gegen Trickdiebe und Trickbetrüger

Scheckbetrug aus dem Ausland, Überzahlungsbetrug

Auch diese Masche ist der Nigeria Connection zuzurechnen.

Das BKA rät: Sollten Sie bereits auf Grund eines solchen "Geschäftes" Zahlungen geleistet haben und sich betrügerisch geschädigt fühlen, erstatten Sie Strafanzeige bei dem Betrugskommissariat Ihrer örtlichen Polizeidienststelle.

Auslandsscheck

Diesen Scheck hat ein Leser dieser Seite zur Verfügung gestellt. Er war pfiffig und ist nicht hereingefallen.

Vorsicht vor "überhöhten" Schecks

Das Prozedere der Täter ist hierbei meist das Gleiche. Der Betrüger meldet sich beispielsweise als möglicher Käufer eines z. B. bei Amazon, Ebay, kalydo.de, autoscout24.de, mobile.de oder bei einem anderen Portal inserierten Fahrzeuges/Gegenstandes bei dem Verkäufer oder gibt sich als Mieter bei einem Beherbergungsbetrieb aus. Der Interessent möchte unbedingt den Zuschlag erhalten und schickt einen Scheck zu, der auf eine höhere Summe ausgestellt ist als tatsächlich erforderlich. Diese Überbezahlung wird oftmals mit einer fadenscheinigen Ausrede begründet.


Ein Leser der Pfiffigen Seniorn hat bei "kalydo.de" eine Vitrine für 60 Euro angeboten. Hier der Mail-Verkehr, der sich daraus entwickelte.

Der Empfänger wird dann gebeten, die Differenz zwischen dem Kauf-/Mietpreis und dem Scheck am besten über einen Bargeld-Transfer-Service (z.B. Western Union) oder auf ein Bankkonto im Ausland anzuweisen.

Kommt der gutgläubig Handelnde dem Verlangen nach, wird der Scheck grundsätzlich nach der Einreichung bei der Bank zunächst auch gutgeschrieben.

Was leider jedoch oft übersehen wird, ist die Tatsache, dass dies nur unter Vorbehalt geschieht. Der Betrag kann noch innerhalb von 180 Tagen vom Gutschriftskonto zurück gebucht werden. Platzt der Scheck, bucht die Bank den gutgeschriebenen Betrag wieder zurück und der Verkäufer bleibt auf der bereits überwiesenen Differenz sitzen, da sich die Fälschung bzw. die fehlende Deckung des Schecks erst nach langwierigen bankinternen Überprüfungen herausstellt.

Die Auszahlung von angeblichen Differenzbeträgen an Kuriere bzw. die Rücküberweisung an den vermeintlichen Käufer sind bis dahin längst abgeschlossen und nicht mehr rückgängig zu machen. Oft sitzen die Täter zudem im Ausland.

Deshalb rät die Polizei: Informieren sie sich beim Empfang solcher Kaufangebote bitte ausführlich über ihren Geschäftspartner, z.B. im Internet, bei ihrer Bank oder der zuständigen Polizeidienststelle, damit sie nicht selbst auch Opfer dieser äußerst geschickt agierenden Betrüger werden.

Quelle: Polizeipresse Bayern v. 12.12.07

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Knappschaft Bahn-See - Gefälschte Schecks

Sie verkaufen etwas im Internet für wenige Hundert Euro. Zur Bezahlung erhalten Sie einen Scheck der Knappschaft Bahn-See. Ein Leser der Pfiffigen Senioren hat zwei solche Schecks erhalten. Die Schecks sind über einen Betrag von 2.000 - 3.000 Euro ausgestellt mit dem Vermerk: "Rentennummer 16160725B05611 RENTE MAI 2006." Die Zahlen sind in Englisch ausgeschrieben, der Ausstellungsort ist entweder Hamburg oder Bochum.

Nach Einlösung des Scheck soll die Differenz zwischen Kaufpreis und Scheckbetrag an einen sogenanten Spediteur ausgezahlt werden.

