gegen Trickdiebe und Trickbetrüger

Betrug mit Gewinnspielen, Aktuelle Fälle

Spielschulden per Nachnahmebrief bezahlen

Kripo und Staatsanwaltschaft Frankenthal bearbeiten derzeit mehrere Strafanzeigen, bei denen es im Zusammenhang mit Nachnahmebriefsendungen den Verdacht von Abonnement-Betrugshandlungen gibt.

Hintergrund der Masche ist es, dass sich eine bislang noch unbekannte Frau mit Telefonanrufen bei vorwiegend älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern meldet und auf angeblich ausstehende Spielschulden hinweist. Diese nicht näher konkretisierten Spielschulden „sollten durch die Staatsanwaltschaft eingetrieben“ werden.

Die Unbekannte offeriert in dem Telefonat ein Ablösungsangebot, das der oder die Angerufenen durch eine Nachnahmesendung erhalten sollen. Dieser Nachnahmebrief soll dann von den Angerufenen bei der jeweiligen Postfiliale zu einem Nachnahmebetrag in Höhe von 85,-- Euro abgeholt werden.

Die negative Erfahrung zeigt, dass die Seniorinnen oder Senioren dann auf einen Abo-Betrug hereingefallen sind und durch die Auslösung der Nachnahme dann einen Gewinnspielvertrag bestätigt/abgeschlossen haben.

Quelle: Polizeipresse Ludwigshafen v. 01.02.12

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Angeblicher Gewinnspielvertrag, Telefonterror

Besondere Vorsicht ist derzeit bei den Bürgern angezeigt, die Telefonanrufe und / oder Zahlungsaufforderungen zu angeblichen Lotto- oder Lotterieteilnahmen bekommen. "Dabei handelt es sich erneut um eine unseriöse oder gar kriminelle Vorgehensweise, um an das Geld der Bürger zu kommen", macht Kriminalhauptkommissar Carl Fahrenholz vom Polizeikommissariat Holzminden, die neueste betrügerische Vorgehensweise deutlich.

In den letzten Tagen häuften sich die Anzeigen beim Polizeikommissariat, so dass sich die Ermittler veranlasst sehen, die Bürgerinnen und Bürger vor dieser "Masche" zu warnen, um nicht auf die Forderungen der Betrüger einzugehen.

Bei dieser Vorgehensweise erhalten die Geschädigten nach angeblichen telefonisch abgeschlossenen kostenpflichtigen Teilnahmen an Gewinnspielen Zahlungsaufforderungen von sog. "Briefkastenfirmen". Wird diesen Forderungen nicht nachgekommen, erhält der Betroffene zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten immer wieder zahlreiche aggressive Telefonanrufe in denen ihm der angebliche telefonische Vertragsabschluss suggeriert wird.

In den überwiegend automatischen Bandansagen wird im aggressiven Ton "Ich rufe Sie immer und immer wieder an!" aufgefordert, die angeblich entstandenen Kosten für eine Gewinnspiel- oder Lotterieteilnahme zu überweisen.

Es handelt sich um ein besonders dreistes Vorgehen, bei den vor allem verängstigte oder auch ältere Anrufer eingeschüchtert und zur Zahlung bewegt werden sollen. Die betroffenen Bürger fühlten sich unabhängig von der betrügerischen Absicht durch die andauernden aggressiv vorgetragenen Anrufe bedrängt und erheblich belästigt. Die Polizei rät, derartigen Forderungen nicht nachzukommen, wenn nicht bewusst und gewollt eine Spielteilnahme bei einem seriösen Anbieter gewünscht wurde.

Quelle: Polizeipresse Holzminden, news aktuell gmbh v.29.11.11

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Post von Winfuxx24

Einige Verbraucher aus Sachsen staunten nicht schlecht, als sie dieser Tage von der Firma WINFUXX 24 aus Düsseldorf Post erhielten. Sie sollten ein Spielsystem aus dem Gewinnservice Winfuxx24 vorzeitig gekündigt haben. Ausnahmsweise würde per Zahlschein für die letzte Spielperiode zwischen Dezember 2011 und Februar 2012 der letzte festgesetzte Betrag von 99.90 Euro übersandt, meint die Firma. Dieser Betrag solle rechtzeitig bezahlt werden, andernfalls würde sich der Vertrag automatisch um weitere zwölf Monate zum Preis von 33,30 Euro pro Monat verlängern.

Nach Aussage der Verbraucher wussten diese nichts von einem Gewinnspiel bei WINFUXX24. Auch war ihnen unklar, woher die Firma ihre Kontonummer hat. Mit dem avisierten Treue-Geschenk in Form der kostenlosen Teilnahme in einer der Spielgemeinschaften mit 250 Personen für 4 Ziehungen sollten die Angeschriebenen offensichtlich geködert werden.

Völlig unklar ist den Verbrauchern, woher die Firma ihre Kontodaten hat. Deshalb sollte jeder Verbraucher sehr sparsam mit persönlichen Daten umgehen und diese, insbesondere die Kontonummer, nie am Telefon preisgeben.

"Ein dubioses Unterfangen", informiert Marion Schmidt von der Verbraucherzentrale Sachsen. "Wenn die Verbraucher sich an keinem Gewinnspiel beteiligt und auch keinen Vertrag abgeschlossen hatten, brauchen sie auch nichts zu bezahlen. Trotzdem sollten sie ein kurzes Antwortschreiben an Winfuxx24 schicken und der Firma mitteilen, dass sie bisher keine vertraglichen Beziehungen zu Winfuxx24 unterhielten und die Forderung zurückweisen", sagt Schmidt.

Rat und Hilfe erhalten Sie bei der Verbraucherzentrale Sachsen v. 14.11.11

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen v.

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Schlag gegen betrügerische Call-Center

Am 08.11.11 ist es der Staatsanwaltschaft und Polizei Krefeld nach umfangreichen Ermittlungen gelungen, insgesamt drei Haupttäter festzunehmen, die in Krefeld ein betrügerisch arbeitendes Callcenter betrieben. Bis zu 30 - 35 Callcenteragenten riefen täglich tausende Bürger im gesamten Bundesgebiet und im benachbarten Ausland an, um sogenannte Gewinnspieleintragungsprodukte zu verkaufen. Insbesondere ältere Bürger wurden dabei massiv bedroht und mit weiteren Anrufen Tag und Nacht tyrannisiert.

Die Masche sei dabei gewesen, den Angerufenen vorzugaukeln, sie hätten einen bestehenden Gewinnspielvertrag und ihnen großzügig die Kündigung dieses Vertrags anzubieten. Tatsächlich hätten die Opfer mit der vermeintlichen Kündigung den Vertrag erst abgeschlossen. Einzelne Opfer seien um bis zu 13.000 Euro gebracht worden.

Quelle: Polizeipresse Krefeld v. 09.11.11, www,heise.de v. 10.11.11

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Gewinnanruf Tankgutschein

In den letzten Wochen sind offensichtlich viele Sachen-Anhalter Opfer eines Gewinnspielanrufes geworden. Ausgangspunkt ist ein Anruf, bei dem den Betroffenen ein Tankgutschein über zehn Euro versprochen wird. Nach dem Rückruf zwecks Registrierung für den Gutschein, kommt jedoch die dicke Rechnung. Rund 10 Euro werden Woche für Woche über die Telefonrechnung abgebucht.

