Wie die IT-News-Seite Computerbetrug [http://www.computerbetrug.de] meldet, versuchen Betrüger derzeit, Verbraucher ueber dubiose Inkassoschreiben abzuzocken. Per Post werden Mahnungen im Namen der Media Inkassomanagement AG versendet. Der Empfänger wird aufgefordert 107,90 Euro zu zahlen, da er sich angeblich telefonisch bei Diensten wie "TOP 200 Gewinnspiele und Millionenrente" oder "Die Gewinnboerse" der Firma DEM Marketing angemeldet habe. Bei Nichtzahlung droht das Inkassobuero unter anderem mit Mahnbescheid und Zwangsvollstreckung.
Empfänger des Schreibens sollten dieses ignorieren und den Betrag keinesfalls zahlen. Mehr Infos zum Thema Kostenfallen gibt es auf der BSI-FUER-BUERGER-Seite www.bsi-fuer-buerger.de
Quelle: www.buerger-cert.de Newsletter Sicher Informiert v. 12.05.10
Die saarländische Polizei und Landesinstitut für Präventives Handeln (LPH) warnen vor falschen Mahnungen der Firma "Spiragema".
Insbesondere ältere Menschen sollten sich vor gefälschten Mahnungen des "Spiragema Nahrungsergänzungsmittel Versandhandels" aus Eppstein. Es handelt sich um angebliche zweite Mahnungen in Höhe von rund 50 Euro. Das Konto wird bei der Volksbank Main-Taunus eG angegeben.
Seit einigen Tagen sind dem Landesinstitut für Präventives Handeln (LPH) des Präventionsministeriums zwei derartige Fälle bekannt geworden. Mit weiteren Fällen ist zu rechnen.
Demnach erlangen die Täter die Personendaten weitestgehend aus den Todesanzeigen der örtlichen Tageszeitung. In beiden Fällen sind die Betroffenen ältere Damen, die kurz zuvor verstorben waren. Polizeiliche Ermittlungen haben ergeben, dass die Firma "Spiragema" unter der angegebenen Adresse nicht existiert. Es liegt der Verdacht des versuchten Betruges nahe. Strafanzeige bei der Polizei wurde erstattet, die Verbraucherzentrale des Saarlandes ist informiert.
Auch die Polizei warnt vor die Polizeidirektion Werra-Meißner warnt vor gefälschten Mahnungen der Firma "Spiragema Nahrungsergänzungsmittel Versandhandel" aus 65817 Eppstein.
Bei weiteren Fällen wird Bürgern geraten, dringend die örtlichen Polizeidienststellen zu kontaktieren.
Quelle: www.sol.de v.06.05.10, Polizei Saarland v. 06.05.10, news aktuell gmbh v. 12.05.10
Erneut hat die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Anlass, vor Kostenfallen im Internet zu warnen. Derzeit erhält sie massenweise Anfragen und Beschwerden zur Internetseite www.outlets.de. Auf der Suche nach Schnäppchen im Internet landet man leicht auf dieser Seite. Ein Kostenhinweis ist nicht auf den ersten Blick zu erkennen. Wer auf der Seite seine Daten eingibt, erhält wenig später eine Rechnung über 96 Euro für das erste Jahr. Wird diese nicht bezahlt, folgen Mahnungen und Anwaltsschreiben..
"Bleiben Sie hart und zahlen Sie auf keinen Fall", rät Barbara Steinhöfel, Referentin für Telekommunikation und Medien von der Verbraucherzentrale. "Lassen Sie sich auch durch Mahnungen und Anwaltsschreiben nicht einschüchtern. Weisen Sie die Zahlungsaufforderun-gen des Anbieters mit der Begründung zurück, dass kein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen ist. Mit diesen Geschäftspraktiken zieht der Betreiber der Seite alle Register, um Internetnutzern ungerechtfertigt Geld aus der Tasche zu ziehen,
Ein Urteil des Amtgerichts Leipzig stützt den Rat der Verbraucherzentrale. In der Urteilsbegründung heißt es: "Wer auf der Seite outlets.de seine Daten einträgt, schließt damit keinen wirksamen kostenpflichti-gen Vertrag ab - und muss folglich auch nichts bezahlen". Auf outlets.de sei die Preisangabe rechts im Fließtext platziert, stellte das Gericht fest. Das aber sei eine Stelle, an der ein Besucher der Seite nicht mit einer Preisangabe rechnen müsse. "Der am rechten Rand unauffällig im Fließtext platzierte Hinweis auf die Kostenpflicht wird in der Regel nicht zur Kenntnis genommen". (Amtsgericht Leipzig, Beschluss v. 03.02.2010 - Az. 118 C 10105/09)
Wer in eine solche Vertragsfalle getappt ist, kann sich unter www.vz-rlp.de/muster Musterschreiben herunterladen, um diesen Forderungen zu widersprechen. Auch die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale stehen mit Rat und Unterstützung zur Verfügung.
Quelle: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz v.29.04
Betrug mit SMS-Vertrag - LKA warnt vor neuer Abzockmasche.
Mit einer neuen Betrugsmasche versuchen derzeit Straftäter Handynutzer um ihr Geld zu bringen.
In Bayern wurden seit Anfang April bereits sieben Fälle bekannt, bei denen nichts ahnende Benutzer von Mobiltelefonen eine SMS erhielten, in der ihnen ein angeblicher Bekannter seine neue Handynummer mitteilte.
Wenn die Opfer dann diese Nummer anrufen oder zurückschreiben, erhalten sie umgehend eine Rechnung aus London, in der die Zahlung von 79 Euro gefordert wird. Angeblich hätten sie an einem Erotik-Chat teilgenommen.
Bisher zeigten Geschädigte aus Nürnberg, München und den Landkreisen Freyung-Grafenau, Weiden, Bad Kissingen, Weißenburg-Gunzenhausen und Kulmbach diese Vorgehensweise bei der Polizei an.
Jedoch ist davon auszugehen, dass viel mehr Handynutzer diese SMS bekamen und möglicherweise sogar bezahlten.
Gegen die Verantwortlichen der Rechnung stellenden Firma laufen nun die Ermittlungen.
Quelle: Polizeipresse Bayern v.04.03.10
Seit einiger Zeit erhalten etliche Haushalte Mahnungen der Firma acoreus AG aus Düsseldorf über nicht bezahlte Telefonkosten für Call-by-Call-Gespräche. Die Forderungen liegen teilweise mehrere Jahre zurück und sind für die Betroffenen oft nicht nachvollziehbar. Während die angemahnten Telefonkosten in der Regel häufig bis zu 10 Euro betragen, liegen die Inkassokosten zwischen 30 und 45 Euro.
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen empfiehlt den Betroffenen zu prüfen, ob die Forderung überhaupt besteht und ob sie eventuell bereits verjährt ist.
Quelle: Verbraucherzentrale Niedersachsen v. 01.04.10
Das Landgericht Darmstadt (Urteil vom 31.05.2010, Az.: 20 O 95/10) hat den Anbieter verurteilt, es zu unterlassen, die Tarife für Call-by-Call Dienstleistungen um mehr als das 10fache zu erhöhen, ohne die Verbraucher bei Beginn des Telefonats über den erhöhten Preis zu informieren. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät Betroffenen, sich gegen die hohen Forderungen des Anbieters PM2 zu wehren und sich beraten zu lassen.
"Gestützt durch das vorliegende Landesgerichtsurteil sollten betroffene Verbraucher den überhöhten Forderungen unbedingt widersprechen", empfiehlt Karin Goldbeck, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Nur mit dem schriftlichen Bestreiten verhindert man außerdem, dass das Inkassobüro seine vermeintliche Forderung an eine Auskunftei, zum Beispiel arvato infoscore GmbH oder SCHUFA, melden darf.
Quelle: Verbraucherzentrale Niedersachsen v. 02.08.10
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen berichtet am 13.01.11:
"Vielen ist er seit Jahren bekannt: Olaf Tank hat Tausende von Verbrauchern mit Klageandrohungen überzogen, wenn diese nicht bereit waren, unberechtigte Forderungen zu begleichen, u. a. für die Firma Content Service Ltd. (opendownload.de). Nun hat er seine Kanzlei aufgegeben, nachdem die Sparkasse Osnabrück ihm im vergangenen Jahr eine Kontoeröffnung verweigerte und der Druck der Strafanzeigen zu groß geworden war. Internetgauner und Abmahnanwälte könnten künftig schlechtere Karten haben, denn auch die Justiz (Oberlandesgericht Frankfurt) bewertet dieses Geschäftsgebaren aktuell als gewerbsmäßigen Betrug."
