gegen Trickdiebe und Trickbetrüger

Was tun bei Diebstahl, Verlust?

Sind die Karten verschwunden, gestohlen, verloren, sperren Sie diese sofort.

Geben Sie die Sperrnummern ins Handy ein.

Mit der Einführung des europäischen Zahlungsverkehrsraumes SEPA am 31.10.09 haftet der Kunde  bei nicht autorisierten Belastungen bis maximal 150 Euro, sofern er seine Sorgfaltspflichten erfüllt hat

Bei der Sperre von Karten muss der Kunde unverzüglich unterrichtet werden. Und für den Fall, dass die Gründe für die Sperrung nicht mehr vorhanden sind, muss die Bank die Karte sofort entsperren. 

Ab dem Zeitpunkt der Kartensperrung kommen Banken in der Regel für sämtliche Schäden auf. Melden Sie den Diebstahl zusätzlich Ihrer Polizei und denkn Sie daran: Erst nach der Sperrung haftet das Kreditinstitut bei eventuellem Missbrauch!

Zentrale gebührenfreie Sperrnummer 116 116

Aus dem Ausland: +049 116 116

Nachstehende Nummern sind weiterhin gültig:

EC-Karten: 01805/ 021 021

EC-Karten vom Ausland aus: 0049/1805 021

 021

American express: (+049) 069/ 97 97 1000

Postbank eigene Notfall-Hotline 0800-0332565

Visa:

im Inland: 0800/ 811 8440

Gebühren können über ein Hoteltelefon oder ein Mobilfunknetz anfallen

im Ausland: 001-410-581 9994 kostenloses R-Gespräch

MasterCard (Eurocard)

im Inland: 0800/ 819 1040

Gebühren können über ein Hoteltelefon oder ein Mobilfunknetz anfallen

Im Ausland: 001 636 7227 111 kostenloses R-Gespräch

Diners Club:

(+49) 01805 33 66 95

Handy-Sperrnummern

Bei www.kartensicherheit.de können Sie einen "SOS-Infopass" in Scheckkartengröße mit allen wichtigen Sperrnummern herunterladen.


Bei Sperre der ec-Karte mit der Zentralen Rufnummer 116 116 meldet sich ein Sprachcomputer, der als Mindesteingabe die Kontonummer fordert. Weiß man die nicht, wird das Gespräch beendet. Hinterlegen Sie deshalb Ihre Kontoummer separat von der ec-Karte, das ist besonders im Urlaub wichtig.

Hier können Sie sich den praktischen Ablauf einer Sperre mit dem entsprechendem Dialogschema anschauen

Hier finden Sie eine Faxvorlage für Hör- und Sprachgeschädigte


Mit der Sperrnummer 116 116 können dann Kredit- und EC-Karten, Handys, digitale Signaturen, Krankenkassenkarten, Mitarbeiter-Ausweise, Kundenkarten oder sensible Internetanwendungen wie das Online-Banking aus dem Inland kostenfrei gesperrt werden.

Über die einheitliche Sperr-Notrufnummer 116 116 können seit 30.5.2006 auch ausländische Gäste in Deutschland ihre Zahlungskarten sperren lassen. Einen entsprechenden Service in englischer Sprache hat der Betreiber des Sperr-Notrufs Servodata jetzt anlässlich der Fußball-Weltmeisterschaft eingerichtet.

Voraussetzung ist aber, dass der Herausgeber des Mediums dem Sperr-Notruf angeschlossen ist. Aus dem Ausland kann aus technischen Gründen keine gebührenfreie Nummer angeboten werden. Je nach Bank, Sparkasse oder Kartenherausgeber werden die anfallenden Vermittlungskosten eventuell weitergegeben.

Problem: Bisher haben sich nicht alle Geldinstitute und Mobilfunkbetreiber zur Teilnahme an dem System verpflichtet. Deshalb ist die Sperrnummer noch nicht mit der ganzen Kreditwirtschaft gestartet.

Kunden von Banken und Mobilfunkunternehmen sollten sich also informieren, ob sich diese an dem neuen Sperr-Notruf beteiligen.

Betreiber des Sperrnotrufs ist die Servodata Gmbh. Eine Liste der aktuell am Verfahren teilnehmenden Banken, Mobilfunkbetreiber, Firmen, finden Sie bei Sperrnotruf 116 116

Wenn die Karte nicht gesperrt wird

Wenn Sie die Karte nicht sperren, müssen Sie den Schaden durch unberechtigte Abhebungen selbst tragen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin hervor (Az: 110 C 5012/01 u. 51 S 84/02).

Beweislast:

Die Beweislast, dass eine Sperrung erfolgt ist, trägt der Kunde. Am besten, einen Zeugen beim Anruf mit hinzuziehen. Uhrzeit und Name des Callcenter-Mitarbeiters notieren.

Polizei verständigen

Verständigen Sie möglichst über Handy die Polizei, die den Geldautomaten auf Manipulationen untersucht und wenn vorhanden, die Videoüberwachung auswertet.

Wie Firmen mit Kartensperren bei Kontoinhabern abzocken wollen siehe Gebühr für Kartensperre

Warum die Polizei verständigen?

Nach dem Verlust Ihrer Debitkarte (ec-Karte) sollten Sie diese nicht nur bei Ihrer Bank sperren lassen, sondern auch bei der Polizei als gestohlen melden! Die Polizei meldet dann die Daten Ihrer abhanden gekommenen Debitkarte (Bankleitzahl, Kontonummer und Kartenfolgenummer) dem Kooperationspartner des Einzelhandels. Von dort werden diese Daten an die dem KUNO-Sperrsystem (ein computergestütztes System gegen den Missbrauch von gestohlenen ec-Karten) angeschlossenen Einzelhandelsgeschäfte weitergeleitet. Nur so ist Ihre Karte auch für das Lastschriftverfahren (Bezahlen mittels Karte plus Unterschrift) gesperrt! So können Diebe. die Ihre Geheimzahl nicht ausgespäht haben, nicht mehr in Geschäften nur mit der Unterschrift bezahlen.