Die GEZ warnt: Telefonisch werden von einem Mitarbeiter der GEZ die kostenlose Teilnahme an Gewinnspielen angeboten. Man muss dafür dafür lediglich die Fernsehwerbung bewerten und eine spezielle Fernbedienung erwerben.
Es handelt sich dabei nicht um eineAktion der GEZ. Selbstverständlich hat die GEZ wir auch keine Daten von Rundfunkteilnehmern weitergegeben. Die GEZ kann nur dringend davon abraten, die gewünschten Auskünfte nach Bankverbindung usw. zu geben. Falls Ihnen inzwischen ein Schreiben dieser Firmen vorliegt, bittet die GEZ, eine Kopie an die GEZ zu übersenden.
Quelle: www.gez.de v. 23.06.10
Eine bundesweit agierende Betrügerbande soll mit vorgetäuschten Gratis-Gewinnspielen einen Millionenbetrag ergaunert haben. Bei einer Razzia in Berlin, Nordrhein-Westfalen und Bayern wurden nach Angaben der Berliner Staatsanwaltschaft Haftbefehle gegen fünf Menschen vollstreckt.
Gegen die Bande wird in 250 000 Fällen des gewerbs- und bandenmäßigen Betruges ermittelt. 180 Beamte aus den drei Bundesländern waren im Einsatz. Sie durchsuchten 13 Wohnungen und Einfamilienhäuser, 12 Callcenter und andere Firmen sowie eine Rechtsanwaltskanzlei. Bei den Festgenommenen handelt es sich um Männer im Alter zwischen 25 und 69 Jahren.
Den Angaben zufolge wurden seit Gründung im März 2009 mehr als 100.000 Personen aus dem gesamten Bundesgebiet um monatliche Beträge zwischen 39 und 59 Euro geprellt. Hierfür wurde ein automatisiertes Lastschriftsystem genutzt.
Die Firma habe mit Callcentern zusammengearbeitet, deren Mitarbeiter sich als Anbieter von Gewinnspielen ausgegeben hätten. Bei den Geschädigten handele es sich überwiegend um ältere oder auch kranke Menschen. Bei Werbeanrufen seien Adress- und weitere Daten abgefragt worden.
Diese seien wieder an die Charlottenburger (Berlin) Firma gegangen, die wiederum Post verschickt habe. In den Werbeschreiben sei den Teilnehmern von Gewinnspielen dann etwas versprochen worden, was nicht gehalten wurde, ergänzte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Beträge zwischen 39 und 59 Euro seien dann per Lastschriftverfahren "für nichts" abgebucht worden.
Wer sich dagegen gewehrt habe, dem seien Inkassobüros "auf den Hals gehetzt worden". Bislang konnte die Staatsanwaltschaft nur wenige Geschädigte identifizieren.
Quelle: www.tagesschau.de v. 23.06.10
Die Polizei Cottbus warnt vor dubiosen Gewinnversprechen, welche zur Zeit per Internet an Bürger in der Stadt und im Landkreis verschickt werden. Eine Internetplattform mit dem Namen " Online Casino" erklärt den Adressaten, dass sie Geld gewonnen hätten und über das Downloaden und Starten der Casino- Software dieses und noch viel mehr Geld gewinnen könnten.
Die Polizei sieht darin eine zunächst straflose Vorbereitungshandlung zum eigentlichen Betrug und empfiehlt, sich nicht darauf einzulassen.
Quelle: Polizeipresse Brandenburg v. 02.06.10
Statt "Gewinne am laufenden Band", wie von "Promotionfactory" angekündigt, fischen arglose Bürger zurzeit eine Zahlungsaufforderung dieser Firma mit Sitz in Helgoland aus ihrem Briefkasten. Darin werden die Empfänger aufgefordert, zwei Jahre lang monatlich acht Euro für die Teilnahme an Sonderverlosungen bei Gewinnspielen zu zahlen. Mit dreistem Druck wird den Angeschriebenen auch noch die Zahlung einer "einmaligen Anmeldegebühr für Ihre Registrierung" von 29 Euro angedroht, sollten sie ihren Teilnahmeanteil für das komplette erste Jahr nicht fristgerecht überweisen.
Geködert wurden die vermeintlichen Gewinnspiel-Abonnenten vor Wochen bei einer Teilnahme an einer kostenlosen Verlosung eines VW-Golfs auf der Straße: Um den lukrativen Preis zu gewinnen, mussten Teilnehmer eine Karte mit ihrer Adresse und Unterschrift in das Innere des Wagens befördern. Übersehen haben sie hierbei, dass sie sich damit gleichzeitig schienbar ein kostenpflichtiges Abo in Höhe von insgesamt 192 Euro eingehandelt haben. Eine entsprechende Passage stand im Kleingedruckten auf der Rückseite der Teilnahmekarte.
Für die Verbraucherzentrale ist der vermeintliche Coup der Helgoländer Firma ein klarer Fall von Täuschung.Ihrer Auffassung nach ist kein Vertrag zustandegekommen, auf den sich Promotionfactory berufen und die angegebenen Zahlungen einfordern könnte. Betroffene müssen nicht zahlen! Sie sollten der arglistigen Post von Promotionfactory jedoch auf jeden Fall schriftlich widersprechen.
