Mit dem am 11.06.2010 in Kraft getretenen Verbraucherkreditrecht gibt es mehr Rechte für die Kunden.
Private Kreditkunden können ihren Vertrag leichter kündigen. Läuft dieser unbefristet, dürfen sie sich jederzeit mit einem Vorlauf von höchstens einem Monat davon lösen - die Bank hingegen nur, wenn sie sich an eine Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten hält.
Wenn Verbraucher ihre Schulden vorzeitig zurückzahlen, darf das Kreditinstitut zwar Schadensersatz verlangen. Doch außer bei Immobilienkrediten, die durch ein Grundpfandrecht abgesichert sind, wird die Höhe dieser "Vorfälligkeitsentschädigung" gedeckelt: Sie darf nicht den Betrag der Sollzinsen übersteigen, die sonst in dem vereinbarten Zeitraum angefallen wären. Die absolute Höchstgrenze liegt bei einem Prozent des zurückgezahlten Betrags; wenn die Restlaufzeit weniger als ein Jahr beträgt, liegt die Obergrenze bei einem halben Prozent. Um dem Kreditgewerbe Hintertüren zu versperren, gelten die Bestimmungen ausdrücklich auch für andere Finanzierungsgeschäfte - etwa Teilzahlungsverträge und Finanzierungsleasinggeschäfte (Quelle: Newsletter Verbraucherzentrale Bundesverband v. 08.06.10).
Am 8.12.04 ist das Gesetz zur Änderung der Vorschriften über Fernabsatzverträge bei Finanzdienstleistungen in Kraft getreten (BGBl I. 04, 3102).
Haben Sie per Telefon oder im Internet einen Kreditvertrag abgeshlossen, kann der Verbraucher den Vertrag binnen zwei Wochen widerrufen ( 312d Abs. 1 S. 1 BGB).
Hat der Kunde nicht alle Informationen ordnungsgemäß erhalten, besteht sein Widerrufsrecht unbegrenzt. Hat er den Widerruf fristgemäß erklärt, wird der Vertrag rückabgewickelt.
Sollte ein Verbraucher ein Darlehen aufgenommen haben, muss er den Kreditbetrag zurückzahlen; die zwischenzeitlich angefallenen Kreditzinsen muss er allerdings nur bezahlen, wenn er zuvor darauf hingewiesen worden ist ( 312d Abs. 6 BGB). Die Darlegungs- und Beweislast für die Erfüllung der Informationspflichten trägt der Verkäufer.
Bietet ein Vermittler bei einem Hausbesuch einen Kredit an, sollte der Vertrag nicht ohne gründliche Prüfung unterschrieben werden. In keinem Fall sollte man sich, nur um das Darlehen zu erhalten, Versicherungen oder Bausparverträge aufdrängen lassen, die man gar nicht benötigt. In keinem Fall sollte eine Provision oder sonstige Gebühr im Voraus geleistet werden.
Bei Abschluss eines Kreditvertrages haben Sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht gem. 355ff BGB innerhalb von 2 Wochen bei ordnungsgemäßer Belehrung.
Kreditverträge, die bei einem Haustürgeschäft abgeschlossen werden, können nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes widerrufen werden (Az.: BGH II ZR 327/04) Dem Urteil zufolge ist einer Bank das Haustürgeschäft durch einen Vermittler zuzurechnen. Es kommt nicht mehr darauf an, ob die Bank von der Haustürsituation wusste oder hätte wissen müssen.
Wird ein Darlehen ab dem 01.01.2003 abgelöst, erlischt das Widerrufsrecht des Verbrauchers nicht. Durch eine nicht ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung sei das Widerrufsrecht der Verbraucher nicht erloschen. Das Widerrufsrecht bestehe demnach noch. (BGH, Urteil vom 24.11.2009 Az.:XI ZR 260/08)
Schließen Sie an der Haustür keine Versicherung ab. Auf Versicherungsverträge sind die Vorschriften zum Haustürwiderruf nicht anwendbar.