gegen Trickdiebe und Trickbetrüger

Abzocke-Rechnung, Inkasso Aktuelle Fälle

Falsche E-Mail Abmahnungen RA Winterstein

Zahlreiche Internetnutzer werden zurzeit aufgefordert, für einen angeblichen Urheberrechtsverstoß 50 Euro Mahnbetrag zu bezahlen. Die Abmahnungen kommen per E-Mail, vermeintlich von den Winterstein Rechtsanwälten aus Frankfurt.

Auftraggeber sollen die Firmen Universal Pictures International Germany GmbH, Frankfurt und Sony BMG Music Entertainment Germany GmbH, München sein. Wir raten davon ab, auf die Mails von 'Rechtsanwaelte.Winterstein@lawyer.com' mit dem Betreff 'Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung' zu reagieren.

In den fingierten E-Mails werden neben Tag und Uhrzeit auch die angeblich zugewiesene IP-Adresse zum Zeitpunkt des angeblichen Urheberrechtsverstoßes angegeben. Um welche Videos oder welchen Musiktitel es sich konkret handelt, bleibt unklar.

Genau das ist der Hinweis dafür, dass es sich um eine unberechtigte Forderung handelt, meinen wir. Dazu zählt auch die Aufforderung, 50 Euro Mahnbetrag an die ‚Société Général (Paris, Frankreich)’ zu überweisen, um die Angelegenheit außergerichtlich und gütlich zu klären. Auch im vorliegenden Fall wird gedroht: Wer die 50 Euro nicht zahlt, muss mit "gerichtlichen Schritten" rechnen und einer Forderung in Höhe von 6.820 Euro.

Die Verbraucherzentrale rät: Nicht einschüchtern lassen und bloß nicht zahlen!

Allerdings: Berechtigte Urheber- und Markenrechtsverstöße sind keine Bagatellen. Illegales Down- und Uploaden wird mit anwaltlichen Abmahnungen verfolgt.

Echte Abmahnschreiben von Rechtsanwälten gehen aber immer auf dem Postwege zu, niemals per E-Mail und enthalten außerdem eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die die Abgemahnten abgeben sollen.

Quelle: Verbraucherzentrale Niedersachsen v. 13.01.12

nach oben

Telefonabzocke mit Nahrungsergänzungsmitteln

Bevorzugt Personen über 80 Jahre werden ohne ihre vorherige ausdrückliche Erlaubnis angerufen und durch gezielte Werbetaktiken zur Bestellung einer Probepackung eines Nahrungsergänzungsmittels überredet.

In einigen Fällen wurde der Werbeanruf als Meinungsumfrage einer bekannten Apothekenzeitschrift oder als Umfrage zu Arzneimitteln getarnt. Als Dankeschön sollten die Umfrageteilnehmer dann eine Monatspackung eines Ginkgopräparates erhalten. Mit Lieferung dieses "Dankeschöns" kam aber auch die erste Rechnung über 9,95 Euro und weitere Lieferungen aus einem angeblich abgeschlossenen Vertrag wurden angekündigt.

Obwohl auch am Telefon gültige Verträge abgeschlossen werden können, kommt durch bloßes Schweigen zu einem Vertragsangebot oder durch die Bestellung einer Probepackung noch kein rechtsverbindlicher Vertragsabschluss zustande. Verbraucher sollten sich gegen diese dreiste Masche wehren.

Wenn der Verdacht besteht, dass ein Vertrag untergeschoben wurde, sollte der Vertragsschluss angezweifelt und das Unternehmen aufgefordert werden, das Zustandekommen eines gültigen Vertrags nachzuweisen. Forderungen sollten in diesem Fall zunächst nicht beglichen werden, das Unternehmen muss in strittigen Fällen das Vorliegen eines wirksam abgeschlossenen Vertrages beweisen. Rat und Hilfe erhalten Sie bei Ihrer Verbraucherzentrale.

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg v. 16.12.11

nach oben

NTT Telco verschickt Zahlungsaufforderungen

Mit massiven Einschüchterungen verunsichert derzeit das Inkassounternehmen NTT Telco aus Wiesbaden Verbraucher landauf, landab. Die Firma versucht am Telefon und per Post, vermeintliche Teilnehmer an den zwielichtigen Gewinnspieleintragsdiensten Winfinder und Windienst zur Zahlung von Beträgen zwischen 99 und 178 Euro zu bewegen.

Die Verbraucherzentrale rät den angeblich säumigen Kunden, den Betrag auf keinen Fall zu zahlen, sondern die Forderung vorsorglich schriftlich zurückweisen!

Bei den Verbraucherzentralen häufen sich die Fälle, in denen Betroffene das Schreiben eines "Ivan Milosevic" vorlegen. Darin wird behauptet, sie schuldeten der Firma Winfinder oder Windienst einen Betrag in meist dreistelliger Höhe. Angeblich bestünde ein kostenpflichtiger Vertrag über die Zahlung von 9,90 Euro pro Woche für eine "Leistung", die in dem Anschreiben jedoch nicht näher definiert wird. Beide Dienste hätten ihre Ansprüche, die sich in den vorliegenden Fällen auf angebliche Vereinbarungen zwischen September 2010 bis Februar 2011 beziehen, an NTT TELCO INKASSO abgetreten.

Die aufgelaufene Summe solle innerhalb einer meist nur wenige Tage umfassenden Frist überwiesen werden. Ansonsten warteten auf den Empfänger der dubiosen Post "weitere Kosten und Unannehmlichkeiten". Bei pünktlicher Zahlung sei "der gesamte Vertrag erledigt", und es würden keine weiteren Forderungen gestellt. Betroffene berichten, dass die schriftliche Geldeintreibung durch belästigende Anrufe noch verstärkt werde.

Wer sicher ist, dass er einem Vertragsangebot zur Teilnahme an Gewinnspielen – weder mündlich noch schriftlich – zugestimmt hat, gibt Milosevic am besten einen Korb. Ratsam ist, die Forderung des vermeintlichen Inkasso-Unternehmens mit Hilfe unseres Musterbriefes schriftlich zurückzuweisen. Außerdem empfiehlt sich, von NTT Telco einen Nachweis darüber zu fordern, wie der angebliche Vertrag eigentlich zustande gekommen sein soll.

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und 11 weitere Verbraucherzentralen v. 17.11.11

nach oben

"Play & Win" und "Win & Co."

Verbraucher aus Schwedt/Oder, Senftenberg und Finsterwalde erhielten Schreiben der Gewinnclubs Play & Win und Win & Co., die unter einer identischen Anschrift in Düsseldorf firmieren und nach dem gleichen Muster vorgehen: Sie bestätigen die "vorzeitige Vertragsauflösung" eines angeblich geschlossenen Gewinnspielabos, das die Betroffenen nach eigenen Aussagen nie abgeschlossen haben. Diese werden mit der Aufforderung unter Druck gesetzt, den letzten Spielbeitrag in Höhe von 99,30 Euro zu überweisen, da sich ansonsten das Abo um weitere sechs Monate verlängere.

Doch die vollständig vermerkten Bankdaten machten Betroffene misstrauisch, so dass sie sofort die Verbraucherzentrale informierten. "Solche Bestätigungsschreiben sollen Verbraucher über die Autorisierung persönlicher Daten in die Abofalle locken", warnt Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Sie rät, den behaupteten Vertragsschlüssen einmal per Einwurfeinschreiben nachweisbar zu widersprechen und weitere Schreiben zu ignorieren. Keinesfalls sollten Verbraucher zahlen, die keinen Vertrag geschlossen haben!

Falls eine Firma unverfroren genug ist, einen Gerichtlichen Mahnbescheid auf den Weg zu bringen, muss man umgehend Widerspruch einlegen. Im Zweifelsfall helfen Verbraucherberater dann weiter.

Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg v. 21.10.11

nach oben

"Gewinner-Zeit" Abzocke

Vom "Beginn Ihrer Gewinner-Zeit" kann keine Rede sein. Vielmehr versucht ein fragwürdiger Magazinbetreiber mit Sitz in Großbritannien zurzeit, mit einer neuen Abo- und Gewinnspiel-Masche ans Geld und die persönlichen Daten argloser Konsumenten zu kommen. Vermeintlichen Abnehmern des Monats-Magazins "WIN!", das "Reportagen aus aller Welt und spannende Artikel" zu "Gewinnspielen, Luxus, Reisen, Wellness und Trends" verspricht, flattert eine Zahlungsforderung von 87 Euro fürs erste halbe Jahr ins Haus. Wer in diesen Tagen ein Schreiben mit "vielen Dank für das freundliche Telefonat" erhält, sollte den fälligen Betrag auf keinen Fall begleichen, der Forderung der Firma "Gewinner-Zeit" jedoch vorsorglich schriftlich widersprechen.

In den Schreiben erinnert "Gewinner-Zeit" an ein Telefonat, in dem mit der Firma ein kostenpflichtiger Vertrag für mindestens ein Jahr abgeschlossen worden sei: zum Bezug des Gewinner-Magazins sowie zur Teilnahme an einer privaten Lotterie.

