Entweder wird dem Empfänger per Mail, per Fax oder brieflich eine große Geldsumme aus einer Erbschaft versprochen, man soll bei der Transaktion einer größeren Erbschaftssumme behilflich sein.
Einn 79 Jahre alter Mann aus Kaiserslautern ist in den letzten Wochen offensichtlich von dreisten Betrügern „übers Ohr gehauen“ geworden.
Der Senior hatte Mitte Mai ein Fax erhalten, in dem ihm eine Erbschaft von mehr als acht Millionen Euro in Aussicht gestellt wurde. In weiteren Schreiben wurde er aufgefordert, für die Abwicklung und die Transaktion des Geldes vorab Gebühren zu bezahlen. Diesen Forderungen kam der Geschädigte nach und überwies mit zwei Zahlungen insgesamt knapp 11.000 Euro. Zu der versprochenen Erbschaft ist es allerdings bis zum heutigen Zeitpunkt nicht gekommen.
Auf Empfehlung seiner Bank hat der 79-Jährige zwischenzeitlich einen Rechtsanwalt eingeschaltet und am Dienstag Anzeige wegen Betrug erstattet. Das Fachkommissariat hat die Ermittlungen aufgenommen.
Quelle: Polizeipresse Kaiserslautern v.08.06.11
Die Polizei warnt vor dubiosen Schreiben angeblicher Nachlassverwalter aus Portugal, die in betrügerischer Absicht mit der Aufteilung eines Millionenvermögens locken und dabei nach willfährigen Opfern suchen.
Der Stuttgarter Polizei liegen solche Briefe vor, in denen ein angeblicher Rechtsanwalt schildert, er habe in Italien einen Nachlass in Millionenhöhe zu verwalten. Der bei einem Unfall Verstorbene habe keine Erben und so müsse der Nachlass aufgeteilt werden.
Es wird zunächst lediglich um Kontaktaufnahme gebeten. In der Folge soll die Geldtransaktion nach Deutschland geregelt werden.Grundsätzlich ist diese Betrugsmasche mit solchen und ähnlichen Schreiben - so genannte Nigeria-Briefe - seit Jahren bekannt. Die Kriminalpolizei warnt davor, sich auf die Absender solcher Schreiben einzulassen und Kontakt aufzunehmen.
Schenkt man einem derartigen Schreiben Glauben, geht darauf ein und beantwortet es, dann legen die Täter erst richtig los. Die Opfer bekommen viele offizielle Schreiben von Banken, in denen sie bereits als Empfänger der versprochenen hohen Geldsummen eingetragen sind, sollen aber tatsächlich dazu verleitet werden, selbst Vorauszahlungen für anfallende Nebenkosten für die anstehende Geldtransaktion zu leisten, oder Bankdaten preiszugeben, die zu anderen Betrügereien missbraucht werden.
Quelle: Polizeipresse Stuttgart v.03.02.11
Mönchengladbacher erhielten in den vergangenen Tagen Schreiben eines vermeintlichen spanischen Anwalts und wandten sich nach dessen Lektüre Hilfe suchend an die Polizei.
Die Angeschriebenen erfahren in dem Schreiben von dem vermeintlichen Anwalt, dass er den Nachlass eines deutschstämmigen Mannes verwaltet, genannt werden 8,8 Millionen Euro Bargeld, und er nun auf der dringenden Suche nach Hinterbliebenen ist, was ihm aber nicht gelingt.
Er macht den Angeschriebenen den Vorschlag, da zwischen ihnen und dem Verstorbenen Namensgleichheit besteht, sich als Angehörige auszugeben. Entsprechende Dokumente würden von ihm vorbereitet, sodass, sollten die Angeschriebenen mitspielen, das Erbe risikolos erschwindelt werden kann. Nach der Transaktion würde das Geld je zur Hälfte verteilt.
Es folgen dann noch Telefonnummer und Email-Adresse mit der Bitte um Kontaktaufnahme.
"Und das ist es, worauf es dem Verfasser des Schreibens ankommt - Kontaktaufnahme", so Matthias von Helden, Leiter des Kommissariats 16, welches für Betrugsdelikte zuständig ist.
