Spendensammlungen können auch anderen Zwecken dienen. Hier kommt insbesondere die Tatvorbereitung für Wohnungseinbrüche, Trickdiebstähle oder Betrügereien in Betracht. Mehr
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Tierhilfe, Umweltschutz, Kreditkartenschutz, Hilfe für in Not geratene Kinder oder Jugendliche: Es gibt viele Gründe mitzuhelfen. Auskunft, ob eine Spendenorganisation seriös und förderungswürdig ist gibt... Mehr
Unterschreiben Sie auch keinen Vertrag, der Sie zu monatlichen Spenden oder sonstigen monatlichen Zahlungen verpflichtet. Aus solchen Verträgen kommen Sie kaum heraus. Mehr
Für den Regenwald spenden beim Bierkauf, Spenden für afrikanische Kinder beim Schokoladenkauf, Gummmibärchen für notleidende Kinder. Die Liste der Produkte mit Spendenanteilen ist lang. Mehr
Ein Sammlungsgesetz gibt es nur noch in Baden Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen. Mehr
Wer eine erlaubte Sammlung durchführt, muss einen vom Veranstalter ausgestellten Sammlerausweis bei sich haben. Der Sammlerausweis ist nur in Verbindung mit einem Personaldokument gültig Mehr
Lassen Sie sich nicht nötigen. Wie die Verbraucherzentrale Hamburg mitteilt, wurden Passanten in der Fußgängerzone mit Fotos von Folteropfern oder Tierquälerei drangsaliert. Mehr
Wer spendet, sollte nicht unbedacht Einzugsermächtigungen erteilen und am besten auch seine Kontonummer nicht preisgeben. Mehr
Bevor Sie Ihre Spende bei einer Bank in bar einzahlen, erkundigen Sie sich unbedingt vorher, ob die Einzahlung gebührenfrei ist. Mehr
Spenden aufs Konto oder in die Sammelbüchse ? Ist doch egal? Nicht unbedingt. (Bildquelle: news aktuell gmbh v. 01.12.10) Mehr
Bei großen Katastrophen hängen sich regelmäßig Trittbrettfahrer heran. Mehr
Spenden übers Internet sind nicht grundsätzlich unsicher. Vorsicht vor Spenden-Spam-Mails! Mehr
Haben Sie keine Sicherheitskette, Tür zu lassen, durch Spion schauen. Sprechen Sie durch die geschlossene Tür.
Spendensammlungen können auch anderen Zwecken dienen. Hier kommt insbesondere die Tatvorbereitung für Wohnungseinbrüche, Trickdiebstähle oder Betrügereien in Betracht. Auf diese Art und Weise könnten auch die Örtlichkeit, die Zeiten der An- und Abwesenheit der Hausbewohner und auch Hinweise auf das Alter der Hausbewohner ausgekundschaftet werden.
Die Polizei rät zur Vorsicht bei unangekündigten Hausbesuchen von Fremden. Sagen Sie den Fremden, sie sollen später noch einmal wiederkommen. Besprechen Sie sich mit Verwandten oder Bekannten. Wenden Sie sich an Ihre Polizeidienststelle oder wühlen sie den Notruf 110! Dort kann man gemeinsam mit Ihnen beratschlagen, was sich hinter dem Besuch verbergen könnte.
Wenn Sie an der Wohnungstür, auf der Straße oder per Brief um eine Spende gebeten werden, spenden Sie nicht vor lauter Mitleid spontan, geben Sie Ihr Geld wohl überlegt aus. Lassen Sie sich nicht drängen.
Bei Spendensammlungen an der Haustür unterschreiben Sie auf keinen Fall einen "Nachweis, dass der Sammler bei Ihnen war", schnell haben Sie dann einen Vertrag oder eine Einzugsermächtigung unterschrieben. Bei Verdacht auf Unregelmäßigkeiten verständigen Sie die örtliche Polizei.
Tierhilfe, Umweltschutz, Kreditkartenschutz, Hilfe für in Not geratene Kinder oder Jugendliche: Es gibt viele Gründe mitzuhelfen,
Auskunft, ob eine Spendenorganisation seriös und förderungswürdig ist gibt das
Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen
Bernadottestr. 94, 14195 Berlin
E-Mail: sozialinfo@dzi.de
Dieses Institut prüft und vergibt das "dzi-spendensiegel" außerdem werden Organisationen aufgelistet bei denen von spenden ausdrücklich abgeraten wird.
Das Sammeln von Geld für karitative Zwecke kann verboten werden, wenn ein großer Teil des Spendenaufkommens anderen als wohltätigen Zwecken zufließt. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz (Beschluss vom 20.09.2005, Az.: 12 B 10909/05.OVG).
Zu Spenden in Katastrophenfällen hält das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) wertvolle Tipps bereit und informiert über die Organisationen mit DZI Spenden-Siegel
Unterschreiben Sie auch keinen Vertrag, der Sie zu monatlichen Spenden oder sonstigen monatlichen Zahlungen verpflichtet. Fördermitgliedschaften für einen ausschließlich gemeinnützigen Zweck sind nicht widerrufbar, könnten aber fristgemäß meist zum Ablauf eines Jahres gekündigt werden . Das Haustür-Widerrufsrecht gilt hier nicht.
