Wenn ein Veranstalter Reisen verschenkt oder all zu günstig anbietet, müssen Verbraucher damit rechnen, dass der Reiseveranstalter sich seine Kosten über andere Wege hereinholt. zum Bericht
Im Jahr 2010 schloss eine CLT Marketing GmbH aus Cappeln auf Kaffeefahrten Reiseverträge mit Zahlung eines "Christophoros - Sorglospaketes" für 49 Euro pro Person ohne Übergabe eines Sicherungsscheins ab. zum Bericht
Die Verbraucherzentrale Brandenburg errang dieser Tage vor dem Landgericht Oldenburg einen Sieg gegen die CLT-Marketing GmbH Cappeln zum Bericht
Die Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern e.V. warnt am 19.11.2010 vor: Dem Reiseveranstalter PL & S. BV aus NL-9672 BN, ... zum Bericht
Bietet der Veranstalter als einzige Kontaktmöglichkeit eine 0900er Nummer (für 1,99 Euro pro Minute) an, lassen Sie die Finger von der Reise. zum Bericht
Zahlen Sie keine Kaution. Manche Veranstalter verlangen dies für den Fall, zum Bericht
Zahlen Sie weder den Reisepreis, Buchungs- und Servicegebühren oder eine Reiserücktrittsversicherung mit ihrer EC-Karte zum Bericht
Zahlen Sie nichts an. Anzahlungen werden dabei manchmal als Verwaltungsgebühr deklariert zum Bericht
Häufig werden auch Reisen angeboten, für die vor Ort, z.B. bei Kaffeefahrten, schon ein "Beratungspreis, eine Servicegebühr oder eine Reiseversicherung", zum Bericht
Wer eine Reise "gewinnt" muss u.U. viel Geld für eine Platzreservierung bezahlen. zum Bericht
Der Gewinn ist eine Reise, aber nur für eine Person. Wollen Sie doch tatsächlich allein fahren, kommt natürlich noch ein Einzelzimmerzuschlag dazu zum Bericht
Oft holt sich der Reiseveranstalter die Reisekosten mit einem fakultativen Ausflugspaket wieder herein. zum Bericht
Aus den Reiseunterlagen muss hervorgehen, in welchem Hotel man untergebracht ist oder wie genau die Verpflegung aussieht, Bei Flugreisen können Flugnebenkosten und Buchungsgebühren dazu kommen zum Bericht
Ein Reise, die per Telefon, Fax, E-Mail gebucht wurde, ist nicht widerrufbar. Auf Kaffeefahrten geschlossene Reiseverträge können innerhalb von 14 Tagen... zum Bericht
Wird eine kostenfreie Reise zu "0" Euro ausgelobt, kann ein Reiseveranstalter im Falle des Rücktritts vom Vertrag durch den Kunden auch keine Stornogebühren verlangen. zum Bericht
Wenn ein Veranstalter Reisen verschenkt oder all zu günstig anbietet, müssen Verbraucher damit rechnen, dass der Reiseveranstalter sich seine Kosten über andere Wege hereinholt. Wenn also eine Reisegewinnbenachrichtigung im Briefkasten liegt, sollte man die am Besten gleich in den Müll werfen.
Auch mit unerwünschten Werbemails werden Reisen angeboten. Einem Leser der Pfiffigen Senioren wurde per Mail mitgeteilt, er hätte angeblich an einem Internetprämienspiel teilgenommen und nun eine Reise in die Türkei für 2 Personen gewonnen. Der Leser hat nie an dem Prämienspiel teilgenommen. Flugkontingentverwaltung 45 €, Flughafensicherheitsgebühr 49 € , teilt der Leser mit.
Für Rückrufe ist eine 01805-Nummer angegeben. Unerwünschte Werbemails mit Rufnummernbezug kann man der Bundesnetzagentur melden, sie wird die Nummer ggf. abschalten.
Im Jahr 2010 schloss eine CLT Marketing GmbH aus Cappeln auf Kaffeefahrten Reiseverträge mit Zahlung eines "Christophoros - Sorglospaketes" für 49 Euro pro Person ohne Übergabe eines Sicherungsscheins ab. Als Reisende den Vertrag später widerriefen, schickte der Veranstalter eine Stornokostenrechnung anstatt die bereits gezahlten Gelder zurück zu zahlen.
