gegen Trickdiebe und Trickbetrüger

Abzocke-Rechnung, Inkasso Aktuelle Fälle

Mietzahlungen umlenken

Der Immobilienverband Deutschland IVD warnt vor Betrügerbriefen . Kriminelle versuchen Mietzahlungen umzulenken. Das Phänomen wurde bereits in mehreren deutschen Städten beobachtet / Mieter sollten umgehend Verwalter verständigen.

Mit gefälschten Briefen und Wurfsendungen versuchen derzeit Betrüger, Mietzahlungen und Nebenkosten auf ihre Konten umzulenken. Bereits in mehreren deutschen Städten fanden Mieter Mitteilungen von fiktiven Immobilienfirmen in ihren Briefkästen. Darin stand, dass es angeblich einen Eigentümerwechsel von Wohnungen oder Häusern gegeben habe und die Miete künftig auf ein anderes Konto einzuzahlen sei.

Die Betrügerbriefe häufen sich insbesondere vor Monatsende, wenn die Mietzahlungen anstehen. "Mieter, denen mit einem Schreiben nicht nur ein Wechsel des Eigentümers oder des Verwalters, sondern zugleich eine neue Bankverbindung mitgeteilt wird, sollten daher bei ihrem bisherigen Verwalter oder beim Hausmeister nachfragen, bevor sie die Miete eventuell an einen Trickbetrüger überweisen", rät Jürgen Michael Schick, Vizepräsident des IVD-Bundesverbandes. "Hat es keine Veränderungen gegeben, kann dies die Wohnungsverwaltung sofort bestätigen." Doch auch in dem Fall, dass der Verwalter nicht antwortet, kann das Risiko eines möglichen Betruges einfach umgangen werden. Denn es ist in jedem Fall korrekt, wenn die Miete noch einmal auf das bisherige Konto eingezahlt wird.

Quelle: Immobilienverband Deutschland IVD v. 26.07.10

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Feinstaubsteuer und GEZ

Warnmeldung bezüglich einer "Feinstaubsteuer"

Entsprechenden Pressemeldungen zur Folge werden seit kurzem betrügerische Briefe bezüglich einer "Feinstaubsteuer" versandt. Das Schreiben weist im Briefkopf auf das Finanzamt München und gleichzeitig auf das Bayer. Staatsministerium der Finanzen hin. Im Betreff wird ein Bescheid zur Erhebung einer Umwelt-/ Feinstaubsteuer gem. § 28 II-VI (ohne Angabe der Rechtsnorm) angekündigt. Im anschließenden Text ist von einer Zwangsformsteuer die Rede, der Folge zu leisten wäre. Das Schreiben ist augenscheinlich von Herrn Georg Fahrenschon, Bayerischer Staatsminister für Finanzen, unterzeichnet.

Diesem Schreiben ist ein bereits ausgefüllter Überweisungs-/ Zahlschein beigefügt. Als Begünstigter ist eine Firma PRO Transact Network BMF mit der Kontonummer 32047417, BLZ 70351030, angeführt. Als zu überweisender Betrag sind 48,09 Euro bereits eingetragen.

Zwischenzeitlich gingen auch zwei gleichgelagerte Schreiben mit Briefkopf der Gebühreneinzugszentrale (GEZ), ein. In dem Schreiben wird auf eine künftige, gesteigerte Kontrolltätigkeit eingegangen, sowie auf ein unter Umständen fälliges Bußgeld in Höhe von 20.000 Euro. Angeboten wird eine monatliche Zahlung in Höhe von 17,03 Euro, eine vierteljährliche in Höhe 51,09 Euro oder eine jährliche in Höhe von 204,36 Euro. Auf dem beiliegenden Überweisungsträger finden sich die gleiche Bankverbindung und der gleiche Verwendungszweck wie bei den Feinsteuerschreiben. Alle Schreiben wurden an Personen mit Familiennamen Müller versandt. Es ist davon auszugehen, dass noch weitere Schreiben im Umlauf sind. Zahlungen seitens der Geschädigten erfolgten bis jetzt in keinem Fall.

Die Münchner Kriminalpolizei warnt eindringlich davor, auf diese betrügerische Forderung einzugehen.

Personen, die den abverlangten Betrag bereits überwiesen haben, werden gebeten, sich zwecks einer Anzeigenerstattung mit dem Polizeipräsidium München, Kommissariat 77, Tel. 089/2910-0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.

Quelle: Polizeipresse Bayern v. 07.07.10 und 08.07.10

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Sauer & Söhne-Inkasso

Weil angeblich Gericht und Pfändung bevorstehen, werden Verbraucher zuhauf aufgefordert, sofort 162,98 Euro zu zahlen. Für welche Leistungen im Namen von ISIS Multimedia Net GmbH Geld beigetrieben werden soll, bleibt Sauers Familiengeheimnis. Auch wenn im Schreiben mit Kosten für Gericht und Anwalt, Zwangsvollstreckung, eidesstattlicher Versicherung oder einer Eintragung ins amtliche Schuldnerverzeichnis gedroht wird, sollten Sie auf keinen Fall zahlen.