Der Leser hat die Schecks der Knappschaft Bahn-See zugesandt, es sollen bereits polizeiliche Ermittlungen laufen.

Quelle: Ein Leser der Pfiffigen Senioren v. 07.09.11

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Betrügerische Zimmeranmietungen

Zimmer- oder Ferienwohnungsvermieter, welche ihre Wohnungen im Internet inserieren, werden über E-Mail kontaktiert. Meist kommen die Anfragen aus England und sind auch in Englisch verfasst. Demnach suche man für eine Reisegruppe eine Übernachtungsmöglichkeit für mehrere Tage. Hierzu werden unterschiedliche Legenden verwendet (Reisegruppe einer Kirchengemeinde, Firmenangehörige, usw.) Der Vermieter möge bitte ein Angebot unterbreiten.

Das dann ebenfalls per E-Mail unterbreitete Angebot wird in jedem Fall angenommen und es wird die Übersendung eines Schecks angekündigt. Dieser sei auf eine wesentlich höhere Summe, meist mehrere tausend EURO, ausgestellt. Der Vermieter möge den Scheck einreichen und seine Vermietungskosten davon einbehalten. Der überzählige Betrag soll dann auf ein noch zu benennendes Konto zurück überwiesen werden. Dieses sei für den "Reiseorganisator" bestimmt, damit dieser dann die weiteren Kosten der Reise, wie Mietwagen oder ähnliches, bezahlen kann. In einigen Fällen wurde auch bereits ein Scheck übersandt.

Buchungsstornierung

Kurz vor dem Termin, an dem die Gruppe anreisen soll, wird die Reservierung storniert. Die Zimmervermnieter werden gebeten, den Scheck einzulösen. Die Stornierungskosten sollten einbehalten und der Rest der Summe zurück überwiesen werden. Der Trick: Das überwiesene Geld läuft über nicht nachvollziehbare Wege ins Ausland und ist weg. Der eingelöste Scheck aber wird sich eine oder zwei Wochen später als ungedeckt herausstellen. Da die Bank keine Haftung übernimmt, wäre der Vermieter der Geschädigte.

Die Masche ist auch aus anderen Bereichen, zum Beispiel beim Gebrauchtwagenverkauf im Internet, bekannt. Sollte der Scheck tatsächlich eingereicht werden, würde er auch zunächst gutgeschrieben werden. Nachdem der überzählige Betrag dann wieder zurück überwiesen worden ist, "platzt" der Scheck und der Geschädigte bleibt auf den Kosten sitzen.

Also: Keinesfalls auf diese Angebote eingehen oder gar Gelder auf Konten überweisen. Fragliche E-Mails löschen und ignorieren.

Quelle: news aktuell gmbh v. 19.02.09

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Die Mails der Betrüger

Einem deutschen Zimmervermieter wurde aus England ein überhöhter Scheck über 7.800 € angeboten. Gefordert waren für die Unterkunft in Deutschland für 4 Personen lediglich 570 €. Angeblich wollten ursprünglich 9 Personen diese Reise antreten, 5 Gäste mussten absagen. Der Scheck war für den Aufenthalt von 9 Personen zuzüglich Autmietung usw. ausgestellt. Die Differenz sollte nach Anweisung zurückgezahlt werden. Dem Leser der Pfiffigen Senioren kam die Sache zu Recht spanisch vor. Zu dem Mailverkehr


Ein Zimmervermieter hat den Braten gerochen. Er forderte für eine Zimmermiete 199,-€ + 200,- € Kaution. Übersandt wurde ein Scheck über 3.200 Pfund. Hier lesen Sie den Mailverkehr


Ein Leser der Pfiffigen Seniorin hat einen überhöhten Scheck für eine Zimmeranmietung über 5.500 P erhalten von einem

Dr Ian Reed

82, Kingston Rd

London, SW19 1JX

+447918100888

Der Leser hat an den tatsächlichen Dr. Ian Reid (nicht Reed) im College in Oxfort geschrieben - Ohne eine Antwort zu bekommen.