Das Perfide an Post und Plausch: Mittels unerlaubter Werbeanrufe wird wahllos Angerufenen nicht nur ein vermeintlicher Abo-Vertrag untergeschoben. Die anschließenden Bestätigungsschreiben sind auch so datiert, dass die vierzehntägige Widerrufsfrist zur Auflösung der angeblichen Vereinbarung bereits abgelaufen scheint, wenn Angeschriebene die Zahlungsforderung erhalten. Der Druck auf die vermeintlichen Kunden, umgehend zu zahlen, wird noch durch die Behauptung erhöht, die unzulässigen Telefonate würden aufgezeichnet.

Empfänger der dubiosen Post, die sicher sind, dass sie einem Vertragsangebot von "Gewinner-Zeit" – weder mündlich noch schriftlich – zugestimmt haben, sollten die Forderung des Abo-Betreibers schriftlich zurückweisen. Dabei hilft unser Musterbrief. Außerdem sollten sie einen Nachweis darüber verlangen, wie der angebliche Vertrag eigentlich zustande gekommen ist.

Wer sich nicht sicher ist, ob er sich am Telefon einen Abo-Vertrag hat aufschwatzen lassen, muss auch nicht zahlen, sollte sich aber zur Sicherheit bei der Verbraucherzentrale beraten lassen.

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg v. 26.10.11

nach oben

Urteil "mitfahrzentrale.de"

Die Webseite mitfahrzentrale-24.de muss in Zukunft den Preis für die Anmeldung deutlich erkennbar angeben. Das hat das Landgericht Landshut nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) entschieden. Bislang standen die Gebühren für den Service nur im Kleingedruckten. Betreiberin der Seite mitfahrzentrale-24.de ist die Paid Content GmbH.

Das Gericht bestätigte außerdem die Unwirksamkeit zweier Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von mitfahrzentrale-24.de: Zum einen soll das Entgelt in Höhe von 132,00 EUR jährlich im Voraus gezahlt werden. Die Vorleistungsklausel sei intransparent, sagt das Landgericht, weil für den Verbraucher nicht erkennbar sei, wann dieser die jährliche Leistung zu zahlen habe. Sie benachteilige außerdem Verbraucher unangemessen, da das Unternehmensrisiko einseitig auf die Verbraucher verlagert werde.

Das Gericht beanstandete außerdem eine Klausel, der zufolge sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit um weitere zwei Jahre verlängert. Ein Vertrag dürfe sich laut Bürgerlichen Gesetzbuch stillschweigend nur um maximal ein Jahr verlängern (Urteil des LG Landshut vom 16.08.2011, 54 O 1465/11, nicht rechtskräftig).

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband v. 21.10.11

nach oben

Rechnung von premiumdownloaden.de

Computerbild hat am 30.06.11 vor dieser Firma gewarnt. Die Firma wirbt mit kostenlosen Angeboten und lässt User in die Abofalle laufen. Mit Rechnungen und Mahnungen sollen sie eingeschüchtert werden.

Ein Leser der Pfiffigen-Senioren hat eine Zahlungsaufforderung über fast 100 Euro erhalten, weil er angeblich ihren Dienst bestellt und genutzt hätte. Die Firma legt deshalb eine IP-Nummer vor und behauptet, daß es seine sei.

"Ihre IP-Adresse XXXXXXXX haben wir bei der Anmeldung (genauer Zeitpunkt: 11.09.2011 Uhrzeit) gespeichert. Es ist dadurch möglich über den verwendeten Provider "Providername" den Verursacher der Anmeldung zu ermitteln." schreibt die Firma.

Der Leser weiß mit 100%-iger Sicherheit, daß er mit dieser Firma zuvor keinerlei Kontakt hatte.

Die Polizei nimmt keine Anzeige dafür entgegen, weil das ein privater Rechtsstreit sei. Es sei auch noch kein 'vollendeter Betrug' entstanden, weil er noch nicht gezahlt habe. Das wird er auch nicht tun. Statt dessen hat er bei seinem Internet Service Provider angefragt, ob ein derartiges Auskunftsersuchen vorliege. Das ist offensichtlich nicht der Fall.

Mit dem Stichwort 'Premiumdownloaden' findet man bei Google diverse Beschwerden über diese Firma und ihren Inhaber.

Natürlich nicht zahlen. Es empfiehlt sich aber, den Rat der Verbraucherzentrale einzuholen und Widerspruch gegen die vermeintliche Forderung einzulegen.

Quelle: Ein Leser der Pfiffigen Senioren v. 21.10.11

nach oben

Drohungen von Online-Inkasso

Eine Leserin der Pfiffigen Senioren teilt mit: "Gestern erhielt unsere Oma einen Anruf einer Berliner Nr.: 030-57707763 bzw. 030-57707764. Die Firma nennt sich Online Inkasso , ist aber in keinem Telefonbuch verzeichnet. Sie wurde aufgefordert 900,- € zu zahlen weil sie irgend etwas bestellt haben soll, sonst würde der Gerichtsvollzieher kommen.

Meine Recherchen haben ergeben, dass diese Tel.-Nr. (oder ähnlich z.B. 030-57707706 = derzeit nicht erreichbar) diese Abzocke schon seit längerem machen. Es meldet sich entweder eine männliche Stimme mit türkischem Akzent oder eine Sandra Schmitt."

Anmerkung: Diese Abzockmasche mit dem Namen Sandra Schmitt läuft schon einige Jahre, 2009 mit einer Karlsruher Telefonnummer.

Verständigen Sie die Verbraucherzentrale und die Bundesnetzagentur vom Missbrauch der Rufnummer.

Quelle: Eine Leserin der Pfiffigen Senioren v. 20.10.11

nach oben

.

Polizei warnt vor DeutscheDownloads.de

Die Osterholzer Polizei ermittelt gegen einen vermutlich bundesweit aktiven Betrüger. Per Mail fordert er seine Opfer auf, einen angeblichen noch ausstehenden Jahresbeitrag für ein Internetabonnement der "DeutscheDownloads.de" aus 2009 zu bezahlen. Andernfalls droht er mit einem Schufa-Eintrag und Verfahrenskosten in Höhe von 500 Euro.

Etliche Internet-User sind bereits auf diese Betrugsmasche hereingefallen und haben den in Rechnung gestellten Betrag von 84 Euro bezahlt. Auf das Girokonto einer Firma "FU Media",das von einem 23-jährigen Bremer unterhalten wurde, waren seit Anfang September mehrere Tausend Euro eingegangen. Außerdem hatte die betreffende Filiale diverse Nachfragen aus dem gesamten Bundesgebiet zu dem Konto erhalten. Die Bank das Konto inzwischen gesperrt und Zahlungseingänge zurückgebucht.

Die Polizei hat umfangreiche Ermittlungen eingeleitet und warnt noch einmal eindringlich davor, dieser Betrugsmasche.

Ein Beamter: "Lassen Sie sich insbesondere nicht durch Mahnungen oder Drohungen durch ein Inkassobüro aus der Ruhe bringen. Suchen Sie gegebenenfalls Rat bei einem Rechtsbeistand oder wenden sich an Ihre Polizei. Sollten Sie bereits auf so ein unseriöses Angebot hereingefallen sein, können Sie gegen eine unberechtigte Forderung Widerspruch einlegen. Entsprechende Musterschreiben finden Sie einfach über Ihre Suchmaschine im Internet".

Quelle: Polizeipresse Verden / Osterholz, news aktuell gmbh v. 14.09.11

nach oben

Polizei warnt vor DVL Media

Die Polizei Gifhorn warnt vor unberechtigten Geldforderungen in Form von Rechnungen einer zweifelhaften Internetfirma. In dieser Woche haben sich im Landkreis Gifhorn, aber auch in anderen Regionen Niedersachsens, versuchte Betrugsfälle dieser dubiosen Firma mit dem Namen DVL Media GmbH gehäuft. Diese versucht über ein Inkassounternehmen per Brief Geld von Bürgern, vornehmlich im Rentenalter, einzufordern, ohne dass diese jemals mit der Firma einen Vertrag abgeschlossen hätten.

Ein Betrag von 101,50 Euro soll von den angeschriebenen Personen für einen angeblichen "Deutschen Losclub" überwiesen werden.

Die mit dem Eintreiben dieser Forderungen beauftragte Firma liberECO Inkasso hat sich zwischenzeitlich von ihrem Auftraggeber distanziert und den Vertrag mit der DVL Media GmbH gekündigt.

Die Polizei rät, nicht zu zahlen und gegebenenfalls eine Anzeige wegen versuchten Betruges zu erstatten. Weitere Informationen erteilen die örtlichen Verbraucherzentralen.

Quelle: Polizeipresse Gifhorn v. 09.09.11


Auch die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt am 09.09.11 vor der DVL-Media GmbH.

" Es ist zu vermuten, dass der Inkassodienstleister bzw. die angebliche DVL-Media GmbH über die Teilnahme der Betroffenen an Gewinnspielen, Preisausschreiben und Kaffeefahrten oder über Datenhändler an die Adressdaten gelangt sind. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale treiben hier Betrüger ihr übles Spiel, denn nach Recherchen ist weder die Firma DVL-Media GmbH noch die DLC – Deutscher Losclub bekannt."