Vorsorglich empfiehlt die Verbraucherzentrale, die Forderung schriftlich zurückzuweisen und einen Nachweis darüber zu fordern, wie der angebliche Vertrag eigentlich zustande gekommen ist. Hierzu bieten sie Ihnen ein kostenloses Musterschreiben an.

Quelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen v. 30.06.10

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Drohbriefe Premium Content

Die Premium Content GmbH aus Frankfurt am Main verschickt derzeit unzählige Drohbriefe mit der Überschrift "Gerichtliches Mahnverfahren". Die Masche ist nicht neu. Behauptet wird, die betroffenen Verbraucher haben auf der Internetseite my-downloads.de einen Dienstleistungsvertrag - ein Abonnement für eine kostenpflichtige Mitgliedschaft - geschlossen und die Rechnungen aus 2009 trotz mehrerer Mahnung nicht bezahlt. Auf vier Seiten versuchen die Absender mit den Hinweis auf verschiedenste Paragrafen und Urteile, einen negativen Schufa-Eintrag und zusätzliche Kosten für ein Mahnverfahren Druck zu machen und durch diese Drohungen die Verbraucher zur Zahlung zu bewegen.

Betroffene sollten sich von diesen Briefen nicht beeindrucken lassen und bei derartigen Einschüchterungsversuchen standhaft bleiben. Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. rät von der Zahlung ab.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt v. 24.06.10

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Grevenreuth AG will 50 € mit Paysafecard

Eine Firma Grevenreuth AG per email gefälschte Abmahnungen (Filesharing) wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen versandt. Geschädigt sein soll dabei eine Firma "UniversalMusic" aus Essen. In der Mail wird dem Empfänger mit einer Strafanzeige gedroht, falls er nicht 50 Euro in Form von Paysafecard bezahlt.

Der Tipp der Polizei Rotenburg v. 17.06.10 ist, auf keinen Fall auf die E-Mail zu reagieren. Sendet man eine Antwort zurück, ist die eigene E-Mail-Adresse für alle Zeiten in den Computern der Spammer vorhanden. Das Beste ist, die Forderung einfach zu ignorieren und die E-Mail sofort zu löschen. Nach Erkenntnissen der Ermittler hört man nie wieder etwas davon.

Die Verfolgung dieser versuchten Betrügereien gestaltet sich insofern schwierig, als das die Täter in den USA sitzen und dort nur schwer ermittelt werden können. Zum Versand der Emails werden übrigens nicht selten deutsche Firmen-Server gehackt und für den Versand der Betrüger-Mails manipuliert.

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Webtains GmbH

Verbraucher werden gegenwärtig massenhaft mit Geldforderungen der Firma Webtains GmbH aus Eisenach konfrontiert. Die Masche der Internet-Abzocke ist bei weitem nicht neu, aber immer noch erfolgreich: Verbraucher werden auf bestimmten Internetseiten zur Eingabe ihrer Adressdaten aufgefordert. Anschließend flattern Briefe ins Haus, in denen behauptet wird, dass die Verbraucher einen Zweijahresvertrag eingegangen wären und im Gegenzug 96 € pro Jahr, also insgesamt 192 €, zahlen sollen.

Durch Mahnungen und Drohungen, an denen auch Rechtsanwälte und Inkassobüros beteiligt sind, wird massiv Druck auf die Betroffenen ausgeübt. Die Verbraucherzentrale Thüringen rät dringend von der Zahlung ab.

"Es fehlt hier an der Willenserklärung der Verbraucher", so Dirk Weinsheimer von der Verbraucherzentrale Thüringen. "Wenn die Verbraucher gewusst hätten, dass es so viel Geld kosten soll, hätten sie sich dort nicht angemeldet. Schließlich bekommt man Routenplaner oder Kochrezepte woanders kostenlos. Die Preise sind im "Kleingedruckten", den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), versteckt. Auch die Rechtsprechung sieht hier keine Zahlungspflicht für die Verbraucher."

Die Verbraucherzentrale Thüringen warnt in diesem Zusammenhang u.a. vor folgenden Internetseiten:

www.routenplaner.de

www.routenplaner-service.de

www.kochrezepte-sammlung.de

www.songtexte-24.de

www.gedichte-download.de

Quelle: Verbraucherzentrale Thüringen v. 02.06.10

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TRC Telemedia - Czech Media Factoring

In letzter Zeit war es ein wenig ruhiger geworden um das Unternehmen TRC Telemedia. Nun tritt es erneut unter neuem Namen in Erscheinung: Czech Media Factoring.