In einem Schreiben mit dem Absender "Postfach Tankgutschein Düsseldorf" wird der Gutschein zugesandt und gleichzeitig mitgeteilt, dass man mit einem Abonnement in 50 lukrative Gewinnspiele automatisch für 9,90 Euro/Woche eingetragen sei. Die betroffenen Verbraucher sind wütend, haben Sie doch keinerlei Abonnementvertrag zugestimmt, dessen Abrechnung über die Telefonrechnung erfolgen sollte.

Die Verbraucherzentrale rät: Wer einen solchen Anruf erhalten hat, sollte unbedingt regelmäßig und genau seine Telefonrechnung prüfen. Wenn sich dieser fragwürdige Posten auf der Telefonrechnung befindet, heißt es schriftlich Widerspruch einzulegen, dem Rechnung stellenden Telekommunikationsdienstleister mitzuteilen, dass kein Vertragsschluss über ein Gewinnabo erfolgt ist.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt den, fragwürdigen Betrag nicht zu zahlen und lediglich den unstrittigen Betrag der Telefonrechnung zu begleichen. Der dubiosen Forderung bei dem in der Rechnung genannten Anbieter Next ID sollte ebenfalls widersprochen werden.

Musterbriefe zur Abwehr der Forderung sind in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. erhältlich

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt v. 07.11.11

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Falscher Staatsanwalt kassiert

Aus aktuellem Anlass warnt das Polizeipräsidium Unterfranken vor einer Betrugsmasche mit einer offensichtlich neuen Variante. Zu Beginn der Woche wurde eine 76-Jährige aus dem Landkreis Bad Kissingen um ihr Erspartes gebracht, nachdem sie an einem betrügerischen Gewinnspiel teilnahm. Ein falscher Staatsanwalt hatte sich telefonisch bei der Rentnerin gemeldet und sich dabei sogar einer offiziellen Telefonnummer bedient.

Bereits im vergangenen Jahr hatte die Geschädigte an Gewinnspielen teilgenommen, die allesamt telefonisch abgewickelt wurden. Während die Teilnahme im ersten Jahr kostenlos gewesen sein soll, wurde die Rentnerin aufgefordert, ab Januar 2011 knapp 60 Euro monatlich zu bezahlen. Dies tat die Seniorin jedoch nicht und ließ einen bereits abgebuchten Monatsbeitrag wieder zurückbuchen. Erst Monate später meldete sich bei der Dame dann ein Unbekannter und gab sich in dem Telefonat als Staatsanwalt aus. Dabei wurde auf dem Display bei der Geschädigten die offizielle Nummer einer Staatsanwaltschaft angezeigt, der sich der Gauner widerrechtlich bediente.

Für die von der Rentnerin nicht bezahlten Gebühren forderte der angebliche Jurist eine Summe von rund 1400 Euro. Er wies die 76-Jährige darauf hin, dass sich der fällige Betrag sogar verdreifachen könne, falls sie die Summe nicht rechtzeitig überweisen würde. Nachdem sich die Frau einverstanden erklärte, meldete sich kurze Zeit später noch ein falscher Rechtsanwalt. Der forderte die Seniorin auf, den fälligen Betrag mittels eines seriösen Online-Bezahldienstes an eine Person in Izmir / Türkei zu überweisen.

Die Rentnerin schenkte den Anrufern Glauben und überwies den geforderten Betrag. Zuzüglich Gebühren entstand der Frau dadurch ein finanzieller Schaden in Höhe von über 1.500 Euro. Offensichtlich waren die Betrüger damit jedoch immer noch nicht zufrieden. Am Folgetag meldete sich der angebliche Rechtsanwalt nochmals und forderte einen weiteren Betrag in Höhe von 1.900 Euro für eine angebliche Mahnung und entstandene Anwaltskosten. Glücklicherweise reagierte die Seniorin auf die erneute Forderung jedoch nicht und meldete den Sachverhalt der Polizei.

Aus dem gegebenen Anlass warnt das Polizeipräsidium Unterfranken nochmals eindringlich vor der Teilnahme an solch unseriösen Gewinnspielen. Wie die Vergangenheit zeigt, gehen die Betrüger oft auf die selbe Art und Weise vor. Sie fordern ihre Geschädigten auf, Beträge mittels Online-Bezahldiensten an angebliche Firmen zu überweisen. Speziell bei solchen dubiosen Forderungen sollte man damit rechnen, dass möglicherweise Betrüger zu Gange sind. Spätestens dann ist besondere Vorsicht geboten. Betroffene sollten unverzüglich die Polizei einschalten.

Quelle: Polizeipresse Bayern v. 27.10.11

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Angebliche Verbraucherzentrale will aus Gewinnspielfalle helfen

Die Anrufer geben sich als Mitarbeiter der Verbraucherzentrale Bayern aus und behaupten, dass der Verbraucher in eine Gewinnspielfalle geraten sei. Dort wolle man ihm heraushelfen und dafür müsse er seine Bankverbindung angeben.

Besonders dreist: Im Display des angerufenen Verbrauchers erscheint die Rufnummer der Münchner Verbraucherzentrale. Diese stellt klar: Wir rufen keine Verbraucher an, schon gar nicht, um Bankdaten abzufragen. Hier versuchen offensichtlich Betrüger, unseren guten Namen zu benutzen, um Geschäfte zu machen.

Die Verbraucherzentrale Bayern rät, in solchen Fällen den Hörer sofort wieder aufzulegen und sich auf nichts einzulassen. Das gilt auch, wenn kurz darauf mit einem erneuten Anruf massiv Druck ausgeübt wird.

Aus zahlreichen anderen Fällen weiß die Verbraucherzentrale Bayern, dass Verbraucher teure Überraschungen erleben, wenn sie am Telefon persönliche Angaben preisgeben. Denn egal, was gesprochen wurde, die Abzocker tun so, als seien Verträge geschlossen worden und greifen auf Konten zu.

Wichtig für Betroffene ist daher, die Kontoauszüge regelmäßig zu prüfen und unberechtigte Abbuchungen sofort zurückbuchen zu lassen. Bei Fragen helfen die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Bayern weiter.

Quelle: Verbraucherzentrale Bayern v. 14.10.11

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Inkasssobriefe von Lotto 3000

Im Raum Cottbus und Oranienburg erhalten Verbraucher derzeit Mahnschreiben von "Lotto 3000", in Potsdam ist die NTT Telco aktiv, berichtet die Verbraucherzentrale Brandenburg. Darin wird unterstellt, der Kunde habe telefonisch einen Vertrag zur Teilnahme an einer Gewinnspielgemeinschaft geschlossen. "Betroffene sollten sich nicht einschüchtern lassen und erst einmal prüfen, ob diese Forderung berechtigt ist", rät Jurist Norbert Richter und begründet: "Bei den bislang vorliegenden Beschwerden wurden rechtliche Bestimmungen verletzt, so dass kein rechtswirksamer Vertrag zustande kam."

Wenn kein Vertrag geschlossen wurde, sollten Verbraucher die Forderung nachweisbar schriftlich zurückweisen und nicht bezahlen.

Interessant erscheint in diesem Zusammenhang, dass die Kontoverbindung für die Einzahlung der Lotto-3000-Forderung mit der des in den letzten Wochen auffällig gewordenen Inkassounternehmens NTT Telco identisch ist. Dieser Dienstleister geht mit massiven Einschüchterungen gegen Verbraucher vor, um aus Sicht der Verbraucherschützer auch recht zwielichtig wirkende Forderungen einzutreiben.