Rat der Verbraucherzentrale: "Stur bleiben und nicht zahlen. Denn das Geschäftsmodell der Geldeinzieher ist darauf auslegt, dass in 99 Prozent der Fälle diese Mahnungen ernst genommen werden und die Verbraucher zahlen." Ferner sollten Betroffene Strafanzeige stellen und die im Schreiben genannte Commerzbank über das unseriöse Treiben des Kontoinhabers informieren bzw. auffordern, das Konto zu sperren.

nach oben

SIS Senioren Info Services GmbH

Die Bundesnetzagentur hat jetzt für bestimmte Forderungen der SIS Senioren Info Services GmbH ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung verhängt. Das Verbot wurde gegenüber sämtlichen Netzbetreibern ausgesprochen, über deren Telefonrechnungen die SIS Senioren Info Services GmbH Verbrauchern mittels der Produkt-ID 18SI4 Entgelte für einen telefonischen Auskunfts- und Recherchedienst für Senioren berechnet. Diese Produkt-ID entspricht bei der Telekom Deutschland GmbH der Artikel-/Leistungsnummer 67721. Das Verbot gilt rückwirkend für die Zeit ab dem 9. Juni 2011.

Darüber hinaus hat die Bundesnetzagentur die Abschaltung der Rufnummern (0)89 54319404 und (0)89 54319405 angeordnet. Beide Rufnummern wurden im Rahmen der rechtswidrigen telefonischen Bewerbung des Dienstes genutzt.

Der seitens der SIS Senioren Info Services GmbH angebotene Dienst wird zunächst rechtswidrig telefonisch beworben. Die Verbraucher – überwiegend ältere Personen – erhalten einen unverlangten Werbeanruf. Als Rufnummer des Anrufers wird die (0)89 54319404 oder auch die (0)89 54319405 übermittelt. Eine Bandansage bewirbt den Dienst zur Seniorenunterstützung in Form eines telefonischen Auskunfts- und Recherchedienstes für ältere Menschen.

Die Angerufenen werden am Ende der Bandansage aufgefordert, nach dem Signalton „Ja“ zu sagen. Auch Angerufene, die den angebotenen Dienst nicht wünschten, haben im Anschluss an den Telefonanruf eine schriftliche Bestätigung des angeblich bestellten „Senioren Info Services“ erhalten. Absender des Schreibens und vermeintlicher Vertragspartner ist die SIS Senioren Info Services GmbH, Maximilianstr. 35a, 80539 München. Die Kosten belaufen sich auf monatlich 9,95 Euro und werden direkt über die Telefonrechnung abgerechnet.

Im konkreten Fall werden bewusst ältere Menschen telefonisch angesprochen, um unter dem Vorwand, einen Dienst ausschließlich für Senioren zu erbringen, mit den Betroffenen einen Vertrag abzuschließen. Durch das von uns ausgesprochene Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot werden die Betroffenen nun vor den hieraus resultierenden Forderungen geschützt

Das von der Bundesnetzagentur verhängte Rechnungslegungsverbot bedeutet, dass betroffenen Verbrauchern die unter der genannten Produkt-ID bzw. Artikel-/Leistungsnummer geltend gemachten Beträge nicht mehr in Rechnung gestellt werden dürfen. Falls Verbraucher bereits derartige Rechnungen erhalten haben, greift das Verbot der Inkassierung. Die Forderungen dürfen also nicht mehr eingezogen werden.

Wenn der Verbraucher die in Rechnung gestellten Beträge bereits bezahlt hat, greifen beide Verbote jedoch nicht unmittelbar. In diesen Fällen sollten Betroffene ggf. mit Unterstützung der Verbraucherzentralen oder eines Rechtsanwalts versuchen, das Geld zurückzufordern. Enthält die Telefonrechnung keinen Hinweis auf die in Rechnung gestellte Produkt-ID bzw. Artikel-/Leistungsnummer, sollte der Verbraucher zunächst bei seinem jeweiligen Telefonanbieter die Produkt-ID bzw. Artikel-/Leistungsnummer erfragen, um zu prüfen, ob das ausgesprochene Verbot auch die ihm in Rechnung gestellte Leistung betrifft.

Die Bundesnetzagentur bittet die Verbraucher auch weiterhin, sie über derartige Werbeanrufe und Forderungen zu informieren. Es ist nicht auszuschließen, dass diese Werbeanrufe unter anderen Rufnummern fortgesetzt bzw. ähnliche Forderungen unter anderen Produkt-IDs bzw. Artikel-/Leistungsnummern erhoben werden.

Verbraucher können sich unter den folgenden Kontaktdaten an die Bundesnetzagentur wenden:

Anschrift:

Bundesnetzagentur

Nördeltstraße 5

59872 Meschede

Telefon:

+49 291 9955-206

Montag bis Mittwoch von 9:00 bis 17:00 Uhr,

Donnerstag von 9:00 bis 18:00 Uhr sowie

Freitag von 9:00 bis 16:00 Uhr

Telefax:

+49 6321 934-111

E-Mail:

rufnummernmissbrauch@bnetza.de

Quelle: www.bundesnetzagentur.de 05.09.11

nach oben

Nachnahme von "HK-Vermittlung"

Immer wieder tauchen neue Betrugsvarianten auf, die es -mal mehr oder weniger perfide- auf das Geld unbescholtener Bürgerinnen und Bürger abgesehen haben.

In den letzten Tagen erhielt eine betagte Wermelskirchener Seniorin den Brief einer "HK-Vermittlung" aus Dorsten, der mit einer Nachnahmeforderung von 87,--€ verbunden war.

Der Brief ließ äußerlich nicht erkennen, worum es ging oder was sich im Umschlag befinden könnte.

Die ältere Frau ging zur Post und bezahlte das Geld, erhielt den Umschlag und entdeckte dort einen eher unprofessionell erstellten Serienbrief, der sie für den "Pauschalbetrag von 87,--€" angeblich "vollautomatisch jeden Monat an den lukrativsten und gewinnreichsten Supergewinnspielen anmeldet".

Das Regionalkommissariat Wermelskirchen hat Strafanzeige aufgenommen. Nach ersten Ermittlungen ist dies nicht der erste derartige Fall in Deutschland. Versuche, die "HK-Vermittlung" in Dorsten anzuschreiben, schlugen fehl, da die Firma unter der genannten Anschrift nicht existent ist. Eine betrügerische Absicht ist zu unterstellen.

Die Kreispolizei warnt dringend davor, Nachnahmezahlungen zu leisten, wenn der Absender der Brief- oder Paketsendung unbekannt ist und die Empfänger solcher Sendungen keine Ware oder ähnliches bestellt haben.

Quelle: Polizeipresse Rheinisch-Bergischer Kreis, news aktuell gmbh v. 26.08.11

nach oben

Mit Probepackung zum Nahrungsergänzungsmittel Abo

Mit der Zustellung einer Probepackung schieben Firmen derzeit Verträge über die monatliche Zusendung angeblich gesundheitsfördernder Nahrungsergänzungsmittel (z.B. Ginkgo-Präparate) unter. Dabei werden gezielt Senioren angerufen.

Die Unternehmen gehen ausgeklügelt vor. Die Verbraucher werden ohne Einwilligung angerufen. Das Gespräch beginnt getarnt als Informationsgespräch oder als Umfrage zum Arzneimittelkauf. Ziele des Gesprächs sind aber, dass Verbraucher eine Monatspackung zum Probierpreis bestellen oder sich diese als Dankeschön zuschicken lassen. Mit Erhalt der Probepackung schieben die Unternehmen dann einen Abonnementvertrag unter, wenn ihnen innerhalb von 14 Tagen kein Widerruf zugeht.

"Durch bloßes Schweigen kommt aber in diesem Fall gar kein Vertrag zustande", prangert Sabine Partheymüller von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg das Verhalten der Unternehmen an. Durch einen solchen Abovertrag sollen Forderungen in Höhe von bis zu 338,75 Euro entstehen. Als Unternehmensadresse sind entweder nur eine Postfachfachadresse angegeben oder gar zwei unterschiedliche Adressen. Egal bei welcher der Adressen widerrufen wird, meist behaupten die Unternehmen, der Widerruf sei an die falsche Adresse gesandt worden. "So wird auch noch versucht, das Widerrufsrecht nicht zu gewähren," macht Partheymüller deutlich. Begleichen die Verbraucher die untergeschobene Rechnung nicht, drohen die Unternehmen mit der Einschaltung von Inkasso-Fimen und ‚erheblichen Gebühren’. Zudem werden die Telefongespräche aufgezeichnet, um zusätzlich Druck aufzubauen.

"Wieder einmal zeigt sich, wie wirkungslos die gesetzlichen Regelungen gegen unerlaubte Telefonwerbung sind," kritisiert Sabine Partheymüller von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, "und wie notwendig die Bestätigungslösung ist."

