearbeitungskosten zu umgehen“. Den Arbeitsvertrag gab es nicht.
  • Für in Aussicht gestellte Heimarbeit müssen Interessenten überteuertes Material z.B. Software und Geräte kaufen oder eine Kaution stellen.
  • Statt eines Nebenjobs z.B. als Fahrer, werden Ihnen Verträge über die Teilnahme am Aus- und Weiterbildungsprogramm, Seminargebühr, angedreht, für die erstmal einige Hundert oder sogar Tausend Euro hinzublättern sind.
    Angebliche Modelagenturen werben mit der großen Karriere auf dem Laufsteg. Doch die gibt es nicht umsonst. Vorher sind kostspielige Schmink- und Modelkurse zu absolvieren. Leisten Sie keine Vorkasse. Die bloße Aufnahme in einen Katalog rechtfertigt noch keine Provision.
  • Werbeträger für Kleidung, z.B. Kleidungsstücke mit Werbeaufdruck tragen. Der Jobsuchende erhält das Angebot eines Werverbevertrags gegen Zahlung von 214,20 Euro in bar für Dateieinträge, Datenpflege, Präsentation und fotografische Aufarbeitung oder Abschluss eines Zeitschriftenabonnements über 24 Monate als Gebühr für die Vermittlung eines Werbeauftraggebers.
  • Für Castingangebote oder Praktikaplätze werden Beträge für Hotelübernachtungen oder Castinggebühren verlangt
    Werbung weiterer Kunden im Schneeballsytem, d.h. Provisionen können nur durch fortschreitendes Werben weiterer Kunden als Schneeballsystem berücksichtigt werden. So ein Schneeballsytem ist strafbar: Wegen „strafbarer progressiver Kundenwerbung“ in ein Schneeballsystem verurteilte das Amtsgericht Leipzig (AZ: 205 Ds 208 Js 2998/05) Jobsucher bereits im vergangenen Jahr. Das Gesetz sieht dafür sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor. Quelle: Verbraucherzentrale Bayern , Verbraucherzentrale Brandenburg
  • Teure Seminaranmeldungen statt leichter Nebentätigkeit. Bei den in Inseraten angegebenen Handynummern wird zu einer Informationsveranstaltung eingeladen. In der Hoffnung auf Arbeit werden viele Dokumente unterschrieben. Den Jobsuchenden wird nur eine Kopie zur Anmeldung bei einem teuren Seminar ausgehändigt. Polizeimeldung Seminar-Schneeballsytem
  • Stellen Sie nie Ihr Konto für Andere zur Verfügung, geben Sie Ihren Namen nicht für Ebay-Verkäufe Anderer her, leiten Sie keine Pakte von Dritten ins Ausland weiter. Weitere Informationen: zum Artikel

Finger weg von Anbietern, die mit 0900-Nummern arbeiten

In der Zeitungsanzeige ist eine Handynummer angegeben. Ruft man dort an, wird man gebeten eine 0900er-Nummer anzuwählen und das entsprechende Vermittlungsgespräch dort zu führen.

Außer einer hohen Telefonrechnung haben Sie meist nichts von der Sache. Vorsicht auch, wenn in der Anzeige kein Firmenname angegeben ist und für den Kontakt nur eine Postfachadresse, eine Telefonnummer oder sogar nur eine Chiffrenummer angegeben ist.

Jobsuche im Internet

Wer bei der Jobsuche auf das Internet vertraut, sollte sich jedoch nicht zu sehr in Sicherheit wiegen. Mit seriös aufgemachten aber dennoch gefälschten Stellenangeboten, verleiten Sie Bewerber dazu, ihre persönlichen Daten einzugeben. Gerne genommen sind auch weiterführende Links in den Anzeigen, die zu manipulierten Websites führen. Einmal per Mausklick auf der jeweiligen Internetseite angelangt, ist es den Trickbetrügern ein Leichtes an sensible Informationen ihres Opfers zu gelangen.

