Rohrsanierung – Vorsicht bei unseriösen Firmen

Rohrsanierung „im Auftrag der Stadt“

handwerker Es gibt eine Verpflichtung der EU, wonach Abwässerkanäle dicht sein müssen. Es sollen keine Fäkalien in den Boden sickern und kein Grundwasser in das Kanalsystem eindringen. Bis zum Jahr 2023 sollen die Prüfungen europaweit abgeschlossen sein.

Jede Kommune hat andere Fristen für die Dichtigkeitsprüfung. Hauseigentümer müssen die Dichtigkeit nachweisen. Sie können sich zusammenschließen und eine vertrauenswürdige örtliche Firma mit der Prüfung beauftragen, so können u.U. noch Rabatte ausgehandelt werden.

Grundstückseigentümer können durch eine kommunale Abwasserbeseitigungssatzung verpflichtet werden, ihre privaten Grundstücksentwässerungsanlagen entsprechend der DIN 1986-30 bis zum 31.12.2015 und danach alle 20 Jahre auf eigene Kosten Dichtheitsprüfungen zu unterziehen. Das hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg (Urteil vom 10.01.2012, Az.: 9 KN 162/10) entschieden.

Für unwirksam erklärte das Gericht hingegen eine Satzungsregelung, wonach eine Dichtheitsprüfung – unabhängig von der DIN 1986-30 – bei Grundstücken in einem Wasserschutzgebiet und an einer Straße, in der die öffentliche Abwasseranlage saniert oder umgebaut wird, angeordnet werden kann. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Kostenlose Beratung durch Verbraucherzentrale NRW rund um Kanalprüfung und -sanierung

Hausbesitzer müssen regelmäßig ihre Abwasserleitungen auf Schäden prüfen lassen. Die Verbraucherzentrale NRW bietet kostenlose Beratung und Unterstützung rund um die Kanalprüfung und -sanierung. Um Böden und Grundwasser zu schützen, sind private Grundstückseigentümer in Nordrhein-Westfalen verpflichtet, ihre häusliche Abwasserleitung und die dazugehörigen Einsteigeschächte und Inspektionsöffnungen auf undichte Stellen zu überprüfen und bei Schäden sanieren zu lassen.

Eine NRW-Landesverordnung regelt, dass ausschließlich bestimmte Firmen die Dichtheit kontrollieren dürfen. Sie müssen die gesetzten fachlichen, technischen und rechtlichen Anforderungen erfüllen. Es kann sich vor einer Auftragsvergabe immens rechnen, wenn sich Nachbarn zusammentun und eine Firma gleich mehrere Anschlüsse im Rahmen eines Vorzugsangebots kontrollieren lässt. Viele Eigentümer können zudem vom Förderprogramm „Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW“ profitieren, wenn sie Schäden an ihren Abwasserleitungen beseitigen lassen. Hauseigentümern, die eine Prüfung auf die lange Bank schieben, droht nach verstrichener Frist ein Ordnungsgeld.

Experten der Verbraucherzentrale NRW beraten alle betroffenen Hauseigentümer individuell und lösungsorientiert. Verbrauchertelefon Kanaldichtheit: 0211 / 3809 300. (Quelle: Verbraucherzentrale NRW )

Horrende Rechnungen, Kunden eingeschüchtert Razzia gegen betrügerische Rohrreinigungsfirmen

Kunden mit verstopftem Abfluss konnten schon mal 10.000 Euro bei ihnen los werden. Jetzt sitzen drei Unternehmer aus Heuchelheim bei Gießen in Haft. Es geht um mehr als 100 Fälle in ganz Deutschland. Drei Männer sollen mit ihren Kanal- und Rohrreinigungsfirmen als Bande schmutzige Geschäfte betrieben haben. Laut Staatsanwaltschaft Gießen haben sie horrende Rechnungen von bis zu 10.000 Euro für teils einfache Arbeiten gestellt. In anderen Fällen hätten sie nicht bestellte und nicht geleistete Arbeiten abgerechnet. Außerdem wird ihnen vorgeworfen, Kunden eingeschüchtert zu haben.

Zahlreiche Kunden hatten Anzeige erstattet. Deswegen hatte die Staatsantwaltschaft seit längerem gegen die Firmen mit Sitz in Heuchelheim (Gießen) ermittelt. Am Mittwochmorgen nun der Schlag gegen die Betrügerbande: Die Polizei durchsuchte vier Firmengebäude und Wohnungen im Landkreis. Dabei wurden die drei Geschäftsführer festgenommen. Die 29 bis 37 Jahre alten Männer sollten im Laufe des Tages dem Haftrichter vorgeführt werden.Bei der Durchsuchungen wurden zudem zahlreiche Unterlagen sichergestellt. Die Firmen sollen bundesweit in weit mehr als 100 Fällen Kunden betrugen haben. Wie hoch der Gesamtschaden ist, wissen die Ermittler noch nicht.

Quelle: http://hessenschau.de v. 18.11.16

Bundesnetzagentur schaltet 300 Rufnummern einer Rohr- und Kanalreinigungsfirma ab

Mit bundesweit rund dreihundert Rufnummern hatte ein Rohr- und Kanalreinigungsunternehmen bei Verbrauchern den Eindruck erweckt, vor Ort ansässig zu sein. Stattdessen landeten die Anrufer in einer Zentrale….