Einen Musterbrief für den Widerspruch finden Sie bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

Quelle:Verbraucherzentrale Baden-Württemberg v. 18.08.7.11

nach oben

Rechnung für Praxisgebühren

Hamburger haben seit den letzten Tagen des Jahres 2010 Zahlungsaufforderungen der Anwaltskanzlei »RVR Rechtsanwälte« aus Stuttgart erhalten. Sie sollen angeblich nicht bezahlte Praxisgebühren oder Zuzahlungen (z.B. für Krankenhausaufenthalt, Hilfsmittel usw.) aus dem Jahr 2006 nachzahlen und fragen sich, was sie tun sollen. Viele erinnern sich gar nicht mehr daran, ob sie vor fünf Jahren 10 Euro bezahlt haben oder nicht oder bei welchen Ärzten sie damals waren, und die meisten haben aus dieser Zeit auch keine Quittungen mehr

Forderungen aus 2006 sind am 31.12.2010 verjährt. Durch das Schreiben der Rechtsanwaltskanzlei, auch wenn es vor diesem Termin datiert ist, wird die Verjährung nicht gehemmt.

Wenn Sie die Forderung bestreiten, ist die andere Seite beweispflichtig dafür, dass und wann eine Forderung entstanden ist und in welcher Höhe sie besteht. Vielleicht ist die Forderung komplett unberechtigt.

Wenn Sie ein einfaches Schreiben von Ihrer Krankenkasse, der Kassenärztlichen Vereinigung oder von Rechtsanwälten erhalten, ist das nur eine Erinnerung, die keinen Einfluss auf den Ablauf der Verjährung hat. Nur ein Beitragsbescheid oder ein Vollstreckungsbescheid hemmen die Verjährung. Erhalten Sie Post von einer offiziellen Einzugsstelle – z.B. in Hamburg vom Hauptzollamt – oder vom Gerichtsvollzieher, muss bereits ein Vollstreckungstitel vorhanden sein. Der verjährt erst in 30 Jahren. Mit jeder Vollstreckungshandlung beginnt die Verjährung wieder neu zu laufen.

Bei Fragen dazu berät Sie Ihre örtliche Verbraucherzentrale.

Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg e.V. v. 26.07.11

nach oben

Post von Deutsche Zentral Inkasso

Zahlreiche Verbraucher kommen derzeit aufgeregt in die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein mit Post von der Deutschen Zentral Inkasso und einem einschüchternden Anhang.

Im Grunde geht es mal wieder um Internetabofallen und das Eintreiben der hierfür in Rechnung gestellten Kosten. Doch dieses Mal befindet sich im Anhang zu dem Inkassoschreiben ein Urteil (AZ.: 58 C 6/10 (70)) des Amtsgerichtes Langen (ein kleiner Ort südlich von Frankfurt a. M.), das die Adressaten stark verunsichert. Hier wurde ein Verbraucher dazu verurteilt, die Kosten für das Abo zu zahlen.

Auch hier heißt es, Ruhe bewahren. Zum einen gibt es bereits eine Vielzahl von Urteilen, die weitaus ausführlicher und juristisch präziser das Gegenteil besagen. Zum anderen stammt dieses Urteil wohl aus der Feder eines Richters, der sich nicht sehr ausführlich mit der Materie beschäftigt haben kann. Hätte er dies getan, wären ihm die zahlreichen juristischen Bedenken in Bezug auf den versteckten Preishinweis und die entsprechende Rechtsprechung bekannt gewesen.#

Verbraucher, die sich gegen diese Art der Abzocke wehren wollen, sollten sich in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen informieren.

Quelle: Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V. v. 26.07.11


In den vergangenen Tagen erhielten zahlreiche niedersächsische Verbraucher Post von der Firma Deutsche Zentrale Inkasso aus Berlin. Im Auftrag ihres Mandanten, der Premium Content GmbH fordert das Inkassobüro die Angeschriebenen auf, 160,84 Euro zu zahlen. Angeblich sollen sie in den Jahren 2009 bzw. 2010 auf der Internetseite my-downloads.de des Anbieters Premium Content GmbH eine Dienstleistung in Anspruch genommen haben.

Um "Zahlungsunwillige" einzuschüchtern, wurde dem Inkassoschreiben eine Urteilskopie des Amtsgerichts Langen bei Frankfurt (AZ.: 58 C 6/10 (70)) beigefügt, in dem ein Verbraucher dazu verurteilt wurde, die Kosten für das Abo zu zahlen. Dieses Urteil mache die Forderungen nicht seriöser, da es eine Reihe anderer Gerichtsentscheidungen gibt, die den Verbrauchern Recht gegeben haben, so die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Das Amtsgerichtsurteil bezieht sich zudem auf einen Einzelfall und ist für andere Fälle nicht relevant.

Quelle: Verbraucherzentrale Niedersachsen e.V. v. 28.07.11


Deutsches Zentral Inkasso ist kein Vertragspartner der SCHUFA

Die Firma Deutsches Zentral Inkasso macht gegenüber Verbrauchern zahlreiche Forderungen geltend und droht dabei mit der Eintragung dieser Forderungen bei der SCHUFA.

Die Verbraucherzentrale Bremen teilt mit, dass das Unternehmen Deutsches Zentral Inkasso nicht zum Kreis der der SCHUFA angeschlossenen Vertragspartner gehört und daher selbst keine Meldungen an die SCHUFA veranlassen kann.

Quelle: Verbraucherzentrale Bremen v. 11.01.12

nach oben

Rechnung von Sexverlag an Toten

Brake/Nordenham: Eine Frau aus der Wesermarsch hat sich kürzlich an die Polizei in Nordenham gewandt. Ein naher Verwandter, der vor Kurzem verstarb, habe eine unberechtigte Rechnung von einem Sexverlag erhalten. Wohl in der Annahme, die Trauernde würde aus Scham sogleich bezahlen, schrieb der Verlag den Verstorbenen unter dessen Traueranschrift an, die in einer Todesanzeige in der Tageszeitung veröffentlich wurde.

"Eine fiese Masche, die geeignet ist, Angehörige in ihrer Trauer zutiefst zu erschüttern und das Ansehen des Toten zu schädigen", äußert sich die Sprecherin der Polizei klar. Im vorliegenden Sachverhalt zahlte die Hinterbliebene nicht. An dem Tag, an dem ihr Verwandter angeblich Waren bei dem Sexverlag bestellt haben sollte, war dieser nachweislich dazu bereits nicht mehr imstande.

Quelle: Polizeipresse Cuxhaven / Wesermarsch, news aktuell gmbh v. 25.07.11

nach oben

Bohemia Factoring, Kaver Plus s.r.o. aus Petersberg

Man kann es ja mal versuchen, vielleicht merkt es ja keiner: So dachte wohl die Firma Bohemia Factorin bzw.Kaver Plus s.r.o., vormals Czech media, dann Roxborough Management Inc., die unter neuem Namen wiederholt unschuldige Bürger mit dreisten Forderungen für angeblichen‚ kostenpflichtigen Telefonsex’ überzieht. Bis zu 125,00 Euro sollen bar per Einschreiben oder per SEPA-Überweisung an die altbekannte Adresse, Postfach 1107 in 36094 Petersberg, erfolgen. Wer nicht binnen acht Tagen nach Rechnungserhalt zahlt, muss mit weiteren Maßnahmen rechnen. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät, sich nicht von solchen Drohungen einschüchtern zu lassen und vor allem: Nicht zahlen!

In ihrer ‚Mahnung’ behauptet die dubiose Firma, der Anrufer habe vom eigenen Festnetzanschluss eine Telefonsex-Dienstleistung in Anspruch genommen und Zahlungen seien bisher nicht getätigt worden. Viele Verbraucher reagieren irritiert, denn es habe gar keinen Kontakt zu dem ominösen ‚Dienstleister’ gegeben. Sie haben lediglich einen Anruf in Abwesenheit erhalten und nichts ahnend zurückgerufen; unter dieser Nummer aber niemanden erreicht. Kathrin Körber, Juristin der Verbraucherzentrale Niedersachsen: "Mit diesem geschickten Lockanruf hat sich das fragwürdige Unternehmen die Telefonnummer des Verbrauchers erschlichen und beruft sich nun im angeblichen Prüfprotokoll mit Datum und Uhrzeit auf diesen Anruf.

Die Juristin rät Betroffenen, in jedem Fall den Einzelverbindungsnachweis auf die in Rechnung gestellte Telefonverbindung hin zu prüfen. Taucht dort die Verbindung nicht auf, weist man die Forderung mit Einwurf-Einschreiben zurück und fordert die Firma zeitgleich auf, den Beweis für den angeblichen Vertrag zu erbringen. Weitere Unterstützung mit Infos zu Beratungszeiten und Kosten bieten auch die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale.

Aus den Schilderungen von Verbrauchern lässt sich erkennen, dass die überwiegende Mehrheit gar keinen Kontakt zu den Firmen hatte. Nur einige Wenige wurden durch verbotene Ping-Anrufe zu einem Rückruf animiert. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, den geforderten Betrag auf keinen Fall ungeprüft zu zahlen.

