6.800 Fälle des "digitalen Identitätsdiebstahls" (Übernahmen von Konten in sozialen Netzwerk auch das Ausspähen von E-Mail-Kontodaten und Kreditkartendaten) hat das BKA im Jahr 2009 festgestellt. Mehr
Das Bundesinnenministerium hat am 08.06.10 eine neue Studie zum Identitätsdiebstahl und Identitätsmissbrauch im Internet veröffentlicht, die auf Initiative des Bundesinnenministeriums und im Auftrag des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik erstellt wurde. Mehr
Das Thema Identitätsdiebstahl, kurz auch ID-Theft, ist im Internet bereits seit langer Zeit ein Thema, welches in Zusammenhang mit Betrugsstraftaten immer wieder für Aufsehen sorgt. Mehr
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Ab 1. November 2010 wird der bisherige Personalausweis durch den Elektronischen Personalausweis abgelöst Er gilt als Identitätsnachweis. Der Inhaber kann sich im Internet an Online-Portalen ausweisen. Mehr
6.800 Fälle des "digitalen Identitätsdiebstahls" (Übernahmen von Konten in sozialen Netzwerk auch das Ausspähen von E-Mail-Kontodaten und Kreditkartendaten) hat das BKA im Jahr 2009 festgestellt. In dieser Zahl sind 3.207 Fälle, bei denen Betrüger Zugangsdaten zu Telekommunikationsdiensten ausspähten und anschließend missbräuchlich benutzen, enthalten.
Generell ist in diesem Deliktsbereich von einem erheblichen Dunkelfeld auszugehen - zum einen bedingt durch die Tatsache, dass die Straftat (Eindringen in den Rechner) vom Geschädigten gar nicht erkannt wird; zum anderen dadurch, dass die erkannte Straftat vom Geschädigten (häufig ein Unternehmen) nicht angezeigt wird, weil eine Rufschädigung befürchtet wird.
Identitätsklau bedeutet, jemand benutzt widerrechtlich Ihre persönlichen Daten. Es reichen Name, Telefonnummer, Geburtsdatum, E-Mail. Die E-Mail Adrsse muss man nicht unbedingt stehlen, es genügt manchmal schon, wenn man sich mit dem Namen des Bestohlenen eine E-Mail Adresse anlegt.
In Deutschland müssen Unternehmen und Behörden den Verlust von personenbezogenen Daten veröffentlichen.
Immer mehr Daten werden ausgesäht und missbraucht. Identitätsdiebstahl betrifft nicht nur das Online-Banking, alles was über Sie im Internet zu finden ist, wie E-Mail- und Paypalkonten, werden ausgespäht. Schadprogramme mit Viren und Trojanern spähen Computer aus, Millionen von PCs werden fremdgesteuert, ohne dass der Besitzer das überhaupt merkt.
Die Folge:
Sie bekommen Rechnungen und Mahnungen, obwohl Sie nichts bestellt haben, einen negativen Schfuaeintrag, Sogar die Polizei kann eines Tages wegen einer in Ihrem Namen begangenen Straftat vor Ihrer Tür stehen.
Mit geklauten Kreditkartendaten werden Waren bestellt und Rechnungen bezahlt Die Waren werden an Packstationen von Mittelsmännern geschickt.
Die Online-Händler prüfen Name, Geburtsdatum und Adresse nicht immer mit der Schufa ab, denn diese Schufa-Anfrage kostet Geld.
Die Behörden machen es den Tätern leicht: Seit Januar 2004 müssen Bürger, die ihren Wohnsitz anmelden, keinen Mietvertrag oder Vermieterbescheid mehr vorlegen. Jeder kann sich anmelden, unter welcher Anschrift er will. Kriminelle nutzen die Scheinadresse,
Letzlich können diese Betrügereien zum finanziellen und persönlichen Ruin führen.
Das Bundesinnenministerium hat am 08.06.10 eine neue Studie zum Identitätsdiebstahl und Identitätsmissbrauch im Internet veröffentlicht, die auf Initiative des Bundesinnenministeriums und im Auftrag des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik erstellt wurde. Autoren der interdisziplinären Studie sind Prof. Dr. Georg Borges, Prof. Dr. Jörg Schwenk, Prof. Dr. Carl-Friedrich Stuckenberg und Dr. Christoph Wegener.
Wesentliche Ergebnisse der Studie:
Das Thema Identitätsdiebstahl, kurz auch ID-Theft, ist im Internet bereits seit langer Zeit ein Thema, welches in Zusammenhang mit Betrugsstraftaten immer wieder für Aufsehen sorgt. Nun hat sich jedoch eine neue Begehungsform etabliert, die von Straftätern bereits eingesetzt wird. Hierbei kann jeder Opfer werden, der über ein Geldkonto verfügt, unabhängig davon, ob das Konto persönlich oder per online-Banking geführt wird. Aufgrund einer Sicherheitslücke bei institutsunabhängigen Internet-Bezahldiensten ist Betrügern der missbräuchliche Zugriff auf Konten deutscher Bankkunden gelungen.
Der Trick: Die Täter stehlen die Identitäten ihrer Opfer, eröffnen unter fremden Namen Konten bei Internet-Bezahldiensten und räumen die Konten ihrer völlig überraschten Opfer ab.
Gezielt halten die Betrüger Ausschau nach ahnungslosen Personen, die zum Beispiel ein Auto über das Internet oder in eine Kleinanzeige zum Verkauf anbieten. Per Telefon meldet sich der Betrüger - angeblich aus dem Ausland - und gibt vor, an dem Auto interessiert zu sein. Um seinem Kaufinteresse Nachdruck zu verleihen, erfragt der Betrüger die Bankverbindungsdaten des Anbieters und überweist über einen der institutsunabhängigen Internet-Bezahldienste als vorgebliche Anzahlung kleinere Beträge auf dessen Konto.