Das Vorgehen hat sich allerdings nicht geändert: Der Verbraucher erhält ein Mahnschreiben (die Rechnung schenkt man sich wohl mittlerweile), die ihm suggerieren soll, er habe eine kostenpflichtige Serviceleistung angerufen. Als Beleg dafür diene die dort verzeichnete Rufnummer des Verbrauchers. Der Rechnungsbetrag, der nicht weiter erläutert wird, bemisst sich auf € 90,-. Ebenfalls lässt sich kein Hinweis finden, welche Art Service man denn in Anspruch genommen haben soll.

Die der Verbraucherzentrale vorliegenden Schreiben weisen als Adressaten das altbekannte Postfach der TRC Telemedia auf, die sich zwischenzeitlich "MB Direct Phone, dann Roxborough Management und vor der letzten Namensgebung Pepper United nannte. Aus den bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein registrierten Fällen lässt sich erkennen, dass die überwiegende Mehrheit gar keinen Kontakt zu den hier genannten Firmen hatte. Nur einige wenige wurden durch sog. Ping-Anrufe zu einem Rückruf animiert.

Czech Media Factoring macht sich dabei wenig Mühe, um die Spuren der Vergangenheit zu vertuschen. Zwar wird in der Fußzeile eine Adresse in Tschechien angegeben, jedoch verwendet man das nahezu identische Schreiben der Vorgängerinnen und gibt sogar das altbekannte Postfach aus Petersberg an.

Den Betroffenen kann nur geraten werden, nicht zu zahlen. Auch nach dutzendfacher Aufforderung durch diverse Verbraucher, hier einmal die vertragliche Grundlage für einen etwaigen Vertragsschluss vorzulegen, liegt der Verbraucherzentrale nicht ein Beleg für ein rechtswirksames Vertragsverhältnis vor.

Es ist nach wie vor davon auszugehen, dass es sich hierbei um eine betrügerische Methode handelt, um Verbraucher so weit unter Druck zu setzen, dass diese (mehr oder weniger) freiwillig zahlen.

Quelle: Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein

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Knil-KUW Rechtsanwälte & Partner

Die Polizei Stade warnt: In letzter Zeit wurden durch eine angebliche Kanzlei "Knil-KUW Rechtsanwälte & Partner" per email gefälschte Abmahnungen (Filesharing) wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen versandt. Geschädigt sein soll dabei eine Firma Videorama GmbH aus Essen. In der Mail wird dem Empfänger mit einer Strafanzeige gedroht, falls er nicht 100 Euro in Form von Paysafecard bezahlt.

In allen Fällen bestanden die Forderungen natürlich zu Unrecht. Die Polizei rät in diesen Fällen, auf keinen Fall der Zahlung nach zu kommen, die email zu ignorieren und zu löschen.

Personen, die bereits auf die Forderung eingegangen und damit durch die Zahlung eines Geldbetrages geschädigt sind, werden gebeten mit den entsprechenden Unterlagen bei der Polizei Anzeige zu erstatten.

Quelle: news aktuell gmbh v. 26.05.10

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Mahnung von Media Inkassomanagement AG

Wie die IT-News-Seite Computerbetrug [http://www.computerbetrug.de] meldet, versuchen Betrüger derzeit, Verbraucher ueber dubiose Inkassoschreiben abzuzocken. Per Post werden Mahnungen im Namen der Media Inkassomanagement AG versendet. Der Empfänger wird aufgefordert 107,90 Euro zu zahlen, da er sich angeblich telefonisch bei Diensten wie "TOP 200 Gewinnspiele und Millionenrente" oder "Die Gewinnboerse" der Firma DEM Marketing angemeldet habe. Bei Nichtzahlung droht das Inkassobuero unter anderem mit Mahnbescheid und Zwangsvollstreckung.

Empfänger des Schreibens sollten dieses ignorieren und den Betrag keinesfalls zahlen. Mehr Infos zum Thema Kostenfallen gibt es auf der BSI-FUER-BUERGER-Seite www.bsi-fuer-buerger.de

Quelle: www.buerger-cert.de Newsletter Sicher Informiert v. 12.05.10

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Mahnung von Schein-Firma "Spiragema"

Die saarländische Polizei und Landesinstitut für Präventives Handeln (LPH) warnen vor falschen Mahnungen der Firma "Spiragema".

Mahnung Spiragema

Insbesondere ältere Menschen sollten sich vor gefälschten Mahnungen des "Spiragema Nahrungsergänzungsmittel Versandhandels" aus Eppstein. Es handelt sich um angebliche zweite Mahnungen in Höhe von rund 50 Euro. Das Konto wird bei der Volksbank Main-Taunus eG angegeben.

Seit einigen Tagen sind dem Landesinstitut für Präventives Handeln (LPH) des Präventionsministeriums zwei derartige Fälle bekannt geworden. Mit weiteren Fällen ist zu rechnen.