Wer daraufhin ein weiteres Schreiben der Helgoländer Firma erhält, in dem sie erneut auf den scheinbar wirksamen Vertrag und die damit verbundene Zahlungsverpflichtung pocht, sollte sich von dieser Kraftmeierei nicht einschüchtern lassen und das Folgeschreiben getrost ignorieren.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V hält ein kostenloses Musterschreiben für den Widerspruch bereit.
Quelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V v. 23.04.10 .10
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Braunschweig warnt vor unseriösen Werbeanrufern, die im Namen des Bundesamtes Zeitschriftenabonnements verkaufen wollen. Selbstverständlich hat das BVL solche Anrufe nicht in Auftrag gegeben. Es rät allen Betroffenen, auf solche Anrufe nicht einzugehen, und prüft selbst rechtliche Schritte.
Mehrfach hatten sich in den vergangenen Tagen Bürger beim BVL beschwert, die Ziel eines Telefonschwindels wurden. Dabei rief ein angeblicher Mitarbeiter des BVL an und versprach, den Bürger von Telefongewinnspiellisten zu streichen, wenn dieser ein Zeitschriftenabonnement abschließe. Auf Nachfrage wurde die Adresse des BVL genannt und eine Telefonnummer, die der BVL-Nummer sehr ähnlich war.
Das BVL vertreibt telefonisch keine Abonnements oder ruft zu Gewinnspielen auf. Wer solch einen Anruf erhält, kann davon ausgehen, dass es sich um einen Schwindel handelt und sollte sofort auflegen. Bürger, die aufgrund solcher Anrufe bereits Abonnements abgeschlossen haben, sollten den Abschluss widerrufen. Betroffene können sich auch direkt an das BVL wenden (Telefon: 030/ 18444-11111).
Quelle: Pressemitteilung BLV v. 12.04.10
Es hört sich vielversprechend an: Verbraucher zahlen einen bestimmten Betrag und können so an zahlreichen Gewinnspielen teilnehmen und eine Sach- und Geldprämie nach der nächsten einstreichen. Ein Irrtum, denn das Einzige, was sie erhalten, sind Rechnungen und Mahnungen.
So auch im Fall von Kleeblatt4U. Der Ableger der Firma Premium Firmenservice GmbH wurde nach Kenntnis der Verbraucherzentrale Berlin bis einschließlich Juli 2009 telefonisch vertrieben. Zahlreiche Verbraucher stimmten während des Gesprächs einem Vertragsabschluss zu; viele forderten aber auch nur Informationsmaterial an. Die nach den Werbeanrufen versandten Vertragsbestätigungen enthielten nie eine Widerrufsbelehrung. Deshalb stand und steht den Betroffenen ein zeitlich unbefristetes Widerrufsrecht zu.
Vor einigen Monaten begann die Firma damit, die Verbraucher, die keine Zahlungen geleistet hatten beziehungsweise Lastschriften von ihrem Konto zurückbuchen ließen, durch eine Berliner Anwaltskanzlei mahnen zu lassen. Die Verbraucherzentrale schaltete sich für viele Betroffene ein und erhielt für diese von der Kanzlei eine Stornierungsbestätigung
Jetzt hat die Premium Firmenservice GmbH die Forderungen offenbar an die in der Schweiz ansässige Ceptum AG verkauft. Diese Firma wiederum beauftragte die CL Inkasso AG beziehungsweise den Rechtsanwalt Matthias Brandes mit der sogenannten Beitreibung der Forderungen.
Was können Verbraucher unternehmen, die Mahnschreiben erhalten? Wenn Sie zu dem Personenkreis gehören, dem seitens der Verbraucherzentrale bereits die Stornierung durch die Berliner Anwaltskanzlei bestätigt wurde, brauchen Sie grundsätzlich gar nichts veranlassen.
Alle anderen, die jetzt gemahnt wurden und früher gegenüber der Premium Firmenservice GmbH den Widerruf nicht nachweislich erklärt haben, sollten das am besten jetzt nachholen und ein Einwurfeinschreiben an deren neue Anschrift Heerstraße 9, 14052 Berlin, schicken. Sie können dann gegenüber der Ceptum AG und deren Geldeintreibern einwenden, dass kein Vertrag und damit auch keine Zahlungspflicht existiert.
Ratsuchenden zu diesem Thema steht die allgemeine Rechtsberatung der Verbraucherzentrale Berlin gern für Fragen zur Verfügung. Anmeldung unter 030-214 85-260. Sprechstunden, Kosten: 15,00 ?. Unerwünschte Werbeanrufe können mithilfe eines Erfassungsformulars (zu finden auf der Homepage der Verbraucherzentrale Berlin unter der Rubrik "Unlauterer Wettbewerb") per Mail oder telefonisch unter der Nummer 030-214 85-248 gemeldet werden.
Quelle: Verbraucherzentrale Berlin v. 17.03.10
Ende Februar und Anfang März meldeten sich bei der Verbraucherzentrale Saarland etliche Verbraucher, die zunächst von einer Firma MAD MAX WIN ein Schreiben bekamen. In diesem Schreiben bedankt sich die Firma für die gute Entscheidung, bei Mad Max Win dabei zu sein. Die Angeschriebenen würden jetzt zu den auserwählten Kunden gehören, die von Monat zu Monat an einer Vielzahl von Gewinnspielen teilnehmen. Des weiteren wird u.a. die Kontoverbindung des Verbrauchers angegeben und ein Mitspielbeitrag von monatlich 59,00 Euro aufgeführt.