Schon SAT 1 hat vor diesem Rechtsanwalt gewarnt.
Zur Zeit verschickt er Mahnungen über 138,00 Euro wegen einer Forderung im Zusammenhang mit einem Dienstleistungsvertrag. überweisen Sie nichts!.
Auf Grund sich häufender Beschwerden über Internetangebote der Firma Antassia GmbH, z. B. www.top-of-software.de , sieht sich die Verbraucherzentrale Brandenburg veranlasst zu informieren, dass die Firma durch den Dachverband, Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), bereits abgemahnt wurde. Die Firma wurde aufgefordert es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr Verbrauchern im Internet das Herunterladen von Software anzubieten, ohne den Preis deutlich erkennbar zu machen. Ferner wurde die bestehende Vorleistungsklausel - 12 Monate im Voraus zu bezahlen - beanstandet.
Da das Unternehmen keine Unterlassungserklärung abgegeben hat, ist derzeit ein Klageverfahren am Landgericht Mainz, Aktenzeichen 4 O 229/10 anhängig.
Betroffene, die jetzt eine Rechnung der Antassia GmbH oder Mahnungen von Inkassobüros erhalten, sollten die Berechtigung der Forderung genau prüfen, bevor sie Zahlungen leisten. Im Zweifel sollten sie sich rechtlichen Rat bei der Verbraucherzentrale oder einem Rechtsanwalt einholen.
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg v. 26.08.10
Verbraucher hatten auf der Seite nach kostenlosen Programmen wie "OpenOffice", "Adobe Flash Player" oder nach Virenschutzprogrammen gesucht. Nach mehreren Klicks kamen sie zu einer Anmeldeseite. Neben einer Eingabemaske für persönliche Daten fand sich dort ein kaum erkennbarer Hinweis auf Kosten in Höhe von 96 Euro und eine Laufzeit von einem Jahr. In der Annahme, die geforderten Daten seien lediglich für den bekanntermaßen kostenlosen Download der Software nötig, haben die meisten diese Klausel übersehen. Besonders dreist: Die Rechnung und auch die Mahnung kommen per E-Mail. Der Versuch einer Antwortmail scheitert.
Wer in eine solche Vertragsfalle getappt ist, kann sich unter Musterschreiben herunterladen, um diesen Forderungen zu widersprechen. Auch die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale stehen mit Rat und Unterstützung zur Verfügung.
Quelle: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz v. 22.02.10
Zahlreiche Verbraucher, die im Internet auf opendownload.de Gratis-Software wie etwa Mozilla Firefox, Open Office oder Acrobat Reader zum Download suchten, wurden in die Falle gelockt. Eine Rechnung für eine Registrierung und ein zugleich abgeschlossenes zweijähriges Abonnement war die Folge. Der Anbieter lässt offensichtlich nichts unversucht, um Verbraucher zur Zahlung zu bewegen.
Derzeit berichten Betroffene, dass sie Rechnungen über 96 Euro für ein zweites Vertragsjahr erhalten. So wird behauptet, durch eine Begleichung der Rechnung aus dem ersten Vertragsjahr sei die Forderung anerkannt und fällig. Das Amtsgericht Düsseldorf habe dies in einem Fall entschieden.
Von dieser Behauptung sollten sich Verbraucher keineswegs beeindrucken lassen, so die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Haben Verbraucher aus Angst oder Unkenntnis die erste Rechnung bezahlt, stellt dies keineswegs ein Anerkenntnis mit der Folge dar, dass ein Widerruf oder eine Anfechtung des Vertrages nicht mehr möglich ist.
Der Rat der Verbraucherzentrale lautet: Nicht zahlen!
Wenn es sich um einen Internetabzocker handelt, kann man die Forderungen und die in E-Mails und Briefen enthaltenen Drohungen ignorieren. Sicherheitshalber kann man mit Hilfe eines Musterbriefes, den alle Verbraucherzentralen bereit halten, die unberechtigten Forderungen zurückweisen. Auch von anschließenden Mahnungen, Inkasso-Schreiben, Forderungen von Rechtsanwälten oder Drohungen mit Schufa-Einträgen sollten sich Verbraucher nicht einschüchtern lassen. Reagieren müsste man erst, wenn ein Mahnbescheid vom Gericht zugestellt wird.
Ein Musterbrief zum Widerspruch steht bei derVerbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V zum Download bereit.
Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V v. 09.02.10
Betrüger melden sich telefonisch, angeblich sei ein unzustellbarer Brief hinterlegt. Die Zustellung der Post könne erst erfolgen, wenn die korrekten Adressdaten vorliegen. Gibt man die Daten heraus, erhält man wenig später einen Brief von einer Firma aus Tschechien. mit einer Rechnung für die Nutzung einer Telefonserviceleistung in Höhe von knapp 100 Euro.
Prüfen Sie dubiose Forderungen ganz genau und schalten Sie im Zweifelsfall die Polizei ein.
Quelle: www.nordkurier.de v. 11.02.10
Opendownload.de hatte schon einmal eine Schlappe vor Gericht erlitten
Nun muss opendownload.de einem Nutzer Schadenersatz zahlen. Dieser hatte vor Gericht die Kosten eingeklagt, die ihm durch die Einschaltung seines Anwalts zur Abwehr der Forderungen entstanden waren. Nach dem Amtsgericht Mannheim gaben auch die Richter des Landgerichts dem Kläger mit Urteil vom 14. Januar 2010 in zweiter Instanz Recht (Az. 10 S 53/09) Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.
Der Kläger davon ausgehen können, dass das Angebot kostenlos sei. Dies ergebe sich aus der Aufmachung der Seite, bei der zunächst kein Hinweis auf Kosten vorhanden sei. Zudem handele es sich bei der angebotenen Software um Programme, die anderweitig legal kostenfrei heruntergeladen werden können. Der Nutzer werde auch auf der Anmeldeseite "nicht ohne Weiteres" über die entstehenden Kosten informiert.Weitere Informationen finden Sie bei www.heise.de.
Quelle: www.heise.de v. 27.01.10
Unzählige Mahnschreiben hat in diesen Tagen die Firma Proinkasso GmbH aus Neu-Isenburg nach Mecklenburg- Vorpommern versandt. Das Inkassobüro gibt vor, für einen Gewinnspieleintrag im Auftrag von "Tipp House" eine offene Forderung einzuziehen. Zu zahlen seien 138,61 Euro, die innerhalb der nächsten sieben Tage zu überweisen sind.
In anderen Schreiben heisst es, man sei im Auftrag des Gewinnspieleintragungsdienstes Lottowinn24.com sei als Inkassobüro bevollmächtigt, für eine Anmeldung zu diesem Gewinnspieldienst eine offene Forderung in Höhe von 131,09 Euro einzuziehen.
Für den Fall der Nichtzahlung werden eine Reihe von Maßnahmen, wie beispielsweise Mahnbescheid, Zwangsvollstreckung, Pfändung der Bezüge, Bankguthaben und Eintragung in entsprechende Schuldnerverzeichnisse angedroht.
Zahlreiche Verbraucher sind verärgert, da sie zum einen weder die Rechnung noch deren Anspruchsgrundlage kennen und zum anderen auch verunsichert angesichts der dreisten Drohungen. Inkassobüro klingt nach Ärger und nach hohen Kosten und viele fühlen sich daher genötigt zu zahlen. Verbraucherschützer Joachim Geburtig erklärt dazu:
Weitere Informationen zu Forderungsabwehr erhalten Sie in den Beratungsstellen des Landes.
Quelle: Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern e.V. v. 18.01.10 und Polizeipresse Bayern v. 21.01.10
Proinkasso gehört wegen seiner unseriösen Geschäftspraktiken nicht mehr dem Bund deutscher Inkassounternehmn an.
Inzwischen geht auch die Staatsanwaltschaft in Hannover gegen die Firma vor. Sie hat das von eingeschüchterten Adressaten eingezahlte Geld auf dem Proinkasso-Konto beschlagnahmt. Allerdings bekommen die Betrogenen ihr Gelld nich automatisch zurück, sie müssen es im Zivilprozess einklagen.