Unseriöse Jobvermittlung über Onlineportal der Arbeitsagentur

Mehr dazu bei Verbraucherzentrale Sachsen v. 20.10.08

Fazit: Das Internet bietet sowohl für Arbeitgeber als für Arbeitssuchende hervorragende Möglichkeiten zur Informationsbeschaffung. Jedoch birgt es auch Gefahren. Daher ist es ein Muss, sich vor der Beantwortung von E-Mails oder dem schnellen Klick auf einen in die Stellenanzeige integrierten Link, genau über den dahinterstehenden Anbieter zu informieren.

Quelle: www.heise.de v.06.10.06

Auserwählt für Werbefotos, auf Scheckbetrüger reingefallen

Bereits Anfang Dezember letzten Jahres erhielt ein 66-jähriger Augsburger eine E-Mail, die ihn als „Auserwählten“ für Werbefotos für eine weltbekannte, koffeinhaltige Limonade benannte. Die Rechte für die Veröffentlichung brächten ihm 1.200 Euro ein.

Kurz darauf erhielt er einen Scheck über 6.000 Euro, er sollte die überzähligen 4.800 Euro zurück überweisen. Die internationalen Überweisungen bei diesen oder ähnlichen betrügerischen Aktionen laufen nahezu ausschließlich über „Western Union-Banken“. Wie zu erwarten war platzte der Scheck, die 4.800 Euro aber hatten ihren Überweisungsweg bereits hinter sich gebracht und waren auf Nimmerwiedersehen verschwunden.

Quelle: Polizeipresse Bayern v. 23.01.08

Mit dem Haustier Geld verdienen

Geworben wird mit Fotos vom Haustier für Kalender, Tierzeitschriften uws. Der Fotograf kommt ins Haus, natürlich kostenlos. Auch das Fotografieren selbst kostet nichts. Aber dann kommt der Pferdefuß Die Fotos müssen ja für Werbezwecke ins Internet eingestellt und vorgehalten werden. Dafür wird eine „kleine“ monatliche Gebühr fällig, die sich im Jahr auf über 100 € summiert. Als Ausgleich bekommt man kostenlos eine Zeitschrift zugestellt. So kann man Zeitschriftenabos auch an den Mann bringen.

Ein Fall aus 2014

Einer Verbraucherin fiel die Werbung einer Tier-Casting-Firma ins Auge. Sie ließ sich davon „ködern“ – schließlich war das Angebot, die süßen Vierbeiner als Werbeträger zu vermarkten, verlockend: Online registrierte sie ihre Hunde – eine Einladung zum Casting kam prompt. Die Verbraucherin erschien zu dem Termin bei der Agentur. Dort sollte sie ein Entgelt für „die Aufnahme in die Datenbank zum Zwecke der Vermittlung“ von 299 Euro oder 349 Euro zahlen (je nach Paket). Diese Bearbeitungsgebühr war im Voraus fällig. Laut Vertrag entfalle die Gebühr, wenn die Tierbesitzerin ein Abonnement über die Zeitschrift Hörzu für den Zeitraum von 24 Monaten abschließe. Sie unterschrieb die Unterlagen und schloss das Hörzu Abo ab.

Erst im Nachhinein stellte sie fest, dass ihre Tiere nur als Option für die Darstellung in Kalendern und auf Postkarten sowie Set-Karten für andere Agenturen und Werbeträger registiert waren. Nirgends erfolgte eine feste Zusage für einen Abdruck. Auch die zu erzielenden Einnahmen blieben unklar. Wenn etwas so leicht scheint, gibt es in der Regel irgendwo einen Haken. Lesen Sie die Unterlagen genau durch, nehmen Sie sich dafür Zeit.

Widerrufen Sie das Abo! Schreiben Sie ein Datenspeicherverbot an die „Casting-Firma“! Untersagen Sie die Weitergabe Ihrer persönlichen Daten. Rat und Hilfe erhalten Sie bei Ihrer Verbraucherzentrale.

Quelle: Verbraucherzentrale Niedersachsen v. 22.05.14

Bezahlung mit gefälschten Travellerschecks

Die LKÄ Niedersachsen und Hessen warnen: Die Täter suchen ihre Opfer per E-Mail. Wer einen Nebenjob sucht, erhält eine Anzahlung in Form von Reiseschecks. Dann melden sich die Betrüger erneut und bitten um die Rücküberweisung eines Teils des Geldes, weil angeblich ein Fehler gemacht wurde. mehr

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