Gewinnmitteilung:
Tipps der Polizei
- Generell
gilt: Wenn
Sie nicht an
einer Lotterie teilgenommen haben, können Sie auch nicht
gewonnen
haben!
- Reagieren
Sie grundsätzlich nicht auf Gewinnmitteilungen. Geben Sie niemals Ihre Kontoverbindung am Telefon preis, z.B. zwecks Gewinnauszahlung.
- Vorsicht,
wenn als Kontakte nur Postfächer,
E-Mail-Anschriften oder Telefonnummern angegeben sind.
- Enthält
der Absender eine Postfachadresse, kann keine
Klageschrift zugestellt werden, d. h. der Gewinn kann nicht eingeklagt
werden. Häufig wird der Empfänger nicht
ausdrücklich als Gewinner eines
bestimmten Preises bezeichnet. Es werden Formulierungen wie "nominiert"
oder ähnliches verwendet.
- Bestellen
Sie keine Ware über den Gewinnanbieter. Die Ware
ist meist minderwertig und überteuert. Der Gewinn darf nicht
mit der
Bestellung gegengerechnet werden. Das sind zweierlei juristische
Vorgänge
- Bearbeitungsgebühren
für den Gewinn können allerdings
gegengerechnet werden
- Zunehmend
wird die Aushändigung des "Gewinns" mit einer
Einladung zu einer Verkaufsveranstaltung (Kaffeefahrt) gekoppelt. Doch
- Vorsicht ist geboten, denn meist geht es in erster Linie um den
Verkauf von minderwertigen Artikeln.
Verständigen Sie die örtliche Presse wenn Sie solch eine Einladung erhalten haben. Durch Pressemitteilungen werden andere gewaarnt
- Oft
sind versprochene Gewinne mit dem Abschluss einer
überteuerten Reise gekoppelt
- Leisten
Sie keine Vorauszahlungen, schon gar nicht bar, per
Nachnahme oder Einzugsermächtigung.
Wenn für einen Gewinn etwas gezahlt werden soll, ist etwas
faul.
- Geben
Sie kein Geld aus, um den Gewinn
einzufordern, rufen Sie schon gar nicht eine teure 0900er Telefonnummer
an.
- Reisen
Sie nicht zum wegen angeblicher Erbschaft ins Ausland.
Es besteht ein hohes Risiko – sogar für Ihre
persönliche Sicherheit
nach
oben
Vorsicht vor angeblichen Gewinnen aus einer
spanischen Lotterie
Wenn Sie nciht Lotto gespielt haben, können Sie auch
nicht
gewinnen
Leisten Sie keine Vorauszahlungen, auch
nicht für Steuern oder Bearbeitungsgebühren,
Bankgebühren usw. teilen
Sie keine Kontoverbindung mit, schicken Sie keine Ausweiskopie
zurück.
Reagieren Sie nicht!
Lassen Sie sich nicht von den angegebenen
Anschriften und Rufnummern angeblicher Lottobüros
täuschen. Die
Anschriften existieren nicht; bei den Rufnummern handelt es sich um
Prepaid-Nummern, deren deren Anschlussinhaber anonym sind.
Opfer können sich an die spanischen Behörden
wenden:
Loterías y Apuestas del Estado
Legal Advice Service
C/Guzmán el Bueno Nr. 137
28003 Madrid oder via Fax: 0034 9 153
35 136
Sie haben Fragen zu Gewinnmitteilungen
Wenn Sie Fragen in diesem Zusammenhang haben, rufen Sie
einfach bei Ihrer nächsten Polizeidienststelle an. Dort wird
Ihnen
professionell geholfen.
Außerdem können Sie sich an Ihre
örtliche Verbraucherzentrale
wenden.
Bei der
Verbraucherzentrale Brandenburg
können Sie ein kostenloses Faltblatt zum Thema
Gewinnmitteilungen und
was dahintersteckt herunterladen.