Bei der Verbraucherzentrale Berlin hatten zahlreiche Verbraucher über die telefonische Belästigung der Ascor Media Ltd. beschwert. Inzwischen liegen über 400 Beschwerden vor. Nachdem die Abmahnung mit der Aufforderung, eine Unterlassungsverpflichtung abzugeben, von der Firma abgelehnt worden war, hat die Verbraucherzentrale eine einstweilige Verfügung bei dem Landgericht Berlin erwirkt, die jetzt endlich in der Hielscherstraße 25, 13158 Berlin, zugestellt werden konnte.
Die Firma gibt in ihren Briefen falsche Adressen an, so dass nicht nur der Gerichtsvollzieher, sondern auch die Verbraucher ihre liebe Not haben, sie Die Verbraucherzentrale hat erhebliche Zweifel, dass die Firma entsprechende Forschungsaufträge hat und die Produkte zur Verfügung stellen kann und will. Es widerspräche allen ihren Erfahrungen, und keiner der Beschwerdeführer hat je ein Gerät gesehen, dafür aber Rechnungen und Mahnungen
Die Verbraucherzentrale rät allen Betroffenen zum Widerruf und zur Strafanzeige, denn es besteht der Verdacht des Betruges. Außerdem bittet sie, ihr unerwünschte Anrufe, die ab jetzt erfolgen, postalisch oder unter telefonwerbung@vz-bln.de mitzuteilen. Darüber hinaus steht den Betroffenen die telefonische oder persönliche Rechtsberatung der Verbraucherzentrale zur Verfügung.
Quelle: Verbraucherzentrale Berlin v. 26.02.10
In mehreren Beratungsstellen der Verbraucherzentrale beschweren sich derzeit Brandenburger über die "Forschungsgruppe ProFana", die mit unzulässigen Werbeanrufen Teilnehmer für angeblich kostenlose Produkttests wirbt und später Rechnungen für Produkte einfordert.
"Verlangt ein Unternehmen Zahlungen und beruft sich dabei auf einen angeblichen Vertrag, der durch einen unzulässigen Werbeanruf zustande gekommen sei, sollten Betroffene diesen vorsorglich widerrufen und rechtlichen Rat einholen", empfiehlt Verbraucherschützer Norbert Richter.
Hinter ProFana steht die angeblich in Templin ansässige Firma Ascor Media Ltd., die telefonisch Teilnehmer für angeblich kostenlose zweiwöchige Produkttests wirbt. Übereinstimmend berichten die Betroffenen, dass sie bei einem Werbeanruf lediglich der Zusendung von Informationsmaterialien zugestimmt hatten. Per Post kam dann jedoch eine dreiseitige Vertragsbestätigung mit verstecktem Preishinweis ins Haus.
Nach weiteren zirka 14 Tagen wurde dann nicht etwa - wie angekündigt - ein Produkt zum Testen von Qualität und Alltagstauglichkeit übersandt, sondern zunächst per Rechnung eine "Teilnahmegebühr" von 84 Euro für drei Monate eingefordert: Vor Begleichen dieser Forderung könnten leider keine Testprodukte zur Verfügung gestellt werden. Mit einer späteren Mahnung wurden weitere zehn Euro Bearbeitungsgebühr verlangt.
Recherchen der Verbraucherzentrale ergaben, dass in Templin nicht einmal ein Briefkasten der Firma existiert; die Post wird scheinbar nach Berlin weitergeleitet. Nähere Auskünfte zur Firma konnte das zuständige Gewerbeamt nicht geben.
Vor wenigen Tagen mahnte deshalb bereits die Verbraucherzentrale Berlin das Unternehmen ab, weil Verbraucher in Größenordnungen ohne vorherige Einwilligung und damit rechtswidrig zu Werbezwecken angerufen worden waren.
Individuellen Rat erhalten Betroffene in den Verbraucherberatungsstellen - Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 Ct/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend) - sowie am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 jeden Mo bis Fr von 9 bis 18 Uhr (1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend).
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg v. 15.01.10
Das Schreiben ist optisch simpel, aber dennoch beeindruckend. Die Julich Europa Inkasso S.L. versendet Zahlungsaufforderungen an Verbraucher, die einen Vertrag mit der Firma Procom abgeschlossen und nicht von ihrem 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch gemacht haben sollen. Eine letzte Zahlungsmöglichkeit wird eingeräumt, ansonsten mit der Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens, einem Gerichtsvollzieher und einer Kontopfändung gedroht.
Anbei ist ein bereits ausgefüllter Überweisungsträger. Der Betrag soll per SEPA-Überweisung auf ein Konto in Spanien gezahlt werden. Das Mahnschreiben - offensichtlich aus Berlin versandt - weist nur eine Adresse in Spanien auf, obwohl das Inkassobüro nicht nur in Berlin, sondern auch in Frankfurt, London und Las Palmas ansässig sein soll.
Da stellen sich natürlich Fragen, die Verbraucher in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale vorsprechen lassen. Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. rät, bei Erhalt derartiger Schreiben auf keinen Fall Zahlungen zu leisten. Julich Inkasso weist in diesen Schreiben in keinster Weise eine Berechtigung zum Forderungseinzug nach.
Darüber hinaus bleibt im Unklaren, welchen Vertrag der Betroffene mit der benannten Firma abgeschlossen haben soll. Sich hier mit einem Inkassobüro mit einer Adresse in Las Palmas auseinander zu setzen, obwohl angeblich auch zwei deutsche Niederlassungen existieren, ist nicht anzuraten.
Bei einer fehlenden vertraglichen oder sonstigen Anspruchsgrundlage muss der Verbraucher bei einem derartigen Schreiben nicht reagieren und keinesfalls Zahlungen leisten.
Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt v. 17.12.09
Die Polizei Zweibrücken hat zum wiederholten Mal ein Strafanzeige wegen Verdachts des Betruges aufgenommen. Nach Aussage des Anzeigers wurde per Rechnung vom 16.11.09, von einer Firma "Primera Factura", Düsseldorf, von einem bereits 2007 verstorbenen Mann, 72,00 Euro, die bei der Nutzung einer Sexhotline im November 2009 angefallen sein sollen, von den Angehörigen gefordert.
Die Polizei weist darauf hin, in solchen Fällen zunächst sicher zu stellen, dass vom genannten Anschluss die in Frage kommende Telefonnummer/Hotline nicht angerufen wurde (EVN=Einzelverbindungsnachweis überprüfen). Fristgerecht Widerspruch einlegen (schriftlich), sich im Internet über die besagte Firma zu informieren und auch auf den einschlägigen Internetseiten der Verbraucherzentrale nachzuschauen. Hier werden auch Musterbriefe vorgehalten, die heruntergeladen werden können.
Die Urheber und Abschöpfer bei solchen Geschäften sitzen erfahrungsgemäß im Ausland und agieren von dort aus. Auf einer Internetseite der Europäischen Verbraucherzentrale wird ausdrücklich vor dieser Firma gewarnt.
Quelle: Polizeipresse Pirmasens v. 10.12.09
Die Betreiber der Webplattform nachbarschaft24.net versuchen, Menschen, die bereits einmal Opfer ihrer betrügerischen Absichten geworden waren, erneut zur Zahlung angeblicher Abonnement-Gebuehren zu bewegen.
Der Hintergrund: nachbarschaft24.net hatte 2007 Nutzer mit Hilfe von Spam-Mails dazu gebracht, einen angeblichen Abo-Vertrag abzuschliessen, der keine Gegenleistungen enthielt. Die Betroffenen erhielten eine Mail, behauptet wurde darin ein Nachbar hätte eine wichtige Nachricht oder Einladung geschickt. Um diese Nachricht abzurufen, sollte der Verbraucher auf der Internetseite nachbarschaft24.net seine Daten eingeben. Anschließend könne man die wichtige Nachricht abrufen.
2008 hatte ein Berliner Amtsgericht die Opfer von jeglicher Zahlungspflicht freigestellt. Nun wird im Internet mit Werbeanzeigen oder Pressemitteilungen erneut versucht, Zahlungsdruck aufzubauen - völlig zu Unrecht.
Quelle: Newsletter Sicher informiert (www.buerger-cert.de) v.10.12.09
Der Rat der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt: Nicht zahlen und von den Drohungen nicht einschüchtern lassen.
