SEPA (Single Euro Payments Area) ist ein einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum, in dem alle Zahlungen wie inländische Zahlungen behandelt werden. mehr
Bei der SEPA-Überweisung wird für den gesamten SEPA-Raum garantiert, dass der Überweisungsbetrag innerhalb von maximal drei Bankarbeitstagen nach Auftragsannahme auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben ist, mehr
Die Geldinstitute sind nicht mehr verpflichtet, den Namen des Empfängers mit der Kontonummer auf dem Überweisungsformular abzugleichen. mehr
Ab November 2009 reicht für Lastschriftverfahren ein nationales Konto, um im Ausland fällige Strom- oder Telefonrechnungen in Euro zu begleichen. mehr
Wer die neue SEPA-Überweisung nutzen will, wird mit veränderten Formularen und Dateiformaten konfrontiert werden mehr
Der Kunde haftet bei nicht autorisierten Belastungen bis maximal 150 Euro, sofern er seine Sorgfaltspflichten erfüllt hat. mehr
Der Kunde haftet bei nicht autorisierten Belastungen bis maximal 150 Euro, sofern er seine Sorgfaltspflichten erfüllt hat. mehr
Alte und neue Bank müssen innerhalb von sieben Bankarbeitstagen die Informationen über Daueraufträge austauschen. mehr
SEPA (Single Euro Payments Area) ist ein einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum, in dem alle Zahlungen wie inländische Zahlungen behandelt werden. Sepa wurde am 01.01.08 eingeführt. Teilnehmer an der Umsetzung von Sepa sind die 27 Länder der Europäischen Union sowie Liechtenstein, Island, Norwegen und die Schweiz. Betragslimitierungen entfallen.
In Deutschland wurden die Europäischen Bestimmungen den deutschen Gsetzen angepasst, am 30. Oktober 2009 treten die Änderungen in Kraft.
Bei der SEPA-Überweisung wird für den gesamten SEPA-Raum garantiert, dass der Überweisungsbetrag innerhalb von maximal drei Bankarbeitstagen nach Auftragsannahme auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben ist; spätestens vom 01.01. 2012 an nach einem Tag.
Für Zahlungsaufträge außerhalb der EU (Island, Liechtenstein und Norwegen) beträgt die Frist ab 2012 maximal vier Tage.
Überweisungsrückrufe sind grundsätzlich nicht mehr möglich.
Fällt der Ausführungstag eines Dauerauftrags auf einen Nicht-Bankarbeitstag, wird der Auftrag erst am nächsten Bankarbeitstag ausgeführt
Die Geldinstitute sind nicht mehr verpflichtet, den Namen des Empfängers mit der Kontonummer auf dem Überweisungsformular abzugleichen. Verbraucher sollten bei der Verwendung dieser Zahlen- und Buchstabencodes sehr genau aufpassen, rät die Verbraucherzentrale Sachsen. Falsche Angaben, zum Beispiel durch einen Zahlendreher verursacht, gehen grundsätzlich zu Lasten des Verbrauchers. Bei der SEPA-Überweisung hat nämlich nicht mehr die Namensangabe des Empfängers Priorität, sondern es gelten die Nummernangaben.
Verschreibt man sich bei Ziffern der Empfänger-Kontonummer und das Geld landet bei einem Fremden, ist man selbst für die Rückführung des Geldes verantwortlich. Eine Rückbuchung durch die Empfängerbank ist dann nur mit Einverständnis des Zahlungsempfängers möglich.
Bemerken Sie Ihren Tippfehler noch bevor der Betrag dem fremden Konto gutgeschrieben wird, in der Regel innerhalb von 24 Stunden, rufen Sie sofort Ihre Bank an. Solange das Geld dem Empfängerkonto noch nicht gutgeschrieben ist, kann die Hausbank das Geld noch zurückholen.
Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen v. 25.01.08
Betrüger könnten diese Lücke ausnutzen, indem sie auf im Internet gefundene oder auch zufällig generierte Konten Kleinstbeträge ( 1 Cent Überweisung) überweisen. Existiert das Konto, können widerrechtlich Beträge per Lastschrift abgebucht werden. Der Kontoinhaber kann zwar die Lastschrift zurückbuchen lassen, aber wenn dem Konto nur kleinere Beträge belastet werden, merkt man es unter Umständen gar nicht. Also Kontoauszüge genau prüfen.