Am Verbrauchertelefon unter 09001 79 79-02 ( für 1,50 Euro/Minute aus dem deutschen Festnetz – Mobilfunkpreise abweichend.) , Mo bis Do von 10 bis 16 Uhr können sich Verbraucher ebenfalls zum Thema Rat holen.

Quelle: Verbraucherzentrale Niedersachsen v. 20.05.11 und Vbz Hamburg v. 23.05.11, Vbz Berlin V. 25.05.11

nach oben

top-of-software.de

Bereits im letzten Jahr warnte die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz vor dem Internetportal "top-of-software.de" der Antassia GmbH mit Sitz in Mainz. Der Seitenbetreiber bat Internetnutzer für ein Abonnement zur Kasse, welches sie angeblich durch Registrierung auf seiner Seite geschlossen hatten. Mit der Weiterverbreitung von kostenlosen Programmen Dritter versuchten die Drahtzieher der Seite, unbedarfte Internetnutzer abzukassieren.

Zum 1. Februar 2011 hat die Firma Content Services Ltd. die Geschäfte der Antassia GmbH übernommen und verschickt nun erneut Rechnungen für die angebliche Anmeldung für top-of-software.de. "Lassen Sie sich durch diese Rechnungen und Mahnschreiben nicht einschüchtern", so der Rat der Verbraucherzentrale. "Weisen Sie die Zahlungsaufforderungen des Anbieters mit der Begründung zurück, dass kein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen ist." Einen Musterbrief, um diesen Forderungen zu widersprechen, finden Betroffene unter www.vz-rlp.de/muster.

Auch das Amtsgericht Mainz sieht in einer aktuellen Entscheidung bei top-of-software eine "Abofalle" und geht von einem versuchten Betrug aus. Ein betroffener Verbraucher hatte auf Erstattung seiner Anwaltskosten geklagt, die ihm durch die Abwehr der unberechtigten Antassia-Forderung entstanden sind.

In den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale erhalten Betroffene Rat und Unterstützung.

Quelle: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz v. 04.04.11

nach oben

Falsche E-Mail Abmahnungen RA Kaltbrenner

In diesen Tagen bekommen viele Verbraucher ungewöhnliche E-Mail-Post, in denen es um einen potentiellen Urheberrechtsverstoß bezüglich des illegalen Downloads von Musikstücken geht. Zur Vermeidung juristischer Schritte soll der Angeschriebene binnen fünf Tagen 100 Euro Schadensersatz zahlen.

Gedroht wird mit einem bereits in die Wege geleiteten Strafverfahren bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart und "anderen offiziellen Unannehmlichkeiten" wie Hausdurchsuchungen und Gerichtsterminen. An dieser sonderbaren E-Mail einer gewissen "Rechtsanwaltskanzlei Olaf Kaltbrenner", die angeblich im Auftrag der Sony Music Entertainment Deutschland GmbH auf den Weg gebracht wurde, scheint wirklich nichts zu stimmen. Sie kann getrost ignoriert und in den virtuellen Papierkorb verbannt werden - anders als berechtigte Abmahnungen, auf die Verbraucher unbedingt reagieren sollten.

Quelle: Verbraucherzentrale Hessen v. 04.04.11

nach oben

AfM: Daten Verstorbener aus Schufa löschen

Ein dubioses Schreiben sorgt zur Zeit nicht nur im Bereich der Polizei Ennepe-Ruhr-Kreis für Unruhe. Die Firma AfM (Agentur für Meldepflicht) verschickt unaufgefordert an Hinterbliebene (augenscheinlich nach Auswertung von Todesanzeigen) ein "Angebot" für die Hinterbliebenen in deren Auftrag bei folgenden Kreditsicherungsunternehmen und Kreditsicherungszentralen SCHUFA Holding AG, CREDITREFORM, DWA Wirtschaftsauskunft und ARVATO Infoscore die entsprechenden Einträge zu löschen. Diese "Leistungen" werden mit einem Kostenbeitrag von 47,42 Euro in Rechnung gestellt.

Die Firma AfM vermittelt bei dem Anschreiben den Eindruck bereits tätig geworden zu sein und somit einen rechtmäßigen Anspruch auf die knapp 50 Euro rechtmäßig erworben zu haben. Augenscheinlich zielt diese Firma auf die Ausnahmesituation ab, in der sich die Trauernden zu diesem Zeitpunkt befinden, so dass eine Begleichung des Rechnungsbetrages in dieser relativ geringen Höhe sehr wahrscheinlich ist. Die Ermittlungen der Polizei dauern an und die zuständige Staatsanwaltschaft ist in Kenntnis gesetzt.

Quelle: Polizeipresse Ennepe-Ruhr-Kreis , news aktuell gmbh v. 30.03.11

nach oben

Epsilon GmbH Forderungsmanagement

Kassieren will die Gesellschaft aus Hannover 116,45 Euro für die angebliche Teilnahme an einem Bonusprogramm der Fa. Automobilservice Deutschland GmbH.

Dagegen fehlen Angaben, die das Gesetz vorschreibt: zum Beispiel das Registergericht des Sitzes der Gesellschaft und die Nummer des Handelsregistereintrags. Gespart hat sich Epsilon außerdem die ansonsten übliche Angabe von Sitz und Adresse der Automobilservice GmbH als Forderungsinhaber sowie zur Fälligkeit der angeblichen Forderung.

Die Verbraucherzentrale Bayern rät: Wer dieses Schreiben der Epsilon GmbH erhält, sollte den geforderten Betrag auf keinen Fall zahlen, sondern nur der Forderung vorsorglich widersprechen und eine Kopie seines Schreibens machen. Die Verbraucherzentrale bietet für den Widerspruch ein kostenloses Musterschreiben an.

Quelle: Verbraucherzentrale Bayern v. 08.03.11

nach oben

Sachsen-Logistik

Mit einer Karte über einen Zustellversuch fängt alles an: Nach der Kontaktaufnahme mit dem Unternehmen verspricht ein freundlicher Mitarbeiter diverse "Sponsorengeschenke". Statt des zugesagten Pakets mit Sekt und Wein flattert den verdutzten Verbrauchern eine Buchungsbestätigung der Firma "Sachsen-Logistik" über eine kostenlose Reise ins Haus.

Allerdings: Im Kleingedruckten findet sich der Hinweis, es müssten Ausflüge vor Ort für mindestens 80 Euro pro Person gebucht werden; außerdem falle noch eine Organisationspauschale in Höhe von 30 Euro pro Kopf an. Naturgemäß ist spätestens jetzt der Moment gekommen, dem "Vertrag" zu widersprechen. Als Antwort darauf erhalten die inzwischen vollends entnervten Verbraucher eine Stornorechnung über 50 Euro.

"Diese Rechnung sollte auf gar keinen Fall bezahlt werden", warnt Susanne Nowarra von der Verbraucherzentrale Berlin. Die Juristin lässt derzeit prüfen, ob die Firma Sachsen-Logistik mit einer Inhaberin namens Hildegard Heise tatsächlich existiert, um den betrügerischen Machenschaften im Rahmen eines Verfahrens alsbald ein Ende zu bereiten. Hilfreich ist es in diesem Zusammenhang, wenn betroffene Verbraucher ihren Schriftwechsel an die Verbraucherzentrale Berlin, Hardenbergplatz 2, 10623 Berlin schicken.

Quelle: Verbraucherzentrale Berlin

nach oben

Gescheiterter Zustellversuch

Mit einer Nachricht über einen gescheiterten Zustellungsversuch fängt alles an. Was dann manchmal folgt, ist leider kein willkommenes Paket, sondern eine gepfefferte Rechnung.

Einige Berliner fanden in letzter Zeit eine freundliche Mitteilung auf ihrem Anrufbeantworter vor, mit der sie gebeten wurden, die Berliner Telefonnummer 030/60 98 91 20 zurückzurufen. Hintergrund sei ein Paket, das der Zustellung harre.

Wer diese Nummer wählt, so schildern Verbraucher, hört den Satz: "Hallo mein Schatz, dieser absolut tabulose Service kostet dich diesen Monat nur 80 Euro." Wie dieser vollkommen ungerechtfertigte Betrag eingezogen werden soll, bleibt vorerst schleierhaft. Doch nach Erfahrungen der Verbraucherzentralen haben derartige "Dienste" in der Vergangenheit nochmals denselben Verbraucher angerufen, um angeblich ein weiteres Paket auszuliefern. Hier wurde nach der Anschrift gefragt.

"Verbraucher sollten telefonische Adressabgleiche unbedingt verweigern", rät Susanne Nowarra von der Verbraucherzentrale Berlin. "Wenn jemand die Daten herausgegeben hat und später eine Rechnung erhält, sollte er sie auf keinen Fall bezahlen", empfiehlt die Juristin, "denn es handelt sich hier schlichtweg um Betrug."

Quelle: Verbraucherzentrale Berlin v. 03.03.11

nach oben

Drohungen von Payment Networx MV

"Strafanzeige wegen Betrug" - Post mit dieser Angst ein­flößenden Betreffzeile verschickt bundesweit die Payment Networx MV. Damit versucht die Firma mit Sitz in Rostock, sich 98,68 Euro für ein vermeintliches Internet-Abo zu ergaunern. Das dreiste Schreiben einfach wegzuwerfen, ist unklug. Vielmehr sollten die Empfänger der Forderung vorsorglich widersprechen und auf jeden Fall eine Kopie machen.