Umfassende Informationen und einen Musterbrief finden Betroffene im Internetauftritt der Verbraucherzentrale. Zweifelsfall helfen auch die Berater der Verbraucherzentrale in den Beratungsstellen persönlich weiter.

Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg, v. 07.12.11


Obwohl Telefonwerbung ohne eine ausdrückliche Einwilligung des Angerufenen verboten ist, sind solche Belästigungen weiterhin verbreitet. Verbraucher werden Tag und Nacht mit Anrufen ohne Rufnummernanzeige belästigt. Eine Stimme vom Band behauptet, ein abgeschlossenes Lottoabonnement müsse bezahlt werden. Wer nicht auf die Anrufe reagiert, erhält Mahnungen. Der MDR und die Verbraucherzentrale NRW warnen: Von dem angeblich abgeschlossenem Vertrag auf jeden Fall eine schriftliche Ausarbeitung verlangen und gegebenenfalls Widerspruch einlegen. Auf keinen Fall sollte man seine Bankdaten herausgeben.

Generell sollte man nur eine Mahnung bezahlen, wenn man ganz sicher ist, dass man willentlich einen Vertrag geschlossen hat. Fühlt man sich in irgendeiner Art und Weise betrogen, dann ist es ratsam, sich rechtlichen Rat von einer kompetenten und zur Rechtsberatung zugelassenen Person einzuholen und bis dahin keinerlei Erklärungen abzugeben. Zahlen Sie keinesfalls nur auf Druck dubioser Inkassobüros.

Vor Gericht wehren?
Ohne einen erfahrenen Rechtsbeistand an der Seite ist die Gefahr sehr hoch, am Ende auf den Kosten sitzen zu bleiben. Im Zweifel bleibt nur, die Rufnummer zu wechseln und die Kontodaten am besten gleich mit, denn die sind längst in der Hand der Betrüger.

Quelle: www.mdr.de/Escher v. 13.10.11

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Polizei löst International agierende Gruppe angeblicher Verbraucherschützer auf

Im Laufe der Jahre 2010 und 2011 wurde eine Vielzahl vorwiegend älterer Menschen in ganz Deutschland Opfer von betrügerischen Gewinnversprechen. Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei Würzburg führen seit Jahresbeginn sehr umfangreiche Ermittlungen in einem Großverfahren wegen des Verdachts des banden- und gewerbsmäßig begangenen Betrugs zum Nachteil von Menschen im gesamten Bundesgebiet, die Opfer von betrügerischen Gewinnversprechen geworden waren und mit einer neuen Masche mutmaßlich erneut abkassiert wurden.

Haupttatverdächtige festgenommen - über 20 Objekte bundesweit durchsucht.

Den Geschädigten waren zunächst größere Geldgewinne oder Oberklasse-Fahrzeuge telefonisch oder per Brief in Aussicht gestellt worden. Für den Erhalt dieser Gewinne, die letztlich nicht ausgezahlt wurden, waren dann allerdings Vorleistungen in Form von Geldzahlungen zu erbringen, die direkt auf Konten im Ausland gingen.

Die Tatverdächtigen im Focus der hiesigen Ermittlungen stehen im Verdacht, eine offenbar wirksame Strategie mit der Zielrichtung entwickelt zu haben, die bereits betroffenen Menschen nochmals um ihr Geld zu bringen. Denn die Tätergruppierung, die sich insbesondere aus technisch versierten Personen aus dem europäischen und asiatischen Ausland zusammensetzt, betrieb offenbar weit über den Ermittlungszeitraum hinaus Callcenter im In- und Ausland. Diese Callcenter sollen mit speziell für die Zwecke der Tatverdächtigen teils illegal erworbenen Datenlisten gespeist worden sein.

Mit sogenannten Cold-Calls (Anrufe ohne vorherige Einwilligung des Betroffenen) traten die Agenten der Callcenter telefonisch an die zumeist älteren Menschen heran und boten ihnen "Schutz" vor den illegalen Gewinnspielanbietern und deren Anrufen an. Außerdem versprach man rechtliche Unterstützung und Rechtsberatung, Löschung aus Adresslisten des illegalen Adressenhandels sowie den Eintrag in bestimmte Listen und man versandte Vordrucke für Widersprüche gegen Gewinnspielverträge.

Alle diese "Maßnahmen" sollten laut den Callcenter-Agenten umfassenden Schutz vor allen weiteren Belästigungen bieten. Den Personen dürfte dabei bekannt gewesen sein, dass entgegen den Versprechungen keine Maßnahmen eingeleitet wurden. Die Geschädigten wurden damit wiederholt zur Kasse gebeten, ohne dafür irgendeine zählbare Gegenleistung zu erhalten. Waren sie nicht freiwillig zu der Zahlung auch aller versandten "Zweitrechnungen", "Quartalsrechnungen" und verschiedener "Mahnungen" bereit, zögerte man nicht, mit Inkasso und justiziellen Vorgehensweisen zu drohen.

Gerade die von den mutmaßlichen Tätern offenbar bewusst und gezielt betrogenen älteren Menschen sahen sich diesen Vorgehensweisen oftmals hilflos gegenüber und zahlten wohl auch aus Angst vor den angedrohten Konsequenzen Beträge zwischen 29 und 156 Euro.

Für Rückfragen der Geschädigten stellten die Anbieter Telefonnummern zur Verfügung, unter denen über teure Hotlines Mitarbeiter des jeweiligen "Verbraucherschutzprojektes" zu erreichen waren. Diese überzeugten die Geschädigten von der Wirksamkeit der Abschlüsse und von ihrer angeblichen "Zahlungsverpflichtung".

Im Verlauf der langwierigen und umfangreichen Ermittlungen gelang es der Staatsanwaltschaft und der Kriminalpolizei Würzburg, unter Einbeziehung von Polizeidienststellen aus vier Bundesländern und Spezialeinheiten aus dem benachbarten europäischen Ausland, Maßnahmen gegen einen engeren Kreis von Haupttatverdächtigen zu betreiben und diese festzunehmen. Vier der Festgenommenen sitzen derzeit nach dem Erlass von Haftbefehlen durch den Ermittlungsrichter des Amtsgericht Würzburg in Untersuchungshaft. Darüber hinaus wurden insgesamt 24 Objekte durchsucht und dabei umfangreiches Beweismaterial sichergestellt.

Quelle: Polizeipresse Bayern v.23.09.11

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Mahnung Katharina Davoutaki & Partner

Vor einem Mahnschreiben der Kanzlei Katharina Davoutaki & Partner mit einer Niederlassung in Frankfurt am Main warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Die in Athen zugelassene Rechtsanwältin verlangt die Zahlung von 127,50 Euro für für die Teilnahme an der Lotto-Spielgemeinschaft des Unternehmens Lotto-Tip GmbH.

In dem Schreiben heißt es, dass ein Lastschrifteinzug vom Konto des Betroffenen nicht vorgenommen werden konnte und daher die Mitgliedschaft gekündigt wurde. Die Verbraucherzentrale rät, die Forderung nicht ohne eingehende Prüfung zu zahlen. Betroffene berichten, dass sie keinen Vertrag mit der Lotto-Tip GmbH haben.

"Wer im Zweifel ist, ob ein Vertragsverhältnis besteht, sollte dies nachprüfen, und nicht ohne weiteres das geforderte Geld überweisen", warnt Christian Gollner, Rechtsreferent der Verbraucherzentrale. "Ist die Forderung unberechtigt, sollten Betroffene trotz aggressiver Androhung eines Mahnverfahrens und weiterer Kosten schriftlich per Einschreiben widerrufen", so der Verbraucherschützer weiter.