Über die TRC Telemedia und ihr dubioses Geschäftsgebaren hat die Verbraucherzentrale bereits mehrfach berichtet. Inhaltlich hat sich an der Abzockmasche zwar nichts geändert, jedoch haben die Betreiber nach Kenntnis der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein zum vierten Mal in diesem Jahr den Namen geändert. Hier die bekannten Namen in chronologischer Reihenfolge:
TRC Telemedia AG
MB Direct Phone Ltd
Roxborough Management Inc.
Pepper United S.R.O.
Zusätzlich jetzt mit dreisten Drohungen mit Gerichtsverfahren "negativen Einträgen" und weiteren Maßnahmen.
Alles was die Verbraucherzentrale über diese Firmen bislang berichtet hat, finden Sie bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein
Quelle: Verbraucherzentrale Schleswig Holstein v. 19.11.09
Bereits am 11.11.10 erhielt eine Neuruppinerin ein Mahnschreiben der Firma "acoreus AG" über einen Betrag von rund vier Euro, obwohl die Frau in keinem Fall Leistungen der Firma beansprucht hatte. Am 06.12.10 erhielt sie eine Mahnung über 25,06 Euro. Die 51-Jährige erkundigte sich im Internet über die Firma und las dabei mehrfach in verschiedenen Foren, dass die Firma wegen ähnlichen Fällen (unberechtigte Geldforderungen) bekannt ist und zur Anzeigenerstattung geraten wird. Am 07.12.10 erstattete sie daraufhin Strafanzeige bei der Polizei. Die Kriminalpolizei ermittelt.
Quelle: Polizeipresse Brandenburg v. 08.12.10
Zahlreiche Haushalte erhalten derzeit Mahnungen der Firma acoreus aus Düsseldorf. Angemahnt werden Kleinstforderungen aus Telefonrechnungen aus den Jahren 2003 bis 2006. Die Forderungen sind für die Betroffenen oft nicht nachvollziehbar..
Während die angemahnten Telefonkosten wenige Euro betragen, liegen die Inkassokosten zwischen 30 und 40 Euro. Zu beachten: Forderungen aus den Jahren 2005 und davor sind inzwischen verjährt und müssen nicht mehr beglichen werden. Um sich jedoch auf die Verjährung berufen zu können, müssen die Betroffenen tätig werden. Im Juristen-Deutsch heißt dies: Geltendmachung der Einrede der Verjährung.
Sollte der Verbraucher sich also auf Verjährung berufen können, so kann er hierzu das Musterschreiben der Verbraucherzentrale nutzen. Forderungen aus dem Jahr 2006 verjähren dagegen erst mit Ablauf diesen Jahres, also am 31.12.2009, wenn der Anbieter bis dahin keinen gerichtlichen Mahnbescheid beantragt oder Klage erhebt. Sollte die Forderung nicht verjährt sein, empfiehlt es sich zu prüfen, woraus sich die Forderung überhaupt ergibt..
Die häufigste Ursache wird sein, dass Verbraucher eine Rechnung der Deutschen Telekom nicht vollständig oder nicht rechtzeitig bezahlt haben. Bei den von acoreus angemahnten Beträgen handelt es sich um Forderungen, die in der monatlichen Telefonrechnung unter der Position "Beträge anderer Anbieter" abgerechnet werden.
Wer seine Telefonrechnung nicht rechtzeitig bezahlt, erhält von der Telekom eine Mahnung, auf dieser erscheinen dann aber nur noch die Telekom-Forderungen. Wer das aber übersieht und nur den von der Telekom angemahnten Betrag zahlt, bleibt die berechtigten Beträge gegenüber Drittanbietern schuldig. Betroffene sollten anhand der Kontoauszüge die gezahlten Beträge überprüfen.
Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt v. 03.11.09
Anfang November erreichten einige Bürger der Gemeinde Eggenstein - Leopoldshafen vom "Bundesverband für Leitungs und Rohrerneuerungen" Rechnungen in Hööhe von 47,54 Euro als "pauschale Kostenbeteiligung" für die Erneuerung unterirdischer Rohrsysteme.
Die Firma mit Sitz in Berlin erweckt in ihrem Anschreiben unter Verwendung eines Bundesadlers und der Angabe einer "BWV-Nummer" den Anschein einer ? nicht existenten - Bundesbehrde.
Insbesondere ltere Menschen sollen auf diese Art der Abzocke um ihr Erspartes gebracht werden. Vergleichbare Fälle gab es in jüngster Zeit auch in Sachsen, weshalb bundesweit mit der Versendung weiterer Schreiben zu rechnen ist.;
Die sachbearbeitende Verkehrsgruppe Gewerbeüberwachung und Umweltschutz des Polizeipräsidiums Karlsruhe appelliert an die Empfänger solcher Schreiben, keinesfalls Geld zu überweisen. Betroffene werden gebeten, sich nach dem Erhalt solcher Rechnungen beim Polizeipräsidium Karlsruhe unter 0721/939 4539 zu melden..
Quelle: Polizeipresse Karlsruhe v. 05.11.09
Auch ein 75-jähriger Mann aus Niestetal ein Schreiben der "Handelsagentur Brüder W. & D. Rode" in seinem Briefkasten vor und wandte sich damit an die Polizei. Mehr
Das miese Geschäft mit dem Tod Wie man versucht, Hinterbliebene abzuzocken Es ist die zurzeit wohl mieseste Masche, die sich Abzock-Unternehmen trauen: Sie fordern von Witwen Geld für eine angeblich durch das Amtsgericht Rostock in Auftrag gegebene Bereinigung personenbezogener Fakten.
Verbraucherschützer Joachim Geburtig von der Neuen Verbraucherzentrale Mecklenburg und Vorpommern ist empört über die dreiste Abzocke, die von einem "Rechtssachen-Bereinigungs-Beauftragten" gegenüber Hinterbliebenen betrieben wird.
In dem Schreiben heißt es: "Durch das Amtsgericht Rostock wurden wir mit der Bereinigung personenbezogener Faktoren und Nachlassungen (§ 72 Abs. 2 Sterbegesetz) beauftragt. Die Kosten des Verfahrens tragen laut § 17 Abs. 1 Nachlassgesetz die Hinterbliebenen, im direkten Fall der Ehepartner, ansonsten die Kinder des Verstorbenen."
Die Hoffnung der dreisten Abzocker: Die Hinterbliebenen bezahlen in dieser schweren Zeit die Rechnungen, ohne viel zu zweifeln und zu fragen. Geburtig rät, Rechnungen nie unbesehen (hier auch ohne Anschrift) zu bezahlen.
Im konkreten Fall sollte auch Strafanzeige erstattet werden. Weitere Informationen erhalten Rat Suchende in allen Beratungsstellen der Neuen Verbraucherzentrale.
Quelle: Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern v. 28.10.09
Man bekommt zuerst eine SMS, der Text lautet: "Info Ihrer Bildbearbeitungsbox. "Die Bildmitteilung, die Sie erhalten haben, können Sie jetzt auf Ihr Mobiltelefon laden. Antworten Sie mit MMS, um diese abzurufen! Vielen Dank."
Natürlich sind betroffene Verbraucher in dem Glauben, ihr Netzbetreiber gebe hier eine offizielle Nachricht und antworten bedenkenlos. Wer jedoch darauf vertraut und tatsächlich antwortet, bekommt eine weitete SMS mit dem Hinweis, dass man ein Abo für eine SMS-Sexflatrate abgeschlossen habe.
"Willkommen bei der geilen Adult Flatrate für Ihr Handy. 1 Monat Videos, Pic, T6 und GRATIS simsen mit 250.000 Singles zum Festpreis von 149 Euro" Egal ob man auf diese SMS antwortet oder nicht, es folgt kurz darauf eine weitere Kurzmitteilung, in der Name und die Postleitzahl des Verbrauchers zwecks des Downloads der angeblichen MMS abgefragt werden.
Diese Abzockermasche ist nicht neu. Leider findet Mobile Gateway aber immer noch Opfer. Nach Versand der eigenen Adressdaten erhalten die Verbraucher natürlich in der Folge eine Rechnung. 79 Euro soll für die Teilnahme am Chat innerhalb von 7 Tagen gezahlt werden.
Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt empfiehlt Betroffenen, keinesfalls auf derartige SMS unbekannter Versender zu antworten. Rechnung der Mobile Gateway Poland nicht bezahlen. Auch nachfolgende Mahnungen einer Inkasso-Firma "Euroliquid oHG" sollten Betroffene nicht zur Zahlung bewegen. Auf die geschilderte Art und Weise ist kein wirksamer Vertrag zustande gekommen, der die Gegenseite berechtigen könnte, hier eine Forderung mit Erfolg beizutreiben.
Empfehlenswert ist auch eine Strafanzeige wegen des Verdachtes des versuchten Betruges. Dieser Firma muss endlich das Handwerk gelegt werden.
Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V v. 23.10.09
Ein polnischer Telefondienstleister lockt mit SMS in Kostenfalle Die Verbraucherzentrale Mecklenburg und Vorpommern röt Betroffenen: Nicht zahlen! Bürger bekamen ganz unvermittelt eine SMS von einer scheinbar ganz normalen Handy-Nummer. In dieser Nachricht stand folgender Text Info Ihrer Bildbearbeitungsbox. "Wir konnten Ihnen eine Fotobotschaft in MMS-Format von der Nummer 01746851755 nicht pbermitteln. Antworten Sie jetzt mit GO zum Abruf"
Wenn man antwortet, bekommt man eine weitere SMS in der man zu einem Abo für 79,00 Euro bei www.sexsmsflat.com begrüßt wird.
Mehrere Verbraucher in Mecklenburg-Vorpommern berichten ähnliches und haben bereits Rechnungen des Betreibers der Seite sexsmsflat.com erhalten berichtet Verbraucherschptzer Joachim Geburtig.
Als Betreiber ist angegeben. Mobile Gateway Poland Reg: Z/11663/2008 Staszica 22 47-400 Raciborz Poland .
Geburtig rüt: Betroffene sollten nicht zahlen, das Vertragsverhältnis widerrufen und dringend die Bundesnetzagentur informieren.
Bundesnetzagentur
Nördeltstr. 5
59872 Meschede
Fon +49 (0)291 9955-206
Fax +49 (0)6321 934-111
E-Mail: rufnummernmissbrauch@bnetza.de
für weitere Informationen und Beratung steht Ihnen die Verbraucherzentrale Mecklenburg und Vorpommern zur Verfügung.
Quelle: Verbraucherzentrale Mecklenburg und Vorpommern v. 06.10.09
Die Brüder Andreas und Jan Manuel Schmidtlein sowie deren Redcio OHG sind vom Handelsgericht Wien wegen zahlreicher Rechtsverstöße im Zusammenhang mit irreführenden Websites rechtskräftig verurteilt worden (Az. 11 Cg 6/08g).
Die Beklagten müssen es künftig unterlassen, den Eindruck zu erwecken, ihre Internet-Angebote seien kostenlos, wenn später Geld eingetrieben wird. Außerdem dürfen sie im Fernabsatz keine Verträge abschließen, ohne ihren gesetzlichen Informationspflichten gegenüber Kunden nachzukommen.
Das Verfahren hatte die österreichische Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte (AK) angestrengt..
Weitere Informationen bei www.heise.de.
Quelle: www.heise.de v. 15.10.09
Auf der Internetseite www.autoscout24.de lauern Abzocker als vermeintliche Kaufinteressenten im Internet auf ihre Opfer. Eine dubiose Internetagentur, versucht mit dem ähnlichen Namen automobilescout24.com die Verbraucher in die Irre zu leiten.
So inserierte ein Verbraucher über das Portal autoscout24 und stellte seinen PKW zum Verkauf ein. Nach einigen Tagen erhielt er die Mitteilung, dass ein Interessent sich gemeldet hätte. Hinter der angegebenen Telefonnummer verbarg sich jedoch eine Vermittlungsagentur namens automobilescout24.com mit Adresse in Niedersachsen und Spanien. Die Agentur gab vor, ein Käufer akzeptiere den Kaufpreis und habe bereits eine Kaufsicherheit von 1200 Euro hinterlegt. Mit Zusendung einer schriftlichen "Kaufbestätigung" fordert automobilescout24 für den angeblich vereinbarten und erbrachten Vermarktungsdienst dann 146 Euro vom Autoverkäufer. Verweigert der Verbraucher die Bezahlung dieser Forderungen folgen Mahnungen.
Die Verbraucherzentrale rät diese unberechtigten Vermittlungsgebühren nicht zu zahlen. Es fehlt eine vertragliche Vereinbarung und damit eine Anspruchsgrundlage für eine Forderung.
Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt v. 24.09.09
Der Neuen Verbraucherzentrale Mecklenburg und Vorpommern sind mehrere Beschwerden über die Firma Roxborgough Management inc. mit Postfach in Petersberg vorgetragen worden. Diese soll Rechnungen über angebliche Telefondienstleistungen, die nicht in Anspruch genommen worden sein sollen verschicken.
Die Firma behauptet in den Rechnungsschreiben, die Verbraucher hätten eine kostenpflichtige Serviceleistung in Anspruch genommen. Verbraucherschützer
Joachim Geburtig von der Verbraucherzentrale rät anhand des Einzelverbindungsnachweises zu prüfen, ob eine der aufgeführten Nummern tatsächlich angewählt worden ist. Selbst wenn dies der Fall gewesen sein sollte, müssen die Anbieter nachweisen, dass tatsächlich das geforderte Entgelt für den Dienst vereinbart wurde.
Daher sollte die Entgeltforderer ggf. per Einwurfeinschreiben aufgefordert werden mitzuteilen, um welche konkrete Dienstleistung es sich gehandelt hat. Darüber hinaus solle der Rechnungsempfänger in seinem Einschreiben mitteilen, dass er nicht gewillt ist, für einen Dienst zu bezahlen, den er nicht in Anspruch genommen hat oder über deren Kosten er nicht ausreichend informiert wurde.
Um der Beschwerde Nachdruck zu verleihen, kann man der Firma eine 14-tägige Frist für die Beantwortung setzen. Gleichzeitig wird eine Anzeige bei der Polizei angekündigt, falls der Anbieter die Forderung weiterhin aufrechterhält und durch Inkassobüros betreibt.
Die Vorgehensweise ähnelt hier sehr stark der der Firma TRC Telemedia, welche den Verbraucherschützern bereits aus zahlreichen Beschwerden in den vergangenen Jahren bekannt ist. Rat und Hilfe erhalten Sie bei Ihrer Verbraucherzentrale
Quelle: Neue Verbraucherzentrale Mecklenburg und Vorpommern v.22.09 .09
Die Verbraucherzentrale Berlin hat die Connects 2 Content GmbH wegen der massenhaften Versendung von Rechnungen mit unberechtigten Forderungen verklagt und den Prozess in erster Instanz verloren.
Die Connects 2 Content GmbH hatte ehemals kostenlose Mitgliedschaften unter www.fabriken.de und www.rezept-ideen.de ab dem 1. Februar 2009 einseitig auf kostenpflichtige "Premium-Mitgliedschaften" umgestellt, mit einer Vertragslaufzeit von mindestens zwei Jahren. Den bis dahin registrierten Nutzern wurde das in zwei Newslettern mitgeteilt, die so gestaltet waren, dass sie zum Teil in Spamfiltern hängen blieben, ungelesen gelöscht wurden oder die Adressaten aus anderen Gründen nicht erreichten.
Anfang März 2009 versandte die Connects 2 Content GmbH dann Rechnungen über einen Jahresbeitrag von 84 €. Dieser sollte im Voraus gezahlt werden Mit der Klage vor dem Landgericht Düsseldorf wollte die Verbraucherzentrale erreichen, dass das Versenden der Rechnungen an die Nutzer unterbleibt, die sich vor dem 1. Februar 2009 auf den Seiten registriert hatten.
Das Gericht entschied, die Geltendmachung vermeintlich unberechtigter Forderungen sei nicht unlauter und damit nicht wettbewerbswidrig.
Diese Entscheidung ist unfassbar! Während die Staatsanwaltschaft Düsseldorf das Verhalten der Connects 2 Content GmbH als Leistungsbetrug bewertet und mit Billigung des Oberlandesgerichts Düsseldorf auf deren Konto einen sechsstelligen Betrag "eingefroren" hat, meint der für die Klage der Verbraucherzentrale zuständige Richter, die zivilrechtlichen Unlauterkeitsvoraussetzungen seien nicht erfüllt.