Eine Leserin dieser Seite bietet Ferienwohnungen an. Ein "John Paul Christ, johnpaulchrist21980@gmail.com", 63 Leeds Oxford Road, Manchester, hatte für 3 Personen einen Aufenthalt vom 31. Dezember bis 31. Januar 2011 gebucht.

Auszug aus dem Mail aus England: "Vielen Dank für Ihre Antwort und Unterstützung so weit. Ich habe gerade Vereinbarungen mit dem Besucher geschlossen und sie haben beschlossen, bei Ihnen vor Ort für diesen Zeitraum zu bleiben. Allerdings Certified Bank Scheck von € (6.000 Euro) wurde früher von den Autoritäten, die das Sponsoring der Gast, besuchen gemacht werden. Der Scheck Zahlung gemeint war zur Deckung der Kosten für ihre Unterkunft, Mietwagen und anderen notwendigen Vorkehrungen für alle 10 Personen, die zunächst dazu bestimmt waren, für diese Reise zusammen zu kommen, aber aufgrund einiger Umstände die anderen 7 Personen werden nicht in der Lage sein machen die Reise nicht mehr, so dass nur 3 Personen kommen jetzt.

Ich werde nicht in der Lage sein, eine Kaution gesondert zu machen, weil das ganze Geld für die Bezahlung ihrer Unterkunft bedeutete in einem Paket prüfen kommen, deshalb habe ich angewiesen worden, senden Sie die Scheck, so, wenn Sie die Zahlung per Scheck müssen Sie auf Vorsteuerabzug sind erhalten die Kosten für Ihre Unterkunft Dienste und halten Sie die Balance von ihrem Geld, die bereits von Sponsoren für andere Logistik-Arrangements für den Gast bestellt worden ist. Ich gebe Ihnen weitere Anweisungen, wie das Gleichgewicht zu verwenden. Ich brauche dich um dies zu bestätigen und die folgenden Informationen..." usw.


Eine Leserin der Pfiffigen-Senioren bietet im Internet Ferienwohnungen an. Nach einem Mietangebot aus England hat sie auf die E-Mail geantwortet, ihre Preise für die Ferienwohnung mit Küchenbenutzung genannt und darauf hingewiesen, dass Flug und Mietauto in England zu organisieren seinen.

Zeitgleich mit der Rückantwort auf ihre Antwort kam eine weitere Anfrage für Teilnehmer einer (akademischen) Exkursion. Eine Rückfrage bei ihrem Fremdenverkehrsbüro ergab: Hände weg, da sind Geldwäscher oder Betrüger zu Gange.


Eine Leserin hat uns freundlicherweise die E-Mails aus England zur Verfügung gestellt. Zu den Mails


Eine Zimmervermieterin aus Österreich ist durch diesen Artikel hellhörig geworden und auch sie hat uns die Mails zur Veröffentlichung zugesandt. Zu den Mails


Und hier noch ein Mail, an einen Wohnungsanbieter in der Schweiz nach dem gleichen Muster.


In einem anderen Fall lief der Betrug unter dem Namen einer einzelnen Frau, deren Firma den Scheck "versehentlich" zu hoch ausgestellt hat. Dem Mail waren dreist sogar 2 Fotos von der potentiellen Mieterin beigefügt. Wer weiß, wessen Foto die Betrügerin da missbraucht hat. Zu dem Mail


Ein Zimmervermieter aus Dänemark hat uns einen Reisescheck - Betrugsversuch mit einer FeWo-Anmietung über das Portal fewo-direkt mitgetelt. Zu den Mails aus England


Hier der Mailverkehr, den ein Leser zur Verfügung gestellt hat. Er hatte eine Wohnung bei dem Portal ferienwohnungen-total.de inseriert.