Immer wieder versuchen dubiose Geschäftemacher mit zweifelhaften Forderungen, die Gutgläubigkeit der Verbraucher auszunutzen. Mit der Kanzlei Katharina Davoutaki & Partner kann die Angelegenheit derzeit nicht geklärt werden. Über die angegebene Telefonnummer ist sie für Gespräche nicht zu erreichen. VZ-RLP

Quelle: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz v.20.09.11

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Lotteriegewinnscheck per Nachnahme

Ein 40jähriger Einbecker wurde jetzt durch einen versprochenen Lotteriegewinn geschädigt. Er hatte einen Anruf erhalten, daß er einen Lotteriegewinn von über 1000 EURO gewonnen habe. Mittels eines Schecks, der per Nachnahme übersandt werden sollte, sollte der Gewinn ausgezahlt werden.

Einige Tage später erhielt der Mann tatsächlich eine Nachnahmesendung über 89 EURO, die er auch bezahlte. In dem Brief befand sich aber nur eine wertlose Kopie, in der dem Geschädigten mitgeteilt wurde, er würde jetzt an einer Gewinnverlosung teilnehemen

Quelle: Polizeipresse Northeim Osterode v.02.09.11

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Warnung vor UKash Betrügern

Heute meldete sich ein Mann beim Tauchaer Revier. Er habe einen Anruf von einem Unbekannten erhalten. Dieser gratulierte ihm zum Gewinn von 33.139 Euro. Nicht gesagt wurde dem glücklichen Gewinner allerdings bei welchem Spiel/Ziehung er das Geld gewonnen hatte. Allerdings kam der Unbekannte schnell zu den Modalitäten der Gewinnübergabe. Der glückliche Gewinner solle sofort zur nächsten Tankstelle gehen und dort 10 Ukash-Karten im Wert von jeweils 100 Euro (gesamt also 1.000 Euro) holen. Diese solle er dann dem Fahrer übergeben, der das Bargeld bringt.

Der aufmerksame Bürger ging allerdings nicht zur Tankstelle sondern meldete sich bei der Polizei.

In den vergangenen Wochen gab es im Bereich der Polizeidirektion Westsachsen immer wieder derartige Anrufe. Mal wurde Geld gewonnen ein anderes Mal ein Haus in der Türkei.

Die Vorgehensweise war allerdings immer die gleiche. Ein erneuter Anruf mit der Bitte die Karten-Nummern im Vorfeld zu verlesen. (Die Kartennummer funktioniert ähnlich wie das Aufladen von Handykarten) Mit Hilfe dieser Nummern kann dann im Internet, der vom Opfer an der Tankstelle eingezahlte Betrag, abgerufen und Bargeldlos eingekauft werden. Für den Besitzer der Ukash-Karten sind diese dann wertlos geworden.

Quelle: Polizeipresse Sachsen v.20.07.11

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Post aus Kroatien

Sächsische Verbraucher staunten nicht schlecht, als sie Post aus Kroatien von einem Inkaso Zaštita aus Marina in Kroatien erhielten. Angeprangert wurde eine angebliche Forderung einer Firma Teleglück Gewinnspiel-Service Teleglück GmbH oder auch der DGC Gewinnspiel-Service Tanagra AG, beide in Pfäffikon/Schweiz ansässig.

Die Verbraucher sollten per Telefon einen Vertrag abgeschlossen haben, der bisher nicht gekündigt wurde und der sich alle drei Monate automatisch verlängern würde. Beträge von 80 bzw. 133 Euro ständen nun offen und müssten eingetrieben werden. Angeblich wären Versuche, die Forderung über das Konto einzutreiben fehlgeschlagen und Rücklastschriften erfolgt. Nun wolle man sich gütlich einigen und statt der aufgelaufenen Beträge nur die niedrigen Beträge einfordern. Wer allerdings die gesetzte Nachfrist verstreichen ließe, müsse damit rechnen, dass rechtliche Schritte eingeleitet werden würden.. .ei Forderungen aus dem Jahr 2007 ist bereits Verjährung eingetreten.

Die Verbraucherzentrale Sachsen empfiehlt, diese angeblichen Forderungen genau zu prüfen. Hatte man keinen Vertrag abgeschlossen oder sind die Ansprüche bereits verjährt, sollte das der Firma sicherheitshalber per Einwurf-Einschreiben mitgeteilt und die Forderung zurückgewiesen werden. Danach braucht man nicht mehr zu reagieren. Nur wenn ein Mahnbescheid eines Gerichtes im Briefkasten zu finden ist, muss unbedingt reagiert werden. Ein Widerspruch ist dann innerhalb von zwei Wochen vonnöten. Rat und Hilfe erhalten Sie bei den Verbraucherzentralen

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen v. 29.06.11

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European Winners Club

Die Verbraucherzentrale warnt:

"European Winners Club" aus Holland verspricht 35.000 Euro unter der Bedingung, dass Gewinnfreudige Zahlungsmarken erwerben und mitspielen. Die Firma European Winners Agency, PO Box 175, 5140 AD Waalwijk Holland ist seit Oktober 2009 in der Liste der unseriösen Firmen der Verbraucherzentrale Hamburg eingetragen.

Für solche Offerten gilt: Gewinnen kann nur, wer die Hände davon lässt und sich gegen unberechtigte Forderungen wehrt!

Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg v. 20.06.11

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OGS200 Gewinnspielanruf

Am 14.5.11 um 12.30 Uhr wurde ein Leser der Pfiffigen Senioren von Uwe Klein, Rosa-Luxenburg- Str. 25, 10178 Berlin, Tel.Nr. 030-201-640-04 angerufen. - Cold Call-. Der Leser solle OGS 200 mitspielen. Der Mitarbeiter hatte von dem Angerufenen alle Daten, komplette Anschrift und Bankverbindung. Dann hat er einen Brief am 18.5.11 erhalten und am selben Tag Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein abgeschickt. Nur diese Firma hat dies verweigert, und so kam der Brief er wieder zurück. Auf Faxe wurde nicht reagiert.

Was tun?

Bei solchen Anrufen Hörer gleich auflegen, Bundesnetzagentur über den Cold Call informieren.

Einschreiben nicht per Rückschein, sondern als Einwurfeinschreiben absenden. Das gilt als zugestellt, wenn es in den Briefkasten gelegt wird. Liegt die Benachrichtigung über ein Einschreiben im Postfach, kann es aber passieren, dass der Empfänger die Sendung nicht am Schalter abholt und an den Absender zurückgehen lässt.

Kontoauszüge auf unberechtigte Abbuchungen kontrollieren und ggf. bei der Bank zurückbuchen lassen. Verbraucherzentrale verständigen.

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Falsche Verbraucherschützer

Die Vorgehensweise der falschen "Verbraucherschützer" funktioniert i.d.R. nach derselben Methode:

"Eine Frau Schmidt, die vorgibt seit ca. drei Wochen bei der "Verbraucherschutzzentrale" tätig zu sein, ruft an. Sie behauptet, dass der Angerufene bei 25 verschiedenen Glücksspielen gelistet sei und nun bei 24 herausgenommen worden wäre, allerdings wäre die Herausnahme bei einem Glücksspiel nicht möglich. Eine Kündigung dieser Beziehung wäre jedoch nach Aussage eines Anwalts (Herr Müller) über den Abschluss eines Zeitschriftenabonnements möglich (sechs Monate Abo für 43,50 Euro). Um dieses Abonnement abzuschließen, würde sich ein Herr Michael Stein vom NTMS-Verlag melden.

