Aktuell
Die Europäische Kommission sieht die Deutschen bei Haustürgeschäften nicht ausreichend geschützt. Der Verbraucher muss beweisen, dass er überrumpelt wurde oder z.B. bei einer Kaffeefahrt Waren gekauft hat. Oft sind die besonderen Umstände, die zum Haustürgeschäft-Widerruf berechtigen, aber schwer nachzuweisen. Bis 2014 muss die Bundesregierung nachbessern, wenn nicht, will die EU Deutchland vor dem Europäischen Gerichtshof wegen Verletzung des EU-Vertrags verklagen.
Das Europäische Parlament hat am 23.06.11 einer europaweiten Richtlinie zugestimmt, sie soll bis 2014 in den einzelnen Ländern umgesetzt sein.
14-tägiges Widerrufsrecht für Fernabsatz- und Haustürverträge (ohne Anfallen von Kosten für den Verbraucher sowie ohne Angabe von Gründen); sofern keine Widerrufsbelehrung erfolgte, verlängert sich die Widerrufsfrist auf 12 Monate (Art. 13).
Rücksendekosten auch bei Warenwert unter 40 € können künftig den Verbrauchern auferlegt werden. Darüber müssen sie aber vor Vertragsabschluss unterrichtet werden.
Nach der Abstimmung des Parlaments muss der Rat noch formal die neuen Regeln annehmen. Dies wird voraussichtlich Ende Juli geschehen. Die Mitgliedstaaten werden dann zwei Jahre Zeit haben, die Regeln umzusetzen
Augenblickliche Regelung
Der Vertragswiderruf ist zur Zeit im BGB geregelt.
Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Widerrufsbelehrung, die eine konkrete Adresse der Firma angibt, an die der Widerspruch zu richten ist. Daran fehlt es fast immer. Besser ist es daher, erst gar nicht unüberlegt zu kaufen und sich von dubiosen Gewinnmitteilungen nicht täuschen zu lassen.
Sie können binnen 2 Wochen ohne Angabe von Gründen Kaufverträge, Reise-, Abo,-oder Lieferverträge, die auf Kaffeefahrten oder ähnlichen Veranstaltungen abgeschlossen werden, widerrufen. Widerrufen Sie mit Einwurfeinschreiben. (Ein Einwurfeinschreiben gilt als zugestellt, wenn es der Postbote in den Empfängerbriefkasten geworfen hat. Wird ein benachrichtigtes Einschreiben mit Rückschein vom Empfänger nicht bei der Post abgeholt bekommen Sie die ganze Sendung zurück und haben keinen Nachweis über die Zustellung)
Es gilt das Datum der Absendung.
Die 2-Wochenfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen die Belehrung über das Widerrufsrecht sowie Name und Anschrift desjenigen, dem gegenüber der Widerruf zu erklären ist, in Textform mitgeteilt worden ist. Die Widerrufsklausel muss nicht mehr gesondert unterschrieben werden.
Die Widerrufsfrist beträgt einen Monat, wenn die Belehrung erst nach Vertragsschluss mitgeteilt wird.
Ein Widerruf muss nicht begründet werden. Die Firma muss im Anschluss eines Widerrufes eine schon bezahlte Summe innerhalb von 30 Tagen nach Abgabe der Widerrufserklärung zurückerstatten.
Die Widerrufsbelehrung muss, wenn sie nicht genau einem gesetzlichen Muster entspricht (Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 BGB-InfoV), den Anforderungen genügen, die das Gesetz an verschiedenen Stellen formuliert.
Allgemein ist eine möglichst umfassende, unmissverständliche und eindeutige Belehrung erforderlich, die den Verbraucher auch über seine wesentlichen Rechte informieren muss (BGH 12.4.2007, VII ZR 122/06)
Das deutsche Widerrufsrecht gilt für Kaffeefahrten in das Ausland nur, wenn in Deutschland dafür geworben wurde und Busfahrt, Veranstaltung und Verkauf von einem deutschen Unternehmen durchgeführt wurden.
Aber auch wenn ausländisches Recht angewendet wurde: Verträge, die auf Kaffeefahrten in Ländern der Europäischen Union geschlossen werden, können nach Europäischem Recht widerrufen werden. Auskunft und Rat erhalten Sie beim Europäischen Verbraucherzentrum
Ein Händler kann in seinem Geschäft reduzierte Ware oder Sonderangebote vom Umtausch ausschließen. Anders bei Haustürgeschäften.
Bei Kaffeefahrten gilt das Haustürwiderrufsrecht.
Auf Kaffeefahrten wird den Teilnehmern weisgemacht, bei den "Schnäppchen" handelt es sich um reduzierte Ware, da gäbe es kein Widerrufsrecht.
Falsch: Bei Haustürgeschäften, dazu gehört der Kauf bei Kaffeefahrten, gilt das 14-tägige Widerrufsrecht, egal was der Verkäufer in den Vertrag rein schreibt. Unseriöse Veranstalter wollen dieses Recht mit ihren unwahren Behauptungen aushebeln. Lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen.
Der Veranstalter hat Sie über Ihr Widerrufsrecht aufzuklären. Hat der Veranstalter die Belehrung über den Widerruf unterlassen, können Sie den Widerruf auch noch später erklären. Allerdings ist es trotz Widerrufsrecht nicht immer einfach, bereits gezahltes Geld zurückzuerlangen.
Der Händler behauptet, er habe die zurückgesandte Ware nicht bekommen was nun? Das nützt ihm nichts, denn wenn die Ware verloren geht, haftet der Händler und nicht der Kunde. Der Kunde muss allerdings z.B. durch den Paketabschnitt nachweise, dass er die Ware tatsächlich zurückgeschickt hat.
