Einzugsermächtigungen, Lastschriftaufträge & Widerruf
Keine Prüfpflicht für Einzugsermächtigungen Es gibt keinen Schutz gegen unzulässige Abbuchungen. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz: „Es ist ein Problem, dass die Institute Einzugsermächtigungen nicht prüfen – das lädt zum Missbrauch ein“. Das OLG Celle (Az.: 3 U 198/06) hatte entschieden, das Lastschrifteinzüge nur nach erteilter Einzugsermächtigung vorgenommen werden dürfen. Die Banken dürfen nur dann … Weiterlesen …