Das dubiose Unternehmen gibt sich den Anstrich eines im Auftrag handelnden Treuhänders. Payment Networx MV behauptet, "berechtigte Forderungen" für ein Zwölf-Monats-Abo vom Internetanbieter www.softwarerapid.despan> seien bis dato nicht beglichen worden. Der Geldein­treiber macht sich hierbei noch nicht einmal die Mühe, die Fälligkeit der Zahlungsforderung nachzuweisen, sondern setzt stattdessen die Empfänger mit einem wortgewaltigen Angstszenario unter Druck: Sollten vermeintliche Kunden die verlangte Summe nicht innerhalb von drei Tagen auf das Konto des "Treuhänders Frank Seiler" überweisen, ginge Payment Networx davon aus, dass sich die Betroffenen "unlauter unsere Dienstleistungen erschleichen wollten". In diesem Fall wolle die Firma ihre "Forderungen gerichtlich geltend machen, als auch Strafanzeige wegen Betrug stellen".

Damit wird die Sachlage dreist auf den Kopf gestellt. Denn Grund Strafanzeige zu stellen, haben vielmehr die Empfänger der Abzocker-Post. Sie sind nämlich in eine klassische Abo-Falle getappt, die möglicherweise selbst den Tatbestand des Betrugs erfüllt. Zudem kommt nach Ansicht der Verbraucherzentrale bei Abo-Fallen kein wirksamer kostenpflichtiger Vertrag zustande. Deshalb sind finanzielle Forderungen solcher Anbieter in der Regel unberechtigt.

Wer sich auf der Internetseite von "sofwarerapid.de" zwar angemeldet, dabei aber die unscheinbaren Preishinweise übersehen hat, sollten die erhobene Forderung schriftlich zurückweisen. Anschließend müssen die vermeintlichen Kunden erst wieder reagieren, wenn ihnen ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt wird.

Die Verbraucherzentrale Sachsen bietet Musterschreiben an.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen v. 17.02.11

nach oben

top-apps24.net, top-apps24.com oder top-apps.net, adult Ltd, moogudienst.com

Der oder die unbekannte Versender verschicken derzeit unzählige Mails mit einer Rechnung im Anhang. 96 Euro solle man bezahlen für einen Zugang zu Seiten wie top-apps24.net, top-apps24.com oder auch top-apps.net. Überweisen werden soll das Geld auf ein Konto bei der Wirecard Bank. Wofür man bezahlen soll, wie es zu einem Vertragsschluss gekommen sein soll - das verschweigen die Absender der Mails allerdings.

Tatsächlich kann man Rechnungsempfänger derzeit nur raten, äußerst misstrauisch an die Sache heranzugehen - und keinesfalls ungeprüft zu zahlen.

Weitere Informationen finden Sie in dem Merkblatt der Verbraucherzentrale Hessen.

Quelle: Verbraucherzentrale Hessen v. 04.03.11

nach oben

Unberechtigte Abmahnungen im Namen von Sasse und Partner

Erneut sind Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen im Umlauf. Im Oktober 2010 traf es bereits den Anwalt Frank Giese aus Hamburg, dessen E-Mail-Adresse widerrechtlich für solche Abzocke benutzt wurde. Dieses Mal geben sich die Trickser als Berliner Rechtsanwälte Sasse und Partner aus, die im Auftrag der Firma Senator Entertainment AG aus Berlin zahlreiche Surfer abmahnen wegen des angeblichen Downloads von pornografischen Videos und Musikstücken. Sie fordern 100 Euro Mahn-Bußgeld. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät dringend, diese Mails mit dem Betreff ‚Urheberrechtsverletzung’ nicht zu beachten und auf keinen Fall zu bezahlen.

Wie schon im Fall Giese existiert die auf Medienrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei ‚Sasse und Partner’ tatsächlich. Die Kanzlei erklärt auf ihrer Homepage, dass die aktuellen E-Mail-Abmahnungen nicht von ihnen stammen.

In den Mails wird Betroffenen unterstellt, sie hätten sich wegen angeblicher urheberrechtlicher Verstöße strafbar gemacht. Auch hier fehlen genaue Angaben wie Tag und Uhrzeit des angeblichen Urheberrechtsverstoßes. Um welche Videos und Musiktitel es sich konkret handelt und welche IP-Adresse dem Abgemahnten zugeordnet war, wird ebenfalls nicht benannt. "Alles Hinweise dafür, dass es sich um eine unberechtigte Forderung handeln kann", so Kathrin Körber, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Dazu zählt auch die Aufforderung, per PaySafeCard-Verfahren 100 Euro Mahn-Bußgeld zu zahlen, um angeblich weitere Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zu verhindern. "Solche fragwürdigen E-Mail-Rechnungen, wie im vorliegenden Fall, sollte niemand bezahlen", rät die Expertin.

Quelle: Verbraucherzentrale Niedersachsen v. 19.01.11

nach oben

Gefälschte Rechungen DNA-Analyse

Die Münchner Polizei warnt vor angeblichen Rechnungen des Instituts für Rechtsmedizin, die derzeit an Angehörige kürzlich Verstorbener versandt werden. Die Rechnungen sind mit der Aufforderung verbunden, einen Betrag in Höhe von 179,46 Euro auf ein Konto des Dr. Stefan Bauermann, Pathologe der medizinischen Fakultät München, bei der Sparkasse Vest Recklinghausen, oder auf ein Konto des Dr. Thomas Fuchs, ebenfalls Pathologe der medizinischen Fakultät, bei der ING-DiBa in Frankfurt am Main zu überweisen. Begründet wird die Zahlung mit einer DNA-Analyse (Chromosomen-Kartierung) für diagnostische Zwecke.

Das Institut für Rechtsmedizin hat weder diese Leistungen erbracht noch diese Rechnungen erstellt. Die Ärzte sind dort nicht bekannt. Der oder die Täter handeln in der Absicht, sich betrügerisch zu bereichern.

Quelle:Polizeipresse Bayern v. 14.01.11

nach oben

Rechnung vom Krankenhaus

In den Mittagsstunden des 13.01.11 erhielt eine 80- jährige Frau aus Lüdinghausen den Anruf eines unbekannten Mannes. Er kündigte an, dass jemand vom St. Marien- Hospital Lüdinghausen vorbeikommen wird, um eine Rechnung in Höhe von 348 Euro ein zu fordern.

Gegen 15.00 Uhr erschien eine Frau, die eine Rechnung vorzeigte und sich 348 Euro in bar aushändigen ließ. Weder die Rechnung, noch eine Quittung wurden der älteren Dame ausgehändigt. Eine telefonische Rücksprache mit dem St.-Marien-Hospital ergab, dass seitens des Krankenhauses kein Mitarbeiter entsandt wurde.

Quelle:Polizeipresse Coesfeld, news aktuell gmbh v. 14.01.11

nach oben

Falsche Beitragsbescheide an Landwirte

Betrüger versenden derzeit im Namen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) fiktive Beitragsbescheide. Die Briefe, die am heutigen Dienstag offensichtlich bundesweit (auch in Geseke) bei Landwirten zugestellt wurden, erwecken durchaus den Anschein eines amtlichen Schreibens, die angegebenen Bearbeiter und die Telefonnummer sind allerdings falsch.

Laut dem Schreiben müssen alle Empfänger von Zuschüssen aus den EU-Agrarfonds und Fischereifonds einen bestimmten prozentualen Anteil zahlen. Die Empfänger erhalten gleichzeitig einen Überweisungsschein, mit dem sie in einen Klimawandel-Entschädigungsfond einzahlen sollen. Die Polizei rät die Schreiben in den Papierkorb zu werfen und auf keinen Fall irgendwelche Überweisungen zu tätigen. Weitere Informationen sind im Internet auf der Seite der Bundesanstalt unter www.ble.de zu finden.

Quelle: Polizeipresse Soest, news aktuell gmbh 28.12.10


Der BLE rät: "Nicht zahlen". Er hat inzwischen Strafanzeige erstattet. Bei den betrügerischen Anschreiben ist vermutlich auf Daten aus der BLE-Datenbank zur Offenlegung der Empfänger von Prämienzahlungen zurückgegriffen worden. Die Datenbank ist zur Zeit gesperrt.

nach oben

960.000 Euro Strafe für Euro Content Ltd

Auf die Masche von opendownload.de beziehungsweise des dahinter stehenden Unternehmens Content Services Ltd. waren Tausende Nutzer hereingefallen. Mit vielen Lock-Domains und Google-Werbung wurden sie zu diesem Angebot geführt. Dort schlossen sie – in den meisten Fällen ungewollt und ohne es zu auch nur zu bemerken – ein Abo ab, wenn sie eigentlich kostenfrei verfügbare Software wie Firefox oder den Flashplayer herunterluden. p>

Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hat gegen die Gebrüder Schmidtlein, Olaf Tank und eine vierte Person wegen gewerbsmäßigen Betrugs Anklage am Landgericht Darmstadt erhoben.

