gegen Trickdiebe und Trickbetrüger

Timesharing

Haus im Süden

Beim Timesharing, auch genannt Teilzeitwohnrecht, wird dem Urlauber das Recht zugestanden, für eine bestimmte Laufzeit über mehrere Jahre zu einer bestimmten Zeit im Jahr in der Urlaubsunterkunft wohnen zu dürfen.

Ferien wann immer Sie wollen? Tatsächlich ist genau das sehr schwierig und nur bei langfristiger Planung möglich!  

Unseriöse Verkäufer vermitteln den Tausch von Feriennutzungsrechten und behaupten, man könne seine Wohnung jederzeit problemlos mit allen anderen Wohnungen tauschen. Tatsächlich ist der Tausch aber nicht unentgeltlich, sondern mit teilweise hohen Kosten verbunden.

Eine auch englischsprachige blacklist warnt vor Anbietern aus Spanien.

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Validitätsurkunde

Betrüger behaupten, dass vor der Geschäftsabwicklung eine "Validitätsurkunde" für das Timesharing-Recht ausgestellt werden müsse. Die Kosten für die Validitätsurkunde sowie für die angebliche Eintragung im Grundbuch, die zwischen 1.500 Euro und 8.000 Euro liegen, soll der Verkaufsinteressent tragen. Die Polizei warnt dringend davor, Zahlungen für angebliche Validitätsurkunden oder Steuerforderungen zu überweisen, da es höchstwahrscheinlich nicht zu einem Verkauf des Ferieneigentums kommt.

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Verkauf von Urlaubswochen?

Von Betrügern wurden lukrative Angebote für den Verkauf der Urlaubs-Wochen offeriert. Doch vor der Überweisung des vereinbarten Kaufpreises, sowie der Überschreibung an den (niemals vorhandenen) Käufer, verlangten die "Vermittler" eine im Vorraus zu bezahlende, frei erfundene spanische Steuer von bis zu 20% des Erlöses von den potentiellen Verkäufern. Nach der Bezahlung der "Steuern" waren die Vermittler für die geprellten Timesharing-Besitzer nicht mehr erreichbar. Der Kaufpreis ging niemals ein.

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Ungewöhnliche Firmensitze

Vorsicht ist geboten, wenn ein Immobilienbesitzer eher ungewöhnliche Firmensitze angebe. So hat es Fälle gegeben, in denen Vertreiber von Time-Sharinganteilen eine Firmenadresse auf der Isle of Man angaben. Die britische Kanalinsel gehört nicht zur Europäischen Union. In diesen Fällen droht die Gefahr, dass sich das Widerrufsrecht nicht durchsetzen lässt

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Zuständigkeit bei Verträgen über Teilzeitwohnrecht

Tritt ein in Deutschland wohnhafter Beklagter einem Verein nach österreichischem Recht bei, um Teilzeitwohnrechte in einer österreichischen Hotelanlage zu erwerben und wird daraufhin auf Erbringung der Jahresbeiträge verklagt, so kann dies in Deutschland geschehen (BGH, Urteil vom 16.12.2009 - VIII ZR 119/08).

Anteile wieder verkaufen

Nebenkosten fallen auch an, wenn der Käufer das Wohnrecht nicht in Anspruch nimmt. Für die Timesharing-Anteilsinhaber ist es schwer, ihre Anteile zu verkaufen. Betrüger vermitteln angebliche Kaufinteressenten und kassieren Vorausgebühren z.B. für den Notar die Grundbucheintragung, Beglaubigung usw. Mit dem Geld verschwinden sie.

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Betrug mit Ihrer Kontonummer

Haben die Betrüger Ihre Kontonummer, schicken sie ein Fax an Ihre Bank: Bin in Urlaub und habe einen Kauf getätigt. Ihre Unterschrift wird gefälscht und das Geld auf ein ausländisches Konto überwiesen

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Inserate zur Vermietung von Ferienwohnungen

Betrüger forschen nach Personen, die Ferienwohnungen zur Vermietung inserieren. Telefonisch bitten Sie um Zusendung eines Mietvertrages, einer Buchungsbestätigung und um Mitteilung der Kontonummer zwecks Überweisung der Miete. Anschließend schicken die Betrüger ein Fax an Ihre Bank mit der Bitte um Überweisung eines bestimmmten Geldbetrages ins Ausland. Ihre Unterschrift wird gefäscht. In dem an die Bank gerichten Fax steht z.B.: Ich bin zur Zeit im Urlaub und habe einen Kauf getätigt.

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Wie Vermieter von Ferienwohnungen zu Helfern von Phishing-Betrügern werden

Das Bundeskriminalamt warnt: Aus dem Ausland wird per E-Mail Kontakt zu Ihnen aufgenommen und die inserierte Wohnung unter Hinweis auf in Deutschland erfolgende Schulungen für einen längeren Zeitraum gebucht. Es wird vereinbart, den entsprechenden Betrag vorab zu überweisen. Auch hier erfolgt die Zahlung jedoch tatsächlich von einem zuvor mittels Phishing kompromittierten Onlinekonto.