Als die Verbraucherzentrale Brandenburg daraufhin das Unternehmen erfolgreich verklagte, verschwand es vom Markt und zockt nun als E.T.V. Vertrieb UG gemeinsam mit einer Calzone aus Luxemburg hunderte Verbraucher mit der gleichen Masche weiter ab. Dieser Tage erstattete die Verbraucherzentrale Strafanzeige und knüpfte eine bundesweite Allianz aus Verbraucherzentralen, Gewerbe- und Strafverfolgungsbehörden sowie Verbrauchern, die schließlich zur Erstattung der bereits gezahlten Gelder durch die Firma E.T.V. nach Vertragswiderruf führte.
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. v. 14.06.11
Die Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern e.V. und die Verbraucherzentrale Branadenburg warnen warnen am 19.11.2010 und 16.11.11 vor:
Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat den Schweizer Reiseveranstalter Wohlfühl-Reisen AG abgemahnt. Mehrtätige Reisen wurden "für null Euro". angeboten. Der Veranstalter langte nach Vertragsschluss bei Zusatzkosten wie für Kautionen, Kraftstoff, Kerosin, Maut und Flughafengebühren kräftig zu – und übergab nicht einmal den obligatorischen Reisesicherungsschein zur Insolvenzabsicherung für die Kunden (Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg v. 31.03.11)
Die Verbraucherzentrale Brandenburg errang dieser Tage vor dem Landgericht Oldenburg einen Sieg gegen die CLT-Marketing GmbH Cappeln. Laut Urteil vom 26.01.2011 (Az: 5 O 2691/10) darf das Unternehmen bei Werbeverkaufsveranstaltungen künftig nicht mehr:
#Gewinne in Form eines Reisegutscheines übergeben und diese mit Anmeldungen für eine Reise und ein "Christophorus-Sorglos-Paket" für 49 Euro verbinden, ohne den Verbraucher über sein bestehendes Widerrufsrecht zu belehren,
# Zahlungen für die Anmeldung einer Reise und eines Christophorus-Sorglos-Paketes entgegen nehmen, ohne zuvor einen Reisesicherungsschein übergeben zu haben,
# gegenüber Verbrauchern auf Freizeitveranstaltungen eine als "Stornierungsbelehrung" bezeichnete Erklärung abgeben.
Bei Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro oder Ordnungshaft.
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg v. .04.02.11
Bietet der Veranstalter als einzige Kontaktmöglichkeit eine 0900er Nummer (für 1,99 Euro pro Minute) an, lassen Sie die Finger von der Reise. Selbst bei Problemen wie Busverspätung, wird man bei einem Anruf abgezockt. Reisenden kann beispielsweise nicht zugemutet werden, zwei Stunden bei Schneetreiben im Dezember ohne Benachrichtigung vom Veranstalter und ohne die Möglichkeit, selbst Kontakt zum Veranstalter aufzunehmen, zu warten. Das hat das Landgericht Frankfurt/Main (Az.: 2/24 S 123/88) entschieden.
Zahlen Sie keine Kaution. Manche Veranstalter verlangen dies für den Fall, weil angeblich viele Reisende die Reise nicht antreten würden. Versprochen wird die Rückzahlung der Kaution bei Reisebeginn. Zahlen Sie nicht, es ist fraglich, ob Sie das Geld wiederbekommen.
Zahlen Sie den weder den Reisepreis, Buchungs- und Servicegebühren oder eine Reiserücktrittsversicherung mit ihrer EC-Karte und geben Sie ihre PIN nicht preis. Dubiose Reiseveranstalter buchen nicht nur den vereinbarten Reisepreis ab. Bezahlen Sie unter Eingabe der PIN, ist dies ein garantierter Zahlvorgang, der kann anschließend nicht widerrufen werden.
Unterschreiben sie kein Überweisungsformular, um die Reise anzuzahlen. Bei Überweisungen ist ein Widerruf bei der Bank nicht möglich. Lassen Sie sich nicht überrumpeln, auch wenn Ihnen der Verkäufer weismachen will, dass Sie den Betrag wie bei einem Lastschriftauftrag zurückbuchen lassen können.
