SEPA, Richtlinien im europäischen Zahlungsverkehr

Was ist SEPA?

einzugsermächtigung SEPA ist der aus 33 Staaten bestehende Einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum. Dazu gehören die 28 EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen, die Schweiz und Monaco. Für Zahlungen im Inland genügt künftig die IBAN, die internationale Kontonummer, die im Wesentlichen die alte Bankleitzahl und Kontonummer enthält. Die Angabe des BIC, der internationalen Bankleitzahl, entfällt.(Quelle. www.tagesschau.de v. 09.01.14) Betragslimitierungen entfallen.

Zeitplan ab 01.02.2016

Bei inländischen und grenzüberschreitenden SEPA-Überweisungen innerhalb der EU ist nur noch die IBAN anzugeben.
Die Banken müssen die IBAN als ausschließliche Kundenkennung auch für Zahlungen außerhalb Deutschlands akzeptieren, der BIC (Business Identifier Code) ist innerhalb der Eurozone dann nicht mehr erforderlich. Für den Zahlungsverkehr außerhalb des Euro-Währungsraums wird die BIC aber weiterhin benötigt.

SEPA-Überweisung

Bei der SEPA-Überweisung wird für den gesamten SEPA-Raum garantiert, dass der Überweisungsbetrag ab 01.01.12 innerhalb von einem Bankarbeitstag nach Auftragsannahme auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben ist.
Wird die Überweisung in Schriftform (stofflich) eingeliefert, kommt allerdings noch 1 Tag dazu..

Für Zahlungsaufträge außerhalb der EU (Island, Liechtenstein und Norwegen) beträgt die Frist ab 2012 maximal vier Tage.

Überweisungsrückrufe sind grundsätzlich nicht mehr möglich.
Banken versuchen dennoch dem Kundenwunsch nach einem „Überweisungs-Rückruf“ oder „Überweisungs-Widerruf“ zu entsprechen. Das geht allerdings nur, solange die Gutschrift auf dem Empfängerkonto noch nicht erfolgt ist. Soll Gut- und Lastschrift bei der selben Bank erfolgen, bleibt da kaum Zeit. Die Banken kassieren für diesen Service fünf und zehn Euro, im Einzelfall aber auch schon 45 Euro.

Fällt der Ausführungstag eines Dauerauftrags auf einen Nicht-Bankarbeitstag, wird der Auftrag erst am nächsten Bankarbeitstag ausgeführt

Gefährliche Zahlendreher bei SEPA-Überweisungen

Die Geldinstitute sind nicht mehr verpflichtet, den Namen des Empfängers mit der Kontonummer auf dem Überweisungsformular abzugleichen. Verbraucher sollten bei der Verwendung dieser Zahlen- und Buchstabencodes sehr genau aufpassen, rät die Verbraucherzentrale Sachsen. Falsche Angaben, zum Beispiel durch einen Zahlendreher verursacht, gehen grundsätzlich zu Lasten des Verbrauchers. Die Prüfziffer bei der Iban soll zwar Zahlendreher bei Bankleitzahl oder Kontonummer „entdecken“, garantiert ist das aber nicht. Bei der SEPA-Überweisung hat nämlich nicht mehr die Namensangabe des Empfängers Priorität, sondern es gelten die Nummernangaben.

Verschreibt man sich bei Ziffern der Empfänger-Kontonummer und das Geld landet bei einem Fremden, ist man selbst für die Rückführung des Geldes verantwortlich. Eine Rückbuchung durch die Empfängerbank ist dann nur mit Einverständnis des Zahlungsempfängers möglich. Die Bank kassiert an Rückholkosten in Inland bis zu 25 €, im Ausland können es bis zu 55 € sein

Bemerken Sie Ihren Tippfehler noch bevor der Betrag dem fremden Konto gutgeschrieben wird, in der Regel innerhalb von 24 Stunden, rufen Sie sofort Ihre Bank an. Solange das Geld dem Empfängerkonto noch nicht gutgeschrieben ist, kann die Hausbank das Geld noch zurückholen.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen v. 25.01.08

