Donnerstagnachmittag ist es in Kiel in der Holtenauer Straße zu einem Trickdiebstahl zum Nachteil einer älteren Dame gekommen. Ein Mann, der sich als Kriminalbeamter ausgegeben hat, erbeutete dabei mehrere Hundert Euro Bargeld und wertvollen Familienschmuck.
Um 14.00 Uhr kam die 89-jährige Geschädigten vom Einkaufen zurück und traf vor der Eingangstür des Mehrfamilienhauses auf eine männliche Person. Der Mann gab an, dass er Kriminalbeamter sei und dass es in ihrer Wohnung zu einem Einbruch gekommen ist. Er müsse daher den noch in der Wohnung befindlichen Schmuck und das Bargeld der Dame auflisten und dokumentieren. Die Geschädigte bat den Täter in die Wohnung und händigte ihm ihr Bargeld, sowie den Familienschmuck aus.
Der Täter gab an, die Gegenstände auf seiner Dienststelle zu dokumentieren und danach zurückzubringen. Es später bemerkte die Dame, dass sie auf einen Betrüger hereingefallen war.
Quelle: news aktuell gmbh v. 03.09.10
Am Mittwoch (01.09.), gegen 18.00 Uhr, gab sich ein unbekannter Mann einer 77-jährigen im Fahrstuhl eines Mehrfamilienhauses auf der Ostseestraße in Recklinghausen gegenüber als Polizeibeamter aus. Unter dem Vorwand, dass in die Wohnung der Geschädigten eingebrochen worden sei, verschaffte er sich Zugang. Als der Täter die Wohnung verlassen hatte, bemerkte die Geschädigt den Diebstahl von Schmuck.
Quelle: news aktuell gmbh v. 02.09.10
Überraschend stehen Werber, so genannte Drücker, vor der Haustür und behaupten, im Auftrag der Deutschen Telekom dem Kunden das Programm "Entertain" deshalb anbieten zu wollen, weil dieses besser sei, als das gegenwärtig von RFT Kabel Nord angebotene Programm. Da dem Kunden keine Vergleichsprospekte vorliegen, kann er weder das Programm mit anderen vergleichen, noch deren Preise. Die Werber bringen sogar eine vorgefertigte Kündigung an RFT Kabel Nord mit, in welche der Verbraucher nur noch seine Adresse einsetzen und das Dokument unterschreiben muss. Unserer Kenntnis nach wird dem Bürger weder eine Kopie der Kündigung, noch eine Kopie des Vertrages zu "Entertain", und erst recht keine Widerrufsbelehrung überreicht, obwohl er darauf einen Rechtsanspruch hat. Vergeblich sucht der Verbraucher nach einem Ansprechpartner bzw. einer Adresse, an welche er gegebenenfalls seinen Widerruf versenden könnte.
Bei einem Haustürgeschäft muss dem Verbraucher jedoch gemäß § 312 i.V.m § 355 und § 360 eine Widerrufsbelehrung erteilt werden, woraus hervorgeht, dass er den Vertrag binnen 14 Tagen widerrufen kann.
Auch wenn der Telekommunikationsmarkt hart umkämpft ist und immer mal wieder Werber unterschiedlichster Anbieter an der Haustür klingeln, kann dieses Verhalten in keiner Weise gut geheißen werden. Die Werber nutzen den Überrumplungseffekt und erschleichen sich hier von ahnungslosen Menschen Verträge, um ihre Provision einzuheimsen.
Wir raten den Verbrauchern, sofern Ihnen eine Adresse nebst Ansprechpartner vorliegt und sie "Entertain" gar nicht haben wollen, unverzüglich den abgeschlossenen Vertrag zu widerrufen und den bisherigen Kabelbetreiber zu informieren, hilfsweise sollten sie kündigen. Das Ganze sollten sie per Einwurf/Einschreiben versenden.
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg v. 31.08.10