gegen Trickdiebe und Trickbetrüger

Kein Kreditkartentausch ohne Nachfrage

Wechselt eine Bank den Kreditkartenanbieter und will daher die Karten ihrer Kunden austauschen, muss sie diese vorher über ihre vertragliche Rechte informieren (Urteil Landgericht Frankfurt, Az.: 2-05 O 192/11)

Die Commerzbank hatte Kunden der ehemaligen Dresdner Bank mitgeteilt: Die Visa-Karte würde gegen eine Mastercard ausgetauscht. Die Commerzbank hatte die Kunden nicht gefragt, ob sie mit dem Kartentausch einverstanden waren. Das Schreiben der Bank enthielt nach Auskunft des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (VZBV) weder den Hinweis auf die erforderliche Zustimmung noch auf ein mögliches Kündigungsrecht.

In diesem Versäumnis sah das Landgericht einen Wettbewerbsverstoß. Der Wechsel ist nach Auffassung der Richter eine zustimmungspflichtige Vertragsänderung. Denn die Kreditkartenorganisation sei beim Abschluss eines Kreditkartenvertrags ein wesentliches Kriterium, da die Akzeptanz der Anbieter und damit der Einsatzbereich der Karten variierten.

Der VZBV ist der Ansicht, dass die Commerzbank ihren Kunden auf Wunsch ihre alte Visa-Karte wieder zur Verfügung stellen sollte. Die Commerzbank teilte dem VZBV schriftlich mit, dass sie mögliche Unannehmlichkeiten bedauere und bei Bedarf den Umtausch der Kreditkarten zügig und kostenlos ermöglichen werde. Alle Kunden, die statt einer Mastercard eine Visacard wünschen, können sich jederzeit an ihren Commerzbank-Berater in der Filiale wenden, heißt es in dem Schreiben weiter.

Quelle: Newsletter Verbraucherzentrale Bundesverband v. 02.12.11