Die Verbraucherzentrale wird dieses Urteil nicht hinnehmen und Berufung einlegen. Sie rät allen Betroffenen, die noch keine Zahlung geleistet haben, weiterhin nicht zu zahlen. Sie sollten sich auch von weiteren Mahnungen nicht einschüchtern lassen.
Das Landgericht hat nicht darüber entschieden, ob die Forderungen berechtigt sind oder nicht! Verbrauchern, die bereits bezahlt haben, rät die Verbraucherzentrale dringend, Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf zu erstatten. Sie haben so die Chance, ihr Geld im Wege eines Rückgewinnungshilfeverfahrens zurückzuerhalten.
Quelle: Verbraucherzentrale Berlin e.V. v. 03.09.09
Nach Medienberichten liegen allein der Staatsanwaltschaft Fulda über 4000 Strafanzeigen gegen TRC Telemedia vor. Die TRC Telemedia benannte sich nun kurzerhand in MB Direct Phone um.
Der Verbraucher erhält eine Rechnung, die ihm suggerieren soll, er habe eine sogenannte Sex-Hotline angerufen. Als Beleg dafür diene die dort verzeichnete Rufnummer des Verbrauchers. Diese erlangt MB Direct Phone durch einen einfachen Trick. Man ruft bei Abwesenheit an, in der Hoffnung, der Angerufene sieht die Nummer und ruft zurück. Tut er dies, hat die Firma die Rufnummer des Verbrauchers und kann darüber die Postadresse ermitteln.
Wenige Tage später findet sich die erste Rechnung über die Inan-spruchnahme einer Sex-Hotline in Höhe von € 75,- im Briefkasten. Da es oftmals nicht nur bei einer Rechnung bleibt und früher oder später auch ein Inkassounternehmen eingeschaltet wird, summiert sich der eingeforderte Betrag in kurzer Zeit auf mehrere hundert Euro, die keinesfalls bezahlt werden sollten.
Die Verbraucherzentrale rät nach wie vor, diese Fälle zur Strafanzeige bei der Polizei zu bringen.Gleichzeitig sammelt sie die Fälle, um diese gebündelt den Staatsanwaltschaften zur Verfügung zu stellen. Daher bittet sie die Betroffenen sich mit ihr in Verbindung zu setzen, um gegebenenfalls eine Eidesstattliche Versicherung abzugeben.
Quelle: Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V v. 27.08.09
Betrüger versuchen derzeit Handynutzer in die Kostenfalle zu locken. Davon berichtet die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt [http://www.vzsa.de].
Handybesitzer erhalten eine Nachricht auf ihr Mobiltelefon, dass eine SMS wegen Überlänge nicht gesendet werden könne. Man wird aufgefordert, die angegebene Internetseite zu besuchen und dort den genannten Nummerncode einzugeben. Dann könne man die SMS in voller Länge lesen.
Meldet man sich auf der angegebenen Webseite an, um die vermeintliche SMS einsehen zu koennen, stellt man fest, dass diese Nachricht nicht existiert. Stattdessen erhält man einige Tage später eine Rechnung ueber 48 Euro - für die Erstellung eines Web-Postfaches.
Empfänger dieser oder ähnlicher SMS-Nachrichten sollten diese ignorieren und sich keinesfalls auf den angegebenen Webseiten anmelden.
Ist dies schon geschehen, sollte man auf keinen Fall zahlen, sondern sich an die näechstgelegene Verbraucherzentrale wenden.
Mehr Infos zum Thema Kostenfallen finden Sie auf der BSI-FUER-BUERGER-Seite [http://www.bsi-fuer-buerger.de/abzocker/05_02.htm].
Quelle: Newsletter SICHER INFORMIERT von www.buerger-cert.de v. 23.07 .09
Gestern Nachmittag erstattete ein 72-Jähriger in der Polizeiwache Rheinsberg Strafanzeige wegen Betruges. Am Morgen des 05.09.10 erhielt der Rheinsberger einen Brief von dem Inkassobüro "Proinkasso". Dieses forderte die Familie auf, eine Rechnung über etwa einhundertzwanzig Euro zu bezahlen. Falls sie dies nicht tue, werde man den ausstehenden Betrag für die Firma MTC-Hayat Gonullu eintreiben. Diese Firma hatte schon zweimal unerlaubt Geld von ihrem Konto abgebucht. Das Geld wurde in beiden Fällen zurück gebucht.
Quelle: Polizeipresse Brandenburg v. 14.09.10
Das Inkassobüro gibt vor, für einen Gewinnspieleintrag im Auftrag von CC Profi eine offene Forderung einzuziehen. Zu zahlen seien 133,61 Euro, die innerhalb der nächsten sieben Tage auf ein angegebenes Konto einer Kanzlei Strassburg zu überweisen sind. Für den Fall der Nichtzahlung werden eine Reihe von Maßnahmen wie beispielsweise Mahnbescheid, Zwangsvollstreckung, Pfändung der Bezüge, Bankguthaben und Eintragung in entsprechende Schuldnerverzeichnisse angedroht.
Viele Rat suchende meldeten sich bei der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und Mecklenburg.Vorpommern.
Der Rat der Verbraucherzentrale ist eindeutig: Nicht zahlen, wenn keine Anspruchsgrundlage besteht, kein Nachweis der Forderung seitens des Inkassobüros erbracht werden kann.
Auch sollten die Verbraucher auf keinen Fall aus Unkenntnis oder Angst die im Inkassoschreiben vorgeschlagene Ratenzahlungsvereinbarung unterzeichnen, um die Forderung "abzustottern". Mit einer solchen Vereinbarung wird die Forderungen anerkannt, man verliert die Möglichkeit sie zu bestreiten. Selbst eine eigentlich unbegründete Forderung müsste dann bezahlt werden.
Inzwischen tritt die Proinkasso GmbH für eine Firma CC PROFI ein, welche in ihrer Forderung einen Vertragsabschluß per Telefon für ein Gewinnspiel zugrunde legt. Im Falle einer Nichtbezahlung verweist die Proinkasso GmbH auf Möglichkeiten wie Mahnbescheid, Vollstrek-kungsbescheid, Zwangsvollstreckung und Pfändung.
Die Polizei rät:
Sollten Sie dennoch auf ein unseriöses Angebot hereingefallen sein, können Sie gegen eine unberechtigte Forderung Widerspruch einlegen. Lassen Sie sich grundsätzlich nicht durch Mahnungen oder Drohungen durch ein Inkassobüro aus der Ruhe bringen. Gehen Sie nicht z.B. aus Unkenntnis oder Angst voreilig auf vorgeschlagene Ratenzahlungen ein. Suchen Sie gegebenenfalls Rat bei einem Rechtsbeistand. Auch die örtlichen Verbraucherschutzzentralen können Ihnen hier beratend zur Seite stehen.
Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. v. 22.07.09, Polizeipresse Bayern v. 17.09.09,
Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern v. 11.12.09
Mit einer als privat gekennzeichneten Kurznachricht an Handybesitzer fängt es an: Eine SMS könne wegen Überlänge nicht gesendet werden. Teil dieser Nachricht sind ein Nummerncode und ein Link zu einer Internet-Seite, wo die Botschaft bei Eingabe des Codes abgerufen werden kann.
Wer auf diese Seite geht, muss sich erst einmal anmelden, um die vermeintliche SMS-Nachricht lesen zu können. Doch eine private Nachricht gibt es natürlich nicht. Dafür aber einige Tage später eine Rechnung von einer Firma FairNet Media Ltd. mit Postfach in Flensburg, gefordert werden 48 Euro für die Erstellung des Postfaches und die Nutzung des Dienstes von Handypost.net.
Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt rät allen, die eine solche SMS erhalten, diese zu ignorieren und sich auf der Seite HandyPost.net nicht anzumelden. Diejenigen, die bereits auf dieses Täuschungsmanöver hereingefallen sind, sollten auf keinen Fall bezahlen.
Einen Musterbrief, um sich gegen derartige unberechtigte Forderungen zu wehren, finden Sie bei der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. zum Download.
Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. v. 10.07.09
Die Staatsanwaltschaft Hannover ermittelt gegen die Verantwortlichen von megadownloads.net (Firmensitz in den Vereinigten arabischen Emiraten) . Die Konten des Internetanbieters sind eingefroren. Kunden sollten für angeblich kostenlose Software bezahlen.Es sollen sogar Rechnungen an Nutzer verschickt worden sein, die nie auf der Seite waren. Die Rechnungen wurden von einer hannoverschen Briefkastenfirma im Auftrag des Seitenbetreibers verschickt.
