Geld,
Schmuck liegt am Boden
Die Täter sprechen ältere Passanten an und geben vor, einen goldenen Ring gefunden zu haben. Diesen wollten sie den Senioren gegen Zahlung eines kleinen Bargeldbetrages (Finderlohn) überlassen. Der durch die Täter angebotene goldene Ring ist aber nahezu wertlos.
Die Betrüger, bei denen es sich um Mitbürger osteuropäischer Staaten handeln dürfte, treten stets gepflegt und anfangs höflich auf, werden dann aber im Verlauf meist aufdringlich. Sie versuchten durch Schilderungen aus dem eigenen familiären Bereich bei den Passanten Mitleid zu erwecken. Angeblich können sie den von ihnen gefundenen Ring nicht bei einer Behörde als Fundsache abgeben, weil sie nicht über Ausweispapiere verfügen oder sich illegal in Deutschland aufhalten
Empfehlen Sie dem "Finder", sein Fundstück selber beim Fundbüro oder bei der Polizei abzugeben. Melden Sie derartige Vorkommnisse umgehend bei der Polizei
Nicht immer sind die Betrüger mit einem Finderlohn zufrieden. Manche Täter warten nur darauf, dass die Senioren ihr Portemonnaie zücken, um es dann zu entreißen.
Die Polizei warnt davor, sich auf Verhandlungen mit angeblichen Findern von Goldringen einzulassen. Sollte Ihnen so etwas widerfahren, rufen Sie sofort über Notruf 110 die Polizei.
Der Täter beobachtet sein Opfer am Geldautomat oder in der Bank. Unter Umständen folgt er seinem Opfer sogar in den Supermarkt.
Wenn sein Opfer das Geschäft verläßt, fällt plötzlich Kleingeld oder ein Schein auf den Boden. Der Senior/die Seniorin ist nicht sicher, ob es nicht doch eigenes Kleingeld ist und sammelt die Münzen ein. Dabei helfen ihr mehrere Täter. Hinterher wird festgestellt, dass Geldscheine und Papiere aus der Handtasche fehlen. Oder während das Opfer sich nach dem Geld bückt, wird die EC-Karte oder sogar das gerade abgehobene Geld aus dem Geldautomaten gestohlen.
Muss man gefundene Sachen abgeben?
Fundsachen sollten entweder im Fundbüro oder bei der Polizei abgegeben werden. Wer Dinge behält, die ihm nicht gehören, begeht eine Straftat, egal, ob man etwas „findet" oder sich die Sache in anderer Weise rechtswidrig aneignet, z.B. ein liegen gelassenes Por