Vorsicht auch Bezahlung mit gefälschten Travellerschecks


TV-Team kommt

Die jüngste Masche schildert Reiner Alles, stellvertretender Leiter der Polizei in Türkismühle: Per E-Mail aus dem Ausland suchen Unbekannte den Kontakt zu Ferienwohnungsbesitzern. "Es wird ein TV-Team angekündigt, dass gleich für vier Wochen die Wohnung mieten will." Die Reservierungsanfrage, ob die Unterkunft frei ist und was sie für den besagten Zeitraum kostet, ist meist auf Englisch verfasst.

Alles: "Auf die Besitzer wirkt diese Anfrage natürlich verlockend, weil sie auf den ersten Blick eine sichere Einnahmequelle über einen längeren Zeitraum verspricht." Die Angesprochenen antworteten auch prompt.

Einige Tage später flattere ein Scheck bei den Wohnungsbesitzern im Landkreis ein. "Doch statt der eigentlichen Mietsumme ist der Scheck deutlich überdotiert." Statt beispielsweise der 2000 Euro liege der Betrag um die 5000 Euro. Der vermeintliche Kunde fordere vom Vermieter kurz darauf, den überschüssigen Betrag auf ein ausländisches Konto zu überweisen.

Polizeihauptkommissar Alles warnt: Bloß kein Geld überweisen. Denn die Schecks seien in der Regel nicht gedeckt. Damit sei das aufs fremde Konto überwiesene Geld pfutsch.

Quelle: Saarbrücker Zeitung (www.saarbruecker-zeitung.de) v. 24.11.09

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Herr Professor will im Voraus zahlen

Bei der Polizei in Prüm wurde am vergangenen Wochenende erneut ein versuchter Betrug mit einer altbekannten Masche angezeigt.

Bei einer Familie, die ein Ferienhaus über das Internet anbietet, ging ein englisch-sprachiges Angebot per e-Mail ein. Der Interessent, ein angeblicher Professor, wollte das Haus für eine längere Zeit mieten und die Rechnung im Voraus bezahlen. Der gesamte Urlaub sollte von einem Unternehmen geplant werden. Aus diesem Grunde bot der Mann an, der Vermieterin einen Scheck mit einem weit hüheren Betrag zu schicken. Diese sollte nach Abzug ihrer Kosten den Restbetrag an das planende Unternehmen weiterleiten.

Gut, dass die Vermieterin sich aber mit der Polizei in Verbindung setzte. Hier erfuhr sie, dass die übersandten Schecks Fälschungen waren, die zunächst ihrem Konto gut geschrieben und später rückbelastet werden sollten.

Wäre zu diesem Zeitpunkt der Differenzbetrag überwiesen worden, wäre nun das Geld verloren und der Täter über alle Berge. Es ist nicht ausgeschlossen, dass der Täter sein Glück auch bei anderen Vermietern versucht.

Quelle: Polizeipresse Wittlich v.26.04.10

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Geldwäsche durch betrügerische Zimmeranmietungen

In E-Mails, die meist in englischer Sprache verfasst sind, buchen die Betrüger Ferienunterkünfte und überweisen dann weit überhöhte Beträge auf die Konten der Vermieter. Die Differenz wird rückerstattet - und schon ist das Geld "sauber". Wenn Sie als Vermieter den Verdacht hegen, auf diese Weise in illegale Aktivitäten verstrickt zu werden, so wenden Sie sich bitte an die Polizei.

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Internetbekannter schickt Auslandssschecks zum Einlösen

Dass Betrüger immer einfallsreicher werden, musste dieser Tage eine Geschädigte aus Lübbenau erfahren. Das Internet spielt dabei eine immer größer werdende Rolle. Ein angeblicher Internetbekannter sandte aus dem Ausland Geldschecks zum Einlösen in Deutschland. Nach Rücksendung des eingelösten Geldes erfuhr die gutgläubige Dame von ihrem Geldinstitut, dass die Schecks gefälscht waren.

Die Polizei warnt vor dubiosen Internetbekanntschaften, besonders wenn sich daraus ein Geldtransfer ergeben soll. Unter fadenscheinigen Vorwänden wird dabei die Gutgläubigkeit, besonders von älteren Bürgern, ausgenutzt. Eine genaue Überprüfung der Internetbekanntschaft sowie eine Nachfrage bei der Polizei oder dem Geldinstitut können vor Schaden schützen.