Zahlen Sie nichts an. Anzahlungen werden dabei manchmal als Verwaltungsgebühr deklariert, die Vertragsunterlagen werden aber nicht ausgehändigt, sondern angeblich in 14 Tagen abgeschickt, also nach Ende der Widerrufsfrist. Wenn Sie dann den Reisevertrag widerrufen haben Sie keine Beweise für die Anzahlung. Auch wenn der Veranstalter die Reise einfach verschiebt, kann die Reise bei einer Anzahlung nicht mehr ohne Stronokosten rückgängig gemacht werden.
Während der Reise kommen weitere Kosten wie z.B. Dieselzuschlag hinzu.
Unseriöse Veranstalter geben bei einer geforderten Anzahlung keinen Reisesicherungsschein heraus, das wäre dann allerdings ein Grund für einen kostenfreien Widerruf. Ein Reisesicherungsschein ist nach § 651 k BGB bis auf wenige Ausnahmen vorgeschrieben.
Es kann auch schwer werden, bei Widerruf die Anzahlung zurück zu erhalten. Wenn sich der Veranstalter einfach weigert, hilft nur klagen oder das Geld abschreiben.
Wann darf überhaupt eine Anzahlung kassiert werden?
Es gibt ein Veranstaltungsregister, da kann man einsehen, ob der Veranstalter seine Insolvenzversicherungspflicht erfüllt. Unter www.tip.de kann man das für den jeweiligen Veranstalter prüfen. Ggf. sollte das Gewerbeamt verständigt werden.
Häufig werden auch Reisen angeboten, für die vor Ort, z.B. bei Kaffeefahrten, schon ein "Beratungspreis, eine Servicegebühr, eine Reiseversicherung" oder "Organistionsgebühr", welche direkt während der Kaffeefahrt bzw. der gewonnennen Reise kassiert wird. Diese Gelder erhält man auch bei einem späteren Widerruf des Vertrages nicht zurück.
Nicht immer ist weder der Zahlungsempfänger bekannt noch ein Einziehungsbeleg über die Beratungs- und Servicegebühr vorhanden. Somit ist es kaum möglich, das Geld zurückzubekommen. Wer die Gebühr tatsächlich bezahlt, sollte deshalb Belege verlangen.
Ein Rentner hat erfolreich geklagt. Es ging um eine Einladung des "Lotto-Service" in Lastrup, unterschrieben von einer Karin Ludwig. Zum Bericht
Abzocke mit Nahrungsergänzungsmitteln durch Reise-Rücktrittsversicherung aufgeflogen
Aufgeflogen ist der Fall nicht etwa durch das Misstrauen gegenüber dem Produkt und seinen Wirkungsweisen, sondern dadurch, dass die angebotene Reiserücktrittsversicherung für die bei der Veranstaltung ebenfalls buchbare Reise nicht mit der Scheckkarte bezahlbar war. Zum Bericht
Wer eine Reise "gewinnt" muss u.U. viel Geld für eine Platzreservierung bezahlen. So verlangt das Reisebüro Henkel Pro Sana GmbH mit Firmensitz in D-82515 Wolfratshausen 100 Euro für eine Platzreservierung. Mehr Infos zu dieser Firma finden Sie beim ORF
Sie haben einen Gutschein für Gratisübernachtungen in Partnerhotels ihrer Wahl gewonnen. Das Essen müssen Sie allerdings bezahlen, auch wenn Sie nichts verzehren. Tatsächlich kostet dann aber oft das Frühstück so viel wie der ursprüngliche Zimmerpreis. Außerdem sind meist nur wenige Hotelzimmer wirklich verfügbar. Viele Hotels liegen meist nicht zentral. So entstehen Zusatzkosten für Taxen oder öffentliche Nahverkehrsmittel.
Der Gewinn ist eine Reise, aber nur für eine Person.
Wollen Sie doch tatsächlich allein fahren, kommt natürlich noch ein Einzelzimmerzuschlag dazu, der kann dann so hoch sein, wie die ganze Reise bei einem anderen Reiseveranstalter.
Eine zweite Person zahlt den vollen Reisepreis. Doch der ist dann überteuert. Bei einem anderen Reiseveranstalter wäre unter Umständen eine Reise für 2 Personen billiger gewesen.
Vor der Abreise wird plötzlich ein Dieselzuschlag pro Tag und Person verlangt.