"Neugierige, verblendet durch die in Aussicht stehende große Geldsumme sollen zu Opfern werden, indem ihnen nach einer Kontaktaufnahme durch angebliche Gebühren und Kosten, damit es überhaupt zur Auszahlung kommen kann, Geld aus der Tasche gezogen wird", so von Helden weiter.
"Das Schreiben selbst ist nicht strafbar, es ist lediglich ein "Anbahnungsversuch" zu möglichen Opfern. Seien Sie so klug und reagieren nicht darauf. Werfen Sie solch einen Brief einfach weg!"
Quelle: Polizeipresse Mönchengladbach , news aktuell gmbh v. 31.01.11
Die Polizei Viersen warnt:
In diesen Tagen wandten sich besorgte Menschen aus Kempen an die Kriminalpolizei. Geschäftsleute hatten ein Schreiben eines angeblichen Dr. Prince Mokena von der Standard Bank South Africa erhalten. In diesem Schreiben wird der Empfänger aufgefordert, beim Transfer eines Millionenbetrags behilflich zu sein.
Unter der Legende, dass die Hinterlassenschaft eines angesehen und tödlich verunglückten Bürgers andernfalls zur Finanzierung von Kriegen genutzt würde, bittet der Adressat um Hilfe beim Geldtransfer und stellt eine entsprechende Rendite in Aussicht. Das Schreiben dient ausschließlich der Vorbereitung von Betrügereien, bei denen die Opfer häufig genug um sehr hohe Summen geprellt werde
Quelle: Polizeipresse Viersen, news aktuell gmbh v. 19.10.10
Die Polizei Stuttgart warnt vor dubiosen Schreiben angeblicher Nachlassverwalter aus Großbritannien, die in betrügerischer Absicht mit der Aufteilung eines Millionenvermögens locken und dabei nach willfährigen Opfern suchen.
Der Stuttgarter Polizei liegen zwei solcher Briefe vor, in denen ein angeblicher Rechtsanwalt schildert, er habe in Großbritannien einen Nachlass in Millionenhöhe zu verwalten. Der bei einem Unfall Verstorbene habe keine Erben und so müsse der Nachlass aufgeteilt und die für einen wohltätigen Zweck bestimmten Summen zum Teil ins Ausland transferiert werden. Für diese Geldtransaktionen nach Deutschland brauche er nun einen zuverlässigen Partner, als Dank für die Unterstützung verspricht er eine hohe Summe aus der Erbschaft, zum Beispiel 40 Prozent von der Gesamtsumme von über acht Millionen Euro.
Grundsätzlich ist die Betrugsmasche mit solchen und ähnlichen Schreiben seit Jahren - so genannte Nigeria-Briefe - bekannt. Die Kriminalpolizei warnt davor, sich auf die Absender solcher Schreiben einzulassen und Kontakt aufzunehmen.
Schenkt man einem derartigen Schreiben Glauben, geht darauf ein und beantwortet es, dann legen die Täter erst richtig los. Die Opfer bekommen viele offizielle Schreiben von Banken, in denen sie bereits als Empfänger der versprochenen hohen Geldsummen eingetragen sind, sollen aber tatsächlich dazu verleitet werden, selbst Vorauszahlungen für anfallenden Nebenkosten für die anstehende Geldtransaktionzu leisten, oder Bankdaten preiszugeben, die zu anderen Betrügereien missbraucht werden.
Quelle: Polizeipresse Stuttgart v. 30.10.10
Bereits Anfang Oktober erhielt ein 67-jähriger Mann aus Rothenburg ob der Tauber ein Schreiben, in dem in englischer Sprache mitgeteilt wurde, dass er von einem ihm unbekannten, aber namentlich genannten Mann eine Erbschaft von 15,5 Millionen US-Dollar hinterlassen bekommen habe. In dem Schreiben wurde der Rothenburger aufgefordert, sich mit dem Absender in Verbindung zu setzen.
Dieser Aufforderung kam der Rothenburger Senior jedoch nicht nach und verständigte die zuständige Polizeiinspektion Rothenburg ob der Tauber über den Vorfall.