Demnach erlangen die Täter die Personendaten weitestgehend aus den Todesanzeigen der örtlichen Tageszeitung. In beiden Fällen sind die Betroffenen ältere Damen, die kurz zuvor verstorben waren. Polizeiliche Ermittlungen haben ergeben, dass die Firma "Spiragema" unter der angegebenen Adresse nicht existiert. Es liegt der Verdacht des versuchten Betruges nahe. Strafanzeige bei der Polizei wurde erstattet, die Verbraucherzentrale des Saarlandes ist informiert.

Auch die Polizei warnt vor die Polizeidirektion Werra-Meißner warnt vor gefälschten Mahnungen der Firma "Spiragema Nahrungsergänzungsmittel Versandhandel" aus 65817 Eppstein.

Bei weiteren Fällen wird Bürgern geraten, dringend die örtlichen Polizeidienststellen zu kontaktieren.

Quelle: www.sol.de v.06.05.10, Polizei Saarland v. 06.05.10, news aktuell gmbh v. 12.05.10

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Outlets.de

Erneut hat die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Anlass, vor Kostenfallen im Internet zu warnen. Derzeit erhält sie massenweise Anfragen und Beschwerden zur Internetseite www.outlets.de. Auf der Suche nach Schnäppchen im Internet landet man leicht auf dieser Seite. Ein Kostenhinweis ist nicht auf den ersten Blick zu erkennen. Wer auf der Seite seine Daten eingibt, erhält wenig später eine Rechnung über 96 Euro für das erste Jahr. Wird diese nicht bezahlt, folgen Mahnungen und Anwaltsschreiben.

"Bleiben Sie hart und zahlen Sie auf keinen Fall", rät Barbara Steinhöfel, Referentin für Telekommunikation und Medien von der Verbraucherzentrale. "Lassen Sie sich auch durch Mahnungen und Anwaltsschreiben nicht einschüchtern. Weisen Sie die Zahlungsaufforderun-gen des Anbieters mit der Begründung zurück, dass kein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen ist. Mit diesen Geschäftspraktiken zieht der Betreiber der Seite alle Register, um Internetnutzern ungerechtfertigt Geld aus der Tasche zu ziehen.

Ein Urteil des Amtgerichts Leipzig stützt den Rat der Verbraucherzentrale. In der Urteilsbegründung heißt es: "Wer auf der Seite outlets.de seine Daten einträgt, schließt damit keinen wirksamen kostenpflichti-gen Vertrag ab - und muss folglich auch nichts bezahlen". Auf outlets.de sei die Preisangabe rechts im Fließtext platziert, stellte das Gericht fest. Das aber sei eine Stelle, an der ein Besucher der Seite nicht mit einer Preisangabe rechnen müsse. "Der am rechten Rand unauffällig im Fließtext platzierte Hinweis auf die Kostenpflicht wird in der Regel nicht zur Kenntnis genommen". (Amtsgericht Leipzig, Beschluss v. 03.02.2010 - Az. 118 C 10105/09)

Wer in eine solche Vertragsfalle getappt ist, kann sich unter www.vz-rlp.de/muster Musterschreiben herunterladen, um diesen Forderungen zu widersprechen. Auch die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale stehen mit Rat und Unterstützung zur Verfügung.

Quelle: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz v.29.04

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79 Euro für Erotik-Chat

Betrug mit SMS-Vertrag - LKA warnt vor neuer Abzockmasche.

Mit einer neuen Betrugsmasche versuchen derzeit Straftäter Handynutzer um ihr Geld zu bringen.

In Bayern wurden seit Anfang April bereits sieben Fälle bekannt, bei denen nichts ahnende Benutzer von Mobiltelefonen eine SMS erhielten, in der ihnen ein angeblicher Bekannter seine neue Handynummer mitteilte.

Wenn die Opfer dann diese Nummer anrufen oder zurückschreiben, erhalten sie umgehend eine Rechnung aus London, in der die Zahlung von 79 Euro gefordert wird. Angeblich hätten sie an einem Erotik-Chat teilgenommen.

Bisher zeigten Geschädigte aus Nürnberg, München und den Landkreisen Freyung-Grafenau, Weiden, Bad Kissingen, Weißenburg-Gunzenhausen und Kulmbach diese Vorgehensweise bei der Polizei an.

Jedoch ist davon auszugehen, dass viel mehr Handynutzer diese SMS bekamen und möglicherweise sogar bezahlten.

Gegen die Verantwortlichen der Rechnung stellenden Firma laufen nun die Ermittlungen.

Quelle: Polizeipresse Bayern v.04.03.10

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acoreus AG

Seit einiger Zeit erhalten etliche Haushalte Mahnungen der Firma acoreus AG aus Düsseldorf über nicht bezahlte Telefonkosten für Call-by-Call-Gespräche. Die Forderungen liegen teilweise mehrere Jahre zurück und sind für die Betroffenen oft nicht nachvollziehbar. Während die angemahnten Telefonkosten in der Regel häufig bis zu 10 Euro betragen, liegen die Inkassokosten zwischen 30 und 45 Euro.

