gegen Trickdiebe und Trickbetrüger

Aktuelle Warnung Rohrsanierung "im Auftrag der Stadt"

Allein 100 Geschädigte in Nordrhein-Westfalen Einige der Täter konnten festgenommen werden, umfangreiches Beweismaterial wurde beschlagnahmt.

Die Satzung von vielen Kommunen verlangt, dass Abwasserkanäle dicht sein müssen. In Nordrhein-Westfalen z.B. müssen alle Grundstückeigentümer bis zum 31. Dezember 2015 den Behörden einen Nachweis über die Dichtigkeit bestehender Abwasserleitungen vorlegen. Dies nutzen Betrüger und betrügerische Firmen für ihre kriminellen Zwecke.

Die Betrüger suchen ganz gezielt ältere Häuser, in denen offensichtlich Senioren wohnen. Dann geben sie telefonisch oder per Hausbesuch vor, im Auftrag der Stadt Rohrsanierungen durchführen zu müssen. Auch eine kostenlose Energieberatung wird angeboten, natürlich mit dem Hintergrund, immer erhebliche Mängel festzustellen, die unverzüglich behoben werden müssen. Diese Mitarbeiter sind von den Betrügerfirmen speziell als "Klinkenputzer" geschult.

Man verkaufte insbesondere Putzarbeiten im Keller mit angeblichem, hochwertigen Antischimmelputz, Dachsanierung-/reinigungen, Fenster, Türen und Kanal-TV-Untersuchungen. Nach gutachterlichen Feststellungen wurden durchgeführte Arbeiten mangelhaft und nicht mit der angebotenen Qualität und dann noch zu Preisen, die um das 10-fache eines autorisierten Meisterbetriebes überzogen waren. Die Polizei warnt eindringlich vor solchen Haustürgeschäften.

Die Polizei warnt: Vorsicht vor voreiligen Vertragsabschlüssen! Schließen Sie keinesfalls im Eilverfahren einen Vertrag ab, nur weil Ihnen ein Handwerker – der sich auch noch unaufgefordert an Sie wendet – weismachen will, es könnte bald zu einem schlimmen Schaden kommen.

Gemeinde zu sachkundigen Firmen befragen:

Die Dichtheit kontrollieren dürfen gemäß Landeswassergesetz (Paragraph 61a) ausschließlich Firmen, die hohe fachliche, technische und rechtliche Anforderungen erfüllen. Qualifizierte Betriebe kennen die Tiefbau- und Umweltämter in den Gemeinden. Sie sind nach dem Gesetz verpflichtet, die Hauseigentümer zu beraten.

Abzocke per Geschäftsbedingung?

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnt mit Pressemitteilung v. 13.07.09:

Ist der Abfluss mal verstopft, nutzen Rohrreiniger die Notlage häufig aus, um richtig Kasse zu machen. Betroffene Kunden beklagen hohe Kosten und unzulässige Abrechnungsmethoden von Notdiensten.

In Rechnung gestellt werden zum Beispiel überzogene Nacht- und Notdienstzuschläge oder Spezialgeräte, die entweder nicht eingesetzt wurden oder deren Einsatz nicht notwendig war. Auch die unzulässige Doppelberechnung (nach Meter und Arbeitszeit) dient immer wieder als Abrechnungsmethode.

"Oftmals unter Druck gesetzt, unterschreibt der Kunde vor Ort ohne genaue Prüfung unübersichtliche und schwer nachvollziehbare Arbeitsberichte, die später eine überhöhte Rechnung der Rohrreinigungsfirma untermauern", erklärt Helga Bächle, Referentin für Bauen und Wohnen von der Verbraucherzentrale;

Kunden, die Zweifel an den in Rechnung gestellten Beträgen haben, rät Bächle zunächst nur einen angemessenen Teilbetrag der Rechnungssumme zu überweisen.

Unseriöse Rohrreiniger berufen sich oft auf Geschäftsbedingungen, die rechtswidrig sind. Die Verbraucherzentrale kann solche Klauseln abmahnen.

Aktuell werden betroffene Kunden gebeten, ihre Auftragsunterlagen - auch die Rechnung und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen - zur kostenlosen Überprüfung von nachteiligen Vertragsklauseln an die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, Referat Bauen und Wohnen, Paulinenstraße 47 in 70178 Stuttgart zu schicken, per Fax an die 0711 / 6691-50 oder per E-Mail an bauenwohnen@vz-bw.de. Weitere Informationen zum Thema bietet die Verbraucherzentrale unter www.vz-bw.de/notdienste.