gegen Trickdiebe und Trickbetrüger

Reisegewinn

Wenn ein Veranstalter Reisen verschenkt oder all zu günstig anbietet, müssen Verbraucher damit rechnen, dass der Reiseveranstalter sich seine Kosten über andere Wege hereinholt. Wenn also eine Reisegewinnbenachrichtigung im Briefkasten liegt, sollte man die am Besten gleich in den Müll werfen.

Kontakt nur mit 0900er Nummer

Bietet der Veranstalter als einzige Kontaktmöglichkeit eine 0900er Nummer (für 1,99 Euro pro Minute) an, lassen Sie die Finger von der Reise. Selbst bei Problemen wie Busverspätung, wird man bei einem Anruf abgezockt. Reisenden kann beispielsweise nicht zugemutet werden, zwei Stunden bei Schneetreiben im Dezember ohne Benachrichtigung vom Veranstalter und ohne die Möglichkeit, selbst Kontakt zum Veranstalter aufzunehmen, zu warten. Das hat das Landgericht Frankfurt/Main (Az.: 2/24 S 123/88) entschieden.

Kaution

Zahlen Sie keine Kaution. Manche Veranstalter verlangen dies für den Fall, weil angeblich viele Reisende die Reise nicht antreten würden. Versprochen wird die Rückzahlung der Kaution bei Reisebeginn. Zahlen Sie nicht, es ist fraglich, ob Sie das Geld wiederbekommen.

Anzahlung

Zahlen Sie nichts an. Anzahlungen werden dabei manchmal als Verwaltungsgebühr deklariert, die Vertragsunterlagen werden aber nicht ausgehändigt, sonern angeblich in 14 Tagen abgeschickt, also nach Ende der Widerrufsfrist. Wenn Sie dann den Reisevertrag widerrufen haben Sie keine Beweise für die Anzahlung. Auch wenn der Veranstalter die Reise einfach verschiebt, kann die Reise bei einer Anzahlung nicht mehr ohne Stronokosten rückgängig gemacht werden.

Unseriöse Veranstalter geben bei einer geforderten Anzahlung keinen Reisesicherungsschein heraus, das wäre dann allerdings ein Grund für einen kostenfreien Widerruf.

Es kann auch schwer werden, bei Widerruf die Anzahlung zurück zu erhalten. Wenn sich der Veranstalter einfach weigert, hilft nur klagen oder das Geld abschreiben.

Wann darf überhaupt eine Anzahlung kassiert werden?

Es gibt ein Veranstaltungsregister, da kann man einsehen, ob der Veranstalter seine Insolvenzversicherungspflicht erfüllt. Unter www.tip.de kann man das für den jeweiligen Veranstalter prüfen. Ggf. sollte das Gewerbeamt verständigt werden.

Beratungs-, Servicegebühr

Häufig werden auch Reisen angeboten, für die vor Ort, z.B. bei Kaffeefahrten, schon ein "Beratungspreis, eine Servicegebühr oder eine Reiseversicherung" kassiert wird. Diese Gelder erhält man auch bei einem späteren Widerruf des Vertrages nicht zurück.

Nicht immer ist weder der Zahlungsempfänger bekannt noch ein Einziehungsbeleg über die Beratungs- und Servicegebühr vorhanden. Somit ist es kaum möglich, das Geld zurückzubekommen. Wer die Gebühr tatsächlich bezahlt, sollte deshalb Belege verlangen.

Platzreservierung

Wer eine Reise "gewinnt" muss u.U. viel Geld für eine Platzreservierung bezahlen. So verlangt das Reisebüro Henkel Pro Sana GmbH mit Firmensitz in D-82515 Wolfratshausen 100 Euro für eine Platzreservierung. Mehr Infos zu dieser Firma finden Sie beim NDR und beim ORF

Hotel Flatrate - Gutschein für Gratisübernachtung

Sie haben einen Gutschein für Gratisübernachtungen in Partnerhotels ihrer Wahl gewonnen. Das Essen müssen Sie allerdings bezahlen, auch wenn Sie nichts verzehren. Tatsächlich kostet dann aber oft das Frühstück so viel wie der ursprüngliche Zimmerpreis. Außerdem sind meist nur wenige Hotelzimmer wirklich verfügbar. Viele Hotels liegen meist nicht zentral. So entstehen Zusatzkosten für Taxen oder öffentliche Nahverkehrsmittel.

Reisepreis ändert sich

Der Gewinn ist eine Reise, aber nur für eine Person.

Wollen Sie doch tatsächlich allein fahren, kommt natürlich noch ein Einzelzimmerzuschlag dazu, der kann dann so hoch sein, wie die ganze Reise bei einem anderen Reiseveranstalter.

Eine zweite Person zahlt den vollen Reisepreis. Doch der ist dann überteuert. Bei einem anderen Reiseveranstalter wäre unter Umständen eine Reise für 2 Personen billiger gewesen.

Vor der Abreise wird plötzlich ein Dieselzuschlag pro Tag und Person verlangt.

Ausflugspaket

Oft holt sich der Reiseveranstalter die Reisekosten mit einem fakultativen Ausflugspaket wieder herein. Die Reisenden werden meist erst während der Fahrt mit diesem Angebot konfrontiert. Dabei stellt sich oft heraus, das sich der Ausflug in erster Linie als eine stundenlange Verkaufsveranstaltung entpuppt.

Prüfen Sie die Reiseunterlagen

Aus den Reiseunterlagen muss hervorgehen, in welchem Hotel man untergebracht ist oder wie genau die Verpflegung aussieht,

Bei Flugreisen können Flugnebenkosten und Buchungsgebühren dazu kommen. Bei einer gewonnenen Pauschalreise ins Ausland muss Ihnen auch der Sicherungsschein ausgehändigt werden.

Werden bei angeblich kostenlosen Reisegewinnen keine Sicherungsscheine übergeben, aber Bearbeitungsgebühren, Einzelzimmer- und Treibstoffzuschläge, Kautionen oder Ausflugspakete berechnet, handelt es sich hierbei um Reisepreiszahlungen.  Der Reiseveranstalter darf allerdings nur eine Anzahlung von  20% des Reisepreises fordern und auch nur dann, wenn  gleichzeitig ein Reisesicherungsschein übergeben wird.. Daher Vorsicht: Keine Zahlung ohne Sicherungsschein!

Besonders gewonnene Rundreisen in die Türkei entpuppen sich im Nachhinein oft als Verkaufsfahrten. Für "Gewinner" und Geschädigte solcher Reisen gibt es die Internetseite www.tuerkei.solic.de, die über Risiken aufklärt.

Widerruf

Ein Reise, die per Telefon, Fax, E-Mail gebucht wurde, ist nicht widerrufbar.

Auf Kaffeefahrten geschlossene Reiseverträge können innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Haben Sie bereits etwas angezahlt, lassen Sie sich unbedingt bei der Anzahlung Belege geben, sonst haben Sie keinen Beweis für Ihre Zahlung.

Fehlt die Belehrung über das Widerrufsrecht, können Sie auch noch nach 14 Tagen vom Reisevertrag zurücktreten.

Sie wollen die gebuchte Reise nicht antreten und vom Vertrag zurücktreten? Hier könnte man sich auf Irrtum berufen, weil wesentliche Informationen vorher nicht gegeben wurden. Rat und Hilfe erhalten Sie bei Ihrer Verbraucherzentrale