Bereits im vergangenen Jahr leimte nachbarschaftspost.com zigtausende Verbraucher per Bandansage mit der Behauptung, auf der Internetseite Nachbarschaftspost sei eine wichtige Nachricht des Nachbarn abzurufen. Wer der Aufforderung folgte und seine Daten eingab, bekam kurze Zeit später eine Rechnung, weil er mit der Dateneingabe angeblich ein kostenpflichtiges Abonnement für eine Community (Gemeinschaft) abgeschlossen hätte.
Nach der Devise, was beim Festnetz klappt, muss doch auch beim Mobil(funk)netz funktionieren, erhalten nun Handybesitzer per SMS eine Kurznachricht. Diese lautet: Eine überlange SMS könne nicht gesendet werden, daher wird gebeten, den mitgeschickten Code über eine Internetseite zu aktivieren. Wer auf diese Seite geht, muss sich erst einmal anmelden, um die vermeintliche SMS-Nachricht ansehen zu können. Doch eine private Nachricht gibt es natürlich nicht. Dafür einige Tage später aber eine Rechnung von FairNet Media Ltd. über 48 Euro (4 Euro Monatsbeitrag, Vertragslaufzeit 2 Jahre) für die Erstellung eines Postfaches und die Nutzung der Dienste von HandyPost.net.
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät allen Betroffenen, diese SMS auf dem Handy zu löschen und keinesfalls den Code sowie persönliche Daten auf der Internetseite einzugeben. Sofern dies schon geschehen ist, sollte auf keinen Fall die geforderte Gebühr bezahlt werden. Grundsätzlich empfiehlt die Verbraucherzentrale Niedersachsen, sparsam im Umgang mit der Weitergabe von eigenen Daten zu sein. Es gilt: üblicherweise kostenlose Angebote, die eine Adressenangabe erfordern, sollte man meiden.
Telefonische Beratung gibt es zum Thema auch am Verbrauchertelefon unter 09001 79 79-06 montags, dienstags und donnerstags 10 bis 16 Uhr für 1,50 Euro/Minute aus dem deutschen Festnetz - Mobilfunkpreise abweichend.
Quelle: Verbraucherzentrale-Niedersachsen.de v. 16.06.09
Die Content Service Ltd. betreibt das Portal opendownload.de. Die Firma wude vom Bundesverband der Verbraucherzentralen abgemahnt. Das Landgericht (LG) Mannheim hat Praktiken des Abofallen-Betreibers Content Service Ltd. für unrechtmäßig erklärt. In einem Urteil vom 12. Mai 2009 (Az. 2 O 268/08) attestierten die Richter dem Unternehmen, rechtswidrig im Sinne des Wettbewerbsrechts zu agieren.
In den Abo-Rechnungen droht Content Service mit einer Strafanzeige, falls der Kunde "bei der Angabe des Geburtsdatums falsche Angaben" gemacht habe. Mit diesem Verweis auf die Strafbarkeit wegen Betrugs übe das Unternehmen "in unangemessener Weise unsachlichen Einfluss auf die Entscheidungsfreiheit seiner Kunden aus", erklärte das Gericht.
In der Anmeldemaske ließ die Firma die Kunden erklären: "Ich akzeptiere die AGB und die Datenschutzerklärung und verzichte auf mein Widerrufsrecht." Auch das LG Mannheim hält einen solchen Passus für widerrechtlich im Sinnes des Wettbewerbsrechts. Die Klausel sei schon deswegen unwirksam, weil sie gegen eine gesetzliche und nicht dispositive Einräumung eines Widerrufsrechts gemäß BGB verstoße.
Weitere Informationen dazu bei www.heise.de
: Quelle: www,heise.de v. 29.05.09
Das Landgericht Muenchen hat entschieden, dass die Münchener Stadtsparkasse kein Konto für eine Inkasso-Anwältin bereitstellen muss, die für dubiose Internetfirmen Gebühren eintreibt. Dies berichtet die Webseite Computerbetrug [http://www.computerbetrug.de].
Bei der Münchener Sparkasse waren Beschwerden von Kunden eingegangen, die von der Anwaeltin Mahnungen erhalten hatten. In den Mahnschreiben war eine Kontoverbindung der Sparkasse angegeben. Die Bank kündigte der Anwältin daraufhin das Konto. Diese klagte dagegen - und verlor. Das Gericht entschied, dass Banken Konten kündigen dürfen, wenn diese für das Inkasso von Abzockern und fragwürdigen Internet-Diensten missbraucht wuerden.
Mehr Infos zum Thema Recht im Internet gibt es auf der BSI-FUER-BUERGER-Webseite [http://www.bsi-fuer-buerger.de/recht/index.htm].
Quelle: Sicher Informiert - Newsletter www.buerger-cert.de v. 28.05.09
Die Rechtsanwältin Katja Günther, die mit Inkassogeschäften zu zweifelhaftem Ruhm gelangt ist, ist mit einer einstweiligen Verfügung gegen die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) gescheitert. Das Landgericht Köln wies Frau Günther vermutlich darauf hin, dass der dort eingereichte Antrag auf Erlass einer solchen Verfügung keine Aussicht auf Erfolg habe, woraufhin dieser prompt zurückgenommen worden war.
Dem war ein Urteil des AG Karlsruhe vorausgegangen, in dem Folgendes rechtskräftig festgestellt wurde: "Bei der Geltendmachung solcher Forderungen [gemeint sind Forderungen von Internetabzockern, Anm. der Red.] für Mandanten handelt es sich um Beihilfe zu einem versuchten Betrug. Die Belastung […] mit Anwaltskosten, die durch die außergerichtliche Abwehr dieser Forderung entstanden sind, stellt einen adäquat kausal verursachten Schaden dar, den die Beklagte [Frau Günther] zu erstatten hat."
Abgesehen von dem oben genannten Urteil des AG Karlsruhe liegen der Staatsanwaltschaft München mehrere Hundert Strafanzeigen wegen Betruges und Nötigung vor. Die Stadtsparkasse München, bei der Frau Günther bis vor kurzem ihr Geschäftskonto führte, kündigte dieses, weil man mit den rufschädigenden Geschäftspraktiken der Frau Günther nichts zu tun haben wollte. Die Schufa löste ebenfalls den Vertrag, wohl aus ähnlichen Gründen. Und nun häufen sich auch noch die juristischen Niederlagen.
Quelle: Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V. v. 10.12.09
Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) hat inzwischen Strafanzeige gegen die Münchner Rechtsanwältin Katja Günther erstattet. Der Vorwurf: Verdacht auf versuchten Betrug
BKA warnt vor betrügerischen E-Mails mit BKA-Absender Wie dem Bundeskriminalamt (BKA) am 22.05.09 bekannt wurde, sind derzeit gefälschte E-Mails in Umlauf, die als angeblichen Absender das BKA vorgeben. Der Betreff dieser E-Mails lautet "Bundeskriminalamt".
Diese E-Mails stammen nicht vom BKA!
Der Inhalt der gefälschten E-Mails besagt, dass gegen den Empfänger angeblich eine Strafanzeige wegen illegalen Herunterladens von Filmen, Software und MP3-Musikdateien erstellt wurde. Der Empfänger wird aufgefordert, ein "Bußgeld" an eine in der Mail angegebene Kontoverbindung zu überweisen.
Die geforderte Überweisung keinesfalls vornehmen!
Sollten Sie aufgrund dieser E-Mail bereits eine Zahlung geleistet haben, wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche zuständige Polizeidienststelle und setzen Sie sich möglichst umgehend mit Ihrem kontoführenden Kreditinstitut in Verbindung.
Aus Anlass der aktuellen gefälschten E-Mails wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das BKA Strafanzeigen im Zusammenhang mit polizeilichen Vorgängen nicht per E-Mail verschickt!
Quelle: BKA Pressemitteilung v. 22.05.09
Vorwiegend älteren Verbrauchern wurden 2007 an der Haustür Freenet-Telefonverträge (freenetKomplett) angedreht. In den Auftragsformularen war die Option "Ja, ich möchte die HOTELxtra Karte für ein Jahr gratis" bereits mit einem Haken versehen. Die Freenetverträge wurden später in der Regel widerrufen.
