Teppichbetrüger und ihre Maschen

teppich

 

 

 

Geschenk wegen Geschäftsaufgabe, Teppich zum Spottpreis wegen Not in der Familie

Haben Sie keine Sicherheitskette, Tür zu lassen, durch Spion schauen. Sprechen Sie durch die geschlossene Tür

Die Polizei rät: Kaufen Sie keinen Teppich an der Haustür und zahlen Sie nichts an. Siehe auch die Warnhinweise der Polizei über das bandenmäßige Vorgehen der ausländischen Tätergruppierungen.

Teppich geschenkt

Oft kommen auch zwei freundliche sympathische Herren, manchmal Vater und Sohn. Nehmen Sie das Geschenk Teppich an, stellt sich schnell heraus, dass er nur dann nichts kostet, wenn zusätzlich noch ein oder zwei andere Teppiche gekauft werden.

Hochwertige Teppiche

Als Beweis für den hohen Wert des Teppichs wird oft eine Expertise vorgelegt. Die Expertisen sind nichts wert, die Teppiche sind überteuert und minderwertig.

Kaufen Sie von Fremden niemals aus Gefälligkeit angeblich hochwertige Sachen („Blenderware“)! Erstatten Sie eine Anzeige, wenn Sie feststellen, dass Sie auf Blenderware hereingefallen sind.

Containerauslöse-Masche

Es werden vornehmlich Senioren angerufen, die in der Vergangenheit Teppiche in der Türkei erwarben. Auf diesem Vertrauensverhältnis basierend, bieten die Täter zunächst einen Hausbesuch an, um die erworbenen Teppiche zu begutachten und gegebenenfalls eine Teppichpflege anzubieten. Auf Grund der schlechten wirtschaftlichen Lage in der Türkei wollene nun in Deutschland ihre Ware verkaufen. Die Teppiche sowie eine hohe Summe Bargeld befänden sich jedoch in noch nicht freigegebenen Containern beim Zoll.

Betrüger versuchen nun sich an der Haustür Geld zu leihen: Damit sollen wertvolle Teppiche aus einem Lager ausgelöst oder durch den Zoll gebracht werden.

Mit fest zugesicherten sofortigen Rückzahlungen sollen Opfer hohe Geldbeträge vorstrecken, um damit Lieferungen – meist Container mit hochwertigen Teppichen – vom Zoll auszulösen. Tatsächlich ist alles frei erfunden und nur darauf angelegt, an das Geld des Angerufenen zu gelangen. Sollten Sie einen derartiges Angebot erhalten, wenden Sie sich sofort an Ihre zuständige Polizeidienststelle oder wählen sie den Polizeinotruf 110.

Steuer-, Zollnachforderungen

Senioren, die in der Türkei Schmuck/Teppiche gekauft hatten, erhielten einige Jahre später in Deutschland einen Anruf, die Schmuckstücke oder Teppiche wären seinerzeit nicht verzollt und nicht versteuert worden. Die Käufer sollten einen hohen Betrag auf ein Konto bei der Western Union Bank überweisen. Für den Fall, dass die Überweisung nicht sofort erfolge, wurde mit der Zollfahndung gedroht.

Wenn Sie im Ausland mal einen Teppich oder auch Schmuck gekauft haben, z.B. anlässlich der Besichtigung einer Teppichfabrik, kann es vorkommen, dass der Händler ihres Ferienortes die Adressen über eine Agentur an fliegende Händler weitergibt. Die Betrüger kündigen sich vor Ihrem Besuch bei Ihnen telefonisch an, da Sie ja guter Kunde sind. Ihnen werden an der Haustüre erneut Teppiche angeboten. In aller Regel handelt es sich dabei aber um minderwertige Teppiche, die zu weit überhöhten Preisen verkauft werden

Nie bei einer vom Veranstalter organisierten Fahrt kaufen. Falls doch, sollte im Vertrag stehen, dass Sie nur zahlen, wenn ein Experte in Deutsch­land den Wert bestätigt.