Soweit so gut. Nur, konnten sich die Verbraucher nicht daran erinnern, mit dieser Firma einen Vertrag geschlossen oder gar ihre Kontodaten mitgeteilt zu haben. Von daher hatte die Verbraucherzentrale Saarland empfohlen, Widerspruch gegen den behaupteten Vertrag einzulegen und in jedem Fall vom Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Außerdem sollte die Firma aufgefordert werden, mitzuteilen, woher sie die persönlichen Daten und hier insbesondere die Kontoverbindung bezogen hat.
In Absprache mit der Polizei, empfiehlt die Verbraucherzentrale Saarland in den Fällen, in denen nachweislich widerrufen und/oder der behaupteten Forderung widersprochen wurde und die sich nun trotzdem einer Abbuchung gegenübersehen, Strafanzeige bei der örtlichen Polizeidienststelle wegen Anfangsverdacht des Betruges zu stellen. Außerdem sollten auf alle Fälle die Kontoauszüge unter die Lupe genommen und unberechtigte Abbuchungen zurückgeordert werden.
Quelle: Verbraucherzentrale Saarland/
Eine vermeintliche Mitarbeiterin einer Bank rief in den letzten Tagen bei mehreren Korbaacher Kunden an und teilte ihnen mit, dass von ihrem Konto für die Teilnahme an einem Glücksspiel eine größere Summe per Lastschrift abgebucht würde. Für eventuelle Rückfragen wurde den Kunden eine Telefonnummer genannt. Diese Nummer beginnt mit 00180 .... und erinnert an die in Deutschland übliche Servicenummer.
Sie unterscheidet sich jedoch dadurch, dass sie am Anfang mit zwei Nullen beginnt. Der Anschlussinhaber dieser Nummer sitzt in den USA. Bei Rückruf werden erhöhte Telefonkosten fällig. Die örtlichen Banken und die Polizei weisen ausdrücklich daraufhin, dass solche Kundenanrufe unüblich sind und warnen davor, diese Telefonnummer zurückzurufen. Geschädigte haben die Möglichkeit bei der Kriminalpolizei in Korbach Anzeige zu erstatten.
Quelle: news aktuell gmbh v. 11.03.10
Wie bereits mehrfach geschehen warnt die heimische Polizei abermals vor zu großem Vertrauen gegenüber unbekannten Anrufern. In den vergangenen zwei Wochen erhielten die Ermittlungsbeamten des Lübbecker (Minden) Kriminalkommissariates sieben Hinweise über Anrufer, die um die Herausgabe von Kontoverbindungen baten. Ausnahmslos ältere Bewohner wurden von den Unbekannten kontaktiert. Mit fadenscheinigen Begründungen -vermeintliche Gewinne sollten ausgezahlt werden, ein Gewinn bei Stefan Raabs Sendung "Star für Oslo" wurde angekündigt- versprachen die Anrufer einen erheblichen Geldgewinn. Um jedoch den Gewinner mit dem Geldbetrag versorgen zu können, fehlte lediglich die Kontoverbindung, so die Trickbetrüger.
In allen sieben mitgeteilten Fällen sind die angerufenen Personen nicht auf die Masche hereingefallen, sie gaben ihre Kontonummer und die Bankleitzahl nicht preis. "Jedermann sollte derartigen Anrufen skeptisch gegenüberstehen und keinerlei Daten ausplaudern" raten die Fachleute der Polizei. Im Zweifelsfall steht die Polizei zur Beratung bereit.
Quelle:news aktuell gmbh v.10.03.10
Mitte Januar 2010 erhielt eine 65-jährige Rentnerin aus Weißenhorn eine Mitteilung, wonach sie ab jetzt an einer "computeroptimierten Tippgemeinschaf"' teilnimmt und für diese 'Leistungen' 59,- Euro monatlich in ihrem Konto abgebucht werden, obwohl die Frau nirgends teilgenommen hatte.
Dieser Betrag wurde dann einige Tage später tatsächlich von ihrem Konto abgebucht, konnte aber mittlerweile wieder zurückgebucht werden, so dass ihr kein Schaden entstand. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, mit den eigenen Kontodaten vorsichtig umzugehen und diese niemals unbekannten Personen am Telefon zu nennen, bzw. zu bestätigen. Quelle: Polizeipresse Bayern v. 09.03.10
In den vergangenen Tagen sind bei der Polizei Lippe und Wolfsburg vermehrt Meldungen eingegangen, wonach gerade ältere Menschen offensichtlich telefonisch "abgezockt" werden sollen. Diese neue Masche bewegt sich dabei in der Grauzone zwischen Legalität und Strafbarkeit. Der Kontakt bei dieser Masche erfolgt per Telefon und läuft in etwa wie folgt ab:
Zunächst erfolgt ein Anruf, in dem sich eine Person freundlich mit Namen vorstellt. Dieser Anrufer kennt Ihren Namen und fordert Sie unter einem Vorwand auf, Ihre persönlichen Daten zu bestätigen. Oft wird gesagt, dass ein bestehender Vertrag gekündigt werden müsse und man dafür die Daten bestätigen oder abgleichen müsse. Es wird sich darauf bezogen, dass man in der Vergangenheit an Gewinnspielen teilgenommen habe und diese Daten gelöscht werden müssten. Dem Anrufer sind alle Daten des Angerufenen aber zuvor schon bekannt.
