gegen Trickdiebe und Trickbetrüger

Gewinn einklagen?

Pargraf

Klagen Sie nur, wenn eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt denn: Mehr dazu

Gewinnversprechen sind verpflichtend

Gesetzbuch

Nach § 661 a Bürgerliches Gesetzbuch muss ein Unternehmer, der Gewinnzusagen oder vergleichbare Mitteilungen an Verbraucher sendet und durch die Gestaltung dieser Zusendungen den Eindruck erweckt, dass der Verbraucher einen Preis gewonnen hat, dem Verbraucher diesen Preis zu leisten Mehr dazu

Urteile Veranstalter muss Gewinn auszahlen

Richter

Es ging um eine Einladung des "Lotto-Service" in Lastrup, unterschrieben von einer Karin Ludwig. In der Einladung hieß es: 1.000 Euro Auszahlung garantiert, dazu ein und Navigationsgerät. Ein Rentner verklagte den Veranstalter, ein gewisser Andreas S. aus Lastrup, Mehr dazu

Falsche Gewinnversprechen sind strafbar

Falsche Versprechungen auf Kaffeefahrten sind strafbar Der Bundesgerichtshof bestätigte die Verurteilung eines Veranstalters wegen strafbarer Werbung. Mehr dazu

Sittenwidrige Kaufverträge

Vertrag

Kaufverträge, die durch falsche Gewinnversprechen veranlasst werden, sind sittenwidrig und deshalb nichtig Mehr dazu

Spitzfindig, Veranstalter sichern sich ab und sind schwer greifbar

Werbeverkaufsfahrten sind nicht verboten. Liest man die Texte der Einladungen genau, stellt man fest: Es wird nichts verbindlich zugesagt, es ist immer nur von der Möglichkeit eines Gewinns die Red Mehr dazu

Gewinn einklagen?

Paragraf

Klagen Sie nur, wenn eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt denn: Die Kosten für den Prozess müssen vom Kläger vorfinanziert werden. Und selbst wenn Sie die Klage gewinnen, heißt das noch lange nicht, dass Sie auch zu Ihrem Gewinn kommen. Die Firma kann Insolvenz (Konkurs) anmelden und ist damit zahlungsunfähig oder die Firmen sitzen im Ausland.


Wenn Sie eine dubiose Gewinnbenachrichtigung erhalten, lassen Sie sich von Ihrer örtlichen Verbraucherzentrale beraten, verständigen die die örtliche Presse, die Stadtverwaltung und stellen Sie dann ggf. Strafanzeige bei der Polizei.

Obwohl das Versenden der unlauteren Briefe noch nicht den Tatbestand einer Straftat erfüllt und rechtlich lediglich als straflose Vorbereitungshandlung eingestuft wird, rät die Polizei zu besonderer Vorsicht.


Die Gewinnmitteilungen/Einladungen zu einer Kaffeefahrt werden bei Beginn der Verkaufsveranstaltung meistens vom Veranstalter eingesammlt. Machen Sie vorher eine Kopie der Einladung.


Wer von einer ausländischen Firma einen Gewinn versprochen bekommt, kann diesen auch im EU-Heimatland einklagen (Urteil des Europäischen Gerichtshofes, EuGH, Urteil vom 14.05.2009, AZ: C-180/06). Aber selbst wenn die Klage erfolgreich sein solte, ist bei den Firmen meist nichs zu holen.

Haben Sie Streit mit einem bestimmten Anbieter aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU oder aus Norwegen oder Island?

Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland-Kiel ist Dank seiner Anbindung an die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein zur Rechtsberatung und außergerichtlichen Rechtsbesorgung im Verbraucherrecht befugt. Diese Beratung ist aufgrund einer Vorgabe der Europäischen Kommission für Sie kostenlos.

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Gewinnversprechen sind verpflichtend

Gesetzbuch

Nach § 661 a Bürgerliches Gesetzbuch muss ein Unternehmer, der Gewinnzusagen oder vergleichbare Mitteilungen an Verbraucher sendet und durch die Gestaltung dieser Zusendungen den Eindruck erweckt, dass der Verbraucher einen Preis gewonnen hat, dem Verbraucher diesen Preis zu leisten.

Die Verbraucher aber haben Anspruch auf ihren Gewinn, wenn sie das Anschreiben so verstehen durfen, dass sie bereits Gewinner der jeweiligen Preise waren. Dies wurde auch durch das OLG Hamm bestätigt (OLG Hamm, Urteil vom 8.02.2007 - Az. 21 U 138/06).

