Die Kripo Frankenthal ermittelt derzeit in einem Betrugsverfahren zum Nachteil einer jungen Frau aus Bobenheim-Roxheim. Diese hatte bereits am 28.12.2011 vormittags einen Anruf erhalten. Bei der Begrüßung konnte sie ihren Angaben der Sachverhaltsschilderung nach lediglich das Wort „Verlagsgruppe“ verstehen. Im Laufe des Gesprächs wurde sie über einen (angeblichen) Gewinn in Höhe von 40.000,-€ informiert.
Sie wunderte sich zunächst nur, dass der Anrufer zusätzlich zu ihren persönlichen Angaben auch Bankdaten mitteilten und überprüfen konnte. Weiterhin wurden im Gespräch für eine bevorstehende Gala noch Sponsoren gesucht. Die junge Bobenheim-Roxheimerin könne dies durch den Abschluss eines Abonnements unterstützen.
Da angeblich keine Kosten entstehen würden, stimmte sie zunächst auch zu. Erst bei einem Kontrollanruf wurde ihr eröffnet, dass sie am Telefon ein kostenpflichtiges Abo in Höhe von 52,-€ abgeschlossen habe. Daraufhin wollte die junge Frau das Abo stornieren.
Ihre bislang unbekannten Gesprächspartner eröffneten ihr aber, dass dies nicht so einfach wäre und immense Kosten mit sich bringen würde. Nachdem sie das nicht akzeptierte, wurde sie in den folgenden Tagen teilweise sogar im 10-Minutentakt durch diverse Anrufe kontaktiert. Dabei wurde ein Mal sogar auf ihren Anrufbeantworter gesprochen, wobei der Anrufer behauptete, „sie müsse das Abo annehmen, denn ansonsten kämen mehrere 1000,-€ Strafe auf sie zu“.
Jetzt ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft in einem Betrugsverfahren. Die Rufnummern, die die Bobenheim-Roxheimerin notiert und als Ermittlungsansätze bei der Anzeigenerstattung genannt hatte, erwiesen sich als „Flopp“ und nicht existente und gefälschte Rufnummern aus den Bereichen Stuttgart und Nürnberg.
Polizeipresse Ludwigshafen v. 20.01.12
Eine 86-jährige Rentnerin aus dem Bereich Bremervörde erhielt am Montag letzter Woche von einer Firma aus Nordrhein-Westfalen am Telefon einen Gewinn von 1000 Euro versprochen. Der Gewinn sollte der Seniorin per Post zugestellt werden.
Als die alte Dame jetzt den Brief erhielt, handelte es sich um eine Nachnahme, die 89 Euro kosten sollte. Glücklicherweise war der Schwiegersohn der Geschädigten zugegen, der dafür sorgte, dass die Annahme verweigert wurde.
Es handelt sich hier um einen weiteren perfiden Trick, um an das Geld alter Leute zu kommen. Die Polizei leitete ein Betrugsverfahren ein und warnt vor der neuen Masche. Versprechungen am Telefon sollte mit größter Vorsicht begegnet werden. Auf keinen Fall sollte Unbekannten am Telefon persönliche Daten genannt werden.
Polizeipresse Rotenburg, news aktuell gmbh v. 02.08.11
In den letzten Wochen ist es offenbar wieder zu betrügerischen Gewinnanrufen in manchen Hildesheimer Haushalten gekommen. Bekannt geworden ist jetzt zunächst ein Vorfall vom 21.03.2011.
Vormittags erhielt ein 25jähriger Hildesheimer einen Anruf, in dem ihm mitgeteilt wurde, dass er in einer Zufallsverlosung 1.200 Euro gewonnen habe. Den Geldgewinn würde er in Form eines Schecks erhalten, wenn er bei Zustellung der Nachnahmesendung 75 Euro bezahlen würde.
Als ihm dann tatsächlich ein paar Tage später eine Nachnahmesendung zugestellt worden sei, habe er die 75 Euro bezahlt und den Brief mit dem angeblichen Scheck entgegengenommen. Inhalt des Briefes war dann jedoch kein Scheck, sondern nur ein Schreiben einer angeblichen Marketing-Firma aus Nordrhein-Westfalen.