Wenig später wird die Buchung der Ferienwohnung unter Hinweis auf die kurzfristige Verlegung des Veranstaltungsortes ins Ausland storniert. Wiederum wird gebeten, das bereits überwiesene Geld an den neuen Veranstaltungsort zu überweisen. Der Vermieter darf dabei einen Teilbetrag zur Begleichung seiner entstandenen Kosten und Mietausfälle einbehalten.

  • Prüfen Sie Angebote kritisch, bei denen Sie Ihr Konto zur Abwicklung von Zahlungen für Firmen oder Personen, insbesondere im Ausland, zur Verfügung stellen sollen.
  • Seien Sie argwöhnisch, wenn unerwartete Gutschriften auf Ihr Konto erfolgen und Sie kurze Zeit später um Rücküberweisung dieser Gelder gebeten werden.
  • Nehmen Sie im Zweifelsfall Kontakt zu Ihrer örtlichen Polizei oder Bank auf
  • Seien Sie vorsichtig, wenn über das Internet oder per Telefon vereinbarte Zahlungen vom Konto einer dritten Person oder Firma erfolgen. Nehmen Sie im Zweifelsfall Kontakt zu Ihrer Bank auf, um zu klären, ob die Überweisung mit dem Wissen des Kontoinhabers erfolgt ist.
  • Führen Sie etwaige Rückbuchungen nicht ohne Weiteres direkt ins Ausland, sondern nur auf das jeweilige Ursprungskonto der Buchung aus.

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Nicht-EU-Länder:

In Nicht-EU-Ländern und in der Karibik sind Ferienhaus-Teilhaber wesentlich weniger geschützt als im europäischen Binnenmarkt. In jüngster Zeit reisten immer mehr Touristen auf den Balkan und in die Karibik, wo es billigere Angebote gebe. Das Time-Sharing- Modell erfreut sich dabei zunehmender Beliebtheit: In der Karibik etwa gebe es bereits seit längerer Zeit seriöse Hotelgruppen, die Teilnutzungsrechte anbieten. Der Urlauber werde aber allein gelassen, wenn er dort auf einen Betrüger hereinfalle und eine Anzahlung für eine Immobilie leiste, die sich nach seiner Rückkehr ins Heimatland als wertlos erweise.

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EU-Länder

Innerhalb der EU sind die Verbraucher nach einer Richtlinie pdf aus dem Jahr 1994 gut geschützt. Es gibt eine Prospektpflicht, eine Belehrungspflicht und ein Widerrufsrecht. Wenn der Anbieter einer Immobilie keinen Prospekt mit Informationen über zusätzliche Nebenkosten vorlegt oder den Interessenten nicht über sein Recht belehrt, zwei Wochen nach Abschluss des Vertrags diesen widerrufen zu können, hat der Urlauber nach deutschem Recht die zeitlich unbegrenzte Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten.

Für Ferienclubs sieht die Neuregelung eine jährliche Kündigungsfrist vor

Achtung: Ein Rücktritt von den teilweise über eine Dauer von 99 Jahren abgeschlossenen Verträgen ist nach Ablauf der zweiwöchigen Kündigungsfrist nach EU-Recht nicht möglich.

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Das Europäische Parlament hat das Teilzeitwohnrecht mit der EU-Richtlinie 2008/122/EG vom 14.01.2009 neu geregelt. Das Bundeskabinett hat am 19.5.2010 den Entwurf eines Gesetzes über Teilzeit-Wohnrechteverträge (auch als "Timesharing" bekannt) und ähnliche Urlaubsangebote beschlossen und damit die EU-Richtline in nationales Recht umgesetzt.

Zur Richtlinie

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland am Standort Kiel unter: http://www.evz.de/UNIQ126259399810783/doc792A.html

Inhalte der neuen Richtlinie:

Verbraucher haben für die Ausübung des Rücktrittsrechts in Zukunft 14 Tage Zeit Anzahlungen sowie Sicherheitsleistungen vor Ende der Widerrufsfrist sind untersagt, außerdem sind wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Strafen für Verstöße gegen diese Richtlinie vorgesehen. Die Richtlinie umfasst solche Teilnutzungsverträge, die die Nutzung von Booten, Wohnwagen, Kreuzfahrten, Cluburlauben und Reise-Rabatt Clubs umfassen. Sie gilt auch für Verträge mit einer Laufzeit von weniger als 3 Jahren. Ferner enthält die neue Richtlinie Regelungen hinsichtlich der Wahl der Sprache, der Verlängerung der Widerrufsfrist, des Widerrufsrechts und eine Regelung über vorvertragliche Informationen. Die Informationen und der Vertrag müssen grundsätzlich in der Amtssprache des Staates verfasst sein, in welchem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat.

Rat und Hilfe

Weitere Informationen zum Thema Timesahring finden Sie beim Bundeskriminalamt

Für Fragen stehen Ihnen auch das Verbraucherschutzzentrum Euro-Info.eV

Kinzigstr. 22, 77694 Kehl

Tel: +49 (0) 7851 99148

Internet: EURO-INFO.EV zur Verfügung.

und

Schutzvereinigung für Time-sharing- und Ferienwohnrechtsinhaber in Europa e.V.

Werner-Hilpert-Str. 201

65197 Wiesbaden

Tel.: 0611-527110

Fax: 0611-5990758

E-Mail: info@time-sharing.com

Ein sehr informatives Faltblatt können Sie bei Polizeiberatung herunterladen.