Über SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunications) werden weltweit täglich internationale Überweisungen mit einem Volumen von etwa 4,8 Billionen Euro abgewickelt. Etwa 7800 Kreditinstitute aus rund 200 Ländern sind an das Netzwerk angeschlossen
Im Jahr war 2005 war bekannt geworden, dass US-Sicherheitsbehörden seit 2001 Einblicke in die SWIFT-Server erhalten und anfallende Informationen auswerten. Diese Maßnahmen sollen der Terrorbekämpfung dienen.
Fahndern sollte zum Zweck der Terrorismusbekämpfung der Zugriff auf Bankverbindungsdaten des internationalen Finanzdienstleisters Swift zu ermöglicht werden. Die Daten sollen dem Rechenzentrum in der Schweiz entnommen werden.
Das Bankensystem SWIFT hat einen Teil seiner Server auf Druck Europas aus den USA in die Schweiz verlagert. Der SWIFT-Hauptserver steht nun im Einzugsgebiet von Zürich, ein anderer in den Niederlanden. Die USA hätten somit keinen automatischen Zugriff auf europäische Bankdaten.
Das EU-Parlament hat am 08.07.10 mit dem Abschluss des umstrittenen SWIFT-Abkommens über den Transfer europäischer Finanzdaten an US-Terrorfahnder zugestimmt. Das Abkommen wird am 01.08.10 in Kraft treten Das Abkommen gilt zunächst für fünf Jahre, es verlängert sich automatisch um je ein Jahr, wenn es nicht von einer der beiden Seiten aufgekündigt wird.
Deutschland hatte am 28.06 dem Ratsbeschluss über die Unterzeichnung des "Abkommens zwischen der EU und den USA über die Verarbeitung von Zahlungsverkehrsdaten und deren Übermittlung an das US-Finanzministerium für die Zwecke des Programms zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus (Terrorist Finance Tracking Program - TFTP)" (sog. SWIFT-Abkommen) im schriftlichen Verfahren zugestimmt.
Innerdeutsche Zahlungen werden nicht übermittelt. Übermittelt werden Zahlungen zwischen EU- und Nicht-EU-Staaten.
Wie die Tagesschau am 08.07.10 berichtete, können innereuropäische Zahlungen unter bestimmten Umständen aber auch weitergegeben werden.
Übermittelt werden Adresse, Empfänger und Höhe einer Banküberweisung.
Berichtigungs-, Löschungs- und Sperrungsrechte können künftig - betroffenenfreundlich - jeweils über die Datenschutzbehörde des jeweiligen Mitgliedsstaats geltend gemacht werden, die die Anfrage an die USA weiterleitet.
Die Übermittlung an Drittstaaten erfolgt grundsätzlich nur bei Zustimmung des jeweiligen Ursprungsstaats (Ausnahme: Gefahr im Verzug bei dringenden schweren Gefahren).
Das Ersuchen muss auch in Bezug auf die Datenarten spezifiziert und eingeschränkt werden. Die Menge der zu übermittelnden Daten ist möglichst gering zu halten.
Quelle: Pressemitteilung www.bmi.bund.de v. 28.06.10 .10
Über die Genehmigung einer Anfrage soll das Polizeiamt Europol entscheiden, nicht etwa die EU-Justizbehörde Eurojust.
Und in den USA soll ein Vertreter Europas die Verarbeitung der Daten kontrollieren.
Die EU will ein eigenes Kontrollsystem erarbeiten, das die Vereinbarung mit Washington überflüssig machen soll
Und in den Jahren danach soll diese europäische Stelle dann aufgebaut werden, die aus den riesigen Datenmengen dann beispielsweise alle Zahlungen von einer bestimmten Person filtern kann. Bislang können die Europäer das nicht und deswegen stellen Finanzdienstleister den Fahndern größere Datenpakete zur Verfügung. Inhalt zum Beispiel: Alle Überweisungen in einem bestimmten Monat aus Nordrhein-Westfalen nach Pakistan. Datenschützer bemängeln, dabei könnten Angaben Unschuldiger übertragen werden. Doch bis die neue Stelle aufgebaut ist, heißt es: Datentransfer wie bisher. Alle Überweisungen aus Europa in die Welt können ausgetauscht werden; innerdeutsche nicht, innereuropäische unter bestimmten Umständen. ( Quelle.: www.tagesschau.de v. 08.07.10)
Berechtigte Bedenken Deutschlands:
Den EU-Plänen zufolge sollen US-Terrorfahnder die Daten europäischer Bankkunden künftig bis zu fünf Jahren lang aufbewahren dürfen. Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts über die Vorratsdatenspeicherung dürfen in Deutschland verdachtsunabhängige Daten noch nicht einmal 6 Monate gespeichert werden So ein Swift-Abkommen wäre danach verfasungswidrig,
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar bezeichnete das Abkommen schon im Vorfeld als massiven Grundrechtseingriff.
Auch der EU-Datenschutzbeauftragte sieht die Privatspäre beeinträchtigt.
Warum kann die Auswertung europäischer Daten nicht in Europa geschehen? Und von einer Verschlüsselung der Daten ist auch nicht die Rede.