Oft holt sich der Reiseveranstalter die Reisekosten mit einem fakultativen Ausflugspaket wieder herein. Die Reisenden werden meist erst während der Fahrt mit diesem Angebot konfrontiert. Dabei stellt sich oft heraus, das sich der Ausflug in erster Linie als eine stundenlange Verkaufsveranstaltung entpuppt.
Aus den Reiseunterlagen muss hervorgehen, in welchem Hotel man untergebracht ist oder wie genau die Verpflegung aussieht,
Bei Flugreisen können Flugnebenkosten und Buchungsgebühren dazu kommen. Bei einer gewonnenen Pauschalreise ins Ausland muss Ihnen auch der Sicherungsschein ausgehändigt werden.
Werden bei angeblich kostenlosen Reisegewinnen keine Sicherungsscheine übergeben, aber Bearbeitungsgebühren, Einzelzimmer- und Treibstoffzuschläge, Kautionen oder Ausflugspakete berechnet, handelt es sich hierbei um Reisepreiszahlungen. Der Reiseveranstalter darf allerdings nur eine Anzahlung von 20% des Reisepreises fordern und auch nur dann, wenn gleichzeitig ein Reisesicherungsschein übergeben wird..
Reiseveranstalter, die ihren Firmensitz nicht in der Europäischen Union haben, müssen sich bei einem in Deutschland ansässigen Insolvenzversicherer gegen Konkurs und Zahlungsunfähigkeit absichern, bevor sie Reiseverträge mit Verbrauchern aus Deutschland schließen.
Daher Vorsicht: Keine Zahlung ohne Sicherungsschein!
Besonders gewonnene Rundreisen in die Türkei entpuppen sich im Nachhinein oft als Verkaufsfahrten. Für "Gewinner" und Geschädigte solcher Reisen gibt es die Internetseite www.tuerkei.solic.de, die über Risiken aufklärt.
Ein Reise, die per Telefon, Fax, E-Mail gebucht wurde, ist nicht widerrufbar.
Auf Kaffeefahrten geschlossene Reiseverträge können innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Haben Sie bereits etwas angezahlt, lassen Sie sich unbedingt bei der Anzahlung Belege geben, sonst haben Sie keinen Beweis für Ihre Zahlung.
Sie haben Anspruch auf Erstattung der Bearbeitungsgebühr, doch diese wird das Unternehmen kaum freiwillig zahlen. Ob eine Klage deswegen lohnt, ist eine andere Frage.
Fehlt die Belehrung über das Widerrufsrecht, können Sie auch noch nach 14 Tagen vom Reisevertrag zurücktreten.
Sie wollen die gebuchte Reise nicht antreten und vom Vertrag zurücktreten? Hier könnte man sich auf Irrtum berufen, weil wesentliche Informationen vorher nicht gegeben wurden. Rat und Hilfe erhalten Sie bei Ihrer Verbraucherzentrale
Rücktritt akzeptiert aber Rechnung für Geschenke
Wird eine Reise bei einer Kaffeefahrt ggebucht, übergeben manche Unternehmer ein kleines "Dankeschön", z. B. Schmuck. Widerruft der Kaffeefahrtteilnehmer die Reise fristgemäß, besteht der Unternehmer auf Bezahlung des Geschenkes, mit einer Rücksendung ist er nicht einverstanden.
Lassen Sie sich nicht darauf ein, es genügt, wenn Sie das Geschenk zurückschicken. Der Anbieter hat keinen Anspruch auf dessen Bezahlung. Wenn bei einem Widerruf Folgekosten auf den Kunden zukommen, muss der Anbieter vorher darüber informieren und aufzeigen, wie diese Kosten verhindert werden können.
Wird eine kostenfreie Reise zu "0" Euro ausgelobt, kann ein Reiseveranstalter im Falle des Rücktritts vom Vertrag durch den Kunden auch keine Stornogebühren verlangen, da sich diese nach dem Wortlaut der gesetzlichen Regelung (§ 651 i Abs. 3 BGB) nach einem Vomhundertsatz des Reisepreises bemessen. So sind auch 50 Prozent von "0" Euro dann "0" Euro.
Werden neben dem Reisegewinn bei oder nach Vertragsschluss sog. Servicepauschalen, Zuschläge, Kautionen o.ä. verlangt und kein Reisesicherungsschein übergeben, liegt ein Verstoß gegen § 651 k BGB nahe.
Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt v. 17.08.11