Betrüger könnten diese Lücke ausnutzen, indem sie auf im Internet gefundene oder auch zufällig generierte Konten Kleinstbeträge ( 1 Cent Überweisung) überweisen. Existiert das Konto, können widerrechtlich Beträge per Lastschrift abgebucht werden. Der Kontoinhaber kann zwar die Lastschrift zurückbuchen lassen, aber wenn dem Konto nur kleinere Beträge belastet werden, merkt man es unter Umständen gar nicht. Also Kontoauszüge genau prüfen.

Lastschriftverfahren

Ab November 2009 reicht für Lastschriftverfahren ein nationales Konto, um im Ausland fällige Strom- oder Telefonrechnungen in Euro zu begleichen

Widerruf im europäischen Lastschriftverfahren

Die Frist für das Recht, einer Falschbuchung widersprechen zu können (Rückgaberecht) wurde verkürzt, sie beträgt künftig nur noch 8 Wochen ab Buchungstag. Bei einer nicht korrekt autorisierten SEPA-Lastschrift beträgt die Frist 13 Monate.

Beim neuen SEPA-Lastschriftverfahren kann sich ein Anbieter künftig nicht mehr auf eine nur mündlich, also etwa am Telefon, erteilte Einzugsermächtigung berufen sondern benötigt grundsätzlich eine schriftliche Einwilligung (SEPA-Lastschriftmandat). Betrügeriche Werber können dann nicht mehr behaupten, der Kunde hätte telefonisch seine Einwilligung zur Abbuchung gegeben.

Unter SEPA bleiben alte Lastschrift-Aufträge gültig. Dass heisst, wenn die GEZ Sie auffordert, wegen SEPA eine Einzugsermächtigung zu unterschreiben, müssen Sie nichts tun.

Gebühr für geplatzte Lastschriftaufträge

Kann die Bank den Auftrag mangels Deckung nicht ausführen, darf sie für die Benachrichtigung des Kunden Gebühren erheben. Weiterlesen

Neue Kontonummern erforderlich

Ab Februar 2016 ist die Verwendung der IBAN (International Bank Account Number) statt der Kontonummern und der 11stelligen BIC (Bank Identification Code) als Bankleitzahl verpflichtend.

Pech, wenn man sich auch nur um eine Zahl verschreibt, das Geld landet dann auf einem anderen Konto, sofern eines mit der verschriebenen Nummer existiert.

Änderungen bei Kartenhaftung

Änderungen gibt es auch bei den Karten:

Der Kunde haftet bei nicht autorisierten Belastungen bis maximal 150 Euro, sofern er seine Sorgfaltspflichten erfüllt hat. Die kulante Bank darf ihren Kunden diese Gebühr aber auch erlassen.

Bei der Sperre von Karten muss der Kunde unverzüglich unterrichtet werden. Und für den Fall, dass die Gründe für die Sperrung nicht mehr vorhanden sind, muss die Bank die Karte sofort entsperren. Nachdem er seine Karte gesperrt hat, haftet der Kunde, wie bisher auch, nicht mehr.

Haftung Online-Banking

Auch hier gilt nun wie bei Karten die Haftungsgrenze von 150 Euro, es sei den der Verbraucher handelt grob fahrlässig. Sobald der Kunde sein Konto telefonisch oder auch online gesperrt hat, haftet er nicht mehr.

Schnellerer Wechsel der Bank

Alte und neue Bank müssen innerhalb von sieben Bankarbeitstagen die Informationen über Daueraufträge austauschen.

Bei Lastschriftaufträgen geht das nicht, weil die Ermächtigungen zum Einzug durch die Bank nicht beim Kreditinstitut vorliegen. Die hat die jeweils einziehende Firma. Hier muss der Kunde also wie bisher, die einziehende Stelle (Miete Strom us.,) vom Wechsel der Bank verständigen

Schreibe einen Kommentar