gegen Trickdiebe und Trickbetrüger

Mit Verkaufsgebühren verschwunden

In Malaga und auf Teneriffa nahm Spaniens Polizei 22 mutmaßliche Ganoven fest. Sie sollen ihren Opfern vorgespielt haben, für deren Time-Sharing-Immobilien Interessenten gefunden zu haben. Sobald die Eigentümer Verkaufsgebühren für diese Ferienwohnrechte bezahlt hatten, verschwanden die angeblichen Immobilienvermittler.

Doch damit war der Spuk noch nicht zu Ende: Anschließend gaben sich andere Bandenmitglieder als vermeintliche Rechtsanwälte aus und boten gegen Bezahlung Hilfe im Kampf gegen die Schwindler an.

Quelle: www.welt.de v. 26.11.09

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Steuern müssen bezahlt werden

Die Banco Central der Dominikanischen Republik warnt aus aktuellem Anlass vor Betrügern im Lande. Hauptsächlich Europäer werden zu illegalen und falschen Immobilien verleitet, hierbei handelt es sich um Immobilienverkäufe oder auch Ferienwohnrechte (Timesharing). Für die Aktionen des Betruges benutzen die Firmen sogar das Logo der Zentralbank sowie auch des Finanzministeriums, inklusive der Unterschriften einiger Funktionäre.

Über das Internet werden Kaufinteressenten für Ferienobjekte gesucht. Wenn die Interessenten sich melden, bittet man um persönliche Daten, auch Angaben der Kreditkartennummern und Bankverbindung. Nachdem die Betrüger die Daten haben, fordern sie die Interessenten auf, Geld zu transferieren. Hierzu benutzt man Konten auf dominikanischen Banken, aber auch Geldsender wie Western Union. Das Geld dient den Zahlungen von angeblichen Steuern in der Dominikanischen Republik. Hierbei verwendet man Dokumente, die das Logo der Zentralbank und des Finanzministeriums tragen.

Auch die Unterschriften der Funktionäre wurden kopiert. Diese Dokumente sind gefälscht! In dem Moment, wo das Geld eintrifft, setzt sich der Betrüger erneut mit den Kunden in Verbindung und teilt mit, dass die Person, die das Geld erhalten habe, verschwunden sei und flüchtig ist. Somit kann weder der Kauf realisiert werden und um die Person ausfindig zu machen und hier einen Prozess gegen die flüchtige Person einzuleiten verlangt man nochmals Geld.

Die Zentralbank teilt mit: "Wir ermahnen alle Personen, äusserste Vorsicht walten zu lassen in dem Moment wo Geld gesendet wird oder Kreditkarten verwendet werden sollen. Transaktionen, mit dem Siegel der Zentralbank seien unbedingt zu prüfen über die Zentralbank.

Sollten SIE EIN OPFER sein, wenden Sie sich per Mail an: info@bancentral.gov.do oder mit der Internationalen Abteilung in den (809-221-9111 ext. 5036 oder im Fax (809)-686-4570. Bei Anwahl aus dem Ausland bitte 001 vor der 809 wählen.

Quelle: www.hispanola.ch v. 30.09.09.09

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Es gibt keine Sammelklage der Verbraucherzentrale in Granada

Als Mitarbeiter einer Kanzlei "Van Mil Y Lopez" in Malaga gibt sich ein Anrufer aus, der Timesharing-Kunden im Land auffordert, ihre Vertragsunterlagen zu schicken. Er behauptet, die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hätte in Granada eine Klage gegen einen Timesharing-Anbieter eingereicht, an der man teilnehmen könne, wenn man die Unterlagen an die Kanzlei faxt.

Die Verbraucherzentrale hat jedoch keine Sammelklage in Granada eingereicht. Sie warnt dringend davor, der Aufforderung zu folgen; eine Kanzlei mit dem genannten Namen ist in Malaga nicht auszumachen. Ziel des Anrufs scheint es zu sein, in den Besitz sensibler Vertragsunterlagen zu kommen. Mit großer Wahrscheinlichkeit werden Timesharing-Kunden danach Zahlungsaufforderungen für Prozesskosten ins Haus flattern.

Die Verbraucherzentrale rät Besitzern von Timesharinganteilen dringend davor ab, auf derartige Anrufe einzugehen und Unterlagen oder andere Informationen preis zu geben. Neben dem Risiko dubioser Forderungen gibt man sensible persönliche Daten in unbekannte Hände und damit dem Missbrauch preis.

Wer einen Anruf mit der Behauptung, es gebe eine Klage der Verbraucherzentrale in Sachen Time-Sharing in Granada erhält, sollte das Gespräch möglichst genau protokollieren und das Protokoll an die Verbraucherzentrale senden: info@vz-bw.de.

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. (www.vz-bawue.de) v. 18.03.09

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Wiederverkaufsfirmen

Wer sein Timeshare-Recht oder ihre Ferienclubmitgliedschaft. Aufgrund dessen haben unseriöse Wiederverkaufsfirmen leichtes Spiel:

Deutschsprachige Mitarbeiter der meist in Spanien ansässigen Firmen behaupten, angeblich einen Käufer gefunden zu haben, und bieten telefonisch den Wiederverkauf für einen oftmals utopisch hohen Kaufpreis an.

Vorher fordern Sie jedoch die Vorauszahlung einer "Bearbeitungsgebühr" oder die Begleichung angeblicher auf dem Wohnrecht lastender spanischer Steuerschulden. Auch wird den Wohnrechtsinhabern wahrheitswidrig vorgegaukelt, dass für den Verkauf eine Grundbucheintragung erforderlich sei, die die Wiederverkaufsfirma gegen Vorauskasse bewerkstelligen werde. Die von deutschen Verbrauchern daraufhin geleisteten Vorauszahlungen belaufen sich dabei nicht selten auf mehrere tausend Euro.

Nach den Erfahrungen des Europäischen Verbraucherzentrums Kiel findet ein Wiederverkauf jedoch nie statt. Die Firmen sind plötzlich nicht mehr erreichbar, und im Voraus gezahlte Beträge werden nicht zurückerstattet.

Quelle: Europäische Verbraucherzentrale