Trickbetrüger Haustürgeschäfte

Kaufen und unterschreiben Sie nichts an der Haustür

trickbetrüger Haben Sie keine Sicherheitskette, Tür zu lassen, durch Spion schauen. Sprechen Sie durch die geschlossene Tür.

Die Polizei warnt davor, Ware von fahrenden Händlern zu kaufen, sog. Haustürgeschäfte zu tätigen. Lassen Sie sich nicht von Freundschaftspreisen locken.
Niemand ist verpflichtet, etwas an der Haustür zu kaufen. Lassen Sie keine unangemeldeten nicht selbst eingeladene Fremde in ihre Wohnung.

StiftQuittieren Sie auf keinen Fall den Empfang einer Zeitung, eines Buches oder den Besuch selbst. Sie könnten damit ungewollt ein Abonnement bestellen.

Allerdings kann man nun nach den ab Juni 2014 geltenden europaweiten Regelungen Zeitungs-Abonnements innnnerhalb von 14 Tagen widerrufen, unabhängig vom Abonnementspreis. Einzelbestellungen von Zeitschriften und Zeitungen können nicht widerrufen werden.

Lassen Sie sich nicht wegen eines angeblichen Sonderpreises zur Unterschrift drängen.

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn etwas extrem günstig angeboten wird, z. B. Lederjacken, Schmuck, Uhren. Unter Umständen handelt es sich nicht nur um Ramsch, sondern um Diebesgut.

Ein Stück der Blenderware wird häufig als Geschenk angeboten.

Fallen Sie nicht auf die Mitleidsmasche herein. Die Betrüger geben auch vor ihre Ware so günstig verkaufen zu müssen, weil sie in einer Notlage sind.

Machen Sie keine Geschäfte mit Fremden, die Sachen aus dem Auto heraus verkaufen! Oft werden Ihnen minderwertige Waren überteuert angeboten.

Geschenke, Verkauf wegen Notlage

Schmuck-Geschenk, Kettentrick

Seien Sie misstrauisch, wenn Ihnen jemand etwas schenken will! Im Ergebnis erhalten Sie Ramschware oder werden Ihrer wertvollen Schmuckstücke beraubt. So werden Seniorinnen die Schmuck tragen, vom Auto heraus angesprochen, weil man Ihnen einen z.B. einen Ring oder eine Kette schenken möchte. Geschickt tauschen die Betrüger beim „Anprobieren“ den echten Schmuck gegen wertlosen Ramsch aus. Weitere Informationen Kettentrick

Die Polizei rät zur besonderen Vorsicht. Lassen Sie sich nicht in ein Gespräch verwickeln und vermeiden Sie Berührungen. Halten Sie Abstand! Holen Sie sich Hilfe bei anderen Passanten oder Anwohnern, wenn Sie von Unbekannten in eine für Sie undurchsichtige Schmuckgeschichte einbezogen werden. Seien Sie aufmerksam im Hinblick auf das Aussehen und den benutzten Fahrzeugen. Eine gute Beschreibung führt bei Polizeifahndungen regelmäßig zu Erfolgen. Wenden Sie sich an die Polizei, wenn Sie befürchten, Opfer einer Straftat zu werden: Notruf 110.

Teure Geschenke wegen Auslandsaufenthalt

Betrüger sprechen ältere Menschen unter einem Vorwand an, sie fragen nach dem Weg, wollen einen Veranstaltungsraum mieten usw. Und dann kommt man schnell zur Sache. Der Fremde müsse nach Amerika, könne aber einige seiner mitgeführten Gegenstände nicht durch den Zoll bringen. Man wolle sie daher verschenken. Für die vielen teuren Geschenke wird ein Preis um die 2.000 bis 3.000 Euro genannt. Als Gegenwert erhält man Plunder.

Variante des Enkeltricks

Auch akute persönliche Notlagen (z. B. Kosten für Autoreparaturen oder medizinische Behandlungen) werden als Grund für den dringenden Bargeldbedarf vorgetäuscht. Dabei ist oft der „günstigste Preis“ mehrfach überteuert. Ganz Raffinierte Masche: Wie beim Enkeltrick rufen die Betrüger vorher an, geben sich als Verwandte oder gute Freunde aus und schildern ihre persönliche Notlage. Natürlich wollen sie das Geld nicht geschenkt, deshalb kündigen sie den Verkauf hochwertiger Waren, Decken, Töpfe, Lederjacken an. Lässt man sich darauf ein, erscheinen Verkäufer, die sich als Verwandte ausgeben oder im Auftrag des Verwandten, Bekannten handeln. Was die verkaufen ist überteuerter billiger Ramsch zu horrenden Wucherpreisen.

Auf Autobahnen wird goldfarbener Schmuck angeboten, der als Gold gekennzeichnet ist. Doch bei dem Schmuck handelt es sich nicht um Gold, sondern um billige Imitate.nicht um Gold handelt.

Rechtsansprüche wie der Rücktritt vom Kauf oder Garantieansprüche sind hier oft nicht geltend zu machen. In vielen Fällen, entspricht die Ware nicht den Erwartungen und dem, was beim Kauf versprochen wird.

