gegen Trickdiebe und Trickbetrüger

Lotto, Tippgemeinschaften

Bei Lotto-Tipp-Gemeinschaften sind Spielevermittler am Werk, die derartige Tipps gewerblich in der Regel im Abonnement vermitteln und oft das Mehrfache an angeblichen Gewinnchancen versprechen. Auch sie fallen unter den Lotteriestaatsvertrag. Schließt man per Telefon, Brief, Fax oder Internet mit den Spielevermittlern einen Fernabsatzvertrag ab, steht dem Verbraucher hier ein Widerrufsrecht zu.

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Werbung für Glücksspiele ist verboten

Seit dem 1. Januar 2009 (nach einer Übergangszeit in 2008) ist der Staatsvertrag über das Glücksspielwesen in Kraft, der Werbung für Glücksspiele jeglicher Art über das Telefon, das Fernsehen oder im Internet generell verbietet.

Bei der Telefonwerbung für Lotto-Tippgemeinschaften oder für Lose der staatlichen Klassenlotterien kommt es seither also nicht mehr darauf an, ob der Verbraucher sein Einverständnis mit Werbeanrufen erklärt hat. Der Streit über die Wirksamkeit dubioser Generaleinwilligungen hat zumindest für diesen Bereich damit ein Ende gefunden erklärt die Verbraucherzentrale Berlin.

Rein theoretisch müsste jetzt ein nicht unerheblicher Teil der lästigen Werbeanrufe wegfallen.

Viele gewerbliche Spielanbieter behaupten am Telefon, im Auftrag der Lotto-Gesellschaften oder in Zusammenarbeit mit ihnen anzurufen. Der Deutsche Lotto- und Totoblock weist darauf hin, dass er telefonische Werbung weder selbst durchführt noch in Auftrag gibt. Wer beim Lotto-Spielen sicher gehen will, wählt den Weg zur Lotto-Verkaufsstelle in seiner Nähe.

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Mit Auslandstelefonnummern Werbeverbot umgangen

Durch das am 4. August 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes sind die Werbeanrufer jetzt verpflichtet, ihre Rufnummer zu übermitteln. Bei Verstößen droht ihnen ein Bußgeld von bis zu EUR 10.000

Um diese Strafe zu umgehen, benutzen die unseriösen Werbeanrufer jetzt Internet-Telefonanschlüsse im Ausland und übermitteln dann eine ausländische Rufnummer, wodurch die Identifizierung des Anrufers fast unmöglich wird.

Die Verbraucherzentrale rät: Die Daten des Telefonats, wie Name des Anrufers, die Firma für die angerufen wird, die Rufnummer des Anrufers, Datum und Uhrzeit des Telefonats und den Grund des Anrufs zu notieren und sich an die „Aktion gegen unerlaubte Telefonwerbung“ auf der Homepage der Verbraucherzentrale Bremen zu beteiligen.

Quelle: Verbraucherzentrale Bremen v. 10.08.09

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Lottowerbung trotz Werbeverbot

Trotz des Werbeverbots werden vor allem Senioren immer noch Gewinnspiel-Verträge untergeschoben und unberechtigt Beträge vom Konto angebucht. Mit welchem geschickten Fragespiel die Angerufenen überrumpelt werden schildert eine Broschüre der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.

Eine Kundenbefragung der Verbraucherzentralen hat im Juli 2010 ergeben, dass Lotterien und Gewinnspielfirmen mit Abstand den ersten Platz bei den Beschwerden einnehmen. So würde zwei Drittel der Angerufenen die Teilnahme an einem Gewinnspiel oder einer Lotterie angepriesen

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Geben Sie am Telefon nie Ihre Kontonnummer preis

Lottowerbung per Telefon verstößt  gegen geltendes Recht. So verletzen lästige Werbeanrufe ohne ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen das Wettbewerbsrecht, andererseits verbietet der Glückspielstaatsvertrag die Werbung für öffentliche Glücksspiele per Telefon, Fernsehen und Internet."

Betroffenen rät die Verbraucherschützerin daher unmissverständlich: "Bei Werbeanrufen am besten sofort auflegen und keine Kontodaten preisgeben!"