Quelle: Polizeipresse Brandenburg v.10.02.11

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Vorschussbetrug mit Kreditkartendaten

Ein Duisburger Hotel erhielt von einer Emailadresse (mit deutschem Namen) aus Hongkong eine Anfrage, ob eine größere Anzahl griechischer Personen zu einem bestimmten Termin dort unterkommen könnten. Der Auftrag hatte ein Volumen von ca. 3.500 € Es wurde weiter nach dem Einverständnis des Hotels gefragt, ob von dort aus ein benätigter Dolmetscher für die Dauer des Aufenthaltes der Gäste per Vorkasse bezahlt werden könne. Die dort avisierten Kosten beliefen sich auf 6.450 €. Die Gesamtrechnung über 9.950 € würden nach Bezahlung des Dolmetschers per Kreditkarte überwiesen, deren Daten man schon vorweg übermitteln würde.

Dem Hotel kam diese Anfrage verdächtig vor und man sprach die Polizei an. Die Ermittlungen ergaben, dass die versandte Email nicht aus Hongkong, sondern aus Nigeria stammte. Es handelt sich bei diesen Vorgehensweisen um eine neue Masche der so genannten "Nigeria-Connection", einer weltweit agierenden und polizeibekannten kriminellen Organisation. Von dort werden in der Regel entwendete Kreditkartendaten oder gefälschte Schecks verwendet, um solche "Geschäfte" zu tätigen.

Quelle: news aktuell gmbh v.09.04.10

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Überzahlte Sprachkurse

Ende August wurde eine Mainzerin, die Sprachkurse anbietet, von England aus kontaktiert und für mehrere Intensivsprachkurse im Wert von 3600 Euro gebucht. Kurze Zeit später erhielt sie einen Scheck über 11.000 Euro. Die aus Versehen zu viel bezahlte Summe sollte sie schnell nach London zurück überweisen.

Die Mainzerin bewahrte die Ruhe. Eine Prüfung des Schecks durch die Bank ergab, dass dieser nicht gedeckt war und nicht gut geschrieben werden konnte. Sie überwies kein Geld. Lediglich ein "Schaden" in Höhe der Gebühren für die Scheckeinreichung sind ihr entstanden.

Quelle: Polizeipresse Mainz v. 29.09.08

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Überzahlung in bar an die Gäste

Derzeit versuchen offensichtlich wieder unbekannte Betrüger aus dem Ausland mit der Masche "Überweisungsbetrug" an Geld zu kommen. Im Raum Unterwössen haben verschiedene Beherbergungsbetriebe entsprechende Anfragen bekommen. Ob jemand darauf hereingefallen ist, ist noch nicht bekannt.

Die Vorgehensweise der Gauner stellt sich so oder ähnlich dar. Per Briefpost, E-Mail oder Telefon geht z.B. bei einer Pension eine Zimmerreservierung, meist gleich für mehrere Personen, ein. Zur Begleichung der Rechnung wird im Voraus schon ein Scheck übersandt. Die Summe übersteigt dabei jeweils erheblich den Rechnungsbetrag. Dafür hat der "Kunde" dann verschiedenste Erklärungen:

Der Geldsumme sei versehentlich zu hoch eingetragen worden und es wird um Rücküberweisung des Überzahlungsbetrages gebeten. Lässt sich der Rechnungsadressat darauf ein, ist dieses Geld verloren. Der übersandte Scheck erweist sich nachträglich nämlich als nicht gedeckt, sodass die Bank den gesamten Betrag wieder rückbucht. Der vom Vermieter ins Ausland überwiesene Überzahlungsbetrag ist in der Regel bereits abgehoben und nicht bis zum Betrüger zurückzuverfolgen.