Trick mit geschenkten Kinokarten/Theaterkarten

Zunächst versuchen die Täter von einem Haus ein Fahrrad zu stehlen. Nach wenigen Tagen bringen die Täter das Fahrrad dann zurück und geben sich in einem angehängten Brief als reuige Eltern eines Kindes aus, das das Rad gestohlen hatte. Als vermeintliche Geste der Entschuldigung werden zwei Eintrittskarten für Kino oder Theater beigelegt.

Doch der vermeintliche Beleg für das „Gute im Menschen“ schlägt rasch in das Gegenteil um: Die Kriminellen observieren anschließend das Grundstück und nutzen ihre Chance, sobald die Hausbesitzer die Karten einlösen. Wenn die Eigentümer von der Veranstaltung nach Hause kommen, ist nicht selten ihr gesamtes Haus leer geräumt. Entwendet werde nach Angaben der Polizei auch nahezu das gesamte Mobiliar.

Rat der Polizei

  • Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei, wenn Ihr Fahrrad entwendet wurde.
  • Sie sind verpflichtet umgehend die Polizei darüber zu informieren, dass Ihr Fahrrad wieder aufgefunden wurde; nicht zuletzt um ihr Fahrrad aus der Fahndung zu löschen.
  • Werden Sie misstrauisch, wenn Entschuldigungsschreiben oder Eintrittskarten als Wiedergutmachung angehangen sind.
  • Informieren Sie die Polizei über diese Kriminalitätsmasche, damit diese weitere Maßnahmen am vermeintlichen Tag des Einbruches einleiten kann.
  • Lösen Sie keine Eintrittskarten von Fremden ein.

Quelle: Polizei Sachsen-Anhalt

Zu verschenken, nur Porto überweisen

In Annoncen oder per E-Mail werden kostenlose, gebrauchte Gegenstände, welche normalerweise im Laden teuer angeboten werden, als Geschenk angeboten. Als Grund werden die verschiedensten privaten Gründe genannt.

Gelockt werden die Betroffenen lediglich mit der Bitte um Überweisung der anfallenden Portokosten. Die Polizei rät daher zur besonderen Vorsicht bei Vorauszahlungen. Sollte es wieder Erwarten doch zu einem Versand der Ware kommen, und die Gegenstände aus einer rechtswidrigen Tat stammen, besteht überdies das Risiko sich strafbar zu machen

Telefonverträge, Gutschrift des Telefonanbieters

Verbraucher werden gesetzlich besser vor unerlaubter Telefonwerbung geschützt. Als Reaktion setzen manche Firmen nun wieder verstärkt Haustürwerber ein, um ihre Angebote unter die Leute zu bringen.

Verträge über den Abschluss von Telefon-, Mobiltelefon- oder Internetverbindungen werden auch an der Haustür angeboten. Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen, beraten Sie sich vor Vertragsabschluss mit Verwandten oder in der Verbraucherzentrale.

Unterschreiben Sie keine Besuchsbestätigung

Diese kann sich später als Auftrag entpuppen, den bestehenden Anschluss zu kündigen und den Telefonanschluss nun bei der neuen Gesellschaft einzurichten, obwohl der Besuchte das gar nicht wollte.

Bei einem Wechsel des Anbieters sollte das eigene Telefonierverhalten mit Hilfe der letzten Rechnungen berücksichtigt werden.

Die Verbraucherzentrale beobachtet immer wieder Versuche von Vertriebsmitarbeitern von Kabelnetzbetreibern Kabelkunden zum Abschluss eines Vertrages über digitalen Kabelempfang zu drängen. Die Begründung: Die Abschaltung des analogen Programms stehe kurz bevor.

Die Verbraucherzentrale: Die digitale Technik wird zwar kommen, die analoge Satellitenübertragung öffentlich-rechtlicher Fernsehprogramme wird erst am 30. April 2012 abgeschaltet.

Auch Verträge mit Gas- und Stromanbietern, die an der Haustür geschlossen werden, können innerhalb von 14 Tage widerrufen werden. Wenden Sie sich daher bei Problemen an ihre Verbraucherzentrale.

Falsche Mitarbeiter eines Telefonanbieters an der Wohnungstür stehlen unter Vortäuschung einer Gutschrift die EC-Karte und ergattern die dazugehörige PIN

Die falschen Mitarbeiter gaukeln vor, dass der Wohnungsinhaber eine Gutschrift erhalten solle und dass hierzu seine EC-Karte benötigt werde. Wenn der Geschädigte die Karte übergeben hat, hält ein Täter diese unter ein angebliches Lesegerät und fordert dabei auf, die Geheimzahl in das Gerät einzutippen. Mit der EC-Karte verschwinden die Täter und heben mit der ausgespähten PIN Geld am Automaten ab.

Luftrettung

Vertreter gaukeln vor, dass Sie im Notfall nur dann schnelle Hilfe erhalten, wenn sie Mitglied in einem Luftrettungsverein sind.