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen empfiehlt den Betroffenen zu prüfen, ob die Forderung überhaupt besteht und ob sie eventuell bereits verjährt ist.

Quelle: Verbraucherzentrale Niedersachsen v. 01.04.10

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Wieder Olaf Tank

Schon SAT 1 hat vor diesem Rechtsanwalt gewarnt.

Zur Zeit verschickt er Mahnungen über 138,00 Euro wegen einer Forderung im Zusammenhang mit einem Dienstleistungsvertrag. Überweisen Sie nichts!.

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top-of-software.de, Antassia GmbH

Verbraucher hatten auf der Seite nach kostenlosen Programmen wie "OpenOffice", "Adobe Flash Player" oder nach Virenschutzprogrammen gesucht. Nach mehreren Klicks kamen sie zu einer Anmeldeseite. Neben einer Eingabemaske für persönliche Daten fand sich dort ein kaum erkennbarer Hinweis auf Kosten in Höhe von 96 Euro und eine Laufzeit von einem Jahr. In der Annahme, die geforderten Daten seien lediglich für den bekanntermaßen kostenlosen Download der Software nötig, haben die meisten diese Klausel übersehen. Besonders dreist: Die Rechnung und auch die Mahnung kommen per E-Mail. Der Versuch einer Antwortmail scheitert.

Wer in eine solche Vertragsfalle getappt ist, kann sich unter Musterschreiben herunterladen, um diesen Forderungen zu widersprechen. Auch die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale stehen mit Rat und Unterstützung zur Verfügung.

Quelle: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz v. 22.02.10

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opendownload.de: Rechnungen über 96 Euro

Zahlreiche Verbraucher, die im Internet auf opendownload.de Gratis-Software wie etwa Mozilla Firefox, Open Office oder Acrobat Reader zum Download suchten, wurden in die Falle gelockt. Eine Rechnung für eine Registrierung und ein zugleich abgeschlossenes zweijähriges Abonnement war die Folge. Der Anbieter lässt offensichtlich nichts unversucht, um Verbraucher zur Zahlung zu bewegen.

Derzeit berichten Betroffene, dass sie Rechnungen über 96 Euro für ein zweites Vertragsjahr erhalten. So wird behauptet, durch eine Begleichung der Rechnung aus dem ersten Vertragsjahr sei die Forderung anerkannt und fällig. Das Amtsgericht Düsseldorf habe dies in einem Fall entschieden.

Von dieser Behauptung sollten sich Verbraucher keineswegs beeindrucken lassen, so die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Haben Verbraucher aus Angst oder Unkenntnis die erste Rechnung bezahlt, stellt dies keineswegs ein Anerkenntnis mit der Folge dar, dass ein Widerruf oder eine Anfechtung des Vertrages nicht mehr möglich ist.

Der Rat der Verbraucherzentrale lautet: Nicht zahlen!

Wenn es sich um einen Internetabzocker handelt, kann man die Forderungen und die in E-Mails und Briefen enthaltenen Drohungen ignorieren. Sicherheitshalber kann man mit Hilfe eines Musterbriefes, den alle Verbraucherzentralen bereit halten, die unberechtigten Forderungen zurückweisen. Auch von anschließenden Mahnungen, Inkasso-Schreiben, Forderungen von Rechtsanwälten oder Drohungen mit Schufa-Einträgen sollten sich Verbraucher nicht einschüchtern lassen. Reagieren müsste man erst, wenn ein Mahnbescheid vom Gericht zugestellt wird.

Ein Musterbrief zum Widerspruch steht bei derVerbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V zum Download bereit.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V v. 09.02.10

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Anruf unzustellbarer Brief

Betrüger melden sich telefonisch, angeblich sei ein unzustellbarer Brief hinterlegt. Die Zustellung der Post könne erst erfolgen, wenn die korrekten Adressdaten vorliegen. Gibt man die Daten heraus, erhält man wenig später einen Brief von einer Firma aus Tschechien. mit einer Rechnung für die Nutzung einer Telefonserviceleistung in Höhe von knapp 100 Euro.

Prüfen Sie dubiose Forderungen ganz genau und schalten Sie im Zweifelsfall die Polizei ein.

Quelle: www.nordkurier.de v. 11.02.10

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opendownload.de wieder erfolgreich verklagt

Opendownload.de hatte schon einmal eine Schlappe vor Gericht erlitten

Nun muss opendownload.de einem Nutzer Schadenersatz zahlen. Dieser hatte vor Gericht die Kosten eingeklagt, die ihm durch die Einschaltung seines Anwalts zur Abwehr der Forderungen entstanden waren. Nach dem Amtsgericht Mannheim gaben auch die Richter des Landgerichts dem Kläger mit Urteil vom 14. Januar 2010 in zweiter Instanz Recht (Az. 10 S 53/09) Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.

