gegen Trickdiebe und Trickbetrüger

Lotto im Internet?

Durch den Glücksspielstaatsvertrag, der nach einer Übergangszeit in 2008 nun am 01.01.2009 in Kraft getreten ist, ist es nicht mehr möglich, im Internet Lotto zu spielen. Auch andere Lotterien bzw. generell alle Arten von Glücksspiel sind im Internet verboten. Der Glücksspielvertrag läuft allerdings Ende 2011 aus, wenn nicht mindestens 13 Bundesländer die Verlängerung beschließen

Nach Meinumg des Europäischen Gerichtshofes v. 08.09.09 müssen sich die Wettenanbieter nationalen Regelungen von EU-Staaten unterwerfen, die dem Unternehmen das Anbieten von Glücksspielen in den jeweiligen Hoheitsgebieten einschließlich Internet gegebenenfalls untersagen.

Das Oberverwaltungsgericht  in Saarlouis hat in mehreren Eilrechtsschutzverfahren das staatliche Monopol für die Veranstaltung von Sportwetten vorläufig bestätigt. Danach muss die private Wettvermittlung ins EU-Ausland vorläufig unterbleiben (Beschlüsse vom 05.10.2009, 07.10.2009 und 09.10.2009, Az.: 3 B 321/09 )


Der Lotto-Anbieter Tipp24 hatte vor dem Oberlandesgericht Koblenz gegen den Glücksspiel-Staatsvertrag geklagt. Die Firma hatte Ende des Jahres sein Online-Geschäft von Hamburg nach London verlagert Die Klage hatte Erfolg: Das Gericht verpflichtete die rheinland-pfälzische Lottogesellschaft dazu, auch zukünftig Tipps anzunehmen, die Tipp24 im Auftrag seiner Kunden abgibt.

Inzwischen vermitttelt Tipp 24 den Lottoschein an MyLotto24 in Großbrinannien. MyLotto24 reicht die Tipps zwar nicht ans deutsche Zahlenlotto weiter, zahlt aber auf dieselben Gewinnzahlen dieselben Quoten wie dieses aus. Fragt sich nur, ob die Firma bei einem sehr großen Jackpot  genügend liquide ist.


Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster hat mit Beschluss vom 30.10.2009 entschieden (Az.: 13 B 736/09):  Das Veranstalten öffentlicher Glücksspiele im Internet darf in Nordrhein-Westfalen verboten werden.

Damit dieses Verbot in Nordrhein-Westfalen umgesetzt werden kann, darf die Bezirksregierung Düsseldorf auch gegen Veranstalter mit Sitz im Ausland vorgehen. Diese dürfen danach keine Glückspiele an Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen vermitteln.


Die Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH Hessen hatte mehrere Veranstalter mit Sitz in den neuen Bundesländern und Gibraltar auf Unterlassung des Anbietens und Vermittelns von Sportwetten über das Internet in Anspruch genommen.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat das Verbot von öffentlichen Glücksspielen im Internet bestätigt. Damit waren Klagen der Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH Hessen erfolgreich, die unter anderem die staatlichen ODDSET-Wetten über stationäre Wettbüros in Hessen anbietet. Die Urteile gelten nur für Hessen. Das OLG hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen (Az.: 6 U 93/07 und 6 U 261/07, Urteile v. 04.06.2009)


Das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen hat entschieden, dass die Vermittlung von Sportwetten durch eine Privatperson unzulässig ist (Beschluss vom 10.06.2009, Az.: 3 BS 179/07, unanfechtbar). Das Online-Sportwetten-Portals "bwin" will aufgrund einer set 19 Jahren bestehenden Genehmigung wie bisher weitermachen.


"bwin" darf seine Sportwetten auch nicht in Bayern anbieten. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Bayern in München im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes am 22.07.2009 beschlossen.

Gratis-Gewinnspiele im Internet

Gratisgewinnspiele im Internet , Per E-Mail Auch per E-Mail wird abgezockt.

In dem Mail wird herzlich zu einem Gewinn von z.B. 1 Mio Euro gratuliert. Bevor man die Million einstreichen kann, soll man aber erst Verwaltungskosten, Bankgebühren oder Nebenkosten bezahlen. Hat man das Geld überwiesen, besteht keine Chance mehr, es zurückzubekommen. Vom Gewinn sieht man natürlich auch nichts.

Oft verlangen die Betrüger die Angabe persönlicher Daten z.B. die Kontonummer und Bankverbindung.

Geben Sie niemals Ihre Daten preis

Die Abzocker können dann mit gefälschten Überweisungen mit einer betrügerischen Einzugsermächtigung Ihr Konto leeräumen.

Wie die Polizeipresse Bayern mitteilte, nahm eine Hoferin gutgläubig im Internet an einem Gewinnspiel teil. Nun erhielt sie eine Rechnung über 79 Euro aus den Emiraten, weil sie sich angeblich an einem Projekt angemeldet hatte.

Gratisgewinnspiele im Internet: Vorsichtsmaßnahmen, Widerruf