Telefonmarketing ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Angerufenen bereits gesetzlich untersagt.
Was aber, wenn Ihnen mit einem unerlaubten Anruf Abhilfe gegen unlautere Telefonwerbung versprochen wird?
Verbraucher werden angerufen und auf die leidigen Werbeanrufe verschiedener Anbieter hin angesprochen. Die Anrufer versuchen, die Verbraucher zu überreden, sich künftig vor "kalten Anrufen" anderer Anbieter schützen zu lassen. Allerdings nicht selbstlos. Bis zu 80,00 € sollen Verbraucher einmalig dafür zahlen. Manche dieser Firmen sind so dreist und schicken gleich Vertragsbestätigungen und einen Aufnahmebeitragin eine Sperrliste von 89,95 Euro.
Die Polizei warnt vor zweifelhaften Telefonanrufen bei denen angeboten wird, ihr Telefon vor Anrufen sperren zulassen, die Gewinnspiele, Versicherungen, Reisen und so weiter anbieten. Auch Bankverbindungen könnten vor illegalen Zugriffen geschützt werden. Während des Telefonats wird nach Namen und weiteren Personalien gefragt. Es wird versichert, dass man einen Vertrag, der von den hauseigenen Anwälten ausgearbeitet wurde, zugesandt bekomme. Dann wird nach allen Bankverbindungen gefragt, um auch diese vor fremden Zugriffen zu schützen. Die Anwälte benötigten zudem die Bankdaten für in den Vertrag.
Manche dieser Abzockefirmen sind so dreist lassen angeblich telefonisch vereinbarte Entgeltforderungen nun per Inkassobüro eintreiben.
Um an Geld und Daten zu kommen, geben sich die Betrüger als Verbraucherschützer aus und machen unter falschem Namen dubiose Angebote.
Versprochen wird vielfach nur, Beschwerden über belästigende Telefonate an die zuständige Verbraucherzentrale weiterzuleiten und für einen Eintrag in kostenlos zugängliche Werbesperrlisten – wie etwa in die Robinsonliste – zu sorgen. Beides sind jedoch Dinge, die jedem offen stehen und für die man Verbraucher nicht extra zur Kasse bitten muss. Zahlreichen Verbrauchern flattert die Bestätigung über eine Mitgliedschaft ins Haus, ohne dass sie vorher Kontakt mit dem dubiosen Dienstleister gehabt haben. Seltsamerweise sind persönliche Bankverbindungen auf den Schreiben oft angegeben. Wurden vom Konto unberechtigt Mitgliedsbeiträge bzw. Service-Entgelte abgebucht, sollten Betroffene den Betrag von ihrer Bank umgehend wieder gutschreiben lassen.
Die Verbraucherzentralen empfehlen dringend, sich nicht auf dubiose telefonische Angebote einzulassen und im Zweifellsfall einfach aufzulegen. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass sie unaufgefordert keine Verbraucher anrufe.
Die Verbraucherzentrale ist Verbrauchern gern behilflich, sich kostenfrei in Schutzlisten für E-Mail, SMS, Telefon, das heißt in so genannte Robinsonlisten einzutragen zu lassen.
In letzter Zeit werben Unternehmen schriftlich und telefonisch mit dem falschen Hinweis, Mitarbeiter oder Kooperationspartner der Bundesnetzagentur zu sein. Dabei versprechen die Unternehmen, Datenmissbrauch kostenpflichtig zu bekämpfen. Häufig werden die Verbraucher hierbei aufgefordert, ihre Bankverbindungsdaten zu nennen, damit das Entgelt für eine Dienstleistung abgebucht werden kann. Mit der Nennung der Bundesnetzagentur als Kooperationspartner soll offenbar der Anschein von Seriosität erweckt werden. Verbraucher sollen zur Herausgabe sensibler Daten und zu Geldzahlungen animiert werden.