Der Kläger davon ausgehen können, dass das Angebot kostenlos sei. Dies ergebe sich aus der Aufmachung der Seite, bei der zunächst kein Hinweis auf Kosten vorhanden sei. Zudem handele es sich bei der angebotenen Software um Programme, die anderweitig legal kostenfrei heruntergeladen werden können. Der Nutzer werde auch auf der Anmeldeseite "nicht ohne Weiteres" über die entstehenden Kosten informiert.Weitere Informationen finden Sie bei www.heise.de.

Quelle: www.heise.de v. 27.01.10

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Proinkasso aus Neu-Isenburg

Unzählige Mahnschreiben hat in diesen Tagen die Firma Proinkasso GmbH aus Neu-Isenburg nach Mecklenburg- Vorpommern versandt. Das Inkassobüro gibt vor, für einen Gewinnspieleintrag im Auftrag von „Tipp House“ eine offene Forderung einzuziehen. Zu zahlen seien 138,61 Euro, die innerhalb der nächsten sieben Tage zu überweisen sind.

In anderen Schreine heisst es, man sei im Auftrag des Gewinnspieleintragungsdienstes Lottowinn24.com sei als Inkassobüro bevollmächtigt, für eine Anmeldung zu diesem Gewinnspieldienst eine offene Forderung in Höhe von 131,09 Euro einzuziehen.

Für den Fall der Nichtzahlung werden eine Reihe von Maßnahmen, wie beispielsweise Mahnbescheid, Zwangsvollstreckung, Pfändung der Bezüge, Bankguthaben und Eintragung in entsprechende Schuldnerverzeichnisse angedroht. 

Zahlreiche Verbraucher sind verärgert, da sie zum einen weder die Rechnung noch deren Anspruchsgrundlage kennen und zum anderen auch verunsichert angesichts der dreisten Drohungen. Inkassobüro klingt nach Ärger und nach hohen Kosten und viele fühlen sich daher genötigt zu zahlen. Verbraucherschützer Joachim Geburtig erklärt dazu:

Weitere Informationen zu Forderungsabwehr erhalten Sie in den Beratungsstellen des Landes.

Quelle: Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern e.V. v. 18.01.10 und Polizeipresse Bayern v. 21.01.10

Proinkasso gehört wegen seiner unseriösen Geschäftspraktiken nicht mehr dem Bund deutscher Inkassounternehmn an.

Inzwischen geht auch die Staatsanwaltschaft in Hannover gegen die Firma vor. Sie hat das von eingeschüchterten Adressaten eingezahlte Geld auf dem Proinkasso-Konto beschlagnahmt. Allerdings bekommen die Betrogenen ihr Gelld nich automatisch zurück, sie müssen es im Zivilprozess einklagen.

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Forschungsgruppe ProFana

Bei der Verbraucherzentrale Berlin hatten zahlreiche Verbraucher über die telefonische Belästigung der Ascor Media Ltd. beschwert. Inzwischen liegen über 400 Beschwerden vor. Nachdem die Abmahnung mit der Aufforderung, eine Unterlassungsverpflichtung abzugeben, von der Firma abgelehnt worden war, hat die Verbraucherzentrale eine einstweilige Verfügung bei dem Landgericht Berlin erwirkt, die jetzt endlich in der Hielscherstraße 25, 13158 Berlin, zugestellt werden konnte.

Die Firma gibt in ihren Briefen falsche Adressen an, so dass nicht nur der Gerichtsvollzieher, sondern auch die Verbraucher ihre liebe Not haben, sie Die Verbraucherzentrale hat erhebliche Zweifel, dass die Firma entsprechende Forschungsaufträge hat und die Produkte zur Verfügung stellen kann und will. Es widerspräche allen ihren Erfahrungen, und keiner der Beschwerdeführer hat je ein Gerät gesehen, dafür aber Rechnungen und Mahnungen

Die Verbraucherzentrale rät allen Betroffenen zum Widerruf und zur Strafanzeige, denn es besteht der Verdacht des Betruges. Außerdem bittet sie, ihr unerwünschte Anrufe, die ab jetzt erfolgen, postalisch oder unter telefonwerbung@vz-bln.de mitzuteilen. Darüber hinaus steht den Betroffenen die telefonische oder persönliche Rechtsberatung der Verbraucherzentrale zur Verfügung.

Quelle: Verbraucherzentrale Berlin v. 26.02.10


In mehreren Beratungsstellen der Verbraucherzentrale beschweren sich derzeit Brandenburger über die "Forschungsgruppe ProFana", die mit unzulässigen Werbeanrufen Teilnehmer für angeblich kostenlose Produkttests wirbt und später Rechnungen für Produkte einfordert.