Für nicht zurückgegebene "HOTELxtra Karten" macht DTS nun Schadensersatzansprüche in Höhe von 35 Euro geltend und beruft sich dabei auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Niedersachsen sind durch die vorgegebene Gratis-Option auf dem Freenetauftrag keine Vertragsverhältnisse zwischen den Verbrauchern und der DTS begründet worden. Eine Zahlungspflicht besteht deshalb nicht. Auch ein nachträgliches Übersenden von möglichen Vertragsunterlagen/Katalogen beziehungsweise der HOTELxtra Karte führt nicht zu einem Vertragsabschlus
Betroffene Verbraucher erhalten Hilfe in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Niedersachsen oder am Verbrauchertelefon unter 09001 79 79-02 montags bis donnerstags von 10 bis 16 Uhr für 1,50 Euro/Minute aus dem deutschen Festnetz - Mobilfunkpreise abweichend.
Quelle: Verbraucherzentrale Niedersachsen v. 15.05.09
Vor Briefen des Rechtsanwalts Michael Bohn aus Gießen warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Laut seinen Schreiben ist er beauftragt, Forderungen von ExpressTipp und Super 12 aus dem Sommer 2008 einzutreiben.
"Sie sind telefonisch hinsichtlich einer Gewinnspielteilnahme angesprochen worden und haben zugesagt, hieran unter Zahlung eines monatlichen Kostenbeitrags von 55,00 € teilzunehmen" heißt es in dem Anwaltsbrief. Die Forderung beläuft sich auf knapp über 100 Euro inklusive Anwaltsgebühr und Auslagenpauschale.
Besonders dreist: Auch Verbraucherinnen und Verbraucher, die bereits kurz nach dem unerwünschten Telefonat den Vertrag widerrufen oder angefochten haben, erhalten Rechnungen.
Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen, den Anwalt schriftlich per Einschreiben mit Rückschein über den bereits erfolgten Widerruf bzw. die Anfechtung zu informieren und ihm Kopien der Unterlagen zu schicken.
Wer noch nicht widerrufen hat, kann dies nach Auffassung der Verbraucherzentrale auch jetzt noch tun, da die Auftragsbestätigungen der Firmen ExpressTipp und Super 12 keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung enthalten.
Zu Unrecht erfolgte Kontoabbuchungen sollten bei der Bank zurückgerufen werden. Wer telefonisch einer Gewinnspielteilnahme nicht zugestimmt hat, sollte den Vertragsabschluss gegenüber dem Anwalt bestreiten. Einen Musterbrief bietet die Verbraucherzentrale unter www.vz-rlp.de.
Quelle: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, v. 27.04.09
In der Verbraucherzentrale Berlin haben sich in den letzten Tagen zahlreiche Unternehmen gemeldet, die von einem "Deutschen Institut für Umwelt und Gewerbe" (DIFUG), Abteilung CO2, PF 02 08 54, 10002 Berlin, einen Brief mit angehängter Rechnung erhalten haben.
Dieses "Institut" ist seit dem 10. März 2009 als GmbH im Handelsregister von Berlin eingetragen. Wenngleich das Unternehmen meint, es handele sich um ein unverbindliches Angebot, befürchtet die Verbraucherzentrale Berlin, dass wegen des offiziellen Charakters dieses Schreibens viele den Betrag von z. B. 130,90 Euro zahlen werden.
Ihr Rat ist eindeutig: nicht zahlen! Die Verbraucherzentrale hat im Übrigen das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie das Landeskriminalamt Berlin entsprechend informiert.
Quelle: Verbraucherzentrale Berlin e.V. v. 03.04.09
Staatsanwalt ermittelt: www.fabriken.de und www.rezepte-ideen.de
Der Staatsanwaltschaft Düsseldorf sind zwischenzeitlich etwa 2.000 Strafanzeigen von Geschädigten, die sich auf den Internetseiten www.fabriken.de und www.rezepte-ideen.de registriert hatten, eingegangen. Der Tatverdacht richtet sich hierbei zurzeit gegen zwei männliche Beschuldigte. Nach rechtlicher Bewertung durch die Staatsanwaltschaft Düsseldorf sind die Forderungen der "connects 2 content - GmbH" rechtlich nicht durchsetzbar oder einklagbar.
Die "connects 2 content - GmbH" übernahm zu Beginn des Jahres 2009 den Betrieb der vorgenannten Internetseiten und änderte im Anschluss daran die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für deren Nutzung. Die nun ab dem 1. Februar 2009 geltende Kostenpflichtigkeit der vorbenannten Internetseiten wurde den registrierten Nutzern in zwei Newslettern mitgeteilt, die so gestaltet waren, dass sie zum Teil in Spamfiltern hängen blieben, ungelesen gelöscht wurden oder die Adressaten aus anderen Gründen nicht erreichten.
Anfang März 2009 versandte die "connects 2 content - GmbH" dann Rechnungen an die registrierten Benutzer über einen Jahresbeitrag in Höhe von 84 Euro, der im Voraus gezahlt werden sollte. Die nun für die Nutzer angeblich eingerichteten "Premium-Mitgliedschaften" sollte wenigstens zwei Jahre andauern.
Aufgrund dieses Vorgehens der Verantwortlichen der "connencts 2 content - GmbH" wurde bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf ein Ermittlungsverfahren wegen Leistungsbetrugs eingeleitet. Der Tatverdacht richtet sich hierbei zurzeit gegen zwei männliche Beschuldigte. Nach rechtlicher Bewertung durch die Staatsanwaltschaft Düsseldorf sind die Forderungen der "connects 2 content - GmbH" rechtlich nicht durchsetzbar oder einklagbar.
Trotz Kenntnis um die laufenden Ermittlungen versandte die "connects 2 content - GmbH" zu Beginn des Monats April 2009 Mahnungen an die registrierten Nutzer der vorgenannten Internetseiten.
Aufgrund der vorhandenen Erkenntnisse gehen sowohl die Staatsanwaltschaft Düsseldorf wie auch die Polizei Düsseldorf davon aus, dass die Verantwortlichen der "connects 2 content - GmbH" auch weiterhin die registrierten Nutzer der vorgenannten Internetseiten zur Zahlung des geforderten Jahresbeitrags zu bewegen versuchen, möglicherweise unter Einschaltung eines Inkasso-Büros und eines Mahnanwaltes. . Den durch die "connects 2 content - GmbH" angeschriebenen Nutzern wird geraten, keine Zahlungen zu veranlassen.
Angesichts der großen Anzahl von Geschädigten, die bereits gezahlt haben, wird voraussichtlich die Einbeziehung der Fälle, in denen es mangels Zahlung nur zum versuchten Betrug gekommen ist, nicht in eine mögliche Anklage einbezogen werden. Die Erstattung einer Anzeige durch Nutzer, die nicht gezahlt haben, erscheint daher entbehrlich.
Quelle: news aktuell gmbh v. 08.04.09
Die Verbraucherin staunte nicht schlecht, flatterte ihr doch das Mahnschreiben des Inkassounternehmens Creditreform (PDF, 694 KB) ins Haus, in dem branchenüblich übelst gedroht wurde - und zwar auch sogleich mit einem Eintrag in einer Datenbank, welcher dann "die Bonitätsbeurteilung" beeinflussen kann. Um den Datenschutz ist es ja in Deutschland bekanntermaßen nicht gut bestellt und es ist traurig, dass nicht sogleich ein Blitz der Gerechtigkeit die magnetischen Speicher des Bösen zerstört.
Die Verbraucherzentrale Bremen ist außerordentlich verwundert darüber, dass Creditreform dermaßen unseriöse Unternehmen vertritt. Unter anderem führt das neben dem Verlust der Seriosität nämlich auch dazu, dass der Datenbestand verunreinigt wird und nicht mehr ernst genommen und von Verbraucherschützern belächelt wird. Hintergrund ist die Vertretung der Firma Alpenkönig. Alpenkönig ist ein Eintragungsdienst für Gewinnspiele die im Internet stattfinden.
Zu dieser und allen anderen Fragen rund um das Verbraucherrecht kann man sich an die Verbraucherzentrale wenden, und zwar am Montag, Dienstag, Donnerstag von 10.00-18.00 Uhr und Freitag von 10.00 bis 13.00 Uhr. Die Beratung kostet 12,50 pro Viertelstunde.
Quelle: Verbraucherzentrale Bremen v. 06.02.09