gegen Trickdiebe und Trickbetrüger

Vorratsdatenspeicherung

Aktuell

Am 27.10.11 hat der Bundestag die Änderung des Telekommunikationsgesetzes beschlossen. Danach dürfen Verbindungsdaten, die für die Abrechnung der Diensteanbieter untereinander benötigt werden, unbegrenzt gespeichert werden.


Die EU-Kommission hat Deutschland und Rumänien eine Frist bis Ende Dezember 2011 gesetzt, um die EU-Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung umzusetzen. In beiden Ländern hatten die Verfassungsgerichte vor längerer Zeit die nationalen Gesetze dazu aufgehoben, ohne dass die Regierungen bislang die Kommission über einen neuen Anlauf unterrichtet hätten.

Die Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Daten schreibt Telekommunikationsbetreibern und Internetanbietern zwingend vor, Verbindungs- und Standortdaten für die Strafverfolgung zu speichern. Die Verzögerung bei der Umsetzung der Richtlinie in innerstaatliches Recht durch Deutschland und Rumänien könnte negative Auswirkungen auf den Binnenmarkt für elektronische Kommunikation sowie auf die Fähigkeit von Justiz- und Polizeibehörden haben, schwere Straftaten aufzudecken, zu untersuchen und zu verfolgen. Die Kommission hat daher beschlossen, beide Staaten mit einer mit Gründen versehenen Stellungnahme dazu aufzufordern, diesen Verstoß gegen EU-Recht (Artikel 258 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäische Union) zu beenden

Quelle: news aktuell gmbh v. 27.10.11

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Die EU-Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, EU-Richtlinien in nationales Recht umzusetzen. Im März 2010 wurde die bis dahin gültige Umsetzung jedoch vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt.

Die EU Kommission drängt darauf, die Vorratsspeicherung wieder aufzunehmen, andernfalls droht ein Bußgeldverfahren.

Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat einen Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung fertiggestellt und ihn Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) zugeleitet.

Nach dem Entwurf sollten die Kommunikationsdaten von Bürgern nur im Fall eines konkreten Verdachtes eingefroren( QUICK FREEZE) werden. In diesem Fall wird das TK-Unternehmen angewiesen, alle vorhandenen, bereits erzeugten oder verarbeiteten sowie künftig anfallenden Verkehrsdaten eines Kunden zu speichern. Dieses Quick Freeze-Verfahren ist auf einen Monat befristet und kann jeweils um einen Monat verlängert werden, wenn die Strafverfolger die Maßnahme begründen können

Die Speicherungspflicht von IP-Adressen wird auf 7 Tage begrenzt

Die Politiker sind verschiedener Meinung und müssen sich nun einigen, sonst droht ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof.

Eine laufende Novellierung des Telekommunikationsgesetzes sieht eine Aufbewahrung von Verbindungs- und Standortdaten zu Abrechnungszwecken für drei Monate vor.

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Die Regelungen im Telekommunikationsgesetz und in der Strafprozessordnung wurden gemäß einer EU-Richtlinie, die eine Datenspeicherung vorsieht, geändert: Seit 2008 wurden somit die Verbindungsdaten aller deutschen Bürger, nicht nur die einer Straftat verdächtigten, aus der Telefon-, Mail- und Internetnutzung sowie Handy-Standortdaten sechs Monate lang gespeichert. Riesige Datenmengen, für Datendiebe von unschätzbarem Wert. Die Strafverfolgungsbehörden konnten auf diese Daten zugreifen.

Kritiker sehen in der Datenspeicherung einen Angriff auf die persönliche Freiheit. Der Bundesdatenschutzbeauftragte plädiert für eine richterliche Genehmigung für eine Auskunftserteilung.

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Das Bundesverfassungsgericht hat nach einer Klage des "Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung" am 2. März entschieden (Az. 1 BvR 256/08, 1 BvR 263/08, 1 BvR 586/08): Die neuen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung sind verfassungswidrig.