Nähere Angaben hierzu können bisher noch nicht gemacht werden, die polizeilichen Ermittlungen laufen. Es wurde ein Strafverfahren wegen Betruges eingeleitet. Die Polizei warnt nun vor solchen oder ähnlichen Gewinnanrufen. Betroffene Bürger sollten nicht auf eine solche Zahlung eingehen und sich umgehend mit der Polizei in Verbindung setzen.
Quelle: Polizeipresse Hildesheim, news aktuell gmbh v.29.04.11
Dubiose Firmen im Ausland mieten bei der Bundesnetzagentur eine 0900er Nummer Über einen Sprach- und Wählcomputer rufen sie unzählige Anschlüsse an und lassen dann, wenn jemand abhebt, ein Tonband laufen. Wegen weiterer Auskünfte sollen sie zurückrufen, natürlich unter einer 0900er (2,00 €/min) oder einer 0137er Nummer. Als Rückrufnummer ist nicht immer die Vorwahl 0900 angegeben. Der Anrufer verpackt die Rückrufnummern z.B. mit der Vorwahl für Deutschland: 049 005....
Ruft man zurück, wird man so lang es geht am Telefon hingehalten. Ihre Telefonrechnung wird immens hoch.
Geben Sie am Telefon niemals ihre Kontoverbindung preis.
Unberechtigte Abbuchungen von Ihrem Konto können folgen.
Die Kripo rät: Rufen sie auf keinen Fall die angegebene Telefonnummer an, beenden sie kommentarlos das Gespräch und legen sie auf. Der einzige Gewinner ist ihr betrügerischer Gesprächspartner, sie gewinnen lediglich eine bittere, ihre Finanzen schädigende, Erfahrung.
Wenn Unternehmen Gewinnbenachrichtigungen an Verbraucher schicken, dürfen sie keine kostenpflichtigen 0900er Telefonnummern angeben, bei deren Anwahl lediglich eine Bandansage allgemein über die angeblichen Preise informiert.
Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden (Az. I ZR 279/02). Auch ein Hinweis für die "anteiligen Organisationskosten" erklärte der BGH für unzulässig. Bei einem Gewinnspiel mit Reklamecharakter muss das Unternehmen klar und deutlich auf die Teilnahmebedingungen hinweisen. (Paragraf 4 Nr. 5 UWG).
Das Callcenter will wegen der Überweisung des Gewinns nur nochmal Ihre Bankdaten abgleichen. Die sind den Mitarbeitern durch Weiterverkauf von Daten tatsächlich bekannt. Was dann folgt sind unberechtigte Abbuchungen, angeblich hätte man telefonisch einen Gewinnspiel-Vertrag gechlossen.
In diesem Fall die Abbuchungen sofort bei der Bank widerrufen und zurückbuchen lassen. Auch ein nur telefonisch abgeschlossener Vertrag gilt, daher: Sofort innerhalb von 14 Tagen schriftlich und mit Einschreiben widersprechen und widerrufen. Musterbriefen und rat gibt es bei den Verbraucherzentralen
Betrüger rufen ältere enschen an und geben sich als Polizist oder Mitarbeiter einer amtlichen Dienststelle aus. Sie verlangen entweder Geld für eine Datenlöschung oder einen Datenabgleich.
Geben Sie niemals Ihre Kontodaten und die persönliche Daten heraus, bestätigen Sie auch keine Daten. Bezahlen sie nie eine geforderte Summe für eine Dienstleistung, die sie nicht in Anspruch genommen haben.
Inzwischen greift die Bundesnetzagentur bei Rufnummernmissbrauch mit illegalen Gewinnspielen hart durch. Sie kann bei rechtswidriger Nutzung Nummern sperren und die verantwortlichen Anbieter mit Geldstrafen von bis zu 100.000 Euro belegen. Außerdem kann sie die Abschaltung einer (0) 900er Rufnummer wegen Rufnummern-Spams anordnen und dem Unternehmen untersagen, illegale Telefonwerbung durchzuführen, ein Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot aussprechen sowie das angewandte Geschäftsmodell verbieten.