Quelle: www.heise.de v. 20.12.11


Die Firma Euro Content Ltd soll 960.000 Euro an die italienische Wettbewerbsbehörde AGCM überweisen und zusätzlich deren Entscheidung auf seiner Website veröffentlichen. Die Geldstrafe setzt sich aus zwei Teilen zusammen: 480.000 Euro Strafe ergingen wegen Erwecken des fälschlichen Eindrucks, ein kostenpflichtiger Online-Dienst sei kostenfrei; noch einmal 480.000 Euro Strafe verhängte die AGCM wegen des auf Zahlungsunwillige ausgeübten psychischen Drucks.

Euro Content betrieb unter verschiedenen URLs Webseiten, auf denen an sich kostenlos verfügbare Software zum Download angeboten wird (z. B. Open Office und Adobe Reader). Weitere informationen bei www.heise.de

Quelle: www.heise.de v. 23.11.10

nach oben

Quadriga & Mar Kreditkartenabrechnungen

Zahlreiche Internetznutzer beschweren sich derzeit bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen über eine Rechnung der Quadriga & Mar GmbH aus Hannover. Für eine angeblich bestellte Young-Card-Twin-Kreditkarte von Visa bzw. Mastercard sollen sie innerhalb der nächsten fünf Tage die Jahresgebühr von 49,95 Euro zahlen

In anderen Rechnungen bedankt sich die Firma für die "Erhöhung" des Kreditlimits auf 3.500 Euro und fordert dafür die Bezahlung in Höhe von 107,60 Euro innerhalb der nächsten sieben Tage. Auch Mahnungen wurden zwischenzeitlich per E-Mail versendet, obwohl zu keiner Zeit von den Betroffenen Kreditkarten beantragt worden sind.

Nach Recherche der Verbraucherzentrale Niedersachsen verwendet die Firma Quadriga & Mar GmbH nur eine Postfachadresse und keine ladungsfähige Anschrift. "Die Homepage des Unternehmens erweckt einen dubiosen Eindruck. Es ist davon auszugehen, dass es sich hier sehr wahrscheinlich um betrügerische E-Mails handelt", sagt Gabriele Peters, Pressereferentin der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen empfiehlt generell, unberechtigte Rechnungen nicht zu bezahlen.

Allerdings ist es auch ratsam, falschen Forderungen einmal nachweisbar zu widersprechen, da man sonst einen Negativ-Eintrag bei der SCHUFA oder auch anderen Auskunfteien riskiert. Wird die Forderung vom Schuldner nicht bestritten, können Inkassofirmen seit dem 1. April 2010 offene Forderungen an die SCHUFA melden. Für den Verbraucher kann das erhebliche Nachteile bei späteren Vertragsabschlüssen bedeuten.

Telefonische Beratung gibt es zum Thema auch am Verbrauchertelefon unter 09001 79 79-06 Telekommunikation/Internet, Mo, Di u. Do von 10 bis 16 Uhr für 1,50 Euro/Minute aus dem deutschen Festnetz ? Mobilfunkpreise abweichend.

Quelle: Verbraucherzentrale Niedersachsen v. 25.10.10

nach oben

E-Mail-Rechnungen wegen Urheberechtsverletzungen Florian Giese

Mehrere Internetnutzer erhielten in den letzten Tagen Spam-Mails von einem "Rechtsanwaltbüro Florian Giese". Die Kanzlei ist tatsächlich existent und in Hamburg ansässig, hat aber mit den Mails nichts zu tun. Unter dem Betreff "Ermittlungsverfahren gegen Sie" wird den Adressaten vorgeworfen, illegal Dateien aus dem Netz geladen zu haben.

Diese Schreiben sind so gestaltet, dass man den Eindruck gewinnt, es handle sich um ein amtliches Schriftstück: sowohl Aktenzeichen, IP-Adresse zum Tatzeitpunkt als auch die Zahl der angeblich illegal heruntergeladenen und hochgeladenen Mp3s werden angeführt.

"Sie haben sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit §§ 15, 17 ,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht." - Wer solch einen Satz liest, bekommt als juristischer Laie zunächst einmal einen Schreck. Er steht in einer E-Mail, die dieser Tage vielen Personen in Deutschland zugeht. Überschrieben ist sie mit "Ermittlungsverfahren Urheberrechtsverletzung", abgeschickt angeblich von einem Rechtsanwalt Florian Giese, E-Mail-Adresse " giese@rechtsanwalt-giese.info".

100 Euro sollen per UKASH-Verfahren gezahlt werden. Bei Nichtzahlung würde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Empfänger dieser Mails sollten bei derartigen Zahlungsaufforderungen auf keinen Fall in Panik geraten. "Ignorieren Sie die E-Mails und zahlen Sie auf keinen Fall ein," rät die Polizei. "Sofortiges Löschen der Spams schützt vor Schaden." Eingegangene Mails müssen der Mindener Polizei nicht gemeldet werden, ein Strafverfahren ist bereits in Hamburg eingeleitet worden.

Quelle: Polizeipresse Minden-Lübbecke und Cuxhaven / Wesermarsch , news aktuell gmbh v. 20.10.10

nach oben

DIGITALE SICHERHEIT/Claas Schaefer

Die Verbraucherzentrale rät zur Anzeige Zahlen Sie nicht bei gefälschten Abmahnungen

Derzeit bekommen Verbraucher vorgebliche Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen per Brief zugesandt, mit denen die Angeschriebenen zu Zahlungen aufgefordert werden. Jurist Wolfgang Baumgarten von der Verbraucherzentrale Brandenburg warnt: "Offensichtlich sollen Verbraucher hier wieder einmal auf leichte Art abkassiert werden - Betroffene sollten keinesfalls zahlen!"

Der Absender des Briefes "DIGITALE SICHERHEIT"/Claas Schaefer aus Bremerhaven behauptet, vom Computer sei urheberrechtlich geschütztes Material aufgerufen beziehungsweise herunter geladen worden. Angeblich um strafrechtliche Schritte und eine polizeiliche Hausdurchsuchung sowie Kosten zwischen 12.000 bis 17.000 Euro zu vermeiden, wird zur außergerichtlichen Einigung durch Zahlung von 150 Euro auf ein angegebenes Konto bei der Deutschen Bank Bremerhaven aufgefordert. Die primitive Einschüchterung gipfelt in der Formulierung: "Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen aus Gründen der Ermittlungssicherheit vorab keine detaillierten Informationen über unseren Mandanten und die Urheberrechtsverletzung geben können."

Für den Juristen Baumgarten ist jedoch klar erkennbar, dass eine Urheberrechtsverletzung lediglich vorgeschoben wird. Weder wird hier ein Urheberrechtsinhaber benannt noch ein urheberrechtlich geschütztes Werk. Auch fehlt der bei einer korrekten Abmahnung geltend gemachte Anspruch auf Unterlassung völlig. Da das Vorgehen möglicherweise sogar Straftatbestände erfülle, rät der Verbraucherschützer zur Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft.

Individuellen Rat erhalten Betroffene in den Verbraucherberatungsstellen -

Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg v. 28.07.10

nach oben

Content4U, Verbraucherzentrale warnt

Eine Welle von Verbraucheranfragen erreicht derzeit die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Dabei geht es um die Firma Content4U, die Rechnungen für den Jahreszugang zu einem Download-Service verschickt.

Die Masche ist zwar nicht unbekannt, jedoch für viele wohl immer noch neu: Der Abofallenbetreiber schaltet eine Seite, die dem Verbraucher suggerieren soll, es handele sich hierbei um ein kostenloses Angebot. Meistens geht es um Software, die normalerweise auch kostenlos erhältlich ist (wie z.B. Open Office oder Adobe Reader). Später wird man dann aber mit einer Rechnung konfrontiert, weil man angeblich mit der Anmeldung ein 2-jähriges Abo abgeschlossen habe. Dies übersehen jedoch die meisten Verbraucher, weil der Preishinweis im Kleingedruckten versteckt wird.

"Ob nun ein Anspruch auf Zahlung besteht oder nicht, hängt oftmals vom Einzelfall ab", so Dr. Boris Wita von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. In der Regel wird es auf die Frage ankommen, ob der Preishinweis den Vorgaben der Preisangabenverordnung entspricht oder nicht. Ist der Preis z. B. zu klein oder zu undeutlich, ist die Kostenpflichtigkeit nicht Bestandteil des Vertrages. Eine Zahlungspflicht besteht dann nicht. "Dies ist nach unserer Auffassung auch bei vielen Angeboten der Firma Content4U der Fall", so Dr. Boris Wita abschließend.

Verunsicherte Verbraucher sollten sich einen Termin in der Rechtsberatung bei der Verbraucherzentrale geben lassen. Hier bekommt der Verbraucher nicht nur die juristische Einschätzung, sondern auch gleich die passenden Musterschreiben.