Der daraufhin anrufende Herr Stein verkauft ein Zeitschriftenabonnement. Den angerufenen Verbrauchern wird zugleich mitgeteilt, sie erhielten unter der Rufnummer 01805 420 450 eine Bestätigung, dass Frau Claudia Schmidt tatsächlich bei der "Verbraucherzentrale in Stuttgart" arbeite. Bei Rückruf der Rufnummer 01805 420 450 meldet sich dann ein Herr König und leitet den Anruf an Frau Schmidt weiter."

Folgende Angaben machen die falschen "Verbraucherschützer":

Angegebene Rückrufnummer (nicht anrufen!): 01805 420 450

Angegebene Telefonnummern: 0711-6506910, 030-472740330

Genannte Namen:

Frau Janine Breuer

Herr König

Herr Michael Stein

Anwalt Herr Müller

Frau Claudia Schmidt

Genannte Firmen:

NTMS-Verlag

Firma OGS


Falls Sie ein solcher Anruf erreicht, ignorieren Sie diesen einfach! Sie können der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg den Fall gerne melden. Bitten senden Sie eine Mail mit einer kurzen Schilderung des Falles, der genannten Telefonnummern und Namen der Anrufer an die Experten: tfh@vz-bw.de

Quelle: v. Verbraucherzentrale Baden-Württemberg v. 21.04.11

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Marketing-Firma: Polizei warnt

Die Polizei Bielefeld warnte am 14.12.2010 vor einer Betrugsmasche im Zusammenhang mit Gewinnspielteilnahmen durch eine Marketing-Firma aus Dortmund. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Polizei Dortmund, Polizeiinspektion 2, Kriminalkommissariat 4, ein Sammelverfahren unter Az. 301000-212344-10/9 bearbeitet wird. Das Betrugskommissariat des PP Bielefeld rät, die "Bearbeitungsgebühr" in Höhe von 69,- Euro nicht zu bezahlen und Strafanzeige gegen Verantwortliche der Marketing-Firma bei der örtlichen Polizei zu erstatten.

Quelle: Polizeipresse Bielefeld, news aktuell gmbh v. 07.02..11

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WinMe 24

Eine Wittstockerin erstattete gestern bei der Wittstocker Polizei eine Strafanzeige, da sie am 15.01.11 von einem Rechtsanwaltsbüro aus Sevilla (Spanien) per Post eine Mahnung zur Zahlungsaufforderung bekam. Sie soll einen Geldbetrag in Höhe von 61,50 Euro auf das angegebene Konto überweisen. Diesen Betrag soll sie für einen geschlossenen Vertrag mit der Firma WinMe 24 bezahlen. Die Geschädigte gab an, keine Kenntnis von einem solchen Vertrag zu haben. Daher bezahlte sie auch nicht den geforderten Geldbetrag. Die Wittstocker Kriminalpolizei ermittelt nun wegen des Versuchs des Betruges.

Quelle: Polizeipresse Brandenburg v. 21.01.11

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Lotto Sachsen-Anhalt warnt vor Auszahlungsbenachrichtigungen

Lottospieler in einigen Regionen Sachsen-Anhalts haben in den vergangenen Wochen eine irreführende "Auszahlungsbenachrichtigung" erhalten. Ihnen wird ein Bargeldgewinn von 3.000 Euro versprochen. Zur Gewinnübergabe werden die persönlich angesprochenen Empfänger für den 24. Januar 2011 zu einer Veranstaltung in eine Zweigstelle" eingeladen, zu der sie sich per beigelegter Antwortkarte bei der Postfach-Nummer einer Service Agentur in Essen anmelden sollen. Als Absender des Briefes ist "Lotto-Zentrale-Sachsen-Anhalt-Henry Fober" angegeben.

LOTTO warnt vor Täuschung. "Die genannte Firma steht in keiner Weise in Verbindung mit LOTTO Sachsen-Anhalt oder einer anderen staatlichen Lottogesellschaft in Deutschland", betont Wolfgang Angenendt, Geschäftsführer von LOTTO Sachsen-Anhalt. Der Absender wolle jedoch den Eindruck einer solchen Verbindung erwecken, damit das Schreiben seriös erscheint. Das werde auch mit Formulierungen wie "Offizielle Gewinnbestätigung" oder "Offizielle Auszahlungs-Urkunde" versucht. Wer das Gewinnspiel veranstaltet haben soll, bleibt ein Geheimnis der unbekannten Absender.

LOTTO Sachsen-Anhalt rät zu unbedingter Vorsicht. Diese Form der Kundentäuschung ist bundesweit weder einmalig noch neu. Aus ähnlichen Briefaktionen in der Vergangenheit mit vergleichbarer Vorgehensweise und Formulierung ist bekannt, dass der Absender ausschließlich daran interessiert ist, auf diese Weise Adressaten für Kaffeefahrten mit Verkaufsveranstaltungen zu gewinnen.

"Hier wird durch Etikettenschwindel das Vertrauen in das staatlich kontrollierte LOTTO ausgenutzt, um Menschen zu Veranstaltungen mit ausschließlich klarem Verkaufszweck zu locken", warnt Geschäftsführer Angenendt. "Wir distanzieren uns von solchen unlauteren Praktiken und empfehlen allen Empfängern solcher Schreiben, diese gleich in den Papierkorb zu entsorgen."

LOTTO hat die Staatsanwaltschaft informiert. Betroffene können sich gern auch unter der Lotto-Servicenummer
0180 2 24 24 22 (0,06 €/Anruf aus dem Festnetz, Mobilfunk höchstens 0,42 €/Min)
informieren.

Quelle: Pressemitteilung Lotto Sachsen-Anhalt v.04.01.11

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Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH (FOCUS)

Eine 51-jährige Frau aus Fehrbellin erhielt innerhalb des laufenden Jahres mehrfach Telefonanrufe, in denen ihre Kontodaten zwecks Gewinnzusprachen abgefragt wurden, obwohl sie nie an Gewinnspielen teilgenommen hatte. Persönliche Daten gab sie nie an einen der Anrufer weiter. Des Weiteren wurde von ihrem Konto mehrfach ein Betrag in Höhe von rund achtundvierzig Euro abgebucht, welchen sie zurückbuchen konnte. .

Am 24.11.10 erhielt sie eine schriftliche Zahlungsaufforderung in Höhe von etwa zweihundertfünfzig Euro der Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH (FOCUS), obwohl keine Dienste in Anspruch genommen wurden. Im Falle der Nichtzahlung wurde ihr ein gerichtliches Verfahren angedroht. Die Frau erstattete daraufhin gestern Strafanzeige bei der Polizei. Die Ermittlungen führt die Neuruppiner Kriminalpolizei.

Quelle: Polizeipresse Brandenburg v. 26.11.10

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Mahnung von Euro Win, Germania Inkasso

Achtung: Offenbar falsche Mahnschreiben aus Berlin im Umlauf Im Bereich Varel erhielten verschiedene Bürger in den letzten Tagen Mahnschreiben eines Inkassobüros aus Berlin. Darin werden die angeschriebenen Personen aufgefordert, einen Betrag in Höhe von 108,40 EUR zu überweisen, da sie telefonisch mit der Fa. EM Medien Marketing - Euro Win, einen Vertrag abgeschlossen hätten. Die bisher bei der Polizei in Varel bekannten Geschädigten haben jedoch keinen telefonischen Vertrag abgeschlossen und haben auch keine entsprechende Telefongespräche geführt..