In Deutschland hat jeder Betroffene Anspruch auf den Einsatz eines Rettungshubschraubers, wenn dies medizinisch erforderlich ist. Die Mitgliedschaft in einem Luftrettungsverein ist auf keinen Fall erforderlich. Lassen Sie sich keine Angst machen. Die angeblichen Luftrettungsvereine betreiben keine Luftrettung.

Töpfe, Werkzeuge, Maschinen, Lederjacken, Behindertenware, Postkarten

Auch Messersets, Töpfe Werkzeuge, Maschinen oder Stromaggregate und Lederjacken werden an der Haustür oder auf der Straße vom Auto heraus angeboten. Die Betrüger erscheinen mit gefälschten Geräten in gepflegter Erscheinung.

Als Begründung für den gewählten Verkaufsweg geben die Verkäufer an, zum Beispiel Messestücke nicht noch weiter transportieren zu wollen, den Platz für neue Waren zu benötigen. Oder der Verkäufer kommt gerade von einer Messe und will den Rest günstig loswerden, weil er nicht so viel Sachen in die ausländische Heimat mitnehmen darf. Oder man braucht Geld für die angebliche Rückfahrt in die Heimat zu erkrankten Verwandten

Tatsächlich handelt es sich bei den angebotenen Waren um in Fernost hergestellte Billig-Qualitäten wohl klingender angeblicher Marken („Steigenberger, AMC“), die im Internet für einen Bruchteil des Preises gekauft werden können.

Die Polizei warnt vor solchen Käufen. Der günstige Kaufpreis macht sich oft schneller und anders als erwartet bemerkbar. Treten schließlich Mängel auf, ist die Firma zur Reklamation nicht greifbar.

Verkäufer bieten an der Haustür überteuerte Waren z.B. Lappen, Postkarten Bürsten angeblich im Auftrag der Diakonie, Caritas, des Blindenverbandes, der Kindernothilfe an. Diese Organisationen führen keine Haustürgeschäfte durch. Wenn Sie wohltätigen Organisationen etwas Gutes tun wollen, spenden Sie direkt auf deren Girokonten.

Betrüger rufen an und erkundigen sich zunächst nach deren Schlafverhalten. Auch ein möglicher Gewinn bei der Teilnahme einer Verlosung wird in Aussicht gestellt. Anschließend wird versucht den Senioren weit überteuerte Matratzen anzudrehen.

Ignorieren Sie nicht bestellte Waren oder Blumen, die an oder vor der Haustür angeboten werden. Diese Masche wurde mehrmals genutzt, um die Betroffenen anschließend auszurauben.

Es gibt auch Betrüger, die an der Haustür Obst/Kartoffeln anbieten. Später stellt sich heraus, dass die gelieferte Menge nicht dem angepriesenen Angebot entsprach. Oder die Betrüger nutzen die Gelegenheit, um in der Wohnung zu stehlen.

Reisegewerbekarte

Lt.Mitteilung der Polizei Marburg müssen Zeitungswerber eine Reisegewerbekarte vorzeigen. Ausschließlich Mitgliederwerbungen für soziale Einrichtungen, wie z.B. das Deutsche Rote Kreuz, bedürfen weder einer Erlaubnis noch einer Genehmigung. Aber auch diese Werber muss niemand in seine Wohnung lassen.

Widerruf von Haustürgeschäften

Sie haben aus Angst oder um den Vertreter loszuwerden, doch einen Kaufvertrag oder eine Bestellung unterschrieben: Achten Sie beim Unterschreiben darauf, dass das Vertragsdatum nicht rückdatiert ist!

Verlangen Sie immer eine Vertragsdurchschrift mit deutlicher Adresse und Namen des Vertragspartners. So können Sie den Vertrag innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerrufen. Am besten per Einwurfeinschreiben . (Ein Einwurfeinschreiben gilt als zugestellt, wenn es der Postbote in den Empfängerbriefkasten geworfen hat. Wird ein benachrichtigtes Einschreiben mit Rückschein vom Empfänger nicht bei der Post abgeholt bekommen Sie die ganze Sendung zurück und haben keinen Nachweis über die Zustellung)

Auch wenn Sie den Vertreter selbst in Haus bestellt haben, steht Ihnen nach den ab Juni 2014 gelten EU-Regelungen ein 14-tägiges Widerufsrecht zu .

Haben Sie an der Haustür etwas von fahrenden Händlern gekauft, werden Sie das Rücktrittsrecht kaum durchsetzen können.

Hier ist kein Widerruf möglich

Haben Sie aber keine Bestellung oder Kaufvertrag , sondern eine Mitgliedschaft in einem Verein, einer Organisation unterschrieben, gilt das Rücktrittsrecht nicht. Wenden Sie sich in diesem Fall an Ihre örtliche Verbraucherzentrale. Unter Umständen kann diese über eine Kulanzregelung erreichen, dass Sie aus der Mitgliedschaft herauskommen.

Gelegenheit macht Diebe

Bewahren Sie Ihr gesundes Mißtrauen auch bei offiziellen Geschenkdiensten wie z.B. Fleurop. Die Mitarbeiter sind auch nur Menschen, führen Sie sie nicht durch übertriebene Vertrauensseligikeit in Versuchung. Lassen Sie Fremde nie allein im Zimmer.

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