"Verlangt ein Unternehmen Zahlungen und beruft sich dabei auf einen angeblichen Vertrag, der durch einen unzulässigen Werbeanruf zustande gekommen sei, sollten Betroffene diesen vorsorglich widerrufen und rechtlichen Rat einholen", empfiehlt Verbraucherschützer Norbert Richter.

Hinter ProFana steht die angeblich in Templin ansässige Firma Ascor Media Ltd., die telefonisch Teilnehmer für angeblich kostenlose zweiwöchige Produkttests wirbt. Übereinstimmend berichten die Betroffenen, dass sie bei einem Werbeanruf lediglich der Zusendung von Informationsmaterialien zugestimmt hatten. Per Post kam dann jedoch eine dreiseitige Vertragsbestätigung mit verstecktem Preishinweis ins Haus.

Nach weiteren zirka 14 Tagen wurde dann nicht etwa – wie angekündigt - ein Produkt zum Testen von Qualität und Alltagstauglichkeit übersandt, sondern zunächst per Rechnung eine "Teilnahmegebühr" von 84 Euro für drei Monate eingefordert: Vor Begleichen dieser Forderung könnten leider keine Testprodukte zur Verfügung gestellt werden. Mit einer späteren Mahnung wurden weitere zehn Euro Bearbeitungsgebühr verlangt.

Recherchen der Verbraucherzentrale ergaben, dass in Templin nicht einmal ein Briefkasten der Firma existiert; die Post wird scheinbar nach Berlin weitergeleitet. Nähere Auskünfte zur Firma konnte das zuständige Gewerbeamt nicht geben.

Vor wenigen Tagen mahnte deshalb bereits die Verbraucherzentrale Berlin das Unternehmen ab, weil Verbraucher in Größenordnungen ohne vorherige Einwilligung und damit rechtswidrig zu Werbezwecken angerufen worden waren.

Individuellen Rat erhalten Betroffene in den Verbraucherberatungsstellen - Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 Ct/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend) - sowie  am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 jeden Mo bis Fr von 9 bis 18 Uhr (1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend).

Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg v. 15.01.10

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Julich Europa Inkasso S.L.

Das Schreiben ist optisch simpel, aber dennoch beeindruckend. Die Julich Europa Inkasso S.L. versendet Zahlungsaufforderungen an Verbraucher, die einen Vertrag mit der Firma Procom abgeschlossen und nicht von ihrem 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch gemacht haben sollen. Eine letzte Zahlungsmöglichkeit wird eingeräumt, ansonsten mit der Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens, einem Gerichtsvollzieher und einer Kontopfändung gedroht.

Anbei ist ein bereits ausgefüllter Überweisungsträger. Der Betrag soll per SEPA-Überweisung auf ein Konto in Spanien gezahlt werden. Das Mahnschreiben – offensichtlich aus Berlin versandt - weist nur eine Adresse in Spanien auf, obwohl das Inkassobüro nicht nur in Berlin, sondern auch in Frankfurt, London und Las Palmas ansässig sein soll.

Da stellen sich natürlich Fragen, die Verbraucher in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale vorsprechen lassen. Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. rät, bei Erhalt derartiger Schreiben auf keinen Fall Zahlungen zu leisten. Julich Inkasso weist in diesen Schreiben in keinster Weise eine Berechtigung zum Forderungseinzug nach.

Darüber hinaus bleibt im Unklaren, welchen Vertrag der Betroffene mit der benannten Firma abgeschlossen haben soll. Sich hier mit einem Inkassobüro mit einer Adresse in Las Palmas auseinander zu setzen, obwohl angeblich auch zwei deutsche Niederlassungen existieren, ist nicht anzuraten.

Bei einer fehlenden vertraglichen oder sonstigen Anspruchsgrundlage muss der Verbraucher bei einem derartigen Schreiben nicht reagieren und keinesfalls Zahlungen leisten.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt v. 17.12.09

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Primera Factura, Sexhotline

Die Polizei Zweibrücken hat zum wiederholten Mal ein Strafanzeige wegen Verdachts des Betruges aufgenommen. Nach Aussage des Anzeigers wurde per Rechnung vom 16.11.09, von einer Firma "Primera Factura", Düsseldorf, von einem bereits 2007 verstorbenen Mann, 72,00 Euro, die bei der Nutzung einer Sexhotline im November 2009 angefallen sein sollen, von den Angehörigen gefordert.

Die Polizei weist darauf hin, in solchen Fällen zunächst sicher zu stellen, dass vom genannten Anschluss die in Frage kommende Telefonnummer/Hotline nicht angerufen wurde (EVN=Einzelverbindungsnachweis überprüfen). Fristgerecht Widerspruch einlegen (schriftlich), sich im Internet über die besagte Firma zu informieren und auch auf den einschlägigen Internetseiten der Verbraucherzentrale nachzuschauen. Hier werden auch Musterbriefe vorgehalten, die heruntergeladen werden können.