Quelle: Polizeipresse Mittelfranken , news aktuell gmbh v. 14.10.10
Einem 39-jährigen Wilhelmshavener Unternehmer wurde vor einigen Wochen per Email mitgeteilt, er habe durch einen im Ausland verstorbenen Angehörigen eine Erbschaft in Höhe mehrerer Millionen Euro zu erwarten. Um diese in Empfang nehmen zu können, müsse er für eine spätere Geldverfügung lediglich ein Online-Konto bei einer niederländischen Bank einrichten. Kurz darauf meldete sich dann eine weitere Person zunächst per Email und später per Telefon beim angeblichen Erben, um mit ihm die entsprechenden Modalitäten für die Kontoeröffnung per Online zu besprechen.
Nachdem das Konto dann kurz darauf scheinbar eröffnet war, erhielt der 39-Jährige per Email auch einen PIN-Code und eine entsprechende Kontonummer. Damit war es ihm ab dann auch offensichtlich möglich, über die ihm mitgeteilte Internetseite sich bei der angeblichen Bank in sein Konto einzuloggen. Weiter konnte er auf dieser Internetseite auch den Kontostand überprüfen, der ihm dort auch angezeigt wurde. Was der Geschädigte allerdings nicht wußte und zu diesem Zeitpunkt nicht erkannte war, dass sich mittlerweile auf seinem PC ein Schadprogramm (TROJANER) selbst installiert hatte und nun befand, dass ermöglichte, die durch die Täter angegebene und in Wirklichkeit nicht existente Seite einer niederländischen Bank zu erreichen und den Kontostand anzeigen zu lassen.
Da für den vermeintlichen Erben nun der falsche Anschein erweckt wurde, es ginge alles mit rechten Dingen zu, überwies er die nunmehr durch die Täter geforderten Steuern auf das Erbe in Höhe von über 19.000 Euro. Diese Steuern müssten nach Angaben der Täter erhoben werden, damit die angebliche Erbschaft ausgezahlt werden würde.
Aufkommende Zweifel an der Richtigkeit des Online-Kontos, die durch Fehlversuche bei anderen Geldtransaktionen des Geschädigten auf das Konto seiner Hausbank vorkamen, wurden durch den vermeintliche Bankmitarbeiter per Email mit vorgeschobenen, kleineren Schwierigkeiten, zerstreut.
Erst eine erneute hohe Geldforderung der unbekannten Online-Tätern, welche jetzt noch einen bestimmten Prozentsatz der Gesamterbschaftssumme betragen sollte, machte den Unternehmer stutzig. Als der 39-Jährige dabei rechnerische Fehler entdeckte, wendete er sich an die Polizei und nahm keine weiteren Zahlungen vor.
Besonders arglistig ist der Umstand, dass es die Bank, bei der das vermeintliche Online-Konto geführt wurde auch wirklich gibt. Die richtige niederländische Bank hat aber eine leicht abweichende Web-Adresse.
Quelle: news aktuell gmbh v. 12.03.10
Geben Sie einem verlässlichen englischen Interpreten bitte diesen Buchstaben." So beginnt ein in englischer Sprache abgefasster Brief, den eine vermeintlich spanische Kanzlei namens Johnson & Lawyers seit einiger Zeit versendet. Angeblich geht es darum, ein Erbe von sage und schreibe 22 Millionen Dollar an den Mann oder die Frau zu bringen. Weil die angeschriebene Person denselben Nachnamen wie der verstorbene Klient von Mr. David Johnson junior habe, wird dringend empfohlen, Kontakt per Fax oder Email aufzunehmen. Allerdings erhalten diese Nachricht in Deutschland Personen mit sehr unterschiedlichen Nachnamen. Es müsste sich also ein tragisches Massensterben von Multimillionären - allesamt ohne Nachkommen - ereignet haben, wenn diese Geschichte wahr sein sollte.
Das spanische Europäische Verbraucherzentrum hat berichtet, dass es sich um einen versuchten Betrug handelt und die spanische Polizei bereits Maßnahmen gegen derartige Betrugsversuche unternommen hat.
Verbraucher sollten in keinem Fall auf derartige Schreiben reagieren. Insbesondere dürfen niemals Kontodaten oder andere persönliche Angaben preisgegeben werden.
Quelle: Europäisches Verbraucherzentrum v. 13.11.08 .10