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Urteile: Veranstalter muss "Gewinn" auszahlen

Richter
Gewinn erstritten

Es ging um eine Einladung des "Lotto-Service" in Lastrup, unterschrieben von einer Karin Ludwig. In der Einladung hieß es: 1.000 Euro Auszahlung garantiert, dazu ein und Navigationsgerät. Ein Rentner verklagte den Veranstalter, ein gewisser Andreas S. aus Lastrup, auf Auszahlung des Gewinns und der versprochenen Geschenke.

Der Rentner hatte auch noch eine Reise gewonnen, für die aber 236 Euro "Bearbeitungsgebühr" abgebucht wurden.

Das Amtsgericht Bad Kissingen (Az: 71 C 526/11, Urteil zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht rechtskräftig) entschied: 1000 Euro "Gewinn" und 150 Euro für das versprochene Navi sind dem Kläger auszuzahlen. Bei den weiteren 236 Euro "Vermittlungsgebühr" habe sich S. ungerechtfertigt bereichert, da ihm das Geld nicht zugestanden habe.

Quelle: www.infranken.de v. 21.11.11


Wegen irreführender Werbung sind zwei Männer aus Bremen vom Öhringer Amtsgericht zu Geldstrafen von 90 Tagessätzen verurteilt worden. Die beiden Arbeitslosen hatten im Auftrag der Kaffeefahrtveranstalter das Blaue vom Himmel versprochen.

Quelle: www.stimme.de v. 20.10.10


Das Urteil des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg (Aktenzeichen 226 C 238/08) hatte eine Rentnerin aus Dresden mit Unterstützung von der Zeitung "BILD" erwirkt. Die Rentnerin hatte im letzten Jahr eine "Gewinn-Benachrichtigung" der Berliner Firma Eventus 2000 GmbH im Briefkasten gefunden. Dem Brief lag ein "Scheck" in Höhe von 1500 Euro bei - den sollte die Rentnerin bei einer Kaffeefahrt unterschreiben lassen, um ihn einlösen zu können. Quelle: www.bild.de v. 02.02.09


Das Oberlandesgericht Köln hat in einem Hinweisbeschluss am 18.03.2010 den Anspruch eines Kunden auf Zahlung von 13.400 Euro aus einer Gewinnzusage gegen eine "Shopping"-Firma aus Luxemburg bejaht (Az.: 21 U 2/10). Diese wurde darauf hingewiesen, dass ihre Berufung gegen ein gleichlautendes Urteil des Landgerichts Aachen vom 28.10.2009 (Az.: 11 O 417/08) keine Aussicht auf Erfolg habe. Daraufhin hat die luxemburgische Firma ihr Rechtsmittel am 22.04.2010 zurückgezogen.

Der Kunde hatte einen Katalog zugesandt bekommen, dem eine "Offizielle Gewinnmitteilung" beigefügt war: "Und nun halten Sie sich fest, Herr W., das Unglaubliche ist wahr geworden: Die NGA Nationale Glücks-Agentur hat uns mitgeteilt, dass auf Ihre persönliche Losnummer ein Gewinn in Höhe von 13.400 Euro entfallen ist."

Der Kunde klebte seine persönliche Losmarke auf die ausgefüllte Gewinnmitteilung und rief den Gewinn zusammen mit einer Warenbestellung ab, die an eine Postfach-Adresse in Selfkant zu richten war. Die Waren erhielt er zugesandt, den Gewinn allerdings nicht, worauf er den Versender vor dem Landgericht Aachen auf Gewinnauszahlung verklagte.


Ein Kaffeefahrtveranstalter wurde vom Landgericht Stuttgart verurteilt, den versprochenen Gewinn von 1.500 Euro auszuzahlen (Az,:4 S 232/09.)


Die Verbraucher haben Anspruch auf ihren Gewinn, wenn sie das Anschreiben so verstehen durfen, dass sie bereits Gewinner der jeweiligen Preise waren. Dies wurde auch durch das OLG Hamm bestätigt ( OLG Hamm, Urteil vom 8.02.2007 - Az. 21 U 138/06).


Das Landgericht Gießen hatte am 30. September 2009 in einem Grundsatzurteil (Az.: 20 189/09) erstmals den Verkäufer bei einer Kaffeefahrt zur Auszahlung des im Einladungsschreiben versprochenen Gewinns in Höhe von 8.000 Euro verurteilt. (Die glücklichen Gewinner, Sommerrätsel 2008). Das Oberlandesgericht Frankfurt hat; in seinem Beschluss vom 30. Dezember 2009 (16 U 204/09) diese Entscheidung bestätigt.

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Falsche Gewinnversprechen sind strafbar

Kaffeefahrten-Veranstalter aus Lastrup zu Haftstrafe verurteilt

Weil er Senioren auf Verkaufsveranstaltungen abgezockt hat, muss ein Kaffeefahrten-Veranstalter aus Lastrup (Kreis Clopenburg) für zwei Jahre und zwei Monate ins Gefängnis. Das Cloppenburger Amtsgericht sprach den 41-Jährigen wegen gewerbsmäßigen Betrugs in 16 Fällen schuldig.