Nach der Gesetzesänderung gespeicherte Daten müssen gelöscht werden. Die Vorratsdatenspeicherung ist vorläufig ausgesetzt, Auflage des Gerichts: Wenn der Staat schon Kommunikationsdaten sammelt, darf er in anderen Bereichen nicht ähnlich weitreichende Sammlungen anlegen. Zur Zeit dürfen nur die zur Abrechnung erforderlichen Verbindungsdaten gespeichert werden.

Eine Arbeitsgruppe der Europäischen Union überprüft nun die umstrittene Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Die EU wird die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung neu überarbeiten

Quelle: Newsletter Verbraucherzentralen Bundesverband v. 10.01.11

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Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und der Bundestagsabgeordnete Wolfgang Wieland (Bündnis 90/Die Grünen) haben beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Vorratsspeicherung der Internetnutzung eingereicht Grund: Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wurde mit dem "Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes" ermächtigt, ohne Anlass Informationen über die elektronische Kommunikation (Surfprotokollierung) jedes Bürgers mit Bundesbehörden und Bundestagsabgeordneten aufzuzeichnen.


Die europäischen Datenschutzbeauftragten haben festgestellt, dass viele Telekommunikationsanbieter die erfassten personenbezogenen Informationen an Sicherheitsbehörden weitergeben auf eine Weise, die nicht mit den Vorgaben aus Brüssel vereinbar sei, Die Datenschützer der EU-Kommission "erhebliche Unterschiede" etwa schon bei den Speicherfristen in den Mitgliedsstaaten. Diese reichten von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, obwohl die Direktive eigentlich eine Höchstdauer von zwei Jahren vorschreibe. Provider bewahrten häufig mehr Daten auf als erlaubt. Entgegen der Ansage der Richtlinie, dass keine Inhaltsdaten erfasst werden dürfen, speicherten einige Zugangsanbieter von Nutzern besuchte Webadressen, komplette Header sowie auf CC gesetzte Mitempfänger von E-Mails.

Die EU-Datenschützer fordern: Verkürzung der maximalen Speicherfrist, das Konzept der Nutzbarkeit der elektronischen Spuren der Anwender zur Bekämpfung "schwerer Straftaten" soll konkretisiert werden. Zudem müsse eine Liste veröffentlicht werden, welche Behörden konkret Zugriff auf die Daten erhalten haben

Quelle: www.heise.de v. 16.07.10. www.ec.europa.eu

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Anlasslose 7-tägige Vorratsdatenspeicherung durch Provider

Ein Kunde hatte geklagt und verlangte unter Verweis auf das Telekommunikationsgesetz vom Provider die sofortige Löschung seiner IP-Adressen. Der Provider lehnte ab.Er behauptete die Notwendigkeit, die IP-Adressen zu Abrechnungszwecken und zur Aufrechterhaltung eines ungestörten Betriebs seines Angebots für wenige Tage speichern zu müssen.

Bem OLG Frankfurt bekam der Provider noch Recht ( Urteil v. 16.06.10, Az. 13 U 105/07). Aber der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss v. 13.01.11 (Az. BGH III ZR 146/10) das Urteil des OL Frankfurt wegen Verfahrensfehler aufgehoben und den Fall an die Berufungsinstanz zurückverwiesen.Grund: Das Frankfurter Gericht hatte keine Beweise erhoben, um die Einwände des Klägers angemessen würdigen zu können.

Der BGH scloss nicht aus, dass eine 7-tägige Vorratsdatenspeicherung gerechtfertigt sein kann. Das setzt jedoch "ihre technische Erforderlichkeit für die Zwecke des § 100 Abs. 1 TKG" voraus, was zu prüfen ist.

