Im Oktober erhielten Verbraucher, die eine SuperMasterCard der Santander Bank nutzen, von dem Kreditinstitut Post. Darin wurde ihnen mitgeteilt, dass für diese Kreditkarte ab 01. Dezember 2009 eine Jahresgebühr in Höhe von 24 € eingeführt wird.
Darüber ärgerten sich in Sachsen viele Betroffene. Schließlich wurde ihnen 2006 die Kreditkarte über das Handelsunternehmen Lidl mit der Aussage angepriesen, dass sie "dauerhaft ohne Jahresgebühr" vergeben werde.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat zusammen mit der Verbraucherzentrale Sachsen eine Abmahnung auf den Weg gebracht."
So muss dem Verbraucher eine angemessene Frist eingeräumt werden, in welcher er sich für oder gegen das Änderungsangebot entscheiden kann. Und er muss auf die Bedeutung seiner Entscheidung aufmerksam gemacht werden. Die diesbezügliche Bestimmung der Santander Bank sieht aber unter anderem vor, dass der Kartennutzer die neuen Bedingungen stillschweigend anerkennt, wenn er nach der Information über die geplante Änderung nur einmal die Karte einsetzt.
"Der Karteninhaber akzeptiert damit nach Auffassung der Bank den künftigen Jahrespreis, wenn er nach der Änderungsmitteilung vom Oktober mit seiner Kreditkarte noch einmal bezahlt hat", erklärt die Verbraucherzentrale Sachsen. Damit würde die Überlegungsfrist jedoch ausgehebelt, was den gesetzlichen Regelungen widerspricht.
Einzelnen Verbrauchern, die der Einführung der jährlichen Kartengebühr sofort und vehement widersprochen haben, ist das Kreditinstitut entgegen gekommen. Ihnen wurde bis auf weiteres das Entgelt erlassen.
"Für einen Widerspruch ist es auf Grund der aus unserer Sicht unwirksamen Klausel auch heute noch nicht zu spät", rät die Verbraucherzentrlel "auch wenn die Karte zwischenzeitlich zum Bezahlen oder Geld abheben eingesetzt wurde".
Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen v. 20.11.09