Bei Lotto-Tipp-Gemeinschaften sind Spielevermittler am Werk, die derartige Tipps gewerblich in der Regel im Abonnement vermitteln und oft das Mehrfache an angeblichen Gewinnchancen versprechen. Mehr
Seit dem 1. Januar 2009 ist der Staatsvertrag über das Glücksspielwesen in Kraft. Der Vertrag verbietet Werbung für Glücksspiele jeglicher Art über das Telefon, das Fernsehen oder im Internet generell verbietet. Mehr
Eine Umfrage des Verbraucherverbandes brachten ein trauriges Ergebnis. Lotterien und Gewinnspielfirmen nehmen mit Abstand den ersten Platz bei den Beschwerden ein Mehr
Durch das am 4. August 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes sind die Werbeanrufer jetzt verpflichtet, ihre Rufnummer zu übermitteln. Mehr
61 Mitarbeiter eines Callcenters in Essen wurden vorläufig festgenommen. In nur sieben Monaten sollen die mutmaßlichen Betrüger 80 000 Opfern in ganz Deutschland vorgegaukelt haben, früher an Gewinnspielen teilgenommen zu haben, für die jetzt Gebühren fällig würden. Mehr
Die Anrufer wollen nur nochmal die Kontodaten abgleichen, Oft ist ihnen die Kontonummer aus Adressverkäufen bekannt. Wo kein Abo-Vertrag besteht, kann auch nichts verlängert werden. Mehr
Sollte eine Firma trotz des Werbeverbots so etwas versprechen, ist Vorsicht geboten. Wer so wirbt, ist unseriös. Mehr
Ein in Frankfurt am Main ansässiges Unternehmen ist auch in zweiter Instanz mit dem Versuch gescheitert, eine Erlaubnis des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport für die Vermittlung von Lotto-Tippreihen (6 aus 49 mit Superzahl) über Mobiltelefone mittels SMS zu erstreiten. Mehr
Bei Lotto-Tipp-Gemeinschaften sind Spielevermittler am Werk, die derartige Tipps gewerblich in der Regel im Abonnement vermitteln und oft das Mehrfache an angeblichen Gewinnchancen versprechen. Auch sie fallen unter den Lotteriestaatsvertrag.
Schließt man per Telefon, Brief, Fax oder Internet mit den Spielevermittlern einen Fernabsatzvertrag ab, steht dem Verbraucher hier ein Widerrufsrecht zu.
Bei Werbeanrufen am besten sofort auflegen und keine Kontodaten preisgeben!
Unberechtigt abgebuchte Beträge können noch bis zu sechs Wochen ab Rechnungsabschluss zurückgebucht werden. Mehr dazu
Wenn widerrechtlich Kontoabbuchungen erfolgen, erstatten Sie Strafanzeige
Seit dem 1. Januar 2009 ist der Staatsvertrag über das Glücksspielwesen in Kraft.
Der Vertrag verbietet Werbung für Glücksspiele jeglicher Art über das Telefon, das Fernsehen oder im Internet generell verbietet. Zudem verletzen Werbeanrufe ohne ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen das Wettbewerbsrecht.
Internet- und Telefonwerbung für Spielgemeinschaften zur Teilnahme an Ausspielungen des Deutschen Lotto- und Toto-Blocks verstösst gegen § 4 Nr. 11 UWG in Verbindung mit § 5 Abs. 3 des Glückspielstaatsvertrages (GlüStV) und ist unzulässig (Urteil OLG Köln v. 19.11.2010, az.: 6 U 38/10. )
Bei der Telefonwerbung für Lotto-Tippgemeinschaften oder für Lose der staatlichen Klassenlotterien kommt es seither also nicht mehr darauf an, ob der Verbraucher sein Einverständnis mit Werbeanrufen erklärt hat. Der Streit über die Wirksamkeit dubioser Generaleinwilligungen hat zumindest für diesen Bereich damit ein Ende gefunden erklärt die Verbraucherzentrale Berlin.
Rein theoretisch müsste jetzt ein nicht unerheblicher Teil der lästigen Werbeanrufe wegfallen.
Eine Umfrage des Verbraucherverbandes brachten ein trauriges Ergebnis.
Lotterien und Gewinnspielfirmen nehmen mit Abstand den ersten Platz bei den Beschwerden ein- Mehr
Trotz des Werbeverbots werden vor allem Senioren immer noch Gewinnspiel-Verträge untergeschoben und unberechtigt Beträge vom Konto angebucht. Mit welchem geschickten Fragespiel die Angerufenen überrumpelt werden schildert eine Broschüre der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.
Die Betrüger wollen von Ihnen nur das Wörtchen "JA!", dass durch geschickte Gesprächsführung als Zustimmung zum Vertrag angesehen wird.
Eine Kundenbefragung der Verbraucherzentralen hat im Juli 2010 ergeben, dass Lotterien und Gewinnspielfirmen mit Abstand den ersten Platz bei den Beschwerden einnehmen. So würde zwei Drittel der Angerufenen die Teilnahme an einem Gewinnspiel oder einer Lotterie angepriesen
Viele gewerbliche Spielanbieter behaupten am Telefon, im Auftrag der Lotto-Gesellschaften oder in Zusammenarbeit mit ihnen anzurufen.