Womöglich haben die Vereine potenzielle Mitgliede mit unzutreffenden Aussagen über den Förderzweck in eine Mitgliedschaft gelockt. Wenden Sie sich in diesem Fall an Ihre örtliche Verbraucherzentrale. Unter Umständen kann diese den Vertrag anfechten oder über eine Kulanzregelung erreichen, dass Sie aus der Mitgliedschaft herauskommen.
Auch ein Zeitungsbonnement kann nur widerrufen werden, wenn es mehr als 200 € beträgt und länger als drei Monate läuft.
Immer wieder wird auch versucht, an der Haustür Mitgliedschaften für ihre Flugrettungsorganisationen zu verkaufen. Bekleidung, die den Anschein von Mitarbeitern eines Rettungsdienstes erzeugen sollen, aufgesucht und probiert, ins Haus oder die Wohnung zu kommen. Hier wird dann meistens versucht, Ängste in Bezug auf die Versorgung bei Unfällen und Krankheiten im Urlaub oder Ausland zu schüren und die Angesprochenen so zur Herausgabe ihrer Kontodaten zu bewegen, damit sie eine Mitgliedschaft in der Organisation abschließen.
Ob eine derartige Mitgliedschaft sinnvoll ist, darf zumindest angezweifelt werden, da für eine Versorgung im Inland die Krankenkassen ausreichend Schutz bieten. Für einen Rücktransport aus dem Ausland gibt es entsprechende Reiseversicherungen.
Für den Regenwald spenden beim Bierkauf, Spenden für afrikanische Kinder beim Schokoladenkauf, Gummmibärchen für notleidende Kinder. Die Liste der Produkte mit Spendenanteilen ist lang. Doch wieviel spenden die Firmen von Ihrem Geld tatsächlich? Wieviel kommt dann noch bei den Notleidenden an? Eine Spendenwerbung solle kein Grund für den Kauf eines so beworbenen Produktes sein.
Wird beim Verkauf von Waren, Dienstleistungen mit dem Hinweis auf Unterstützung für soziale Einrichtungen geworben, sollten Sie die angebotenen Preise genau prüfen und verbindliche Informationen zu den tatsächlich geleisteten Unterstützungszahlungen einholen. Verbraucher sollten sehr aufmerksam überprüfen, ob ihre Spenden auch tatsächlich in vollem Umfang die gewünschte Organisation erreichen.
Professionelle Kleider- und Schuhsammlungen,
Es gibt professionelle Kleider- und Schuhsammlungen, die den Eindruck vermitteln, es handele sich um karitative Sammlungen. Der Erlös aus dieser Altkleidersammlung dkommt angeblich dem Verein zu Gute.. Tatsächlich wird die Altkleidersammlung von einem gewerblichen Verwerter durchgeführt, der dem Verein lediglich monatlich eine Unterstützung zukommen lässt.
Worauf man beim Kauf von Blinden-und-Behindertenware achten sollte, zeigt eine Broschüre (PDF-Datei) des Deutschen Zentralinsitutes für soziale Fragen, DZI.
Ein Sammlungsgesetz gibt es nur noch in Baden Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen. In den anderen Bundesländern kann ohne Anmeldung oder behördliche Genehmigung, selbst in unverplombten Dosen gesammelt werden. Damit besteht dort kein Schutz vor Missbrauch.
In Bundesländern ohne Sammlungsgesetz dürfen die Behörden Sammlungen nur noch bei Verdacht auf Unregelmäßigkeiten überprüfen.
Wer eine erlaubte Sammlung durchführt, muss einen vom Veranstalter ausgestellten Sammlerausweis bei sich haben. Der Sammlerausweis ist nur in Verbindung mit einem Personaldokument gültig
Wenn Sie spenden wollen, lassen Sie sich den Sammelausweis oder die Sammelgenehmigung der Ordnungsbehörde zeigen. Sie enthält Geltungsbereich, Geltungsdauer, Sammlungsart und -zweck sowie gegebenenfalls erteilte Auflagen. Die Personen, die eine solche genehmigte Sammlung durchführen, müssen im Besitz eines vom Veranstalter ausgestellten Sammlerausweises sein, der zwar nicht an eine bestimmte Form gebunden ist, jedoch folgendes enthalten muss:
Achten Sie auf die Verplombung der Sammelbüchsen. Seien Sie besonders misstrauisch, wenn vehement mit der Mitleidsmasche geworben wird.
Lassen Sie sich nicht nötigen. Wie die Verbraucherzentrale Hamburg mitteilt, wurden Passanten in der Fußgängerzone mit Fotos von Folteropfern oder Tierquälerei drangsaliert. So wurde der Menschenrechtsverein für Migranten, der angeblich Folteropfer im Iran unterstützt, von der EU als Terrororganisation eingestuft.
Wenn Sie Zweifel haben, spenden Sie nicht. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen.
Trickdiebe mit Spendenliste
Trickdiebinnen bitten, besonders oft in der Weihnachtszeit, auf der Straße um eine Spende. Wenn der Geldbeutel geöffnet wird, nutzten die Betrügerinnen die Chance und lassen aus dem Portmonee Scheine mitgehen.
