Manch eine Freundin oder gute Bekannte wird von einer privaten Gastgeberin zu einer so genannten Verkaufsparty z. B. Tupper, Unterwäsche) eingeladen. Wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen berichtet, können Kunden, die ihre Bestellung gerne rückgängig machen möchten, wollen, können sie binnen zwei Wochen widerrufen. Über dieses Recht müssen Käufer bei Vertragsunterzeichnung schriftlich informiert werden. Die Frist beginnt erst dann, wenn Kunden die Information über ihr Widerrufsrecht tatsächlich erhalten haben.
Ein Widerruf ist jedoch nicht möglich, wenn die Ware nicht mehr als 40 Euro kostet sowie auf der Party sofort bezahlt und ausgehändigt wurde. Auch Gastgeber, die selbst etwas kaufen, können eine Bestellung nicht widerrufen. Denn sie haben den Verkäufer einer Firma in Eigeninitiative eingeladen und werden aus rechtlicher Sicht auf einer Verkaufsparty nicht plötzlich von diesem überrumpelt.
Online-Ticketkauf ist nicht widerrufbar , egal ob die Eintrittskarten telefonisch oder per E-Mail bestellt wurden. Rücktritt und Widerruf sind hier ausgeschlossen (AG München, Urteil v. 02.11.05, 182 C 26144/05)
Es genügt nicht, wenn in einem Sternchenhinweis am Ende der Seite ein Hinweis auf eine zusätzliche Vorverkauffsgebühr vermerkt ist. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte erfolgreich geklagt (Urteil LG Hamburg v. 18.06.2009, 315 O 17/09)
Reisen, die per Telefon, Fax, E-Mail oder im Internet abgeschlossen werden, sind nicht widerrufbar
Für Kauferträge, die auf Messen abgeschlossen werden, gilt das 14tägige Widerrufsrecht nicht. Sie sind sofort rechtskräftig. Beim Kauf von Selbstbausätzen auf Messen kann man eventuell raus aus dem Vertrag, aber nur wenn der Aufbau zu kompliziert für Laien ist und er Käufer darüber nicht aufgeklärt wurde. In einem solchen Fall wenden Sie sich an Ihre Verbraucherzentrale.