Nie etwas anzahlen, nie die Kreditkarte als Sicherheit geben. Auch in der Türkei gilt ein Widerrufs­recht. Hat der Händler das nicht erklärt, können Sie noch lange nach dem Urlaub widerrufen. Holen Sie sich im Einzel­fall Rat in der Verbraucherzentrale.

Teppichkauf und falscher Polizist

Hier wird ein sog. doppelter Trick angewendet. Dem Kunden wird an der Haustür ein Teppich verkauft. Einige Tage später meldet sich ein angeblicher Polizist/Kriminalbeamter. Angeblich seien Teppichhändler „erwischt“ worden, die Falschgeld bei sich getragen haben sollen. Die Händler sollen sich dann dahin gehend geäußert haben, dass das Falschgeld von den Teppichkäufern stamme. Die Betrüger fordern zum Zweck einer „Untersuchung“ das komplette Bargeld und verschwinden damit.

Im Ausland gekauft: Rückbuchung vom Konto?

Die Verbraucherzentrale warnt: Viele Türkei-Reisende lassen sich in Urlaubsstimmung zum Kauf von Teppichen oder Schmuck für mehrere tausend Euro überreden und versuchen nach ihrer Rückkehr, den Kauf zu widerrufen und bereits geleistete Zahlungen zurück zu buchen. Rückbuchungen sind bei den meist per Überweisung gezahlten Beträgen nicht möglich. Auch die in Deutschland beim Lastschriftverfahren übliche Rückbuchungs-Praxis ist nur auf wenige ausländische Banken übertragbar, die ein entsprechendes Abkommen unterzeichnet haben. Hüten Sie sich deshalb vor Spontankäufen im Ausland.

Wucher und Betrug mit Polsterarbeiten

Betrüger bieten Polsterarbeiten per Inserat zu stark überhöhten Preisen an. Bei einem Termin werden die Stühle oder die Teppiche begutachtet und mitgenommen. Nicht selten bedrängen die „Betrüger“ dabei ihre zumeist älteren Opfer, bis sie den Arbeiten zustimmen. Der vereinbarte Preis ist dann, im Vergleich mit seriösen Firmen, um ein Vielfaches höher. Oftmals werden die Gegenstände nur unzureichend oder gar nicht bearbeitet bzw. gereinigt. Manchmal werden zusammen mt einer saftigen Anzahlung Stühle/Polstermöbel auf Nimmerwiedersehen mitgenommen. Die Kripo warnt vor solchen Geschäften und empfiehlt immer, Vergleichsangebote einzuholen.

Tipps der Polizei

  • Überweisen Sie niemals Geld nach telefonischen Zahlungsaufforderungen, insbesondere aus dem Ausland.
  • Kaufen Sie keinen Teppich an der Haustür und zahlen Sie nichts an. Kaufen Sie keinen Teppich auf offener Straße.
  • Nur wenn Sie alleine sind, haben Trickdiebe leichtes Spiel. Bitten Sie, bei unbekannten Besuchern, in jedem Fall einen Nachbarn oder Verwandten hinzu.
  • Verleihen Sie kein Geld!
  • Lassen Sie Fremde nicht in die Wohnung. Rufen Sie in solchen Fällen bitte Nachbarn oder Verwandte zu Hilfe, bevor Sie Fremde ins Haus lassen.
  • Informieren Sie sich über die Angebote im örtlichen Handel. Seriöse Verkäufer ermöglichen Ihnen, Vergleiche anzustellen.
  • Wenn Sie kaufen wollen: niemals ohne vorherige Expertise durch einen ortsansässigen Teppichhändler
  • Bestehen auch nur geringe Zweifel an der Seriösität von entsprechenden Angeboten, wird um sofortige Benachrichtigung der Polizei, auch über den Notruf 110, gebeten. Der anschließende Einsatz und die Überprüfung der Händler ist natürlich völlig kostenlos.
  • Ein gesundes Maß an Vorsicht und Misstrauen, insbesondere wenn unangemeldet angebliche Vertreter, Handwerker oder sonstige Händler an der Tür schellen, bewahrt einen unter Umständen vor einem finanziellen Schaden.

Schreibe einen Kommentar