gegen Trickdiebe und Trickbetrüger

Betrügerischen Wohnungsangebote im Internet

Die Täter, die meist aus dem Ausland agieren, kopieren reale Wohnungsangebote aus bekannten Immobilienportalen (Immobilienscout24, Immowelt, etc.) im Internet und stellen diese Wohnungsangebote ebenfalls in solche Portale ein. Allerdings bieten sie die Wohnungen zu verlockend günstigen Preisen an. Hochwertige 4-Zimmer-Luxuswohnungen werden so auch mal für 500,- Euro angeboten

Möglichen Interessenten gegenüber behauptet dann der angebliche Wohnungseigentümer, dass er derzeit geschäftlich im Ausland sei und aus diesem Grund die Wohnung nicht persönlich zeigen könne. Er könnte aber den Wohnungsschlüssel zuschicken- gegen eine Kaution.

Die Kaution, die in bisher bekannt gewordenen Fällen bei 500-1000 Euro lag, solle der Interessent mittels Geldtransfer überweisen, manchmal z.B. an ein Unternehmen Rent.com.. Den Schlüssel erhalten die Opfer nach Bezahlung der Kaution nicht und die Wohnungsangebote werden von den Tätern zeitnah wieder gelöscht.

Das Hessische Landeskriminalamt rät: Behauptet der angebliche Wohnungseigentümer, er sei nicht in der Lage die Wohnung persönlich zu zeigen und hat auch keinen Makler oder Verwalter mit der Wohnungsbesichtigung beauftragt, sollten Sie misstrauisch werden.

Völlig unüblich ist die Zusendung eines Wohnungsschlüssels gegen Kaution. Darauf sollten Sie sich nicht einlassen!

Quelle: news aktuell gmbh v. 19.02.09

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Kautionsbetrug bei Mietwohnungen im Internet;

In den letzten Jahren kommt es immer wieder zu Kautionsbetrügereien im Zusammenhang mit der Anmietung von Wohnungen über das Internet.

In einem aktuellen Fall hat ein 21-jähriger spanischer Physikstudent im Juli 2011 für ein Auslandssemester in Deutschland eine Wohnung in München gesucht. Über die Webseite www.easywg.de gelangte er an ein günstiges Zimmer in der Landsberger Straße in München. Mit dem angeblichen Vermieter trat er dann per Email in Kontakt. Der Vermieter schrieb ihm dann, dass er beruflich in England festsitzen würde und darum die Wohnung von dort aus vermieten müsse.

Der Student ließ sich täuschen und ging auf die Forderung ein, dem Vermieter eine Vorkassezahlung zu leisten. Dafür hätte ihm dann der Schlüssel übersendet werden sollen. Der Geschädigte überwies 1.000 Euro auf das englische Bankkonto des vermeintlichen Vermieters.

Zur Legitimation hatte der Betrüger dem Studenten einen eingescannten Ausweis geschickt. Es stellte sich jedoch heraus, dass dieser Ausweis von einer weiteren Wohnungssuchenden stammte, die diesen ebenfalls per Email an den angeblichen Vermieter geschickt hatte. Auch der Geschädigte hatte seinen eigenen Ausweis eingescannt und an die Email-Adresse des Betrügers gesandt. Natürlich hörte der Geschädigte nichts mehr von dem Betrüger.

Warnhinweis:

Wie man an dem hier gezeigten Fall sieht, reißt dieses Phänomen des Internetbetrugs trotz wiederholter Berichterstattung nicht ab.

Die Betrüger erreichen mit ihren Angeboten mit geringem Aufwand eine Vielzahl von Interessenten. Es wird ein und das selbe Angebot unter Angabe verschiedener Adressen bei unterschiedlichen Immobilienportalen u.a. in München, Berlin und Hamburg eingestellt.

Erkennbar ist der Betrug normalerweise daran, dass von einem vermeintlichen deutschen Anbieter eine Email, die meist in englischer Sprache gehalten ist, versendet wird. In dieser Email wird mitgeteilt, dass der Vermieter sich momentan nicht in Deutschland aufhält und darum keine persönliche Besichtigung der Wohnung möglich ist. Es wird um Vorkassezahlung gebeten, nach deren Eingang der Schlüssel zur Wohnung verschickt werden kann.

Darum ist wichtig:

Wer Opfer eines solchen Betrugs geworden ist, sollte diesen auf jeden Fall bei der Polizei zur Anzeige bringen.

Quelle: Polizeipresse Bayern v.09.08.11

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1.000 Euro mit Rückzahlungsgarantie

Nach wie vor tauchen in den bekannten Internet-Portalen betrügerische Wohnungsofferten auf. Bei dieser seit Ende letzten Jahres festgestellten Masche machen sich Täter, die aus dem Ausland (z.B. Großbritannien, USA) agieren, tatsächlich bestehende Angebote hochwertiger Wohnungen in den betreffenden Internet-Portalen zunutze.

Die Vorgehensweise der Täter ist immer die gleiche: Eine Offerte wird elektronisch kopiert und das Objekt nun zu einem Schnäppchenpreis, meist für die Hälfte des tatsächlichen Mietpreises, angeboten. Auch der Name des (realen) Anbieters und die E-Mail-Kontaktadresse werden abgeändert.

Interessenten wird dann die Übersendung eines Mietvertrages nebst Wohnungsschlüssel gegen vorherige Überweisung eines Geldbetrages für Kaution bzw. erste Monatsmieten versprochen. Verlangt wird jeweils ein Betrag von ca. 1.000 Euro, der über eine bestimmte Bank überwiesen werden soll. Sollte die Wohnung nicht gefallen, wird die Rückzahlung des Geldes garantiert.

Um die Interessenten in Sicherheit zu wiegen, wird für den Transfer von Schlüssel, Mietvertrag und Geld angeblich als Treuhänder ein Dienstleistungsunternehmen zwischengeschaltet. Die hierzu in der manipulierten Wohnungsanzeige angegebenen E-Mail-Adressen bzw. der Link zu diesem Unternehmen sollen den Anschein von Seriosität erwecken, sind aber ebenfalls fingiert.

Hat der Interessent das Geld erst einmal transferiert brechen plötzlich alle Kontakte zum "Wohnungsanbieter" ab, der Geschädigte bleibt auf seinem Schaden sitzen, ohne die angepriesene Wohnung jemals zu dem günstigen Preis anmieten zu können.

Die Betreiber der entsprechenden Internet-Wohnungsmärkte nehmen zwischenzeitlich verdächtig erscheinende Anzeigen nach Entdeckung sofort aus dem Netz. Trotzdem gelingt es den Tätern immer wieder, ihre betrügerischen Offerten zumindest für wenige Stunden zu platzieren und Kunden für ihr verlockendes Angebot zu gewinnen.

Ermittlungen der Polizei gestalten sich regelmäßig schwierig, da die Täter sich der Möglichkeiten der anonymen bzw. unter fiktiven Personalien stattfindenden Nutzung der virtuellen Welt des Internet zu bedienen.

Quelle: news aktuell gmbh v. 14.05.09

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Keine Vorkasse

Egal, ob es sich um ein Internetangebot oder ein anderes Angebot handelt, leisten Sie niemals Vorkasse, auch keine Bearbeitungsgebühren. Betrüger verschwinden damit.

Deutsche Makler dürfen erst dann Vermittlungsgebühren bzw.eine Provision oder Courtage, verlangen, wenn auch ein Mietvertrag unterschrieben wurde.