Die Urheber und Abschöpfer bei solchen Geschäften sitzen erfahrungsgemäß im Ausland und agieren von dort aus. Auf einer Internetseite der Europäischen Verbraucherzentrale wird ausdrücklich vor dieser Firma gewarnt.

Quelle: Polizeipresse Pirmasens v. 10.12.09

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nachbarschaft24.net

Die Betreiber der Webplattform nachbarschaft24.net versuchen, Menschen, die bereits einmal Opfer ihrer betrügerischen Absichten geworden waren, erneut zur Zahlung angeblicher Abonnement-Gebuehren zu bewegen.

Der Hintergrund: nachbarschaft24.net hatte 2007 Nutzer mit Hilfe von Spam-Mails dazu gebracht, einen angeblichen Abo-Vertrag abzuschliessen, der keine Gegenleistungen enthielt. Die Betroffenen erhielten eine Mail, behauptet wurde darin ein Nachbar hätte eine wichtige Nachricht oder Einladung geschickt. Um diese Nachricht abzurufen, sollte der Verbraucher auf der Internetseite nachbarschaft24.net seine Daten eingeben. Anschließend könne man die wichtige Nachricht abrufen.

2008 hatte ein Berliner Amtsgericht die Opfer von jeglicher Zahlungspflicht freigestellt. Nun wird im Internet mit Werbeanzeigen oder Pressemitteilungen erneut versucht, Zahlungsdruck aufzubauen - völlig zu Unrecht.

Quelle: Newsletter Sicher informiert (www.buerger-cert.de) v.10.12.09

Der Rat der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt: Nicht zahlen und von den Drohungen nicht einschüchtern lassen.

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Rechnungen für angeblichen Telefonsex

In den letzten Wochen sind bei der Polizei in Bad Pyrmont vermehrt Bürger erschienen, die von dubiosen Firmen Rechnungen für die angebliche Inanspruchnahme eines sogenannten "kostenpflichtigen Service" erhalten haben. In den Rechnungen wird dargestellt, dass angeblich von dem eigenen Telefonanschluss Telefonsex Serviceleistungen genutzt worden seien. Dafür wird in der Regel ein Betrag zwischen 75 und 90 Euro in Rechnung gestellt.

Wenig später geht dann bei den Betroffenen ein Mahnschreiben ein, so dass leicht Forderungen von 130 bis 190 Euro gestellt werden.

In allen bekannten Fällen handelt es sich um sogenannte Nachfolgeorganisationen der einschlägig bekannten Firma "TRC Telemedia" mit Sitz in Petersberg bei Fulda, diesbezüglich sind bereits eine Vielzahl von Warnungen, unter anderem auch in verschiedenen Fernsehsendungen erfolgt.

Die Nachfolgeorganisationen firmieren nunmehr unter dem Namen "Roxborough Management Incorporated" sowie aktuell unter dem Namen "Pepper United S.R.O".

Die Polizei gibt den Hinweis, dass eine Zahlungsverpflichtung nur besteht, wenn eine Leistung tatsächlich bestellt und vereinbart war bzw. wenn die Nutzung der Leistung gewollt war. Grundsätzlich sollten sich Empfänger solcher Rechnungen von der Firma nachweisen lassen, dass ein wirksamer Vertrag über den geforderten Preis abgeschlossen wurde. Der Nachweis, dass überhaupt vom Apparat des Anschlussinhabers ein Gespräch geführt wurde, wird den Anbietern schwer fallen.

Die Anbieter sind keine Netzbetreiber von Telekommunikationsdiensten und können demzufolge auch keinen Einzelverbindungsnachweis vorlegen. In vielen Fällen wurde auch festgestellt, dass die in den Rechnungen angeführte Rufnummer überhaupt nicht dem Rechnungsempfänger zuzuordnen ist. Weitere Informationen sind über die zuständigen Verbraucherzentralen oder die Polizei abzurufen.

Quelle: Presseinfo der Polizei Bad Pyrmont, news aktuell gmbh v. 01.12.09

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TRC Telemedia mit neuen Namen

Über die TRC Telemedia und ihr dubioses Geschäftsgebaren hat die Verbraucherzentrale bereits mehrfach berichtet. Inhaltlich hat sich an der Abzockmasche zwar nichts geändert, jedoch haben die Betreiber nach Kenntnis der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein zum vierten Mal in diesem Jahr den Namen geändert. Hier die bekannten Namen in chronologischer Reihenfolge:

TRC Telemedia AG

MB Direct Phone Ltd

Roxborough Management Inc.

Pepper United S.R.O.

Zusätzlich jetzt mit dreisten Drohungen mit Gerichtsverfahren "negativen Einträgen" und weiteren Maßnahmen.

Alles was die Verbraucherzentrale über diese Firmen bislang berichtet hat, finden Sie bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein

Quelle: Verbraucherzentrale Schleswig Holstein v. 19.11.09