Dubiose Firmen im Ausland mieten bei der Bundesnetzagentur eine 0900er Nummer Über einen Sprach- und Wählcomputer rufen sie unzählige Anschlüsse an und lassen dann, wenn jemand abhebt, ein Tonband laufen. Wegen weiterer Auskünfte sollen sie zurückrufen, natürlich unter einer 0900er (2,00 €/min) oder einer 0137er Nummer. Als Rückrufnummer ist nicht immer die Vorwahl 0900 angegeben. Der Anrufer verpackt die Rückrufnummern z.B. mit der Vorwahl für Deutschland: 049 005....
Ruft man zurück, wird man so lang es geht am Telefon hingehalten. Ihre Telefonrechnung wird immens hoch.
Geben Sie am Telefon niemals ihre Kontoverbindung preis.
Unberechtigte Abbuchungen von Ihrem Konto können folgen.
Die Kripo rät: Rufen sie auf keinen Fall die angegebene Telefonnummer an, beenden sie kommentarlos das Gespräch und legen sie auf. Der einzige Gewinner ist ihr betrügerischer Gesprächspartner, sie gewinnen lediglich eine bittere, ihre Finanzen schädigende, Erfahrung.
Wenn Unternehmen Gewinnbenachrichtigungen an Verbraucher schicken, , dürfen sie keine kostenpflichtigen 0900er Telefonnummern angeben, bei deren Anwahl lediglich eine Bandansage allgemein über die angeblichen Preise informiert.
Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden (Az. I ZR 279/02). Auch ein Hinweis für die "anteiligen Organisationskosten" erklärte der BGH für unzulässig. Bei einem Gewinnspiel mit Reklamecharakter muss das Unternehmen klar und deutlich auf die Teilnahmebedingungen hinweisen. (Paragraf 4 Nr. 5 UWG).
Das Callcenter will wegen der Überweisung des Gewinns nur nochmal Ihre Bankdaten abgleichen. Die sind den Mitarbeitern durch Weiterverkauf von Daten tatsächlich bekannt.
Was dann folgt sind unberechtigte Abbuchungen, angeblich hätte man telefonisch einen Gewinnspiel-Vertrag gechlossen.
In diesem Fall die Abbuchungen sofort bei der Bank widerrufen und zurückbuchen lassen. Auch ein nur telefonisch abgeschlossener Vertrag gilt, daher: Sofort innerhalb von 14 Tagen schriftlich und mit Einschreiben widersprechen und widerrufen. Musterbriefen und rat gibt es bei den Verbraucherzentralen
Inzwischen greift die
Bundesnetzagentur bei Rufnummernmissbrauch mit
illegalen Gewinnspielen hart durch.
Sie kann bei rechtswidriger Nutzung
Nummern sperren und die verantwortlichen Anbieter mit Geldstrafen von
bis zu 100.000 Euro belegen. Außerdem kann sie die
Abschaltung einer
(0) 900er
Rufnummer
wegen
Rufnummern-Spams anordnen und dem Unternehmen untersagen, illegale
Telefonwerbung durchzuführen, ein Rechnungslegungs-
und
Inkassierungsverbot aussprechen sowie das angewandte
Geschäftsmodell
verbieten. Betroffene Verbraucher können sich unter der
Rufnummer 0291 9955-206,
per E-Mail unter
"rufnummernmissbrauch@bnetza.de"
sowie postalisch unter den nachfolgenden Adressen an die
Die wenden:
Bundesnetzagentur Nördeltstr. 5 59872 Meschede oder Bundesnetzagentur Schütt 13 67433 Neustadt Sie
können die Anwahl einzelner Rufnummernbereiche, z.
B. (0)900 9 für Dialer, durch Ihre Telefongesellschaft sperren
lassen.
Telekom-Kunden können die Sperre bei der Telekom telefonisch
unter der
Nummer (0800) 330 10 00 oder im T-Punkt beantragen. Die Kunden erhalten
nach dem Sperrantrag schriftlich eine Geheimnummer und eine
Bedienungsanleitung.