Ab November 2009 reicht für Lastschriftverfahren ein nationales Konto, um im Ausland fällige Strom- oder Telefonrechnungen in Euro zu begleichen
Der Bundestag hat sich im Rahmen der Gesetzgebung zum einheitlichen Zahlungsraum in Deutschland in einem Beschluss zum Erhalt des nationalen Lastschriftverfahrens (EC-Karte mit Unterschrift) bekannt. Danach soll das Verfahren für rein nationale Zahlungsvorgänge weiter angeboten werden. Im europäischen Zahlungsraum ist das Verfahren nicht vorgesehen.
Die Umstellung auf SEPA-Lastschriften ist erst ab 01.11.2011 zwingend, bis dahin gelten die nachfolgen Widerrufsfristen:
Widerrufsfrist im nationalen Verfahren:
Wie bisher 6 Wochen nach Rechnungsabschluss Der Rechnungsabschluss wird zu jedem Quartal erstellt.
Widerruf im europäischen Lastschriftverfahren:
Die Frist für das Recht, einer Falschbuchung widersprechen zu können (Rückgaberecht) wurde verkürzt, sie beträgt künftig nur noch 8 Wochen ab Buchungstag. Bei einer nicht korrekt autorisierten SEPA-Lastschrift beträgt die Frist 13 Monate.
Beim neuen SEPA-Lastschriftverfahren kann sich ein Anbieter künftig nicht mehr auf eine nur mündlich, also etwa am Telefon, erteilte Einzugsermächtigung berufen sondern benötigt grundsätzlich eine schriftliche Einwilligung (SEPA-Lastschriftmandat). Betrügeriche Werber können dann nicht mehr behaupten, der Kunde hätte telefonisch seine Einwilligung zur Abbuchung gegeben.
Wer die neue SEPA-Überweisung nutzen will, wird mit veränderten Formularen und Dateiformaten konfrontiert werden.
Die bisherigen Kontonummern und Bankleitzahlen sollen ab Ende 2011 nicht mehr für Überweisungen und ab Ende 2012 nicht mehr für Lastschriften gelten. Dafür soll die Verwendung der 22stelligen IBAN (International Bank Account Number) statt der Kontonummern und der 11stelligen BIC (Bank Identification Code) als Bankleitzahl verpflichtend werden Alles muss auf die neuen dann 22-stelligenKontonummern umgestellt werden.
Pech, wenn man sich auch nur um eine Zahl verschreibt, das Geld landet dann auf einem anderen Konto, sofern eines mit der verschriebenen Nummer existiert.
Die Banken wünschen sich eine bis zu 5-jährige Übergangsfrist für die Umstellung.
Änderungen gibt es auch bei den Karten:
Der Kunde haftet bei nicht autorisierten Belastungen bis maximal 150 Euro, sofern er seine Sorgfaltspflichten erfüllt hat. Die kulante Bank darf ihren Kunden diese Gebühr aber auch erlassen.
Bei der Sperre von Karten muss der Kunde unverzüglich unterrichtet werden. Und für den Fall, dass die Gründe für die Sperrung nicht mehr vorhanden sind, muss die Bank die Karte sofort entsperren. Nachdem er seine Karte gesperrt hat, haftet der Kunde, wie bisher auch, nicht mehr.
Auch hier gilt nun wie bei Karten die Haftungsgrenze von 150 Euro, es sei den der Verbraucher handelt grob fahrlässig. Sobald der Kunde sein Konto telefonisch oder auch online gesperrt hat, haftet er nicht mehr.
Alte und neue Bank müssen innerhalb von sieben Bankarbeitstagen die Informationen über Daueraufträge austauschen.
Bei Lastschriftaufträgen geht das nicht, weil die Ermächtigungen zum Einzug durch die Bank nicht beim Kreditinstitut vorliegen. Die hat die jeweils einziehende Firma. Hier muss der Kunde also wie bisher, die einziehende Stelle (Miete Strom us.,) vom Wechsel der Bank verständigen