Durch geschicktes Nachfragen bestätigen Sie ihre Daten, weil Ihnen z.B. gesagt wurde, dass die Daten für die bereits vorliegende Kündigung eines Vertrages benötigt werden. Die Bestätigung dieser Daten wird aufgezeichnet.
Bisher steht nicht fest, wer genau die Anrufe tätigt, vermutlich ein Call-Center in Deutschland, das wiederum für im Ausland ansässige Firmen tätig wird. Die Auftraggeber vermitteln lediglich Gewinnspiele, führen diese jedoch nicht selbst durch. Die eigentlichen Vertragspartner, mit denen die "Verträge" abgeschlossen werden, sitzen oft im Ausland, z.B. Türkei, Schweiz oder Zypern. Gegenstand der Call-Center ist die Vermittlung von Gewinnspielen über das Internet, d.h. sie sind nicht selbst Anbieter von Gewinnspielen. An welchen Spielen teilgenommen wird, könne man über das Internet erfahren.
Bisher liegen aber überhaupt keine Erkenntnisse vor, ob es diese Gewinnspiele tatsächlich gibt. Angeblich kann man an bis zu 200 Gewinnspielen teilnehmen. Weitere Angaben, z. B. wer eigentlicher Veranstalter der Spiele ist oder über mögliche Gewinne, werden nicht gemacht. Dies könne man ja auch im Internet nachlesen. Einige der Angerufenen verfügen jedoch nicht über einen Computer, geschweige denn über das Internet.
Bei den in Deutschland ansässigen Kontaktfirmen handelt es sich lediglich um einen so genannten "Kundenservice". Seitens der Justiz wurde in einigen Fällen ein strafrechtlich relevantes Handeln verneint, weil die Firmen, die den Kundenservice bieten, nicht die Vertragspartner sind.
Die Beträge, i. d. R. zwischen 49 und 89 Euro monatlich, werden per Einzugsermächtigung bei den Geschädigten eingezogen. Die Daten dafür wurden ja zuvor geschickt erfragt und vom Angerufenen bestätigt!
Das Kommissariat Vorbeugung der lippischen Polizei gibt potentiellen Opfern dieser Masche folgende Verhaltenstipps:
Am Sichersten ist es natürlich, sich auf solche undurchsichtigen "Angebote" erst gar nicht einzulassen. Wenn Sie nicht sicher sind, an solchen Gewinnspielen teilnehmen zu wollen, legen Sie den Hörer auf.
Quelle: news aktuell gmbh v. 25.02.10 und 04.03.10
0041325120486 / Neues Jahr – alte Masche – unlautere Telefonwerbung und kein Ende!
Obwohl der Schweizer Telefonprovider, die Fa. Sipcall by Backbone Solutions AG, Chaltenbodenstrasse 4 b, CH 8834 Schindellegi, bereits im August 2009 der Verbraucherzentrale Bremen die Abschaltung dieser Rufnummer zusicherte und auch das Schweizer Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) die Sperrung bestätigte, gingen seither weit über 250 dokumentierte Verbraucherberschwerden bei der Bremer Verbraucherzentrale ein, wonach sich Anrufer weiterhin hinter dieser schweizer Rufnummer verbergen.
Dies Verhalten ist schon kriminell, sagt Irmgard Czarnecki, Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Bremen. Es ist selbstverständlich nicht nur verboten, Verbraucher ohne Rufnummernanzeige anzurufen. Dasselbe gilt, wenn Verbraucher unter Übermittlung falscher Telefonnummern über die Identität des Anrufers getäuscht werden. Diesen Telefonwerbern droht ein Bußgeld von bis zu EUR 10.000, wenn die handelnden Unternehmen dann namhaft gemacht werden können.
Die Masche ist immer dieselbe: Der/Die Anrufer/in teilt mit, man nehme an einem Gewinnspiel für xx Euro pro Monat teil, wenn dies nicht mehr gewünscht sei, müsste man mal eben die Kontodaten abgleichen, ansonsten könne der/die Anrufer/in die Kündigungserklärung nicht akzeptieren.
Die Verbraucherzentrale Bremen warnt eindringlich davor, persönliche Daten, insbesondere die Bankverbindung, am Telefon an unbekannte Anrufer weiterzugeben. Einziges Motiv dieser Anrufer ist in der Regel, persönliche Daten der Verbraucher zu sammeln, die dann auch rücksichtslos genutzt werden und nicht selten zu unberechtigten Abbuchungen führen.
Die Verbraucherzentrale Bremen hat nun die vorliegenden Verbraucherbeschwerden ausgewertet und festgestellt, dass diese Werbeanrufer sich nicht nur hinter der falschen Schweizer Telefonnummer verstecken, sondern sich oft auch als Mitarbeiter von Fantasiefirmen, wie „First Line“, „Millionenexpress“, „WinParadies“, „Meine Lottowelt“, „DSC24“, u.ä. ausgeben. Beliebt ist auch die Angabe des Firmennamens „Gewinntraum“
Welche Firmen sich hinter diesen Namen verbergen lesen Sie bei der Verbraucherzentrale Bremen Im Falle eines Werbeanrufs mit der Telefonnummer 0041 325120486 rät die Verbraucherzentrale Bremen:
Quelle: Verbraucherzentraale Bremen< v. 11.01.10
Welche Folgen die freizügige Bekanntgabe von persönlichen Bankdaten haben kann, musste eine Bodenkirchnerin beim Blick auf ihr Bankkonto und die anschließenden Unannehmlichkeiten erfahren.