Betroffene Verbraucher können sich unter der Rufnummer 0291 9955-206, per E-Mail unter "rufnummernmissbrauch@bnetza.de" sowie postalisch unter den nachfolgenden Adressen wenden an die:
Bundesnetzagentur
Nördeltstr. 5
59872 Meschede
oder
Bundesnetzagentur
Schütt 13
67433 Neustadt
Sie können die Anwahl einzelner Rufnummernbereiche, z. B. (0)900 9 für Dialer, durch Ihre Telefongesellschaft sperren lassen. Telekom-Kunden können die Sperre bei der Telekom telefonisch unter der Nummer (0800) 330 10 00 oder im T-Punkt beantragen. Die Kunden erhalten nach dem Sperrantrag schriftlich eine Geheimnummer und eine Bedienungsanleitung.
ISDN-Anlagen lassen das Sperren einzelner Rufnummern bzw. ganzer Rufnummernblöcke zu. Diese können kennwortgeschützt von Ihnen selbst programmiert werden
Die Bundesnetzagentur hat eine Suchmaschine für 0900er Nummern eingerichtet. Damit erfahren Sie, wer für den über die (0)900er-Rufnummer angebotenen Dienst verantwortlich ist. Damit können Sie sich nun unmittelbar mit dem Zuteilungsnehmer in Verbindung setzen und Fragen zum Inhalt des Angebots oder zur Rechnungslegung im direkten Dialog klären.
Hat man Sie abgezockt, stellen Sie Strafanzeige. Informieren Sie die Freiwillige Selbstkontrolle der Telefonmehrwertdienste (FST):
Telefonmehrwertdienste e.V.
Geschäftsstelle
Liesegangstr. 10
D-40211 Düsseldorf
Telefon (Zentrale): +49(0)1805 78 33 78
(0,12 Euro/Minute)
Dort geht man in einer unabhängigen Beschwerdestelle Ihrem Fall nach. Gegen den Anbieter können Sanktionen verhängt werden.
Bei bestimmten Verstößen gegen gesetzliche Regelungen des Telekommunikationsesetzes müssen Sie nichts bezahlen So besteht für die 0900er und auch für die 0137er Nummern eine Preisansagepflicht.
Wird der Preis nicht angesagt, besteht keine Zahlungspflicht. Dies gilt auch, wenn die Verbindung nicht nach 60 Minuten getrennt wird oder höhere Minutenpreise als erlaubt abgerechnet werden. Weitere Informationen dazu finden Sie bei der Bundesnetzagentur.
Auch wenn Sie zur Zahlung des Entgelts nicht verpflichtet sind, müssen Sie dies als Einspruch gegen die erhaltene Telefonrechnung geltend machen. Einzelheiten dazu finden Sie ebenfalls bei www.bundesnetzagentur.de. Bei Schwierigkeiten sollten Sie sich mit der Verbraucherzentrale oder einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen.
Die Telekom darf Ihren Anschluss nicht sperren, weil Sie der Telekom nichts schuldig sind. Was Sie nicht bezahlen sind Abrechnungen von Drittanbietern, die ihre horrenden Beträge nur über die Telekom kassieren.
Um Streitigkeiten zwischen Endkunden und Telekommunikationsanbietern beizulegen wurde bei der Bundesnetzagentur eine Schlichtungsstelle eingerichtet. Endkunde und Anbieter können freiwillig an einem Schlichtungsvorschlag zur Streitbeilegung teilnehmen. Die Schlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur bietet Verbrauchern ihre Dienstleistung auch auf elektronischem Wege an. Ausführliche Informationen zur Schlichtung, ein Antragsformular zum Ausdrucken für das schriftliche Verfahren und alle Möglichkeiten des Online-Verfahrens sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zu finden.
Wer seine Telefonrechnung nicht ganz bezahlt, weil er die Gebühren für die 0900er Abzocke nicht übernehmen will, muss sich keine Drohungen des Netzbetreibers mit schlechtem SCHUFA-Eintrag gefallen lassen. Wenden Sie sich in solchen Fällen direkt an die Schufa SCHUFA HOLDING AG Hagenauer Str. 44 65203 Wiesbaden Tel.: +49 (0)6 11-92 78 0 Fax: +49 (0)6 11-92 78 109
Will die Schufa die Daten trotz Ihrer Einwendungen nicht löschen, berufen Sie sich auf ein Urteil des LD Düsseldorf Az.: 12 O 392-01. Löscht die Schufa den Negativeintrag dann immer noch nicht, können Sie sich an den Landesdatenschutzbeauftragten wenden und auch einen Anwalt einschalten.