Eine weitere Masche ist die Erklärung, der überzahlte Betrag solle doch bitte in bar an die "Gäste", für die die Zimmer gebucht wurden, ausbezahlt werden. In diesem Fall würden diese gratis wohnen und noch dazu meist mehrere tausend Euro in bar erbeuten. Bis der Schwindel mit dem ungedeckten Scheck auffliegt, sind die Betrüger schon wieder über alle Berge.

Die Polizei rät allen Gewerbetreibenden, gerade bei überdotierten Scheckzahlungen äußerst kritisch zu sein und sich im Zweifelsfall an die nächste Polizeidienststelle zu wenden. Wer bereits einen finanziellen Schaden erlitten hat, wird gebeten, Anzeige zu erstatten. Die Aktivitäten der Unbekannten beschränken sich vermutlich nicht auf den Bereich Traunstein.

Quelle: Polizeipresse Bayern v. 27.02.08

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Auserwählt für Werbefotos, auf Scheckbetrüger reingefallen

Bereits Anfang Dezember letzten Jahres erhielt ein 66-jähriger Augsburger eine E-Mail, die ihn als "Auserwählten" für Werbefotos für eine weltbekannte, koffeinhaltige Limonade benannte. Die Rechte für die Veröffentlichung brächten ihm 1.200 Euro ein.

Kurz darauf erhielt er einen Scheck über 6.000 Euro, er sollte die überzähligen 4.800 Euro zurück überweisen. Die internationalen Überweisungen bei diesen oder ähnlichen betrügerischen Aktionen laufen nahezu ausschließlich über "Western Union-Banken". Wie zu erwarten war platzte der Scheck, die 4.800 Euro aber hatten ihren Überweisungsweg bereits hinter sich gebracht und waren auf Nimmerwiedersehen verschwunden.

Quelle: Polizeipresse Bayern v. 23.01.08

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PkW-Verkauf, Überzahlung

Versuchter Überzahlungsbetrug

Ein Bad Pyrmonter hatte auf einer Aktionsplattform im Internet unter Kleinanzeigen seinen Pkw zum Preis von 1700 Euro zum Verkauf angeboten. Aufgrund dieser Anzeige meldete sich bei ihm ein Interessent aus Großbritannien, mit dem er "kaufeinig" wurde. Der Betrag sollte von dem Käufer mit einem bestätigten Barscheck bezahlt werden.

Mit der Post erhielt der Bad Pyrmonter in der vergangenen Woche einen Verrechnungsscheck, der auf eine Bank in England bezogen und über 5.500 Pfund (ca. 6200 Euro) ausgestellt worden war.

Per Email wurde dem Verkäufer mitgeteilt, dass er den Scheck bei seiner Bank einreichen sollte und sobald das Geld seinem Konto gutgeschrieben wurde, sollte ein Kurier den Pkw und die überzahlte Summe von ca. 4500 Euro in bar abholen.

Nach einer Beratung mit seiner Hausbank hat der Verkäufer dieses Verfahren nicht akzeptiert und ist dadurch vermutlich einem erheblichen finanziellen Schaden entgangen. Mit Sicherheit wäre es so gewesen, dass der zunächst bei Scheckeinreichung gutgeschriebene Betrag aufgrund fehlender Deckung rückgebucht worden wäre und das Opfer dann sowohl seinen Pkw, als auch das weitergegebene Bargeld hätte abschreiben müssen.

Die Polizei mahnt zu äußerster Vorsicht bei solchen Geschäften, insbesondere dann, wenn Banken im Ausland beteiligt sind und eine Überprüfung des vorgelegten Schecks nicht unmittelbar vorgenommen werden kann. Dies ist zur Zeit eine aktuelle Masche, mit der Anbieter im Internet betrogen werden.

Quelle: Polizeipresse Bad Pyrmont, news aktuell gmbh v. 12.07.11


Aufmerksame Bankangestellte

So bot ein 75-jähriger Landwirt aus einer Gemeinde im Landkreis Unterallgäu eine gebrauchte Landmaschine für 14.000 Euro im Internet zum Kauf an. Von einem Kaufinteressenten aus Irland erhielt er einen Scheck über 24.000 Euro - mit der gleichzeitigen Aufforderung, den Überschussbetrag von 10.000 Euro zurückzuüberweisen. Nachdem der Scheck bei der Bank eingereicht wurde, konnte dank des aufmerksamen Personals ein Vermögensverlust für den Landwirt abgewendet werden, die Polizeiinspektion Memmingen wurde eingeschaltet.