Vermutlich von einem Callcenter erhielt sie einen Anruf, in der ihr „als Dankeschön“ für ihre Einkäufe bei einem Fernsehshop die kostenlose Teilnahme an drei Lottoziehungen angeboten wurde. Mit dem Argument, man müsste wissen, wohin ein möglicher Gewinn überwiesen werden soll, wurde ihr die eigene Bankverbindung entlockt.
Wochen später stellte sie dann auf ihrem Bankkonto eine nicht autorisierte Abbuchung einer ominösen Lottogesellschaft fest. Daraufhin stornierte sie diese. Wiederum Wochen später erhielt sie dann eine Mahnung eines Inkassobüros, das sich auf einen angeblich abgeschlossenen Vertrag mit besagter Lottogesellschaft berief. Sie erstattete nun Anzeige bei der PI Vilsbiburg. Der Vorgang wurde zwischenzeitlich an die Staatsanwaltschaft Landshut abgegeben.
Die Polizei Vilsbiburg nimmt den Vorgang zum Anlass und warnt eindringlich vor einem unbedarften Umgang mit persönlichen Bankdaten, insbesondere der Weitergabe an unbekannte Dritte. Neben dem Ärger und Zeitaufwand ist damit unter Umständen auch eine hohe finanzielle Schädigung verbunden.
Quelle: Polizeipresse Bayern v. 03.02.10
Wie jetzt bekannt wurde, erhielt ein Geschäftsmann aus Euskirchen einen Anruf, in dem er aufgefordert wurde, die Teilnahme an seinem Glücksspiel zu verlängern. Am Telefon habe sich eine Frau gemeldet, die ihm mitteilte, seine bereits bestehende Teilnahme am Glücksspiel wäre im Januar 2010 abgelaufen, und man wolle wissen, ob er seine Teilnahme verlängern möchte. Wenn er dies jetzt telefonisch bestätigen würde, würden von seinem Konto monatlich 56 Euro abgebucht.
Die Anruferin war zur Überraschung des Mannes im Besitz seiner Geschäftsanschrift. Als er sie aufforderte, ihm den bestehenden Vertrag zu zusenden, wurde das Gespräch von der Anruferin beendet.
Ähnliche Fälle wurde bereits im Kreis Altenkirchen zur Anzeige gebracht. Hier wurde versucht, in betrügerischer Absicht an Bankdaten von Personen zu gelangen. Es ist zu vermuten, dass die Anrufer ihren Tätigkeitsbereich weiter ausgedehnt haben. Betroffene Bürger werden gebeten, sich bei der Polizei zu melden.
Quelle: news aktuell gmbh v. 22.01.10
Die Polizei Rotenburg warnt vor Gewinnspiel-Teilnahme - Bürger werden am Telefon oft überrumpelt
Im gesamten Kreisgebiet häufen sich in den letzten Wochen die Fälle, in denen Bürger von Gewinnspiel-Unternehmen zuhause angerufen wurden, um einen Teilnahmevertrag abzuschließen. Dabei geht es zumeist um Kosten von um die 140 Euro, die von den Teilnehmern gezahlt werden sollen oder sogar gezahlt wurden. Spätestens dann, so die Erfahrung der Polizei, kommt die Reue bei den Angerufenen.
Zahlreiche Gewinnspielsteilnehmer wählen dann den Gang zur Polizei, um Anzeige zu erstatten. In mehreren Fällen konnten die Gewinnspiel-Unternehmen in den letzten Tagen bei der Kriminalpolizei in Rotenburg nachweisen, dass die Bürger dem telefonisch abgesprochenen Vertrag mündlich zugestimmt hatten. In den Aufzeichnungen konnten die Unternehmen sogar nachweisen, dass dem Mitschneiden des Telefongesprächs zugestimmt wurde, dass die Kontoverbindung genannt und auch die Kosten dem Teilnehmer deutlich mitgeteilt wurden.
Gleichwohl begaben sich die Geprellten zur Polizei, da sie sich betrogen fühlten. Erfahrung der Ermittler ist, dass es sich oft nur um Pseudo-Gewinnspiele handelt, die keinen reellen Gegenwert für die angeforderten Beträge darstellen.
Beim Abhören der Mitschnitte konnten sich die Ermittler darüber hinaus ein Bild von der geschickten Gesprächsführung der Anrufer machen. Dabei wurde zumeist besonders schnell gesprochen, so dass sich die angerufenen Bürger kaum darüber im Klaren waren, wozu sie zugestimmt hatten.
Allerdings: Die telefonische Zustimmung zum Vertrag und die Nennung der eigenen Kontodaten wurden bei der polizeilichen Anzeigeerstattung nicht genannt oder sogar abgestritten. Hier begeben sich die Anzeigeerstatter in die Gefahr einer falschen Verdächtigung gegenüber den Gewinnsspielfirmen, erläutert ein Polizeisprecher.
Am besten ist es, unaufgeforderte telefonische Verträge ganz und gar zu unterlassen. Falls ein Vertragsabschluss gewünscht wird, sollte auf eine schriftliche Vereinbarung gedrungen werden, die dann auch eingehend geprüft werden kann. So erspart man sich aufwändige zivilrechtliche Auseinandersetzungen und strafrechtliche Ermittlungsverfahren.
Hatte es allerdings vor der Geldforderung der Gewinnspielfirma keinerlei Kontakt zum Vertragspartner gegeben, steht immer ein betrügerisches Handeln im Raum. In diesen Fällen sollte auf jeden Fall Strafanzeige erstattet werden, wenn die fordernde Firma nicht sofort auf ein eigenes Versehen beim Forderungseinzug verweist und von den Forderungen Abstand nimmt, berichtet die Polizei.
Quelle: news aktuell gmbh v. 19.01.10
Die Polizei warnt: In der Mehrzahl der Fälle hatten die Geschädigten am sogenannten „Renten-Lotto“ teilgenommen, die hierzu abgeschlossenen Verträge aber zwischenzeitlich wieder gekündigt. Im Zusammenhang mit der Kündigung erhielten sie Telefonanrufe, wobei unter anderem die Kontodaten abgefragt wurden.
In der Folge registrierten sie unberechtigte Abbuchungen von ihren Konten. In einem Fall wurden auf dem Konto eines Seniors bisher 34 Abbuchungen von unterschiedlichen Firmen festgestellt. Es ist zu vermuten, dass die erlangten Kontodaten von den Betrügern auch an andere weiterverkauft werden.
Geschädigten wird empfohlen, sich mit der Polizei in Sigmaringen unter Tel. 0 75 71/10 42 20 in Verbindung zu setzen. Um unberechtigte Abbuchungen rechtzeitig stornieren zu lassen, sollte man regelmäßig seine Kontobewegungen überprüfen.
Quelle: /www.suedkurier.de v. 22.12.09
Bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen häufen sich derzeit Beschwerden über unerwünschte Anrufe der Gewinnspielfirma "Deutsche-Gewinn-Garantie" aus Nicosia auf Zypern. Die Angerufenen werden dabei geschickt in ein Gespräch verwickelt, an deren Ende die Adress- und Kontodaten abgeglichen bzw. herausgegeben werden. Wenige Tage später folgt eine Auftragsbestätigung des Unternehmens aus 1061 Nicosia, Digeni Akrita 46, Cyprus über die angebliche Teilnahme an 600 Gewinnspielen für 89 Euro, vierteljährig im Voraus zu zahlen.
Auch auf Widerrufsschreiben der Betroffenen, die an das Unternehmen Yesgreat Consultants Ltd. in Düsseldorf gesandt wurden, reagierte das Unternehmen bisher nicht. Stattdessen erhielten die betroffenen Verbraucher einen Drohbrief mit Zahlungsaufforderung des Rechtsanwalts André Amberge aus Gelsenkirchen in Höhe von insgesamt 135,50 Euro..
Die Verbraucherzentrale Niedersachen rät Betroffenen, sich nicht einschüchtern zu lassen und auf keinen Fall zu zahlen. Sollte unberechtigterweise Geld vom Konto abgehoben worden sein, können Geschädigte ihr Geld innerhalb von acht Wochen zurückbuchen lassen. Der angebliche Vertrag sollte außerdem innerhalb von 14 Tagen schriftlich, per Einwurf-Einschreiben widerrufen und ggf. wegen arglistiger Täuschung angefochten werden. Auch eine Strafanzeige bei der Polizei ist ratsam. Generell empfiehlt die Verbraucherzentrale, sich auf derartige Anrufe nicht einzulassen und schon gar keine Bankverbindungen herauszugeben bzw. abzugleichen.
Weitere Informationen zum Thema "Unerlaubte Telefonanrufe und untergeschobene Verträge" gibt’s in jeder Beratungsstelle der Verbraucherzentrale oder am Verbrauchertelefon unter 09001 79 79-02, montags bis donnerstag von 10 bis 16 Uhr für 1,50 Euro/Minute aus dem deutschen Festnetz – Mobilfunkpreise abweichend.
Quelle: Verbraucherzentrale Niedersachsen v. 08.12.09
Viele Verbraucher im Saarland erhalten in diesen Tagen Post von einem Rechtsanwalt André Amberge aus Duisburg. Dieser zeigt in denen der Verbraucherzentrale des Saarlandes vorliegenden Fällen an, verschiedene Gewinnspielanbieter zu vertreten.
Er beruft sich auf telefonisch geschlossene Verträge, die aufgezeichnet worden sein sollen. In der Folge hätten die Gewinnspielanbieter die Verbraucher bei zahlreichen Gewinnspielen angemeldet, weshalb sie nun zur Zahlung verpflichtet seien.
"Selbstverständlich kann man solch einen Vertrag am Telefon abschließen." führt Yvonne Schmieder von der Verbraucherzentrale aus Saarlandes aus. "Ob gleichwohl eine Zahlungspflicht besteht, muss im Einzelfall geprüft werden. Nur weil ein Rechtsanwalt schreibt, heißt das nicht, dass die Forderung auch berechtigt ist. Vielmehr muss den Verbrauchern im Nachgang zu diesem Telefonat eine Auftragsbestätigung mit einer korrekten Widerrufsbelehrung zugegangen sein.
Auch von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen die Verbraucher Kenntnis haben." Verbraucher sollten sich von diesen Schreiben in keinem Fall einschüchtern lassen und ungeprüft die Zahlung vornehmen.
Zunächst sollte man immer bei der Gegenseite per Einschreiben mit Rückschein der angeblichen Forderung widersprechen und einen Nachweis für den Vertragsschluss anfordern. Derjenige, der sich auf eine Forderung beruft, muss die Umstände des Vertragsschlusses nachweisen.
Schmieder führt weiter aus: "Es ist in der täglichen Beratungspraxis oft erschreckend zu sehen, wie unvorsichtig die Verbraucher mit ihren Daten sind und oftmals jedem Versprechen am Telefon glauben. Sobald ein Gewinn ruft, scheinen viele Menschen jede Sorgfalt außer Acht zu lassen. Dabei sagen wir den Verbrauchern immer, dass niemand etwas zu verschenken hat, auch nicht in der Vorweihnachtszeit."
Weitere Informationen erhält man in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale des Saarlandes oder unter www.vz-saar.de.
Quelle: Verbraucherzentrale Saarland v. 04.12.09
Nicht aufs Glatteis ließ sich ein Rentner im nördlichen Landkreis von Offingen führen, als er am 04.11. einen Anruf einer angeblichen Mitarbeiterin seiner Hausbank erhielt.
Die angebliche Angestellte teilte dem Mann mit, dass sein Konto mit über 400 EUR belastet würde, da er an einem Gewinnspiel teilgenommen habe. Über die Teilnahme an diesem Gewinnspiel gebe es eine notarielle Niederschrift, deshalb müsse die Bank die Abbuchung vornehmen.
Als der Rentner vorbrachte, niemals an einem derartigen Spiel teilgenommen habe, äußerte die angebliche Bankangestellte, dass er zur Klärung eine Telefonnummer anrufen müsse. Diese Rufnummer mit Auslandsvorwahl rief der Mann an und bekam dort erklärt, dass er die Abbuchung nur dadurch stoppen könne, wenn er für drei Monate einer Abbuchung von jeweils ca. 50 EUR zustimmen würde.
Dies kam dem Rentner verdächtig vor, lehnte ab und informierte seine Polizeidienststelle. Schon in den letzten zwei Monaten war es im Nordschwäbischen Raum zu derartigen Anrufen angeblicher Bankmitarbeiter gekommen. Die Polizei rät in diesem Zusammenhang Kontakt mit der Hausbank zu halten, keine unbekannten Rufnummern anzurufen und keinesfalls seine Kontodaten preiszugeben.
Quelle: Polizeipresse Bayern v. 09.11.09
Erneut häufen sich landesweit Beschwerden über dreiste Abzockschreiben eines Gewinnspielanbieters bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen.
In den zugesandten Vertragsbestätigungen teilt die Firma Winn Club aus Berlin Betroffenen mit, dass demnächst monatlich 49 Euro für die Erstvertragslaufzeit von einem halben Jahr von ihrem Konto abgebucht würden. Als Gegenleistung meldet der Club seinen Vertragspartner bei angeblich mindestens 200 der besten Gewinnspiele Deutschlands an und garantiert eine Mindestgewinnsumme in Höhe von 450 Euro.
Besonders beängstigend: Der Firma liegen die richtigen Bankverbindungen der Verbraucher vor. Gegenüber der Verbraucherzentrale bestätigten die Betroffenen glaubwürdig, niemals ihre Daten am Telefon genannt noch einem Vertrag zugestimmt zu haben.
Die Verbraucherzentrale warnt vor der Teilnahme an Gewinnspielen und solchen angeblichen Gewinnspielservice-Anbietern. Über diesen Weg gelangen diese Abzocker an weitere persönliche Daten für ihre unseriösen Geschäfte.
Betroffene, die unaufgefordert eine Vertragsbestätigung erhalten haben, sollten diesen Vertrag schriftlich widerrufen und ggf. Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Außerdem sollten in regelmäßigen Abständen die Kontoauszüge überprüft werden.
Unrechtmäßig abgebuchte Beträge können innerhalb von sechs Wochen bei der Bank oder Sparkasse zurückgefordert werden. (Im europäischen Lastschriftverfahren beträgt die Widerrufsfrist nur noch 8 Wochen ab Buchungstag)
Telefonische Beratung gibt es zum Thema auch am Verbrauchertelefon unter 09001 79 79-02 montags bis donnerstags von 10 bis 16 Uhr für 1,50 Euro/Minute aus dem deutschen Festnetz – Mobilfunkpreise abweichend.
Quelle: Verbraucherzentrale Niedersachsen v. 09.10.09
Massenhaft ignorieren etliche Lotto- und Gewinnspielfirmen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung und arbeiten mit dreisten Tricks, um Verbrauchern Verträge unterzuschieben. Dabei schrecken sie offensichtlich auch nicht vor illegalen Kontoabbuchungen zurück.
Unerlaubte Telefonwerbung ist seit 2004 gesetzlich verboten und kann seit dem 4. August 2009 von der Bundesnetzagentur mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Dennoch ignorieren etliche Lotto- und Gewinnspielfirmen wie "DSC 24" oder "Deutscher Glücks Joker" weiterhin dieses Verbot und rufen Verbraucher zu allen Tageszeiten an, um sie zu Vertragsabschlüssen zu drängen und abzukassieren.
Mit frei erfundenen Geschichten über eine schon bestehende Teilnahme und unter anderen Vorwänden erschleichen diese Firmen die Bankdaten von Verbrauchern und drängen sie zum Vertragsabschluss. Verbraucher berichteten gegenüber der Verbraucherzentrale, dass den Firmen häufig die kompletten Kunden- und Kontodaten bereits bekannt sind und am Telefon nur noch abgeglichen werden.
Hier ist offensichtlich, dass die Daten missbräuchlich verwendet werden. Der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg liegen zwei Fälle vor, in denen sich unerlaubt abgebuchte Beträge mittlerweile auf mehr als 10.000 Euro summieren. Brigitte Sievering-Wichers von der Verbraucherzentrale: "Wer keinen Vertrag am Telefon abschließen wollte, aber dann eine Auftragsbestätigung erhält, sollte gegenüber dem Unternehmen sofort reagieren und vorsorglich seinen Widerruf erklären. Aus Beweisgründen geschieht das am besten schriftlich per Einschreiben und Rückschein."
Gleichzeitig fordert sie die Banken auf, die Erlaubnis zur Einzugsermächtigung der Unternehmen immer zu überprüfen, die Kontoverbindung betrügerischer Firmen zu kündigen und umgehend die Strafverfolgungsbehörden zu informieren.
Hat ein Unternehmen unerlaubt eine Abbuchung vorgenommen, haben Verbraucher das Recht, das Geld binnen sechs Wochen ohne Angabe von Gründen zurückbuchen zu lassen. ((Im europäischen Lastschriftverfahren beträgt die Widerrufsfrist nur noch 8 Wochen ab Buchungstag)
Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg v. 10.09.09
Durch das am 4. August 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes sind die Werbeanrufer jetzt verpflichtet, ihre Rufnummer zu übermitteln. Bei Verstößen droht ihnen ein Bußgeld von bis zu EUR 10.000. Hierdurch soll es künftig leichter sein, einen unerlaubten Werbeanrufer zu identifizieren und gegen ihn vorzugehen.
Um diese Strafe zu umgehen, benutzen die unseriösen Werbeanrufer jetzt Internet-Telefonanschlüsse im Ausland und übermitteln dann eine ausländische Rufnummer, wodurch die Identifizierung des Anrufers fast unmöglich wird.
Gezeigt hat sich dieses Phänomen am Beispiel der Firma „Meine Lottowelt“. Diese Firma hat über eine schweizerische Rufnummer die Verbraucher angerufen um sie zur Teilnahme an Gewinnspielen zu animieren.
Die Verbraucherzentrale Bremen ist den entsprechenden Beschwerden der Verbraucher nachgegangen. Die führten über die Schweiz nach Griechenland, obwohl die Anrufer perfekt Deutsch sprachen. Der schweizer Telefonprovider hat der Verbraucherzentrale Bremen mittlerweile die Abschaltung dieser Rufnummer zugesagt.
Die Verbraucherzentrale rät: Die Daten des Telefonats, wie Name des Anrufers, die Firma für die angerufen wird, die Rufnummer des Anrufers, Datum und Uhrzeit des Telefonats und den Grund des Anrufs zu notieren und sich an die „Aktion gegen unerlaubte Telefonwerbung“ auf der Homepage der Verbraucherzentrale Bremen zu beteiligen.
Quelle: Verbraucherzentrale Bremen v. 10.08.09
Zur Zeit bekommen viele Haushalte in Deutschland nicht personalisierte Briefe von der Faber-Gewinnspiel Gmbh.: "Rufen Sie jetzt gleich kostenlos an. Mit etwas Glück gratuliere ich Ihnen zu Ihrer 1.000 Euro-Rente."

Es sind 4 Zahlen freizurubbeln. "Nur 4 aus 48 Zahlen müssen Sie treffen."

Zusätzlich wird unter den registrierten Anrufern noch ein Audi A5 ausgelost.
Die Frage ist hier, warum verschenkt die Lottofirma Geld?. Die Antwort findet sich im Kleingedruckten:
Da heisst es: "Bei Ihrem Anruf werden wir Sie fragen, ob wir Sie im Telefonat auch über Produkte der Firmengruppe Faber informieren dürfen, Ihre Gewinnchance wird durch Ihre Antwort nicht beeinflusst."
Bei der Super-Extrachance auf den Audi A5 wird man in den kleingedruckten Teilnahmebedingungen deutlich:
"Faber Premium-Gewinnspiel Gmbh startet eine große Kennenlernaktion mit der attraktiven Verlosung von 10-Jahres-Renten. DieTeilnahme ist kostenlos mit sofortiger Gewinnprüfung. Voraussetzung ist die Registrierung des Anrufers bis zum 31 August 2009 mit seiner Adresse und Telefonnummer, da nur eine Teilnahme pro Person möglich ist".
Seit wann wird eine Person über die Telefonnummer identifziert? Viele haben mehrere Telefonummern, oder ich rufe von einem fremden Anschluss an.
Da Telefonwerbung für Lotto inzwischen verboten ist, versucht man nun an auf diesem Wege an die persönlichen Daten zukommen. Der Kunde selbst ruft an, hat nur den eventuellen Gewinn im Kopf, das Kleingedruckte überliest in der Hoffnung auf einen Gewinn leicht.
Der Anrufer wird gefragt, ob er über die Produkte der Firma informiert werden darf. In der Hoffung auf die 4 Richtigen wird vielen gar nicht bewusst sein, dass sie mit einem "Ja" Ihr mündliches Einverständnis zur Werbung gegeben haben.