Daraufhin meldet sich der angebliche Kaufinteressent erneut beim PKW-Anbieter und fragt, ob das Geld angekommen sei. Nachdem das Opfer jetzt bestätigt, dass leider nur Cent-Beträge eingegangen sind und die genaue Höhe angibt, verabschiedet sich der Betrüger - und meldet sich nie wieder. Nach einiger Zeit werden größere Beträge vom Konto des Opfers abgebucht, das sich verwundert an sein Kreditinstitut wendet. Die Antwort der Bank oder Sparkasse fällt wenig zufriedenstellend aus: Zurückbuchen könne man das Geld nicht, es sei ja auf das eigene Konto bei dem Internet-Bezahldienst gebucht worden.
Eingerichtet wurde dieses Internet-Bezahldienstkonto jedoch von dem angeblichen Autointeressenten - und zwar unter falschem Namen und mit den Identitätsangaben und Bankverbindungsdaten seines Opfers.
Möglich war dies nur, weil die institutsunabhängigen Internet-Bezahldienste- anders als bei deutschen Geldinstituten - bei der Kontoeröffnung die Identität ihrer Kunden nicht anhand des PostIdent-Verfahrens unter Vorlage eines Personalausweises, sondern lediglich über ein bestehendes Referenzkonto überprüfen. Auf dieses Referenzkonto überweisen institutsunabhängige Internet-Bezahldienste zwei Mal nach der Kontoeinrichtung Cent-Beträge. Deren genaue Höhe kann allein der Inhaber des Referenzkontos nennen. Zur Freischaltung des Kontos muss er die korrekte Höhe der Beträge auf der Seite des Internet- Bezahldienstes angeben.
Genau diese Aufgabe übernehmen die Betrüger und verschaffen sich so über einen Umweg Zugriff auf das Konto des ahnungslosen Kunden.
Auch Senioren tummeln sich in sozialen Netzwerken, z.B. in Twitter, Facebook.Auch bei Myspace und Xing und in speziellen Seniorenforen sind sie vertreten.
In sozialen Netzwerken wie z.B. Facebook gelang Betrügern das Knacken des Profils. Freunden gaukelten sie eine Notlage im Ausland vor und sie ließen sich Geld per Western Union schicken.
Eine Google-Suche nach dem Namen einer Person, zeigt zu deren Profil bei dem sozialen Netzwerk.
Wenn möglich, erlauben sie nur persönlichen Kontakten ihr Profil einzusehen. Auf freiwillige Angaben wie Postanschrift und Telefonnummer kann man verzichten.
Bei manchen Netzwerken ist die E-Mail-Adresse öffentlich einsehbar, also lieber eine extra Adresse für das soziale Netzwerk anlegen. Manche Anbieter speichern alle E-Mail Kontakte ab. Achten sie auf voreingestellte Häkchen, z.B. ist bei Facebook für das Profil ein öffentlicher Suchauftrag für die Suchmaschinen eingestellt. Man übersieht das leicht, sie können das Häkchen entfernen.
Wer sich im Supermarkt ein Handy kauft, muss es im Intenet freischalten. Niemand kann kontrollieren, ob der Käufer seine richtigen Daten eingibt. Man braucht nicht viel Fantasie, um sich auszumalen, wie man andere damit schädigen kann.
Der SCHUFA-UpdateService benachrichtigt Sie
Wenn Sie befürchten, dass ein Identitätsmissbrauch vorliegt, können sie so sehr schnell reagieren. Eventuell können Sie Geschäfte noch stornieren und größeren Schaden verhindern sowie im Betrugsfall einem weiteren Missbrauch Ihrer Identität entgegenwirken.
Sie können wählen, ob Sie per SMS und/oder per E-Mail informiert werden wollen. Der SCHUFA-UpdateService ist für Sie nach der ersten Bestellung 100 Tage kostenlos. Erst danach verlängert sich der Vertrag automatisch. Der Preis beträgt dann 10,00 Euro pro Jahr (inkl. 19% MwSt.). Um diesen Service nutzen zu können, müssen Sie bereits registrierter Nutzer der SCHUFA-Auskunft onli
Wie schützen?
Überweisungen auf ausländische Konten auf Null reduzieren lassen (durch die Bank)
Sind neue Kontakte entstanden (Verkauf o.ä.), sein Konto anschließend überprüfen, ob Beträge unter einem Euro eingegangen sind, weil das ein Indiz für die Eröffnung eines ausländischen Kontos darstellt.
Wenn unbekannte Klein-Beträge (1 Cent Überweisung) auf dem Konto eingegangen sind, die nicht erwartet wurden, sollte die Hausbank umgehend informiert werden und die überwiesenen Kleinbeträge rückgängig gemacht werden, damit die Freischaltung des ausländischen Bezahldienstes/ Kontos nicht erfolgt.
Ebenfalls die Höhe der eingegangenen Beträge nur der eigenen Bank melden, nicht deren Höhe an Dritte weitergeben (Auto-Käufer etc.)
Quelle: news aktuell gmbh v. 12.12.08
Ab 1. November 2010 wird der bisherige Personalausweis durch den Elektronischen Personalausweis abgelöst Er gilt als Identitätsnachweis. Der Inhaber kann sich im Internet an Online-Portalen ausweisen. Das Gegenbüber muss mit einem speziellen Zertifikat zum Auslesen berechtigt sein. Eine Chipabfrage ersetzt die Passworteingabe. Nur berechtigte Anbieter von Dienstleistungen dürfen die Daten des Ausweises abfragen
Doch was, wenn der elektronische Personalausweis zusammen mit der PIN abhanden kommt? Mehr dazu