Die Polizeiinspektion Wilhelmshaven / Friesland warnt vor diesen Mahnschreiben und rät entsprechende Schriftstücke genau zu prüfen und / oder sich ggf. an die Verbraucherzentralen oder die Polizeidienststellen zu wenden.

Quelle: Polizeipresse Wilhelmshaven / Friesland , news aktuell gmbh v. 09.11.10


Auch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen want am 09.11.10

Mit dubiosen Mahnschreiben traktiert derzeit eine Germania Inkasso Dezernat AG die Haushalte landauf, landab. Darin mahnt die Gesellschaft, ihrer Forderung von 108,40 Euro nachzukommen: für die angebliche telefonische Anmeldung für "200 Gewinnspiele / EuroWin, ETM Marketing". Die Firma behauptet, die Adressaten hätten einer kostenpflichtigen Dienstleistung mit ihren persönlichen Daten zugestimmt, den fälligen Betrag aber nicht beglichen. Um ans Geld zu kommen, droht die Germania Inkasso allen, die den Betrag verweigern, mit Mahnbescheid und Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher.

Die Verbraucherzentrale rät, sich davon keineswegs einschüchtern zu lassen. Sie empfiehlt, keinen Cent zu zahlen, wenn die Germania Inkasso die Berechtigung ihrer Forderung nicht nachweisen kann.

Beim der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen können Musterschreiben heruntergeladen werden, um solchen vermeintlichen Forderungen zu widersprechen.

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"win-finder", "win-dienst.de", "glücksfinder.net", kassieren über telomax Telefonrechnung

Aktueller Stand:

Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) hat jetzt das Vorgehen der Bundesnetzagentur gegen die Abrechnung von unerlaubt beworbenen Gewinnspieleintragsdiensten im Eilverfahren bestätigt. Die Bundesnetzagentur hatte die Abrechnung durch ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung untersagt.

"Die Entscheidung stärkt uns bei unserem Vorgehen zum Wohle des Verbrauchers. Unlautere Geschäftspraktiken sind nicht hinnehmbar und werden von uns verfolgt. Es hat sich dabei gezeigt, dass die Unterbindung der Zahlungsströme zu den Verantwortlichen das effektivste Mittel ist, um derartige Modelle unattraktiv zu machen", betonte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

Im Dezember 2010 und Januar 2011 hatte die Bundesnetzagentur Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote für die Artikel-/Leistungsnummern 61404 und 83917 bzw. Produkt-IDs 11004 und 12000 ausgesprochen. Unter diesen Nummern hatte die telomax GmbH als Verbindungsnetzbetreiberin auf Telefonrechnungen Beträge von verschiedenen Drittfirmen für Gewinnspieleintragsdienste geltend gemacht. Die Dienste waren zuvor mit unerlaubten Werbeanrufen beworben worden, in denen den Betroffenen zunächst ein Kosmetikgutschein in Höhe von 100 Euro als Gewinn versprochen wurde. Während des Gesprächs schlossen die Verbraucher dann angeblich einen Vertrag über die Teilnahme an einem Gewinnspieleintragsdienst, z. B. "win-finder.com" oder "glücksfinder.net"

Die von der Bundesnetzagentur verhängten Rechnungslegungsverbote bedeuten, dass betroffenen Verbrauchern die unter den genannten Artikel-/Leistungsnummern bzw. Produkt-IDs geltend gemachten Beträge nicht mehr in Rechnung gestellt werden dürfen. Falls Verbraucher bereits derartige Rechnungen erhalten haben, greift das Verbot der Inkassierung. Die Forderungen dürfen also nicht mehr eingezogen werden.

Gegen die Bescheide von Dezember 2010 und Januar 2011 hatten sowohl ein betroffener Drittanbieter als auch die telomax GmbH einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Köln (VG Köln) gestellt. Das VG Köln bestätigte die Bescheide der Bundesnetzagentur. Mit der jetzigen Entscheidung des OVG NRW sind die Anträge auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Bescheide der Bundesnetzagentur letztinstanzlich abgelehnt worden.

Darüber hinaus hat die Bundesnetzagentur im Februar 2011 ihr Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung auf die Artikel-/Leistungsnummern 83918 bis 83924 bzw. die Produkt-IDs 12001 bis 12007 erweitert und präventiv für 45 weitere Artikel-/Leistungsnummern bzw. Produkt-IDs ein gleichartiges Verbot ausgesprochen. Diese Maßnahmen sind noch nicht rechtskräftig.

Quelle: Pressemitteilung Bundesnetzagentur v. 27.05.11


Die Bundesnetzagentur hat ihr Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung für bestimmte Forderungen der telomax GmbH erweitert. Das Verbot wurde nach Mitteilung vom 15.02.2011 gegenüber dem Frankfurter Unternehmen und sämtlichen betroffenen Netzbetreibern ausgesprochen, über deren Telefonrechnungen telomax Verbrauchern unter den Produkt-IDs 12001 bis 12007 Entgelte für Gewinnspieleintragsdienste berechnet, die von Drittfirmen erbracht werden sollen. Die Eintragsdienste werden nach Angaben der Bundesnetzagentur zuvor beispielsweise unter dem Namen gluecksfinder.net rechtswidrig telefonisch beworben. Die genannten Produkt-IDs würden bei der Telekom den Artikel-/Leistungsnummern 83918 bis 83924 entsprechen. Das Verbot gilt rückwirkend für die Zeit ab dem 23.12.2010.

Präventiv wurde zudem für 45 weitere Produkt-IDs beziehungsweise Artikel-/Leistungsnummern ein Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot ausgesprochen. Die entsprechenden Produkt-IDs beziehungsweise Artikel-/Leistungsnummern ließen anhand ihres Produkttextes den Rückschluss zu, dass sie für die Abrechnung der genannten Entgelte verwendet werden könnten, heißt es in der Mitteilung der Bundesnetzagentur. Dieses Verbot gelte ab dem 11.02.2011. Die konkreten Produkt-IDs beziehungsweise Nummern sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zu finden.

Forderungen dürfen nicht mehr eingezogen werden

Konsequenz der verhängten Rechnungslegungsverbote sei, dass betroffenen Verbrauchern die unter den genannten Artikel/Leistungsnummern beziehungsweise Produkt-IDs geltend gemachten Beträge nicht mehr in Rechnung gestellt werden dürfen, so die Bundesnetzagentur weiter. Falls Verbraucher bereits derartige Rechnungen erhalten haben, greife das Verbot der Inkassierung. Die Forderungen dürften also nicht mehr eingezogen werden.

Enthält die Telefonrechnung keinen Hinweis auf die von der telomax GmbH in Rechnung gestellte Produkt-ID, sollte der Verbraucher zunächst bei seinem jeweiligen Telefonanbieter die Produkt-ID erfragen, um zu prüfen, ob das ausgesprochene Verbot auch die ihm berechnete Leistung betrifft.