Aktuell liegen der Bundesnetzagentur z. B. Schreiben vor, in denen eine Firma VDS-24 (Verbraucher Datenschutz-24), Postfach 281, Hofstraße 1, 40723 Hilden, wahrheitswidrig behauptet, Kooperationspartner der Bundesnetzagentur zu sein. Für einen jährlichen "Servicebeitrag" in Höhe von 69 Euro sollen Verbraucher angeblich vor Datenmissbrauch geschützt werden. Beschwerden der Verbraucher über Werbeanrufe würden an die Behörde weitergeleitet. Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass ein solches Kooperationsverhältnis weder mit VDS-24 noch mit sonstigen Dienstleistern besteht.
Außerdem stellt die Bundesnetzagentur ausdrücklich klar, dass sich bei unverlangten Werbeanrufen jeder Verbraucher unmittelbar und direkt an die Behörde wenden kann. Hierbei ist er nicht auf eine kostenpflichtige Weiterleitung seines Anliegens durch Dritte, z. B. private Dienstleister, angewiesen.
Weiterhin empfiehlt die Bundesnetzagentur Verbrauchern eindringlich, sorgfältig mit ihren persönlichen Daten (Telefonnummern und sonstigen Kontaktdaten, aber insbesondere auch Kontoverbindungsdaten) umzugehen. Diese sollten nur gezielt und im Bedarfsfall an seriöse Vertragspartner und Firmen weitergegeben werden. Im Zweifelsfall hilft hier u. U. eine Nachfrage bei den örtlichen Verbraucherzentralen.
Quelle: Pressemitteilung Bundesnetzagentur v. 11.03.10
Kann es denn wirklich sein, dass Sie uns angerufen haben?" – wurde der Leiter der Verbraucherzentrale Sachsen in Bautzen gestern (29.09.2009) von einer Verbraucherin ungläubig gefragt. Immerhin gab sich jene Frau am Telefon als Mitarbeiterin der Verbraucherzentrale in Bautzen aus. Und sie verfügte über die aktuelle Bankverbindung der Angerufenen, die sie bei dieser Gelegenheit noch einmal abgleichen wollte. Im gleichen Atemzug bot sie der schockierten Bautzenerin einen Schutz vor unbefugtem Zugriff auf ihre persönlichen Daten an und wollte als Gegenleistung dafür 89 Euro pro Jahr kassieren.
"Wir sind empört über so viel Dreistigkeit", entgegnet Renate Janeczek von der Verbraucherzentrale Sachsen. "Unsere Mitarbeiter fragen keine Bankdaten ab und verkaufen auch keinen scheinheiligen Schutz vor möglichen Kontoplünderungen."
Leider dürfen mit dem Inkrafttreten wichtiger datenschutzrechtlicher Änderungen zum 1. September 2009, persönliche Daten nach wie vor ohne Einwilligung weitergegeben werden, erst ab 1. April 2010 muss mittgeteilt werden, woher die Angaben stammen.
"Daten, die einmal im Umlauf sind, können leider kaum wieder zurückgeholt werden", gibt Janeczek zu bedenken. "Deshalb raten wir, sich auch bei scheinbar verlockenden Angeboten am Telefon, im Internet oder bei Postwurfsendungen nicht zur Preisgabe persönlicher Daten verleiten zu lassen."
Zentrales Servicetelefon zum Buchen von Beratungsterminen: 0180-5-797777 (0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk ggf. abweichend), Montag bis Freitag 09.00 – 16.00 Uhr.
Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen v. 30.09.09
Die Verbraucherzentrale Hessen warnt vor Anbietern, die sich zu Unrecht als Verbraucherschutzorganisationen ausgeben. Es handele sich dabei um gewerbliche Anbieter.
So gebe es laut Mitteilung der Verbraucherzentrale Hessen Beschwerden von Verbrauchern über eine Firma mit einer Postfachadresse in Mülheim an der Ruhr, die sogenannte Auftragsbestätigungen verschicke. Danach sollten die Angeschriebenen dort Mitglied geworden sein und es würden zwei Raten in Höhe von 59,40 Euro vom Konto abgebucht.
Auch andere
schwarze Schafe seien der Verbraucherzentrale bekannt.
Welche Verbraucherdienste Sie nicht in Anspruch nehmen sollten sagt Ihnen die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Weitere Informationen dazu finden sie bei der Verbraucherzentrale Berlin und der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg