Versandhandel: Messen, Verkaufspartys, Online-Ticketkauf

Verkaufspartys

Manch eine Freundin oder gute Bekannte wird von einer privaten Gastgeberin zu einer so genannten Verkaufsparty z. B. Tupper, Unterwäsche) eingeladen. Wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen berichtet, können Kunden, die ihre Bestellung gerne rückgängig machen möchten, wollen, können sie binnen zwei Wochen widerrufen. Über dieses Recht müssen Käufer bei Vertragsunterzeichnung schriftlich informiert werden. Die Frist beginnt erst dann, wenn Kunden die Information über ihr Widerrufsrecht tatsächlich erhalten haben.

Ein Widerruf ist jedoch nicht möglich, wenn die Ware nicht mehr als 40 Euro kostet sowie auf der Party sofort bezahlt und ausgehändigt wurde. Auch Gastgeber, die selbst etwas kaufen, können eine Bestellung nicht widerrufen. Denn sie haben den Verkäufer einer Firma in Eigeninitiative eingeladen und werden aus rechtlicher Sicht auf einer Verkaufsparty nicht plötzlich von diesem überrumpelt. Ab Juni 2014 gelten die verbraucherfreundlichen EU-Widerrufsregelungen.

Online-Ticketkauf ist nicht widerrufbar

Online-Ticketkauf ist nicht widerrufbar , egal ob die Eintrittskarten telefonisch oder per E-Mail bestellt wurden. Rücktritt und Widerruf sind hier ausgeschlossen (AG München, Urteil v. 02.11.05, 182 C 26144/05)

Zusatzkosten müssen beim Online-Ticketkauf transparent sein

Es genügt nicht, wenn in einem Sternchenhinweis am Ende der Seite ein Hinweis auf eine zusätzliche Vorverkaufsgebühr vermerkt ist. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte erfolgreich geklagt (Urteil LG Hamburg v. 18.06.2009, 315 O 17/09)

Übermittlungsentgelt für Tickets zum Selbstausdrucken ist unzulässig

Das Landgericht Bremen (Az.: 1-O-969/15) hat entschieden:
Für die elektronische Übermittlung einer Eintrittskarte zum Selbstausdrucken dürfen keine pauschalen „Servicegebühren“ in Höhe von 2,50 Euro verlangt werden. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen einen Online-Händler. Wie die Verbraucherzentrale mitteilte, habe das Gericht auch ein Entgelt in Höhe von 29,90 Euro für einen „Premiumversand inkl. Bearbeitungsgebühr“ für unzulässig gehalten.

Messen

Für Kauferträge, die auf Messen abgeschlossen werden, gilt das 14tägige Widerrufsrecht nicht. Sie sind sofort rechtskräftig.So hat auch das Landgericht Freiburg (Urteil Az.: 14 O 176/15) geurteilt. In dem Urteil wurde auf eine EU-Richtlinie verwiesen, derzufolge alle Räume, in denen die Firma ihr Gewerbe gewöhnlich oder ständig ausübt, als Geschäftsräume gelten. Das können auch Lastwagen, Markt- oder Messestände sein. Beim Kauf von Selbstbausätzen auf Messen kann man eventuell raus aus dem Vertrag, aber nur wenn der Aufbau zu kompliziert für Laien ist und er Käufer darüber nicht aufgeklärt wurde. In einem solchen Fall wenden Sie sich an Ihre Verbraucherzentrale.

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