Hat der Betrüger erstmal Ihre Kontonummer, kann er mit gefälschten Überweisungsvordrucken Geld von Ihrem Konto abbuchen oder Beträge per Lastschrifteinzug abbuchen. Zwar bekommt man bei gefälschten Überweisungen das Geld von der Bank erstattet und Lastschrifteinzüge kann man innerhalb von 6* Wochen bei der Bank widerrufen; Ärger hat man aber in jedem Fall.

*Bis zum 31.10.2009 muss die Europäische Richtlinie für Zahlungsdienste SEPA in deutsches Recht überführt werden. Diese regelt auch das neue SEPA-Lastschriftverfahren und damit ebenso die Einzugsermächtigung.;

Welche Probleme es beim Widerruf von Lastschrifteinzügen geben kann siehe unter Abbuchung ohne Einzugsermächtigung

Lassen Sie sich in keinem Fall auf ein "Fragespiel" ein, in dem Sie nur mit "Ja oder Nein" antworten müssen, bzw. bekannte Daten nur bestätigen müssen!

Die Betrüger wollen von Ihnen nur das Wörtchen "JA!", dass durch geschickte Gesprächsführung als Zustimmung zumn Vertrag angesehen wird.

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Verlängerung Lotto-Abo, Datenabgleich

Die Anrufer wollen nur nochmal die Kontodaten abgleichen, Oft ist ihnen die Kontonummer aus Adressverkäufen bekannt. Wo kein Abo-Vertrag besteht, kann auch nichts verlängeert werden.Sie sollten auf keinen Fall ihre Kontodaten bestätigen oder preisgeben

Lottowerbung ist zwar verboten Dennoch: Widerrufen Sie Lotto-Abos vorsorglich sicherheitshalber per Einwurf-Einschreiben innerhalb von 14 Tagen. Lassen Sie sich von der Verbraucherzentrale beraten, denn es können auch längere Widerrufsfristsen gelten, z.B. wenn der Anbieter überhaupt nicht zum Lottospiel zugelassen ist.

Unberechtigt abgebuchte Beträge können noch bis zu sechs Wochen ab Rechnungsabschluss zurückgebucht werden,

Wenn widerrechtlich Kontoabbuchungen erfolgen, erstatten Sie Strafanzeige.

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Und bei Nichtgewinn den Einsatz zurückbekommen?

Sollte eine Firma trotz des Werbeverbots so etwas versprechen, ist Vorsicht geboten. Wer so wirbt, ist unseriös. In Wirklichkeit verwenden die betrügerischen Lottoanbieter nur einen Bruchteil der eingezahlten Wetteinsätze für echte Tippscheine und lassen den Großteil des Geldes in dunkle Kanäle verschwinden.

Lassen Sie sich weder an der Wohnungstür noch am Telefon zu etwas drängen. Danke nein, Tür zu, Telefonhörer auflegen. Holen Sie Rat bei Ihrer örtlichen Verbraucherzentrale, verständigen Sie die Polizei.

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Betrüger im Callcenter

In Essen hat die Polizei einen Betrügerring gesprengt, 61 Mitarbeiter eines Callcenters in Essen wurden vorläufig festgenommen. In nur sieben Monaten sollen die mutmaßlichen Betrüger 80 000 Opfern in ganz Deutschland vorgegaukelt haben, früher an Gewinnspielen teilgenommen zu haben, für die jetzt Gebühren fällig würden.

Werbung für Jackpot?

Nach dem Glückspielstaatsvertrag ist die Werbung mit der Höhe eines Jackpots nicht generell unzulässig. Allerdings darf eine Lotto-Annahmestelle nicht mit ehemaligen Gewinnen werben (LG Koblenz 23.12.2008, 4 HK.O 133/08).

Die Lotto Rheinland-Pfalz GmbH darf für die Glücksspiellotterie 6 aus 49 nicht mehr mit einem möglichen Höchstgewinn («Jackpot») werben, wenn diese Werbung nicht mit der im Glücksspielstaatsvertrag vorgeschriebenen Information über die Wahrscheinlichkeit von Gewinn und Verlust verbunden ist. (OLG Koblenz Urteil vom 06.05.2009, Az.: 9 U 117/09,