Der Deutsche Lotto- und Totoblock weist darauf hin, dass er telefonische Werbung weder selbst durchführt noch in Auftrag gibt.
Wer beim Lotto-Spielen sicher gehen will, wählt den Weg zur Lotto-Verkaufsstelle in seiner Nähe.
In Essen hat die Polizei einen Betrügerring gesprengt
61 Mitarbeiter eines Callcenters in Essen wurden vorläufig festgenommen. In nur sieben Monaten sollen die mutmaßlichen Betrüger 80 000 Opfern in ganz Deutschland vorgegaukelt haben, früher an Gewinnspielen teilgenommen zu haben, für die jetzt Gebühren fällig würden.
Der WDR hat am 11.10.10 über die Strukturen der Gewinnspiel-Mafia berichtet, die sich in Wien zentrieren. Die Umsätze liegen im Milliardenbereich. Ob überhaupt ein Gewinnspieleintrag vorgenommen wird, ist fraglich. Senioren werden mit Lastschrifteinzügen von Gewinnspielfirmen mit verschiedenen Namen abgezockt. In einigen Fällen sind die widerrechtlichen monatlichen Kontobelastungen höher als die gesamte monatliche Rente. Widerrufe und Beschwerden werden überhaupt nicht beachtet.
Welche Probleme es beim Widerruf von Lastschrifteinzügen geben kann siehe unter Abbuchung ohne Einzugsermächtigung
Um die unberechtigten Kontoabbuchungen zu stoppen, hilft oft nur die Eröffnung eines neuen Girokontos.
Wenn die Betrüger dann nicht länger abbuchen können, werden die Betroffenen mit Mahnungen und Drohungen überschüttet.
Lassen Sie sich nicht einschüchtern, zahlen Sie nicht. Die Betrüger werden es kaum auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen, denn dann müssen Sie einen Vertragsabschluss beweisen.
Holen Sie sich Rat bei Ihrer örtlichen Verbraucherzentrale
Durch das am 4. August 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes sind die Werbeanrufer jetzt verpflichtet, ihre Rufnummer zu übermitteln.
Bei Verstößen droht ihnen ein Bußgeld von bis zu EUR 10.000
Um diese Strafe zu umgehen, benutzen die unseriösen Werbeanrufer jetzt Internet-Telefonanschlüsse im Ausland und übermitteln dann eine ausländische Rufnummer, wodurch die Identifizierung des Anrufers fast unmöglich wird.
Die Verbraucherzentrale rät: Die Daten des Telefonats, wie Name des Anrufers, die Firma für die angerufen wird, die Rufnummer des Anrufers, Datum und Uhrzeit des Telefonats und den Grund des Anrufs zu notieren und sich an die „Aktion gegen unerlaubte Telefonwerbung“ auf der Homepage der Verbraucherzentrale Bremen zu beteiligen.
Quelle: Verbraucherzentrale Bremen v. 10.08.09
Die Anrufer wollen nur nochmal die Kontodaten abgleichen, Oft ist ihnen die Kontonummer aus Adressverkäufen bekannt. Wo kein Abo-Vertrag besteht, kann auch nichts verlängert werden. Sie sollten auf keinen Fall ihre Kontodaten bestätigen oder preisgeben.
Lottowerbung ist zwar verboten Dennoch: Widerrufen Sie Lotto-Abos vorsorglich sicherheitshalber per Einwurf-Einschreiben innerhalb von 14 Tagen. Lassen Sie sich von der Verbraucherzentrale beraten, denn es können auch lngere Widerrufsfristsen gelten, z.B. wenn der Anbieter überhaupt nicht zum Lottospiel zugelassen ist.
Sollte eine Firma trotz des Werbeverbots so etwas versprechen, ist Vorsicht geboten. Wer so wirbt, ist unseriös. In Wirklichkeit verwenden die betrügerischen Lottoanbieter nur einen Bruchteil der eingezahlten Wetteinsätze für echte Tippscheine und lassen den Großteil des Geldes in dunkle Kanäle verschwinden.
Lassen Sie sich weder an der Wohnungstür noch am Telefon zu etwas drängen. Danke nein, Tür zu, Telefonhörer auflegen. Holen Sie Rat bei Ihrer örtlichen Verbraucherzentrale, verständigen Sie die Polizei.
Ein in Frankfurt am Main ansässiges Unternehmen ist auch in zweiter Instanz mit dem Versuch gescheitert, eine Erlaubnis des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport für die Vermittlung von Lotto-Tippreihen (6 aus 49 mit Superzahl) über Mobiltelefone mittels SMS zu erstreiten. Der Verwaltungsgerichtshof Kassel hat mit Urteil vom 07.03.2011 die Berufung des Unternehmens gegen ein klageabweisendes Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main zurückgewiesen und damit auch die in erster Linie begehrte Feststellung abgelehnt, dass wegen der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum deutschen Glücksspielrecht die beabsichtigte Glückspielvermittlung nunmehr ohne Erlaubnis zulässig sei (Az.: 8 A 2423/09).