Bereits im Dezember 2010 hatte die Bundesnetzagentur gegenüber der telomax GmbH und der Telekom Deutschland GmbH ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung für die Artikel /Leistungsnummern 61404 und 83917 ausgesprochen. Die telomax GmbH hatte unter diesen Nummern gegenüber Kunden der Telekom Deutschland GmbH auf deren Telefonrechnungen Beträge von Drittfirmen für Gewinnspieleintragsdienste geltend gemacht. Die Dienste waren zuvor mit unerlaubten Werbeanrufen beworben worden, in denen den Betroffenen zunächst ein Kosmetikgutschein in Höhe von 100 Euro als Gewinn versprochen wurde. Während des Gesprächs schlossen die Verbraucher dann angeblich einen Vertrag über die Teilnahme an einem Gewinnspieleintragsdienst. Die Kosten für den Eintragsdienst betrugen 9,90 Euro brutto bzw. 8,32 Euro netto in der Woche.

"Dank einer Vielzahl aufgrund unserer Maßnahme eingegangener Verbraucherbeschwerden konnten die zugrunde liegenden Produkt-IDs ermittelt werden. Die Produkt-IDs 11004 und 12000, die den Artikel-/Leistungsnummern entsprechen, wurden auch gegenüber anderen Netzbetreibern für die Abrechnung der Gewinnspieleintragsdienste genutzt. Dadurch war es im Januar 2011 möglich, mit einem erweiterten Verbot deren Kunden vor solchen Forderungen zu schützen. Ich möchte mich bei den Verbrauchern ausdrücklich für die Hilfe bedanken", sagte Kurth.

Quelle: Pressemitteilung Bundesnetzagentur v. 15.02.11


Die Bundesnetzagentur bittet die Verbraucher auch weiterhin, sie über derartige Forderungen zu informieren. Es ist nicht auszuschließen, dass Entgelte für diese Eintragsdienste in vergleichbarer Form geltend gemacht werden.


Wenn Sie allerdings die in Rechnung gestellten Beträge bereits bezahlt haben, greifen für Sie beide Verbote nicht unmittelbar. Das heißt, Sie müssen aktiv werden und bereits abgebuchte bzw. überwiesene Beträge bei der Telomax GmbH zurückfordern. Nutzen Sie dazu den Musterbrief der Musterbrief Gewinneintragungsdienste der Verbraucherzentrale..

Ist Ihr Telefonanbieter nicht die Telekom Deutschland GmbH und erhalten Sie dennoch solche Rechnungen, empfehlen wir Ihnen, den fragwürdigen Betrag ebenfalls nicht zu zahlen. In diesem Fall schreiben Sie mit unserem Musterbrief Gewinneintragungsdienste die Telomax GmbH und mit dem Musterbrief Telefonanbieter Ihren Telekommunikationsdienstleister an. Wenden Sie sich aber in jedem Fall auch an die Bundesnetzagentur, die versuchen wird, auch für diese Anbieter Verbote für die Inkassierung und Rechnungsstellung zu verhängen.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt v. 30.12.10


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Gewinnspielservice "WinPro"

Zwei angebliche Rechtsanwaltskanzleien (Hammerschmidt, Dupont & Pyrmov sowie Martines, Julich & Kollegen) versuchen Geld zu machen.

In den Schreiben wird Verbrauchern unterstellt, den "Gewinnspielservice WinPro" genutzt und Restforderungen noch nicht beglichen zu haben. für den Fall, dass der geforderte Betrag nicht überweisen wird, drohen die angeblichen Rechtsanwaltskanzleien gerichtliche Mahnverfahren an.

Die Verbraucherzentrale rät, sich nicht von den Schreiben einschüchtern zu lassen. Zudem hat sie erhebliche Zweifel, ob es die Kanzleien überhaupt gibt. Unterschiedliche Adressen, identische Aktenzeichen und Vertragsnummern in den einzelnen Mahnschreiben deuten darauf hin.

Betroffene Verbraucher sollen sich bei der Rechtsanwaltskammer über die Existenz der Rechtsanwaltskanzleien informieren und diese ggf. zum Einschreiten auffordern.

In der Vergangenheit gab es bei der Verbraucherzentrale Thüringen zuhauf Beschwerden zu fragwürdigen und oftmals völlig unberechtigten Forderungen von sogenannten Gewinnspieleintragungsdiensten. Wer unsicher ist, ob der Forderung eines Inkassounternehmens oder einer Anwaltskanzlei ein berechtigter Zahlungsanspruch zugrunde liegt oder wissen will, wie man sich gegen untergeschobene Verträge wehren kann, bekommt Rat und Hilfe in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Thüringen.

Quelle: Verbraucherzentrale Thüringen v. 21.10.10

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Bundesamt für Verbraucherschutz

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Braunschweig warnt vor unseriösen Werbeanrufern, die im Namen des Bundesamtes Zeitschriftenabonnements verkaufen wollen. Selbstverständlich hat das BVL solche Anrufe nicht in Auftrag gegeben. Es rät allen Betroffenen, auf solche Anrufe nicht einzugehen, und prüft selbst rechtliche Schritte.

Mehrfach hatten sich in den vergangenen Tagen Bürger beim BVL beschwert, die Ziel eines Telefonschwindels wurden. Dabei rief ein angeblicher Mitarbeiter des BVL an und versprach, den Bürger von Telefongewinnspiellisten zu streichen, wenn dieser ein Zeitschriftenabonnement abschließe. Auf Nachfrage wurde die Adresse des BVL genannt und eine Telefonnummer, die der BVL-Nummer sehr ähnlich war.

Das BVL vertreibt telefonisch keine Abonnements oder ruft zu Gewinnspielen auf. Wer solch einen Anruf erhält, kann davon ausgehen, dass es sich um einen Schwindel handelt und sollte sofort auflegen. Bürger, die aufgrund solcher Anrufe bereits Abonnements abgeschlossen haben, sollten den Abschluss widerrufen. Betroffene können sich auch direkt an das BVL wenden (Telefon: 030/ 18444-11111).

Quelle: Pressemitteilung BLV v. 12.04.10

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Vertrags-Datenabgleich

In den vergangenen Tagen sind bei der Polizei Lippe und Wolfsburg vermehrt Meldungen eingegangen, wonach gerade ältere Menschen offensichtlich telefonisch "abgezockt" werden sollen. Diese neue Masche bewegt sich dabei in der Grauzone zwischen Legalität und Strafbarkeit. Der Kontakt bei dieser Masche erfolgt per Telefon und läuft in etwa wie folgt ab:

Zunächst erfolgt ein Anruf, in dem sich eine Person freundlich mit Namen vorstellt. Dieser Anrufer kennt Ihren Namen und fordert Sie unter einem Vorwand auf, Ihre persönlichen Daten zu bestätigen. Oft wird gesagt, dass ein bestehender Vertrag gekündigt werden müsse und man dafür die Daten bestätigen oder abgleichen müsse. Es wird sich darauf bezogen, dass man in der Vergangenheit an Gewinnspielen teilgenommen habe und diese Daten gelöscht werden müssten. Dem Anrufer sind alle Daten des Angerufenen aber zuvor schon bekannt.

Bisher steht nicht fest, wer genau die Anrufe tätigt, vermutlich ein Call-Center in Deutschland, das wiederum für im Ausland ansässige Firmen tätig wird. Die Auftraggeber vermitteln lediglich Gewinnspiele, führen diese jedoch nicht selbst durch. Die eigentlichen Vertragspartner, mit denen die "Verträge" abgeschlossen werden, sitzen oft im Ausland, z.B. Türkei, Schweiz oder Zypern. Gegenstand der Call-Center ist die Vermittlung von Gewinnspielen über das Internet, d.h. sie sind nicht selbst Anbieter von Gewinnspielen. An welchen Spielen teilgenommen wird, könne man über das Internet erfahren.