Quelle: Polizeipresse Bayern v. 28.07.10


Bank memerkt Scheckfälschung

Im Dezember 2009 inseriert ein 47-jähriger einen PKW für 15.000,-Euro in einem Internetportal zum Verkauf. Anfang Januar meldet sich ein Interessent aus England und beide werden sich handelseinig.

Eine Woche später erhält der Verkäufer einen Scheck über 22.000,-Euro der "Bank of Ireland" und bittet die überschüssigen 7000,-Euro an den Verschiffer zu überweisen.

Glücklicherweise reicht der Verkäufer den Scheck zeitnah bei seinem Kreditinstitut ein, das ihm die Wertlosigkeit des vorgelegten Zahlungsmittels mitteilt.

Die Polizei rät nie das Fahrzeug oder die Papiere gegen Scheck oder Wechsel aus der Hand zu geben. Zahlen sie bar oder transferieren sie ihr Geld über sichere Zahlungswege.

Quelle: news aktuell gmbh v. 13.01.10

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Vorsicht bei Kfz-Interessenten aus dem Ausland

Die Polizei Salzgitter warnt eindringlich vor Kfz.-Geschäften im Internet,wenn es um vermeintliche Geschäftspartner aus dem Ausland geht. Häufig sind günstige Angebote auf Internetverkaufsplattformen der Grund für meistens naive Interessenten, die ein "Schnäppchen" machen wollen und hinterher als Betrogene dastehen.

Die Polizei Salzgitter warnt davor, auf Auslandsgeschäfte dieser Art einzugehen. Keinesfalls sollten Gelder im Voraus (sogenannter Vorausbetrug) per Banküberweisung und schon gar nicht per Western Union oder einen anderen Gelddienstleister überwiesen werden.

In den jetzt bekannt gewordenen Fällen - Massenstraftaten der sogenannten Nigeria-Connection - melden sich Interessenten aus dem Ausland auf ein Pkw-Verkaufsangbot im Internet und bekunden Interesse.

Zur Bezahlung werden summenmäßig deutlich über dem Kaufpreis liegende Schecks übersandt. Die Verkäufer - hier zwei Bürger aus Salzgitter - werden gebeten, die über dem Kaufpreis liegende Summe direkt ins Ausland zu überweisen (meistens per Western Union). Bei den übersandten Schecks handelt es sich fast immer um Totalfälschungen.

Nach Einlösung der Schecks bei dem eigenen Bankinstitut kommt teilweise erst in drei oder vier Wochen das böse Erwachen: dann nämlich wird der Gesamtbetrag dem eigenen Konto zuzüglich Gebühren zurückbelastet. Der Schaden ist eingetreten.

Die Ermittlungen nach den geschickten Auslandstätern verlaufen in aller Regel im Sande. Also: seien Sie vorsichtig. Machen Sie keine Vorausüberweisungen ins Ausland. Gehen sie auf derartige Angebote gar nicht erst ein. Je günstiger ein Angebot ist, desto größer ist die Betrugswahrscheinlichkeit


Tipp für Autoverkäufer:
Banken brauchen im internationalen Zahlungsverkehr zwischen acht und 70 Tagen zur Scheckprüfung. Der Betrag wird zunächst erstmal unter Vorbehalt gutgeschrieben. Platzt der Scheck später, bucht die Bank den Scheckbetrag zurück, der Kontoinhaber ist das vorbehaltlich gutgeschriebene Geld los. Man kann aber auf dem Scheckeinreichungsformular "Gutschrift nach Eingang" ankreuzen. Auto und Papiere gibt der Käufer dann eben erst raus, wenn der Zahlungseingang im Kontoauszug belegt ist.