Quelle: Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein v. 03.08.10

nach oben

Feinstaubsteuer und GEZ

Warnmeldung bezüglich einer "Feinstaubsteuer"

Entsprechenden Pressemeldungen zur Folge werden seit kurzem betrügerische Briefe bezüglich einer "Feinstaubsteuer" versandt. Das Schreiben weist im Briefkopf auf das Finanzamt München und gleichzeitig auf das Bayer. Staatsministerium der Finanzen hin. Im Betreff wird ein Bescheid zur Erhebung einer Umwelt-/ Feinstaubsteuer gem. § 28 II-VI (ohne Angabe der Rechtsnorm) angekündigt. Im anschließenden Text ist von einer Zwangsformsteuer die Rede, der Folge zu leisten wäre. Das Schreiben ist augenscheinlich von Herrn Georg Fahrenschon, Bayerischer Staatsminister für Finanzen, unterzeichnet.

Diesem Schreiben ist ein bereits ausgefüllter Überweisungs-/ Zahlschein beigefügt. Als Begünstigter ist eine Firma PRO Transact Network BMF mit der Kontonummer 32047417, BLZ 70351030, angeführt. Als zu überweisender Betrag sind 48,09 Euro bereits eingetragen.

Zwischenzeitlich gingen auch zwei gleichgelagerte Schreiben mit Briefkopf der Gebühreneinzugszentrale (GEZ), ein. In dem Schreiben wird auf eine künftige, gesteigerte Kontrolltätigkeit eingegangen, sowie auf ein unter Umständen fälliges Bußgeld in Höhe von 20.000 Euro. Angeboten wird eine monatliche Zahlung in Höhe von 17,03 Euro, eine vierteljährliche in Höhe 51,09 Euro oder eine jährliche in Höhe von 204,36 Euro. Auf dem beiliegenden Überweisungsträger finden sich die gleiche Bankverbindung und der gleiche Verwendungszweck wie bei den Feinsteuerschreiben. Alle Schreiben wurden an Personen mit Familiennamen Müller versandt. Es ist davon auszugehen, dass noch weitere Schreiben im Umlauf sind. Zahlungen seitens der Geschädigten erfolgten bis jetzt in keinem Fall.

Die Münchner Kriminalpolizei warnt eindringlich davor, auf diese betrügerische Forderung einzugehen.

Personen, die den abverlangten Betrag bereits überwiesen haben, werden gebeten, sich zwecks einer Anzeigenerstattung mit dem Polizeipräsidium München, Kommissariat 77, Tel. 089/2910-0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.

Quelle: Polizeipresse Bayern v. 07.07.10 und 08.07.10

nach oben

Drohbriefe Premium Content

Die Premium Content GmbH aus Frankfurt am Main verschickt derzeit unzählige Drohbriefe mit der Überschrift "Gerichtliches Mahnverfahren". Die Masche ist nicht neu. Behauptet wird, die betroffenen Verbraucher haben auf der Internetseite my-downloads.de einen Dienstleistungsvertrag - ein Abonnement für eine kostenpflichtige Mitgliedschaft - geschlossen und die Rechnungen aus 2009 trotz mehrerer Mahnung nicht bezahlt. Auf vier Seiten versuchen die Absender mit den Hinweis auf verschiedenste Paragrafen und Urteile, einen negativen Schufa-Eintrag und zusätzliche Kosten für ein Mahnverfahren Druck zu machen und durch diese Drohungen die Verbraucher zur Zahlung zu bewegen.

Betroffene sollten sich von diesen Briefen nicht beeindrucken lassen und bei derartigen Einschüchterungsversuchen standhaft bleiben. Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. rät von der Zahlung ab.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt v. 24.06.10

nach oben

Webtains GmbH

Verbraucher werden gegenwärtig massenhaft mit Geldforderungen der Firma Webtains GmbH aus Eisenach konfrontiert. Die Masche der Internet-Abzocke ist bei weitem nicht neu, aber immer noch erfolgreich: Verbraucher werden auf bestimmten Internetseiten zur Eingabe ihrer Adressdaten aufgefordert. Anschließend flattern Briefe ins Haus, in denen behauptet wird, dass die Verbraucher einen Zweijahresvertrag eingegangen wären und im Gegenzug 96 € pro Jahr, also insgesamt 192 €, zahlen sollen.

Durch Mahnungen und Drohungen, an denen auch Rechtsanwälte und Inkassobüros beteiligt sind, wird massiv Druck auf die Betroffenen ausgeübt. Die Verbraucherzentrale Thüringen rät dringend von der Zahlung ab.

"Es fehlt hier an der Willenserklärung der Verbraucher", so Dirk Weinsheimer von der Verbraucherzentrale Thüringen. "Wenn die Verbraucher gewusst hätten, dass es so viel Geld kosten soll, hätten sie sich dort nicht angemeldet. Schließlich bekommt man Routenplaner oder Kochrezepte woanders kostenlos. Die Preise sind im "Kleingedruckten", den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), versteckt. Auch die Rechtsprechung sieht hier keine Zahlungspflicht für die Verbraucher"

Die Verbraucherzentrale Thüringen warnt in diesem Zusammenhang u.a. vor folgenden Internetseiten:

www.routenplaner.de

www.routenplaner-service.de

www.kochrezepte-sammlung.de

www.songtexte-24.de

www.gedichte-download.de

Quelle: Verbraucherzentrale Thüringen v. 02.06.10

nach oben

TRC Telemedia - Czech Media Factoring

Am Dienstag, dem 04.01.2011, meldeten sich beim Polizeikommissariat in Bad Pyrmont gleich zwei Bürger, denen Rechnungen eines Anbieters mit der Bezeichnung "CZECH Media Factoring" zugesandt, in denen sie zur Zahlung von 90,00 EUR auf ein Konto in Tschechien aufgefordert wurden.

Die Telefonnummern, von denen aus die Bad Pyrmonter eine "kostenpflichtige Serviceleistung" dieser Firma in Anspruch genommen haben sollen, ist nicht existent und der Zeitpunkt, an denen diese Leistungen ausgeführt worden seien sollen, liegen zum Teil bereits bis in das Jahr 2009 zurück. Mit diesen plumpen Anschreiben versucht dieses Unternehmen bereits seit mehreren Jahren in betrügerischer Weise wahllos ausgewählte Bürger zu Zahlungsleistungen zu nötigen. Die beiden Bad Pyrmonter sind auf die Betrüger nicht hereingefallen.

Die Polizei warnt davor, solchen Leistungsforderungen ungeprüft nachzukommen. In der Vergangenheit wurden bei der Polizei in Bad Pyrmont die verschiedensten "Rechnungen und Mahnungen" vorgelegt, in denen Betrüger unberechtigt zu Zahlungen auffordern. Den Bürgern wird geraten, in allen Fällen, in denen Unsicherheit zu Zahlungsaufforderungen besteht, sich an Verbraucherzentralen oder die Dienststellen der Polizei zu wenden, bevor Zahlungen geleistet werden.

Quelle: Polizeipresse Bad Pyrmont v. 05.01.11

nach oben


In letzter Zeit war es ein wenig ruhiger geworden um das Unternehmen TRC Telemedia. Nun tritt es erneut unter neuem Namen in Erscheinung: Czech Media Factoring.

Das Vorgehen hat sich allerdings nicht geändert: Der Verbraucher erhält ein Mahnschreiben (die Rechnung schenkt man sich wohl mittlerweile), die ihm suggerieren soll, er habe eine kostenpflichtige Serviceleistung angerufen. Als Beleg dafür diene die dort verzeichnete Rufnummer des Verbrauchers. Der Rechnungsbetrag, der nicht weiter erläutert wird, bemisst sich auf € 90,-. Ebenfalls lässt sich kein Hinweis finden, welche Art Service man denn in Anspruch genommen haben soll.

Die der Verbraucherzentrale vorliegenden Schreiben weisen als Adressaten das altbekannte Postfach der TRC Telemedia auf, die sich zwischenzeitlich "MB Direct Phone, dann Roxborough Management und vor der letzten Namensgebung Pepper United nannte. Aus den bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein registrierten Fällen lässt sich erkennen, dass die überwiegende Mehrheit gar keinen Kontakt zu den hier genannten Firmen hatte. Nur einige wenige wurden durch sog. Ping-Anrufe zu einem Rückruf animiert.

Czech Media Factoring macht sich dabei wenig Mühe, um die Spuren der Vergangenheit zu vertuschen. Zwar wird in der Fußzeile eine Adresse in Tschechien angegeben, jedoch verwendet man das nahezu identische Schreiben der Vorgängerinnen und gibt sogar das altbekannte Postfach aus Petersberg an.

Den Betroffenen kann nur geraten werden, nicht zu zahlen. Auch nach dutzendfacher Aufforderung durch diverse Verbraucher, hier einmal die vertragliche Grundlage für einen etwaigen Vertragsschluss vorzulegen, liegt der Verbraucherzentrale nicht ein Beleg für ein rechtswirksames Vertragsverhältnis vor.

Es ist nach wie vor davon auszugehen, dass es sich hierbei um eine betrügerische Methode handelt, um Verbraucher so weit unter Druck zu setzen, dass diese (mehr oder weniger) freiwillig zahlen.

Quelle: Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein

<