Der Schaden liegt für den Verbraucher nicht in der Weiterleitung beispielsweise einer in Hannover angerufenen Nummer nach Bremen. Doch sitzt der Notdienst nicht vor Ort, entstehen lange Anfahrtswege und Fahrtzeiten. Und diese lässt sich der Notdienst teuer bezahlen. Eine Liste der von der Bundesnetzagentur abgeschalteten Nummern finden Sie hier. Es handelt sich um die Maßnahmen vom 21. April 2016.

Zahlreiche Verbraucher erzählen der Verbraucherzentrale immer wieder davon, nach dem Sitz der Firma gefragt zu haben. Oft wurden Städte in unmittelbarer Nähe genannt oder es wurde ausweichend geantwortet. Nach dem Einsatz rechneten die Firmem dann An- und Abfahrt mit teilweise bis zu drei Stunden ab. In vielen Fällen zahlen die Verbraucher die hohen Summen, da der Einsatz dringend erforderlich war. Hinzu kommt dass die Firmen zum Teil massiv Druck auf die Betroffenen ausübte.

Quelle: Verbraucherzentrale Niedersachsen v. 01.07.16

Betrüger suchen gezielt Senioren auf

Allein 100 Geschädigte in Nordrhein-Westfalen Einige der Täter konnten festgenommen werden, umfangreiches Beweismaterial wurde beschlagnahmt.

Die Satzung von vielen Kommunen verlangt, dass Abwasserkanäle dicht sein müssen. In Nordrhein-Westfalen z.B. müssen alle Grundstückeigentümer bis zum 31. Dezember 2015 den Behörden einen Nachweis über die Dichtigkeit bestehender Abwasserleitungen vorlegen. Dies nutzen Betrüger und betrügerische Firmen für ihre kriminellen Zwecke.

Die Betrüger suchen ganz gezielt ältere Häuser, in denen offensichtlich Senioren wohnen. Dann geben sie telefonisch oder per Hausbesuch vor, im Auftrag der Stadt Rohrsanierungen durchführen zu müssen. Auch eine kostenlose Energieberatung wird angeboten, natürlich mit dem Hintergrund, immer erhebliche Mängel festzustellen, die unverzüglich behoben werden müssen. Diese Mitarbeiter sind von den Betrügerfirmen speziell als „Klinkenputzer“ geschult.

Man verkaufte insbesondere Putzarbeiten im Keller mit angeblichem, hochwertigen Antischimmelputz, Dachsanierung-/reinigungen, Fenster, Türen und Kanal-TV-Untersuchungen. Nach gutachterlichen Feststellungen wurden durchgeführte Arbeiten mangelhaft und nicht mit der angebotenen Qualität und dann noch zu Preisen, die um das 10-fache eines autorisierten Meisterbetriebes überzogen waren. Die Polizei warnt eindringlich vor solchen Haustürgeschäften.

Die Polizei warnt: Vorsicht vor voreiligen Vertragsabschlüssen! Schließen Sie keinesfalls im Eilverfahren einen Vertrag ab, nur weil Ihnen ein Handwerker – der sich auch noch unaufgefordert an Sie wendet – weismachen will, es könnte bald zu einem schlimmen Schaden kommen.

Gemeinde zu sachkundigen Firmen befragen

Die Dichtheit kontrollieren dürfen gemäß Landeswassergesetz (Paragraph 61a) ausschließlich Firmen, die hohe fachliche, technische und rechtliche Anforderungen erfüllen. Qualifizierte Betriebe kennen die Tiefbau- und Umweltämter in den Gemeinden. Sie sind nach dem Gesetz verpflichtet, die Hauseigentümer zu beraten.

Abzocke per Geschäftsbedingung?

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnt mit Pressemitteilung v. 13.07.09:

Ist der Abfluss mal verstopft, nutzen Rohrreiniger die Notlage häufig aus, um richtig Kasse zu machen. Betroffene Kunden beklagen hohe Kosten und unzulässige Abrechnungsmethoden von Notdiensten.

In Rechnung gestellt werden zum Beispiel überzogene Nacht- und Notdienstzuschläge oder Spezialgeräte, die entweder nicht eingesetzt wurden oder deren Einsatz nicht notwendig war. Auch die unzulässige Doppelberechnung (nach Meter und Arbeitszeit) dient immer wieder als Abrechnungsmethode.

„Oftmals unter Druck gesetzt, unterschreibt der Kunde vor Ort ohne genaue Prüfung unübersichtliche und schwer nachvollziehbare Arbeitsberichte, die später eine überhöhte Rechnung der Rohrreinigungsfirma untermauern“, erklärt Helga Bächle, Referentin für Bauen und Wohnen von der Verbraucherzentrale;

Kunden, die Zweifel an den in Rechnung gestellten Beträgen haben, rät Bächle zunächst nur einen angemessenen Teilbetrag der Rechnungssumme zu überweisen.

Unseriöse Rohrreiniger berufen sich oft auf Geschäftsbedingungen, die rechtswidrig sind. Die Verbraucherzentrale kann solche Klauseln abmahnen.

Aktuell werden betroffene Kunden gebeten, ihre Auftragsunterlagen – auch die Rechnung und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen – zur kostenlosen Überprüfung von nachteiligen Vertragsklauseln an die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, Referat Bauen und Wohnen, Paulinenstraße 47 in 70178 Stuttgart zu schicken, per Fax an die 0711 / 6691-50 oder per E-Mail an bauenwohnen@vz-bw.de. Weitere Informationen zum Thema bietet die Verbraucherzentrale unter www.vz-bw.de/notdienste.

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