ISDN-Anlagen lassen das Sperren einzelner
Rufnummern bzw. ganzer Rufnummernblöcke zu. Diese
können
kennwortgeschützt von Ihnen selbst programmiert werden Die Bundesnetzagentur
hat eine Suchmaschine für 0900er Nummern eingerichtet. Damit
erfahren
Sie, wer für den über die (0)900er-Rufnummer
angebotenen Dienst verantwortlich ist. Damit können Sie sich
nun
unmittelbar mit dem Zuteilungsnehmer in Verbindung setzen und Fragen
zum Inhalt des Angebots oder zur Rechnungslegung im direkten Dialog
klären. Hat man Sie abgezockt, stellen Sie Strafanzeige.
Informieren Sie die Freiwillige Selbstkontrolle der
Telefonmehrwertdienste (FST): Telefonmehrwertdienste e.V. Geschäftsstelle Liesegangstr. 10 D-40211 Düsseldorf Telefon (Zentrale): +49(0)1805 78 33 78 (0,12 Euro/Minute) Dort geht man in einer unabhängigen Beschwerdestelle
Ihrem
Fall nach. Gegen den Anbieter können Sanktionen
verhängt werden. Bei
bestimmten
Verstößen gegen gesetzliche Regelungen des
Telekommunikationsesetzes
müssen Sie nichts bezahlen So besteht für die 0900er
und auch für die
0137er Nummern eine Preisansagepflicht. Wird der Preis nicht angesagt, besteht keine Zahlungspflicht.
Dies gilt
auch, wenn die Verbindung nicht nach 60 Minuten getrennt wird oder
höhere
Minutenpreise als erlaubt abgerechnet werden. Weitere Informationen
dazu finden Sie bei der Bundesnetzagentur. Auch wenn Sie zur Zahlung des Entgelts nicht
verpflichtet sind, müssen Sie dies als Einspruch gegen die
erhaltene
Telefonrechnung geltend machen. Einzelheiten dazu finden Sie ebenfalls
bei www.bundesnetzagentur.de. Bei Schwierigkeiten sollten Sie sich
mit der
Verbraucherzentrale
oder einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen. Die Telekom darf Ihren Anschluss nicht sperren, weil
Sie der
Telekom
nichts schuldig sind. Was Sie nicht bezahlen sind Abrechnungen von
Drittanbietern, die ihre horrenden Beträge nur über
die Telekom
kassieren. Um
Streitigkeiten zwischen Endkunden und
Telekommunikationsanbietern beizulegen wurde bei der Bundesnetzagentur
eine Schlichtungsstelle
eingerichtet. Endkunde und Anbieter
können
freiwillig an einem Schlichtungsvorschlag zur Streitbeilegung
teilnehmen. Die Schlichtungsstelle Telekommunikation der
Bundesnetzagentur bietet Verbrauchern ihre Dienstleistung auch auf
elektronischem Wege an. Ausführliche Informationen zur
Schlichtung, ein
Antragsformular zum Ausdrucken für das schriftliche Verfahren
und alle
Möglichkeiten des Online-Verfahrens sind auf der Internetseite
der
Bundesnetzagentur
zu finden. Wer seine Telefonrechnung nicht ganz bezahlt, weil er die
Gebühren für die 0900er Abzocke nicht
übernehmen will, muss sich keine
Drohungen des Netzbetreibers mit schlechtem SCHUFA-Eintrag gefallen
lassen. Wenden Sie sich in solchen Fällen direkt an die Schufa
SCHUFA HOLDING AG Hagenauer Str. 44 65203 Wiesbaden Tel.: +49 (0)6
11-92 78 0
Fax: +49 (0)6 11-92 78 109
Will die Schufa die Daten trotz Ihrer Einwendungen
nicht löschen,
berufen Sie sich auf ein Urteil des LD Düsseldorf Az.: 12 O
392-01.
Löscht die Schufa den Negativeintrag dann immer noch nicht,
können Sie
sich an den
Landesdatenschutzbeauftragten wenden und auch einen Anwalt
einschalten.
Was tun gegen die Telefonabzocke?
Ermittlung des Anbieters einer 0900er Nummer
Stellen Sie Strafanzeige
Muss ich die Rechnung bezahlen?
Drohungen mit SCHUFA