Bisher liegen aber überhaupt keine Erkenntnisse vor, ob es diese Gewinnspiele tatsächlich gibt. Angeblich kann man an bis zu 200 Gewinnspielen teilnehmen. Weitere Angaben, z. B. wer eigentlicher Veranstalter der Spiele ist oder über mögliche Gewinne, werden nicht gemacht. Dies könne man ja auch im Internet nachlesen. Einige der Angerufenen verfügen jedoch nicht über einen Computer, geschweige denn über das Internet..

Bei den in Deutschland ansässigen Kontaktfirmen handelt es sich lediglich um einen so genannten "Kundenservice". Seitens der Justiz wurde in einigen Fällen ein strafrechtlich relevantes Handeln verneint, weil die Firmen, die den Kundenservice bieten, nicht die Vertragspartner sind.

Die Beträge, i. d. R. zwischen 49 und 89 Euro monatlich, werden per Einzugsermächtigung bei den Geschädigten eingezogen. Die Daten dafür wurden ja zuvor geschickt erfragt und vom Angerufenen bestätigt!

Das Kommissariat Vorbeugung der lippischen Polizei gibt potentiellen Opfern dieser Masche folgende Verhaltenstipps:

Am Sichersten ist es natürlich, sich auf solche undurchsichtigen "Angebote" erst gar nicht einzulassen. Wenn Sie nicht sicher sind, an solchen Gewinnspielen teilnehmen zu wollen, legen Sie den Hörer auf.

Lassen Sie sich aber in keinem Fall auf ein "Fragespiel" ein, in dem Sie nur mit "Ja oder Nein" antworten müssen, bzw. bekannte Daten nur bestätigen müssen!

Quelle: news aktuell gmbh v. 25.02.10 und 04.03.10

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Kostenlose Teilnahme an drei Lottoziehungen

Welche Folgen die freizügige Bekanntgabe von persönlichen Bankdaten haben kann, musste eine Bodenkirchnerin beim Blick auf ihr Bankkonto und die anschließenden Unannehmlichkeiten erfahren.

Vermutlich von einem Callcenter erhielt sie einen Anruf, in der ihr "als Dankeschön" für ihre Einkäufe bei einem Fernsehshop die kostenlose Teilnahme an drei Lottoziehungen angeboten wurde. Mit dem Argument, man müsste wissen, wohin ein möglicher Gewinn überwiesen werden soll, wurde ihr die eigene Bankverbindung entlockt.

Wochen später stellte sie dann auf ihrem Bankkonto eine nicht autorisierte Abbuchung einer ominösen Lottogesellschaft fest. Daraufhin stornierte sie diese. Wiederum Wochen später erhielt sie dann eine Mahnung eines Inkassobüros, das sich auf einen angeblich abgeschlossenen Vertrag mit besagter Lottogesellschaft berief. Sie erstattete nun Anzeige bei der PI Vilsbiburg. Der Vorgang wurde zwischenzeitlich an die Staatsanwaltschaft Landshut abgegeben.

Die Polizei Vilsbiburg nimmt den Vorgang zum Anlass und warnt eindringlich vor einem unbedarften Umgang mit persönlichen Bankdaten, insbesondere der Weitergabe an unbekannte Dritte. Neben dem Ärger und Zeitaufwand ist damit unter Umständen auch eine hohe finanzielle Schädigung verbunden.

Quelle: Polizeipresse Bayern v. 03.02.10

Im Jahr 2011 wurde auf gefälschten Briefbogen von Bertelsmann Bertelsmannkunden als Dank für jahrelange Treue eine kostenlose Teilnahme an drei Lottoziehunen versprochen. Wer nicht kündigte, wurde mit einer saftigen Rechnung für das ganze Jahr beglückt.

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Glücksspiel-Vertrag verlängern

Wie jetzt bekannt wurde, erhielt ein Geschäftsmann aus Euskirchen einen Anruf, in dem er aufgefordert wurde, die Teilnahme an seinem Glücksspiel zu verlängern. Am Telefon habe sich eine Frau gemeldet, die ihm mitteilte, seine bereits bestehende Teilnahme am Glücksspiel wäre im Januar 2010 abgelaufen, und man wolle wissen, ob er seine Teilnahme verlängern möchte. Wenn er dies jetzt telefonisch bestätigen würde, würden von seinem Konto monatlich 56 Euro abgebucht.

Die Anruferin war zur Überraschung des Mannes im Besitz seiner Geschäftsanschrift. Als er sie aufforderte, ihm den bestehenden Vertrag zu zusenden, wurde das Gespräch von der Anruferin beendet.

Ähnliche Fälle wurde bereits im Kreis Altenkirchen zur Anzeige gebracht. Hier wurde versucht, in betrügerischer Absicht an Bankdaten von Personen zu gelangen. Es ist zu vermuten, dass die Anrufer ihren Tätigkeitsbereich weiter ausgedehnt haben. Betroffene Bürger werden gebeten, sich bei der Polizei zu melden.

Quelle: news aktuell gmbh v. 22.01.10

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Renten-Lotto

Zur Zeit bekommen viele Haushalte in Deutschland nicht personalisierte Briefe von der Faber-Gewinnspiel Gmbh.: "Rufen Sie jetzt gleich kostenlos an. Mit etwas Glück gratuliere ich Ihnen zu Ihrer 1.000 Euro-Rente."

Rubbeln Sie 4 Zahlen frei

Es sind 4 Zahlen freizurubbeln. "Nur 4 aus 48 Zahlen müssen Sie treffen."

Rufen Sie kostenlos an

Zusätzlich wird unter den registrierten Anrufern noch ein Audi A5 ausgelost.

Die Frage ist hier, warum verschenkt die Lottofirma Geld?. Die Antwort findet sich im Kleingedruckten:

Da heisst es: "Bei Ihrem Anruf werden wir Sie fragen, ob wir Sie im Telefonat auch über Produkte der Firmengruppe Faber informieren dürfen, Ihre Gewinnchance wird durch Ihre Antwort nicht beeinflusst."

Bei der Super-Extrachance auf den Audi A5 wird man in den kleingedruckten Teilnahmebedingungen deutlich:

"Faber Premium-Gewinnspiel Gmbh startet eine große Kennenlernaktion mit der attraktiven Verlosung von 10-Jahres-Renten. DieTeilnahme ist kostenlos mit sofortiger Gewinnprüfung. Voraussetzung ist die Registrierung des Anrufers bis zum 31 August 2009mit seiner Adresse und Telefonnummer, da nur eine Teilnahme pro Person möglich ist".

Seit wann wird eine Person über die Telefonnummer identifziert? Viele haben mehrere Telefonummern, oder ich rufe von einem fremden Anschluss an.

Da Telefonwerbung für Lotto inzwischen verboten ist, versucht man nun an auf diesem Wege an die persönlichen Daten zukommen. Der Kunde selbst ruft an, hat nur den eventuellen Gewinn im Kopf, das Kleingedruckte überliest in der Hoffnung auf einen Gewinn leicht.

Der Anrufer wird gefragt, ob er über die Produkte der Firma informiert werden darf. In der Hoffung auf die 4 Richtigen wird vielen gar nicht bewusst sein, dass sie mit einem "Ja" Ihr mündliches Einverständnis zur Werbung gegeben haben.