Gewinnmitteilung: Tipps der Polizei

  • Wer gewinnt, muss nichts bezahlen
  • Generell gilt: Wenn Sie nicht an einer Lotterie teilgenommen haben, können Sie auch nicht gewonnen haben!
  • Reagieren Sie grundsätzlich nicht auf Gewinnmitteilungen. Geben Sie niemals Ihre Kontoverbindung am Telefon preis, z.B. zwecks Gewinnauszahlung.
  • Vorsicht, wenn als Kontakte nur Postfächer, E-Mail-Anschriften oder Telefonnummern angegeben sind.
  • Enthält der Absender eine Postfachadresse, kann keine Klageschrift zugestellt werden, d. h. der Gewinn kann nicht eingeklagt werden. Häufig wird der Empfänger nicht ausdrücklich als Gewinner eines bestimmten Preises bezeichnet. Es werden Formulierungen wie „nominiert“ oder ähnliches verwendet.
  • Bestellen Sie keine Ware über den Gewinnanbieter. Die Ware ist meist minderwertig und überteuert. Der Gewinn darf nicht mit der Bestellung gegengerechnet werden. Das sind zweierlei juristische Vorgänge
  • Wenden Sie sich bei dubiosen Anrufen mit Geldgewinnen an Spielen, an denen sie nicht teilgenommen haben, an ihre Polizei, damit solchen Betrügern das Handwerk gelegt wird.
  • Zunehmend wird die Aushändigung des „Gewinns“ mit einer Einladung zu einer Verkaufsveranstaltung (Kaffeefahrt) gekoppelt. Doch – Vorsicht ist geboten, denn meist geht es in erster Linie um den Verkauf von minderwertigen Artikeln.
  • Verständigen Sie die örtliche Presse wenn Sie solch eine Einladung erhalten haben. Durch Pressemitteilungen werden andere gewaarnt
  • Oft sind versprochene Gewinne mit dem Abschluss einer überteuerten Reise gekoppelt
  • Leisten Sie keine Vorauszahlungen, schon gar nicht bar, per Nachnahme oder Einzugsermächtigung. Wenn für einen Gewinn etwas gezahlt werden soll, ist etwas faul.
  • Geben Sie kein Geld aus, um den Gewinn einzufordern, rufen Sie schon gar nicht eine teure 0900er Telefonnummer an.
  • Reisen Sie nicht zum wegen angeblicher Erbschaft ins Ausland. Es besteht ein hohes Risiko – sogar für Ihre persönliche Sicherheit

Vorsicht vor angeblichen Gewinnen aus einer spanischen Lotterie

Wenn Sie nicht Lotto gespielt haben, können Sie auch nicht gewinnen

Leisten Sie keine Vorauszahlungen, auch nicht für Steuern oder Bearbeitungsgebühren, Bankgebühren usw. teilen Sie keine Kontoverbindung mit, schicken Sie keine Ausweiskopie zurück. Reagieren Sie nicht!

Lassen Sie sich nicht von den angegebenen Anschriften und Rufnummern angeblicher Lottobüros täuschen. Die Anschriften existieren nicht; bei den Rufnummern handelt es sich um Prepaid-Nummern, deren deren Anschlussinhaber anonym sind.

Opfer können sich an die spanischen Behörden wenden:

Loterías y Apuestas del Estado

Legal Advice Service

C/Guzmán el Bueno Nr. 137

28003 Madrid oder via Fax: 0034 9 153 35 136

Sie haben Fragen zu Gewinnmitteilungen

Wenn Sie Fragen in diesem Zusammenhang haben, rufen Sie einfach bei Ihrer nächsten Polizeidienststelle an. Dort wird Ihnen professionell geholfen.

Außerdem können Sie sich an Ihre örtliche Verbraucherzentrale wenden.

Bei der Polizei Logo Polizeiberatung gibt es Faltblätter zur Prävention, hier das Faltblatt.

Und hier Informationen (Kaffeefahrten) der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern zum Thema Gewinnbenachrichtigungen.

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