Der 41-jährige Verurteilte hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Nun muss das Landgericht Oldenburg den Fall neu aufrollen.

Mit angeblichen Gewinnen von bis zu 3.000 Euro hatte der Angeklagte die Senioren gelockt. Doch statt der Gewinne gab es Elektro-Matratzen. Nach Überzeugung des Gerichts ließ sich der Angeklagte während der Verkaufsveranstaltung von Interessenten nicht nur einen Kaufvertrag unterschreiben, sondern auch Überweisungsträger. Letztere sind nicht zu stoppen.

Bei einem Widerruf des Kaufvertrags setzte der 41-Jährige die unterschriebenen Überweisungsträger ein, um an das Geld der Senioren zu kommen, was auch gelang.

Quelle: Nordwest-Zeitung v. 22.12.11 und 29.12.11


Falsche Versprechungen auf Kaffeefahrten sind strafbar.

Der Bundesgerichtshof bestätigte die Verurteilung eines Veranstalters wegen strafbarer Werbung. Er hatte Rentner gelockt, denen er ein Mittagessen und Topgewinne versprach. Das Essen entpuppte sich als eine Dose Brechbohnen, und eine Verlosung hatte nie stattgefunden.

Wer andere mit falschen Gewinn- und Geschenkversprechungen zum Kauf von Ware verleitet, macht sich strafbar

(Urteil BGH v. 30.05.08, Az.: 1 StR 166/07) Scheuen Sie sich also nicht, Strafanzeige zu stellen.


Wer Verbraucher mit falschen Gewinnmitteilungen täuscht, kann strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

Es drohen bis zu zwei Jahre Haft. Das geht aus einem Beschluß des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe Beschluss vom 08.04.2005 - 3 Ws 113/05, 3 Ws 96/05, hervor. Es handle sich um strafbare Werbung nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). An einen Vertragsabschluss gebundene Gewinne, z.B. Gewinn ein Bausparvertrag, verstoßen als wettbewerbswidrige Werbung gegen das Gesetz. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb soll mit dem Verbot solcher Vorgehensweisen Verbraucher davor schützen, Verträge lediglich abzuschließen, um Gewinnchancen zu verbessern.

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Sittenwidrige Kaufverträge

Vertrag

Kaufverträge, die durch falsche Gewinnversprechen veranlasst werden, sind sittenwidrig und deshalb nichtig

So lautet ein Urteil des BGH (Az. VIII ZR 299/04). Im zugrunde liegenden Fall hatte der Anbieter der betroffenen älteren Dame binnen kurzer Zeit eine Vielzahl von Gewinnzusagen in beträchtlicher Höhe zugesandt, deren Erfüllung von Bestellungen abhängig gemacht wurde. Wer nur aufgrund eines Gewinnversprechens Waren erworben hat und diese nicht bezahlt, sollte sich zur Wehr setzen, wenn er von einem Rechtsanwalt oder einem Inkassobüro zur Zahlung bedrängt wird. Gegen einen Mahnbescheid aber unbedingt widersprechen.

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Spitzfindig, Veranstalter sichern sich ab und sind schwer greifbar

Werbeverkaufsfahrten sind nicht verboten. Liest man die Texte der Einladungen genau, stellt man fest: Es wird nichts verbindlich zugesagt, es ist immer nur von der Möglichkeit eines Gewinns die Rede.

Einen Anspruch auf den versprochenen Gewinn kann man in den seltensten Fällen geltend machen. Irgendwo steht kleingedruckt z.B. das kaum sichtbare Wörtchen "nominiert", das auch den Gewinn in weite Ferne rückt. Man kann den Veranstaltern, wenn man denn ihrer habhaft wird, höchstens eine Ordnungswidrigkeit wegen unlauteren Wettbewerb vorwerfen.

Anschriften und Telefonnummern des Veranstalters fehlen auf Gewinnmitteilungen, die mit einer Verkaufsveranstaltung (Kaffeefahrt) gekoppelt sind. Es sind nur Postfachadressen angegeben. Die Firmennamen sind Fantasienamen. Die Veranstalter agieren oft auch unter verschiedenen Namen und sitzen oft im Ausland. Und wenn sie zum Beispiel mit den Leuten ins benachbarte Ausland fahren, greift das deutsche Rechtssystem nicht mehr.

Und sollte tatsächlich eine Klage mal Erfolg haben, ist die Firma wahrscheinlich insolvent. Dann haben Sie zwar Ihren Anspruch erstritten, aber trotzdem kein Geld.