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Die Polizei muss Straftaten aufklären, Gefahren abwehren und die Täter fassen

"Weil das Bundesverfassungsgericht den Zugriff der Polizei auf Telefon- und Computerdaten mit dem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung blockiert hat, sehen die Fahnder sich unter anderem bei Ermittlungen zur Kinderpornografie ausgebremst. So seien Fahnder im Internet auf Bilder vom Missbrauch eines Elfjährigen gestoßen, hätten den mutmaßlichen Täter aber nicht fassen können, weil die zur Identifizierung nötigen Computerdaten nicht mehr verfügbar waren". Zitat von Innenminister Niedersachsen Schünemann anlässlich ber Vorstellung der Kriminalstatistik Niedersachsen 2011

Ermittlungen zum eBay-Betrug, Phishing im Online-Banking, Account-Missbrauch, Hacking, Cracking, Cyber-Mobbing und Stalking, Computer-Sabotage unter Nutzung von Pseudonymisierung oder gestohlener Identitäten laufen i.d.R. ins Leere.

Aus Sicht der Kriminalbeamten wird mit dem Urteil die Strafverfolgung und Gefahrenabwehr auch bei schwerwiegenden Betrugsstraftaten sehr erschwert.

"60 Prozent der Ermittlungen gehen ins Leere", sagte BKA-Präsident Jörg Ziercke am 06.09.2010 in Berlin.

Der Enkeltrick z.B zum Nachteil alter Menschen findet fast ausschließlich über Telekommunikation statt. Ohne Verkehrsdaten sind nur Einzelfälle (meist als Versuch) zwar nachweis- jedoch nicht aufklärbar. Der Nachweis dieses als Organisierte Kriminalität definierten Bereichs von Straftaten ist ohne die Verkehrsdaten (Personenbezüge) nicht möglich.

Auch beim Phishing und Skimming findet die weitere Tatausführung fast ausschließlich über Telekommunikation im weitesten Sinne statt. (Quelle: www.bdk.de/bremen)


Die polizeiliche Kriminalstatik 2010 weist einen gravierenden Anstieg der Internetkriminalität aus. Mit 223.642 Fällen ist dies der bisher höchste Wert. 81,6 Prozent hiervon (182.562 Fälle) entfallen auf Betrugsdelikte. Zur Aufklärung der Fälle wäre ein Zugriff auf Vorratsdaten hilfreich.


Kritik äußerte der BKA-Präsident daran, dass die Ermittler derzeit nicht auf sogenannte Vorratsdaten zurückgreifen können. Ohne diese Daten gebe es für Ermittlungen im virtuellen Raum oft keine Ansatzpunkte mehr.

Die Generalstaatsanwälte aus allen Bundesländern sprachen sich für eine baldige Neuregelung der umstrittenen Speicherung von Vorratsdaten aus. Auch die Polizei möchte nun so bald wie möglich ein neues Gesetz zur Vorratsspeicherung von Verbindungs- und Standortdaten.

Bei mittlerer bis schwerer Kriminalität sind Telefon- und Internetverbindungsdaten häufig der einzige Ansatz für Ermittlungen.


Nach Meinung des BDK-Bundesvorsitzenden muss dringend geregelt werden, dass Betreiber von Sozialen Netzwerken die IP-Adresse nach dem Telemediengesetz (TMG) analog zur Regelung des Telekommunikationsgesetzes für Internetserviceprovider (ISP) überhaupt speichern dürfen.

Die Bundesnetzagentur meint, dass unerlaubte Werbeanrufe mit unterdrückter Rufnummer weiterhin nicht ausreichend geahndet werden.


Nun sind die Politiker am Ball. Die Bundesjustizministerin will erst die Ergebnisse der Überprüfung durch die EU-Kommission abwarten. Die EU-Kommission will die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung überarbeiten und einheitliche Regeln durchsetzen. Außerdem hat sie der Bundesregierung mit Zwangsgeld gedroht, wenn diese nicht umgehend ein neues Gesetz auf Basis der alten Richtlinie von 2006 (PDF-Datei) beschließt.