Die „1822direkt Gesellschaft der Frankfurter Sparkasse mbH in Frankfurt“ hat sich gegenüber der Verbraucherzentrale Hamburg verpflichtet, künftig bei ihrer Werbung auf eine unklare Zinsangabe zu verzichten.
Im Oktober 2008 warb sie für Einlagen auf Tagesgeldkonten mit dem Versprechen eines Zinssatzes von „4 % p.a. + 1,05 % Zinszuschlag gültig bis Vollendung des 6. Kalendermonats ab Kontoeröffnung“.
Ein Kunde, der auf dieses Angebot einging, staunte nicht schlecht, als der Zins nach zwei und erneut nach vier Monaten gesenkt wurde und schließlich nur noch bei 2,25% p.a. lag, weil „das Zinsniveau auf den Kapitalmärkten kräftig gesunken“ sei.
Die Verbraucherzentrale mahnte die Sparkasse ab. Die stellte sich zunächst auf den Standpunkt, die 6-monatige Garantie beziehe sich nur auf den Zinszuschlag. Doch schließlich gab sie eine Unterlassungserklärung ab, mit der sie sich verpflichtete, diese irreführende Zinswerbung künftig zu unterlassen.
Erfreulich: Der Kunde, der durch die Irreführung getäuscht wurde, bekam – wie in der Werbung versprochen – den höheren Zins gutgeschrieben.
Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg (www.vzhh.de) v. 10.11.09.09