Gern wird nach dem Bankbesuch um eine Spende gebeten. Die Spenderliste dient zur Ablenkung und Abdeckung der Geldbörse. Wie bei Geldwecheltrick und beim Stadtplantrick sind die Diebe/Diebinnen äußerst fingerfertig und der Diebstahl wird oft erst später bemerkt.
Halten Sie körperlichen Abstand zum Spendensammler
Trickdiebe umarmen oder küssen Sie sogar dankbar nach einer Spende, dabei werden die Geldscheine aus dem Portemonnaie gezogen oder die ganze Geldbörse gestohlen. Ausländische Banden sind auf diesen Trick spezialisiert. Gern wird mit der Taubstummenmasche gearbeitet.
Betrüger halten sich auch gezielt auf Großparkplätzen von Supermärkten etc. und auch direkt im Geschäft auf und geben sich dort als Taubstumme aus. Sie führen Schreibkarten mit sich und bitten Passanten/Kunden mit Hilfe eines vorgezeigten Schriftstückes um eine Spende für Taubstumme und andere behinderte Menschen. Zum Teil greifen die "Sammler" dabei selbst in den Geldbeutel und entwenden Geldscheine.
Die Polizei rät, sich vor einer Barspende auf der Straße, einen gültigen Personalausweis und/oder einen Mitgliedsausweis der jeweiligen Organisation zeigen zu lassen, für die gespendet werden soll.
Ferner sollte man das eigene Portemonnaie nicht aus den Augen zu lassen.
Bei Einschüchterung durch die Sammler andere Passanten um Hilfe bitten. Haben Sie einen Anbahnungsversuch erlebt oder beobachtet, sofort die Polizei unter 110 anrufen.
Wer spendet, sollte nicht unbedacht Einzugsermächtigungen erteilen und am besten auch seine Kontonummer nicht preisgeben. Eine Spende per Überweisung lindert auch Not! Wenn Sie Geld spenden wollen, ist das kein Grund, den Spendensammler in die Wohnung zu lassen.
Wenn man trotzdem kleine Beträge an viele Organisationen spenden will, empfiehlt sich wenn möglich, die Spende per SMS, da mit dieser Methode ein hoher Anteil bei der jeweiligen Organisation ankommt, und die Verwaltungskosten meist vom SMS-Betreiber übernommen werden.
Sie bekommen als ehemaliger Spender von der Spendenorganisation 1 Cent auf Ihr Konto überwiesen, im Verwendungszweck: "Bitte um Rückruf, bitte melden".
Dieses Verfahren wenden manche Spendenorganisationen bei ehemaligen Spendern an, die keine Adresse hinterlassen hatten. Nun wird versucht, die Anschriften zu erfahren, Sie können dann mit jeder Menge Werbung rechnen. Soll diese Organisationen das Spendensiegel aberkannt werden? Datenschützer halten das Verfahren für rechtswidrig. Kontoverbindungsdaten dürfen nicht für Werbezwecke genutzt werden.
Die Verbraucherzentrale NRW rät: Wer 1-Cent-Eingänge auf dem Kontoauszug findet, sollte auf Rückruf-Bitten von Spendensammlern erst gar nicht reagieren
Quelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen v. 14.07.11
Bevor Sie Ihre Spende bei einer Bank in bar einzahlen, erkundigen Sie sich unbedingt vorher, ob die Einzahlung gebührenfrei ist. Es gibt Banken, die dafür tatsächlich eine Einzahlungsgebühr verlangen, anstatt in diesem Fall großzügig darauf zu verzichten. Schließlich gehören die Banken ja nicht zu den Ärmsten des Staates.
Spenden aufs Konto oder in die Sammelbüchse ?
Ist doch egal? Nicht unbedingt. Wer unsicher ist, ob es sich um eine seriöse Sammlung handelt, sollte zu Hause in Ruhe recherchieren und nicht übereilt spenden.
Unter Umständen kann die Spende mit einer persönlichen Steuerersparnis einhergehen.
Bei großen Katastrophen und auch bei politischen Umstürzen hängen sich regelmäßig Trittbrettfahrer heran. Damit sind Organisationen gemeint, bei denen ein Großteil der Spenden in der Verwaltung versickert oder zur privaten Bereicherung missbraucht werden.
Spenden übers Internet sind nicht grundsätzlich unsicher.
Vorsicht vor Spenden-Spam-Mails!
Man muß halt nur sehr vorsichtig sein: Wenn Sie unaufgefordert E-Mails bekommen, dann ist es Betrug. Öffnen Sie diese Mails nicht und klicken Sie schon gar nicht auf Links von Wohltätigkeitsorganisationen. Wenn sie diesen Organisationen Geld spenden wollen, tippen sie die Adressen extra ein, damit Sie nicht auf eine gefälschte Seite gelangen.
Helpdirect.org gibt einen Überblick zu weltweiten Hilfsprojekten. Betterplace.org ist ein soziales Netzwerk für Spender. Bei beiden sind Onlinespenden möglich.