Wenn Sie die Ware innerhalb der Widerrufsfrist bereits erhalten haben, können Sie den Widerruf genausogut durch Rücksendung der Ware erklären. Aber heben Sie den Paketabschnitt gut auf. Bei einem Widerruf müssen auch die erhalten "Geschenke" zurückgeschickt werden.
Sie haben innerhalb der 14 Tage nicht widerrufen. Die Ware kommt einige einige Wochen nach Vertragsabschluss. Die Ware ist zwar in Ordnung, aber Sie wollen die Sachen doch nicht behalten. Wenn im Vertrag eine Belehrung über das Widerrufsrecht enthalten ist, ist kein Widerruf mehr möglich.
Lassen Sie aber dennoch den Vertrag von Ihrer örtlichen Verbraucher-Zentrale überprüfen. Vielleicht findet sich noch eine Möglichkeit, z.B. wenn ein Formfehler vorhanden ist. Der BGH deutete am 25.09.07 in einem Streit zwischen einem Verbraucher und der Tochtergesellschaft des Bertelsmann-Verlags immediaONE an, dass er diese Klausel für widersprüchlich hält. Erhalte ein Kunde die Ware nach der 14-tägigen Frist, könne er die Ware nicht rechtzeitig zurücksenden.
Das Europäische Parlament hat am 23.06.11 einer europaweiten Richtlinie zugestimmt. Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit haben, die Regeln umzusetzen
Sofern keine Widerrufsbelehrung erfolgte, verlängert sich die Widerrufsfrist auf 12 Monate (Art. 13). Das ist eine Verschlechterung zur bestehenden Regelung.
Augenblickliche Regelung:
Wenn im Kaufvertrag die Widerrufsklausel fehlt, erlischt das Widerrufsrecht überhaupt nicht. Der Unternehmer kann den Verbraucher jedoch nachbelehren, ihm also im Nachhinein eine korrekte Widerrufsbelehrung zukommen lassen. Dann hat dieser nur noch einen Monat Zeit, den Vertrag zu widerrufen. (Gesetzesänderung durch Änderung der Art. 25 des OLG-Vertretungsänderungsgesetzes).
Eine nachträgliche Widerrufsbelehrung ist grundsätzlich möglich. Verwendet der Unternehmer dabei aber weder die Musterwiderrufsbelehrung noch eine nach dem Gesetz ausreichende Widerrufsbelehrung, so ist die Belehrung fehlerhaft mit der Folge, dass der Verbraucher die Vertragserklärung auch später noch widerrufen kann. (Urteil des BGH vom 28.06.2011 XI ZR 349/10. Im Zweifel sollte die Verbraucherzentrale zu Rat gezogen werden.
Es gibt auch Verbraucherverträge, die statt des Widerrufsrechts ein Rückgaberecht vertraglich vorsehen. Auch über das Rückgaberecht muß eine Belehrung im Kaufvertrag vorhanden sein. Die Frist von 14 Tagen beginnt mit Lieferung der Ware. Innerhalb der Frist müssen Sie die Ware zurückschicken. Heben Sie den Paketabschnitt gut auf.
Rat und Hilfe erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Verbraucherzentrale
Wurde der Vertrag widerrufen und der Widerruf sogar vom Händler per E-Mail bestätigt und schickt der Verkäufer trotzdem die Ware, handelt es sich bei der unbestellt gelieferten Ware, um unerwünschte Werbung (OLG Koblenz, Az.: 9 U 20/09, MMR 2010, 38).
Ein Widerruf ist nicht möglich, wenn die Leistung sofort erbracht und bezahlt wurde und der Betrag 40 Euro nicht übersteigt. Wenn Sie also bei einer Kaffeefahrt etwas unter 40 Euro kaufen und die Ware gleich erhalten, gibt es kein Widerrufsrecht.
Auch bei Verkaufspartys gibt es ein Widerrufsrecht.
Beim Kauf auf Messen und beim Online-Ticket Kauf gibt es kein Widerrufsrufsrecht
Bei der Buchung von Reisen im Internet gibt es entgegen zu sonstigen Käufen im Internet, kein Widerrufsrecht.
Ein Zeitungsbonnement kann nur widerrufen werden, wenn es mehr als 200 € beträgt und länger als drei Monate läuft.
Am 04.08.2011, ist das "Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge" in Kraft getreten.
Der Verbraucher muss künftig nur dann Wertersatz für eine Verschlechterung oder Nutzung der Kaufsache leisten, wenn der Gebrauch über die Prüfung der Eigenschaften und deren Funktionsweise hinausgeht.
Manchmal wird neben dem Kaufvertrag noch ein zweiter Vertrag, nämlich ein Speditionsvertrag, zur Lieferung der gekauften Ware unterzeichnet. In dessen Kleingedruckten ist dann die Kostenpauschale für den Transport vermerkt. Der Liefervertrag wird nicht automatisch mit dem Widerruf des Kaufvertrages unwirksam. Dieser Liefervertrag muss auch eine eine Widerrufsbelehrung enthalten und muss innerhalb der Widerrufsfrist separat gekündigt werden.
Wer im Versandhandel bestellte Ware komplett zurücksendet und so das gesetzliche Widerrufsrecht ausübt, muss die Versandkostenpauschale für die Hinsendung nicht bezahlen (Europäischer Gerichtshof, Az,: C-511/08; Bundesgerichtshof Az.: VIII ZR 268/07) Geklagt hatte dier Verbraucherzentrale NRW gegen die Heinrich Heine GmbH.